Lügen zum Thema Staatsangehörigkeit

Das Thema Staatsangehörigkeit ist eines der Lieblingsthemen der Reichsdeppen. Besonders bei Eisenblatt überbieten sich der Blogautor und seine Leser mit abstrusen Theorien zu dem Thema und mit vermeintlichen Lösungswegen, wie man aus der Sklaverei der Staatsangehörigkeit „deutsch“ entkommt. Ich habe hier darüber schonmal berichtet. Wer viel Zeit und gute Nerven hat, kann sich hier und hier bei Eisenblatt selbst einen Eindruck vom Wettgeschwurbel verschaffen.

In einem Kommentar habe ich den Link zu einer PDF des Kulturstudios gefunden mit dem Titel „Wichtiges zum Thema Staatsangehörigkeit„. Auch Eisenblatt verlinkt in einem neuen Beitrag auf diese PDF. Autor dieser PDF ist wohl Eisenblatt aka ironleafs himself!

Los geht es mit dem Klassiker: der Bedeutung der Großschreibung auf dem Personalausweis. Und natürlich die übliche (falsche) Erklärung mit capitis diminutio maxima. Über den Ursprung dieser Theorie gibt es einen schönen englischsprachigen Artikel. Ein ganz einleuchtendes und nicht zu widerlegendes Gegenargument: in der lateinischen Schrift gab es nur Großbuchstaben! Das hier:

„Geschichte: Im alten Rom kam ein Senator auf die Idee, die Sklaven genauso einzukleiden wie den Rest der Bevölkerung, damit sie sich gegenseitig nicht erkennen, und nicht wissen wie viele sie sind. Aber sie mussten ihre Namen in Großbuchstaben schreiben, und so konnte man unterscheiden, wer Sklave war und wer frei war.“

ist also erstunken und erlogen! Ganz davon abgesehen, dass wohl nur die wenigsten römischen Sklaven schreiben konnten.

Eine typische Reichsdeppenmethode ist auch das Verfälschen von Zitaten. So wird in dem PDF zwar aus dem oben auch von mir verlinkten Wikipedia-Artikel zur Infamie zitiert, allerdings werden Zusätze gemacht, die nicht als Anmerkungen des Autors gekennzeichnet sind. So entsteht der Eindruck, auch in Wikipedia würde stehen, dass die Schreibung eines Namens mit der Infami in Zusammenhang stünde. Das ist eine LÜGE!

Auch das hier:

„Information: Personalausweise sind Sklavenverträge. Man wandelt sich dadurch selbst in eine juristische Person um, die nach Handelsrecht abgefertigt werden kann und eine maximale Einschränkung ihrer Rechte hat.“

ist gelogen. Personalausweise sind überhaupt keine Verträge, sondern das, was der Name sagt. Es sind Urkunden, mit denen sich eine Person ausweisen kann. Und was der Unterschied zwischen einer natürlichen und einer juristischen Person ist, werden Reichsdeppen wohl nie verstehen…

Dabei ist es doch eigentlich ganz einfach: natürliche Person = Mensch, juristische Person = Verinigung von Menschen.

Auf der nächsten Seite des PDFs wird der Eindruck erweckt, man zitiere Art. 27 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. September 1954 über die Rechtsstellung von Staatenlosen. Was zitiert wird, ist aber Art. 27 des Übereinkommens vom 18. September 1954 über die Rechtsstellung von Staatenlosen.

Ein Blick in das Gesetz von 1976 lohnt aber dennoch. steht da doch in Artikel 1:

„Dem in New York am 18. September 1954 von der Bundesrepublik unterzeichneten Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen wird mit folgender Maßgabe zugestimmt:  […] 2. Artikel 27 des Übereinkommens wird nicht angewandt.“

Der zitierte Artikel gilt also in Deutschland gar nicht! Durch die bekannte Deppenmethode des verfälschenden Zitierens wird aber ein anderer Eindruck erweckt. Eine Lüge!

Abgesehen davon, dass der Artikel in Deutschland nicht gilt, ist der Rückschluss, dass alle Personalausweisinhaber staatenlos sind, weil alle Staatenlosen einen Personalausweis erhalten falsch! Oder anders ausgedückt: Bei dem Satz:

„Information: Personalausweise werden nur an Staatenlose ausgegeben“

handelt es sich um eine Lüge!

Die Unterscheidung zwischen Staatsangehörigkeit und Staatszugehörigkeit findet man meines Wissens nur bei Reichsdeutschen. Deren Definition hierzu ist also rechtlich völlig ohne Belang. Der deutsche Gesetzgeber kennt nur die Staatsangehörigkeit.

Die Definition von Staatsbürger

„Staatsbürger = Hierbei handelt es sich um einen Bürgen, also jemanden der sich in einem geschäftlichen Verhältnis befindet. Er bürgt für Kredite usw.“

ist erwartungsgemäß Blödsinn.

Bürger und Bürge haben zwar sprachgeschichtlich denselben Ursprung, das althochdeutsche burga, was Schutz bedeutet. Der Bürger genoss den Schutz der Burg, der Bürge gewährt einer Geldofrderung Schutz, in dem er sie sichert.

Auf der nächsten Seite findet sich wieder die Lüge von der Staatenlosigkeit der Personalausweisinhaber. Außerdem wird behauptet, in Art. 116 GG werde die deutsche Staatsangehörigkeit definiert. Auch das ist falsch! Wikipedia schreibt:

Deutscher im Sinne des § 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist, „wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt”, die von der Bundesrepublik Deutschland verliehen wird. […] Über die Definition des Staatsangehörigen hinausgehend bezieht sich der Artikel 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) auch auf die Kategorie des deutschen Volkszugehörigen. Diese ethnisch bestimmte Kategorie ist also nicht mit der des deutschen Staatsangehörigen synonym. Seit der Anfang 2000 in Kraft getretenen Gesetzesänderung kann die Gruppe der durch Artikel 116 definierten Statusdeutschen allerdings als vernachlässigbar klein angesehen werden.“

Im folgenden wird in der PDF ein in Reichsdeppenkreisen weit verbreitetes Schreiben des Landkreises Demmin zitiert. Die Macher der PDF betonen, dass aus dem Schreiben hervorgehe, dass es keine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik gibt und tun so, als sei dies eine Sensation. Dabei ist es das nicht. Es gibt nur die deutsche Staatsangehörigkeit. Etwas anderes hat nie jemand beheuptet. Diese ist (natürlich) unabhängig vom Namen des deutschen Staates. Ob dieser nun Deutsches Reich oder Bundesrepublik heißt, ist dafür ohne Belang. So gibt es ja auch nur die französische Staatsangehörigkeit und nicht die der Republik Frankreich. Das ist nur für Reichsdeppen eine Sensation, die ja der Meinung sind, es gäbe einen Unterschied zwischen der Staatsangehörigkeit der BRD und des Deutschen Reichs…

Weiter wird behauptet, aus dem Schreiben gehe hervor, dass das RuStaG von 1913 weiter fortexistiere. Das stimmt natürlich nicht. In dem Schreiben steht sogar explizit drin, dass das Gesetz jetzt nur noch StaG heißt. Es wird nur darauf hingewiesen, dass in der BRD an der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des RuStaG von 1913 festgehalten wurde und wird und es eben keine bundesdeutsche Staatsangehörigkeit neben einer DDR-Staatsangehörigkeit gab.

Im Anschluss wird ein Screenshot des StaG gezeigt. Darunter findet sich die Anmerkung, dass das Bundesverfassungsgericht 1987 entschieden hat, dass das RuStaG von 1913 weiter Gültigkeit besitzt. Dies war zum damaligen Zeitpunkt ja auch richtig, da erst 2000 aus dem RuStaG das StaG wurde.

Danach wird sich auf die Lieblingsentscheidung aller Reichsdeppen bezogen. Die Entscheidung des BVerfG mit dem Aktenzeichen 2 BvF 1/ 73.

Der entscheidende Satz

„Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.

wird von den Reichsdeppen gerne falsch zitiert oder interpretiert. Immer wird außer Acht gelassen, dass sich die räunliche Ausdehnung inzwischen geändert hat und somit volle Identität zwischen dem Deutschen Reich und der BRD besteht.

Wenn ein Mensch seinen Namen (z.B. durch Heirat) von Peter Müller in Peter Meier ändert, dann ist Peter Meier nicht Rechtsnachfolger von Peter Müller, sondern mit diesem identisch.

Eisenblatt beschäftigt sich nun mit dem Staatsangehörigkeitsgesetzes (StaG). Allerdings nur mit §1. Um seine Frage, wer denn die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, zu beantworten, könnte ein Blick in die restlichen Paragraphen des StaG weiterhelfen. Stattdessen beschäftigt sich der Autor mit dem RuStaG, von dem er ja fälschlicherweise behauptet, dass dieses noch in Kraft sei.

Es folgen einige Anleitungen, wie man einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt. Der ist bei Reichsdeppen der Renner, weil sie glauben, mit diesem aus der (nur in ihrer Welt existenten) BRD-Staatsangehörigkeit zu entkommen, wenn sie mit Staatsangehörigkeitsausweis ihren Perso abgeben. Oder wie Eisenblatt schreibt:

„Von nun an gilt kein Bundesrepublikanisches Recht mehr, sondern Deutsches Recht im Stand von 1914.“

Das ist natürlich nicht so. Warum auch? Wer deutscher Staatsangehöriger ist, für den gilt das deutsche Recht nach aktuellem Stand. Im Übrigen gilt das deutsche Recht ja auch für Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten. Niemand von den Deppen käme doch auf die Idee, das für einen Franzosen, der in Deutschland lebt, französisches Recht gilt.

Dann werden die Leser noch mit Informationen versorgt, wie man einen vorläufigen statt einem angeblichen Reisepass erhält. Warum man das tun sollte? Na ganz klar: weil der vorläufige Reisepass grün ist und nicht rot! Wer sich jetzt fragt, warum das relevant sein sollte, der kennt offensichtlich die Deppentheorie nicht, dass die Farbe eines Reisepasses Rückschlüße über die Souuveränität eines Staates zulässt.

„Weißt du was die Farben eines Passes international bedeuten?

Blau – Souverän
Grün – Provisorisch
Rot – Abhängig „

Quelle

Demnach war die DDR souverän, die BRD bis 1988 (überwiegend)provisorisch und seit dem (überwiegend) abhängig.
Da es in Deutschland rote, bordeauxrote, blaue und grüne Pässe gibt, ist diese Frage demnach wohl nicht geklärt, oder liebe Deppen?

Auch die Schweiz ist demnach abhängig, der Kosovo dafür souverän. Mehr Beispiele die die These, die von „Jahrhunderttlügner“ und „Volksbetrüger“ Holger Fröhner stammt, finden sich hier.

Anschließend soll der Personalausweis zur Eniziehung und Vernichtung abgegeben werden, weil er angeblich falsche Angaben enthalte. Welche das sein sollen, wird verschwiegen. Die Staatsangehörigkeit kann es ja nicht sein, denn die ändert sich ja nicht durch die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises. Sie war vorher deutsch und ist es auch nachher. Daran ändert sich auch nichts, nur weil ein scheinbar überforderter Mitarbeiter einer Gemeinde ein solche Deppenerklärung bescheinigt hat.

Da man beim Kulturstudio scheinbar der Meinung ist, eine PDF nur mit Lügen zur Thematik Staatsangehörigkeit sei langweilig, füllt man die freien Seiten noch mit Lügen zum EGBGB auf. Hier hat es den Deppen der Artikel 5 EGBGB (Personalstatut) besonders angetan. Und hier besonders Absatz 1 Satz 2. Schauen wir ihn uns mal an:

„Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.“

Das heißt, könnte das Recht mehrerer Staaten Anwendung finden, dann geht bei Deutschen das deutsche Recht vor. Natürlich das aktuelle deutsche Recht. Was aber lesen die Deppen hier?

„Fällt man unter Personenstatut 5 Abs. 1, so geht Deutsches Recht vor. Deutsches Recht existierte nur im Völkerrechtssubjekt von 1871 bis 1918.“

Achja? Warum existiert in Deutschland seit 1918 kein Deutsches Recht mehr? Was ist mit dem Recht der Weimarer Republik? Des NS-Staates? Der DDR? Der BRD? Hat es das nie gegeben? Ist das nicht Deutschland und somit Deutsches Recht?

Diese Fragen werden natürlich nicht beantwortet. Stattdessen wird ohne erkennbaren Grund auf Art 6 EGBGB (ordre public) übergeleitet.

Dort steht:

„Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.“

Da wir eben festgestellt haben, dass bei einem Deutschen diese Rechtsstellung vorgeht, ist die Frage der Anwendung ausländischen Rechts doch bereits geklärt, oder? Es geht ausdrücklich um die Anwendung des Rechtes eines anderen Staates. Eines anderen Staates als Deutschland. Es kann also weder „BRD-Recht“ noch Landes- oder Kommunalrecht gemeint sein, wie die Deppen behaupten.

Im Anhang folgen dann noch die berühmten gekürzten Zitate aus Bundesverfassungsgerichtsurteilen.

Ja, das Deutsche Reich besteht fort! Es heiß nur jetzt Bundesrepublik Deutschland! Wann begreift ihr Reichsdeppen das?

Ja, es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit! Und eben keine BRD-Staatsangehörigkeit! Wann begreift ihr das?

 

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79 Antworten zu Lügen zum Thema Staatsangehörigkeit

  1. Patrick Lassan schreibt:

    „Anschließend soll der Personalausweis zur Eniziehung und Vernichtung abgegeben werden, weil er angeblich falsche Angaben enthalte. Welche das sein sollen, wird verschwiegen.

    Einige der Reichsdeppen meinen, dass die Angabe ‚Name‘ statt ‚Nachname‘ eine derartige falsche Angabe sei. Reichsdeppenlogik kann schon ganz schön weh tun.

    • Lutz Fülfe schreibt:

      Wer andere wegen seiner (oder anderer) Meinung verunglimpft oder beschimpft, kann für sich nicht das Recht in Anspruch nehmen die Wahrheit zu sagen oder Demokrat zu sein. („Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!“) – ein bekanntes Zitat wurde schon in den 80ern im dt. Bundestag von Heiner Geisler verwendet. Gleichwohl verunglimfen sie alle Staatsangehörige des Vereinigten Königreiches Grossbritannien und Nordirland (harter Tobak) – nach Ihren Auslassungen lasse ich mich gern von Marcus Tullius Cicero inspirieren „Eine Nation kann ihre Narren überleben – … „Der Verräter“ – „Das ist die wahre Pest“.

      • Eisenfresser schreibt:

        Ich kann gerade nicht ganz folgen: Wer verunglimpft wo die Staatsangehörigen des UK?

      • Lutz Fülfe schreibt:

        Freiheit und Demokratie hat dort ihre Grenzen (keine Schranken), wo ich genau diese ein(er)em Anderen einschränke. Herr Eisenfresser, sie sind doch ein Domokrat oder ??? – ( – nach dem Motto: „Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe“) – ein Faschist ?

      • Eisenfresser schreibt:

        Sie schreiben in Rätseln…

      • gnaddrig schreibt:

        Hm, verunglimpfen bedeutet ungefähr soviel wie „verzerren und bösartig übertreiben“ wenn nicht geradheraus lügen. Beschimpfen mag zwar unfreundlich sein, hat aber zunächst nichts mit Wahrheit oder Unwahrheit zu tun. Und weder verunglimpfen noch beschimpfen haben mit Demokratie zu tun – auch Demokraten können verunglimpfen und beschimpfen.

      • John schreibt:

        Ich denke mal, hier handelt es sich schlicht um einen (Foren-)Troll…

      • Eisenfresser schreibt:

        Warum muss ich denn die Dumpfbacke der Trolle abbekommen?

      • John schreibt:

        Weil eine Taktik des Trollens ist es das Diskussionsniveau zu unterschreiten.
        Und da hier die Reichsideologen mitdiskutieren muss ein unterirdisches Diskussionsniveau zu unterschritten werden.
        Da kommt dann so eine geistige Diarrhöe bei raus.

      • Eisenfresser schreibt:

        Leuchtet ein…

  2. Patrick Lassan schreibt:

    Ich habe mir gerade den gesammelten Unfug bis zum Ende durchgelesen. Zwei Sachen sind mir noch aufgefallen.

    1. Das angebliche Schreiben der Verbandsgemeinde Steingaden ist meines Wissens eine Fälschung.

    2. Mal davon abgesehen, dass man das BVerfg-Urteil von 1973 gekürzt zitiert, wird mal wieder behauptet, dass Jutta Limbach daran mitgewirkt habe. Das ist ebenfalls eine ausgesprochen dumme Lüge, wie man leicht überprüfen kann, wenn man sich Frau Limbachs Biografie ansieht.

    Lügen ohne Ende.

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  8. Pingback: Personalausweise nur für Staatenlose? | Reichling's Blog

  9. reichling schreibt:

    Ich habe heute in meinem Blog einen Artikel hochgeladen, der sich mit einem sehr ähnlichen Thema befasst. Auf deinen Beitrag bin ich erst nach der Veröffentlichung gestoßen.
    Bei mir geht es vor allem um Art. 27 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen aus dem Jahre 1954. Ich habe mir dieses Übereinkommen auch in der schweizerischen und österreichischen Übersetzung angesehen und festgestellt, dass darin das Wort “Personalausweis” gar nicht vorkommt. Dort heißt es “Identitätsausweis” bzw. “Identitätsausweise”.
    In der amtlichen UN-Fassung in französischer Sprache wird dieser Ausweis “pièces d’identité” genannt, was so viel wie Identitätsnachweis bedeutet. Der “Personalausweis” stammt nur in der bundesdeutschen Übersetzung auf. Hier hätte der bundesdeutsche Übersetzer wohl näher beim Urtext bleiben sollen.
    Aber da Art. 27 in Deutschland eh nicht gilt, ist das auch letzlich egal.
    Einen Kommentar hab ich bei mir auch schon vorgefunden. Der Kommentarschreiber vertritt die Auffassung, dass dies kein Beispiel dafür sei, wie schlecht die Reichsdeutschen Gesetze und Vertragstexte lesen können, sondern genau das Gegenteil. Sie wissen genau, welche Fetzen aus einem Gesetz oder einem Vertrag sie herauspicken müssen, um ihren Anhängern ihre Argmentation zu bekräftigen.
    Ich meine, er hat voll und ganz Recht. Mir ist auch schon aufgefallen, dass die Führungsriege auf reichsdeutscher Seite davon ausgeht, dass ihr Clientel so verblödet ist, dass es nicht selbst recherchieren und die Angaben überprüfen kann, sondern sie unreflektiert übernommt und sich zu eigen macht.

  10. Hugo schreibt:

    Hallo Reichling,
    würdest du bitte was zu GVG §15 und GVG § 20 sagen/schreiben – vielen Dank.

    • Benjamin schreibt:

      Was soll man dazu groß schreiben?

      § 15 GVG war 1877 von gewisser Bedeutung, weil es noch gewohnheitsrechtliche Patrimonialgerichte gab, für die im neuen Reich kein Platz mehr war. Durch die gesetzliche Festschreibung, dass Gerichte im Sinne des staatlichen Prozessrechts nur noch die Staatsgerichte sein sollten, wurde diesen Gerichten die Legitimation entzogen. Insofern hätte man § 15 GVG also schon am nächsten Tag wieder aufheben können, da er seinen Zweck erfüllt und das Gewohnheitsrecht aufgehoben hatte. Tatsächlich hat man aber bis 1950 gewartet, als man ohnehin eine größere Änderung des gesamten Prozessrechts umsetzte, siehe http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl150040.pdf. Die Vorstellung, ein Gericht, das durch staatliche Organe eingerichtet wird und aufgrund staatlicher Gesetze tätig wird, dessen Finanzierung über den Staat abgewickelt wird und dessen Urteile von staatlichen Organen vollstreckt werden, sei kein staatliches Gericht, nur weil das nicht mehr in einem bestimmten Paragraphen steht, ist einfach abwegig.

      Zu § 20 GVG lässt sich noch weniger sagen. Alles, was z.B. Thomas/Putzo dazu schreibt, ist: „Die Immunität richtet sich nach völkerrechtlichen Regeln und ist nur ausnahmsweise durchbrochen.“ Der ZPO-Kommentar von Baumbach ist etwas ausführlicher und listet auf eineinhalb Seiten auf, wer da alles drunterfällt. Worauf soll § 20 GVG denn hinauslaufen?

  11. Holperbald schreibt:

    Mal gucken, ob ich auch helfen kann…

    Im GVG § 15 stand:

    “Die Gerichte sind Staatsgerichte. Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbarkeit desjenigen Bundesstaates, in welchem sie ausgeübt wurde. […]

    Das war das, was ich auf einschlägigen Seiten noch fand, keine Ahnung, ob dahinter noch was relevantes stand.. Denn der Artikel ist im Rahmen des Bundesbereinigungsgesetzes weggefallen.

    Warum?

    Weil das GVG schon 1877 eingeführt und damit die die Privatgerichtsbarkeit aufgehoben wurde.
    Obgleich die Mühlen der Justiz langsam mahlen, ist der Vorgang der Aufhebung 130 Jahre nach der Einführung des GVG als abgeschlossen zu betrachten.

    Auf die Bundesrepublik war der Paragraph ohnehin nie anwendbar, weil zum einen schon in Art.101 GG dargelegt wird, dass alle Gerichte Staatsgerichte sind. Es musste also nicht im nachgeordneten Gerichtsverfassungsgesetz noch einmal betont werden.

    Zum anderen hatte die Bundesrepublik nie Bundesstaaten, sondern nur Bundesländer. Die Bundesrepublik selbst IST der Bundesstaat.

    Und last but not least werden durch Gesetze keinesfalls Rechtsfolgen aufgehoben.

    Das ergibt sich zum einen aus dem gesunden Menschenverstand. Wenn Ich jemanden erschlage, und der Mord morgen nicht mehr bestraft würde, ändern sich nicht die Rechtsfolgen: Der Mensch ist und bleibt rechtsgültig tot.

    Zum anderen steht es trotzdem noch einmal explizit im §§3 Bundesbereinigungsgesetz.

    http://www.deuww.de/zweitesbubereinigungsges.php

    Ein Beispiel: Sonst müsste es 1958 bis 2007 die NSDAP wieder gegeben haben. Mit dem SHAEF-Gesetz Nr. 5 wurde sie nämlich 1945 aufgelöst. Dieses aber wurde 1958 mit dem Dritten Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts aufgehoben. Letzteres jedoch wurde 2007 seinerseits aufgehoben. Entsprechendes geschah mit dem Kontrollrats-
    gesetz Nr. 2. Aufhebung der Aufhebung der Auflösung heißt also … Trotzdem ist die NSDAP nicht mehr da.

    Und § 20, mal googlen, was sagt der?

    (1) Die deutsche Gerichtsbarkeit erstreckt sich auch nicht auf Repräsentanten anderer Staaten und deren Begleitung, die sich auf amtliche Einladung der Bundesrepublik Deutschland im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten.

    (2) Im übrigen erstreckt sich die deutsche Gerichtsbarkeit auch nicht auf andere als die in Absatz 1 und in den §§ 18 und 19 genannten Personen, soweit sie nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts, auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen oder sonstiger Rechtsvorschriften von ihr befreit sind.

    Was haben Sie da für eine Frage?

    MFG Holperbald

  12. Pingback: Bestusst-TV: Staatsangehörigkeit missverstehen | Eisenfraß: ironleafs und andere "Volksbetrüger"

  13. Manfred Jachm. schreibt:

    GG artikel 23 gelöscht , vor der Wiedervereinigung,Also kein Geltungbereich für das Grundgesetz.
    Ein Grundgesetz ist da um GRUNDGESETZE von denen aus gehandelt wird in anderen Gesetzen zu verankern und nicht um dieses Grundgesetz zu ändern wie es gerade passt.

    Artikel 146 Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    sollte eigentlich vom VOLK neu bestimmt werden, da ja die Wiedervereinigung stattgefunden hat.
    Wer hat UNSERE Verfassung ausgerufen, unsere Zionistenkanzlerin Angela Merkel (Kasner) !!!

    Was hat die BRD übernommen, was eigentlich nach der UN CHARTA eigentlich vereintes Deutschland heißen sollte sofern es ein Staat geworden wäre.
    Die BRD hat nur den Artikel 133 auszuführen, nämlich die Verwaltung und Geschäftsleitung der Wirtschaftseinheit.
    Wir sind noch immer in der Besatzung, Wir haben noch immer keine Friedensverträge also müsste eigentlich die Haager Landkriegsordnung gelten und Uns müsste dann sogar eine Versorgung zu stehen, welche weit über dem Hartz IV Satz der jetzigen Regierung liegt, nämlich bei etwa 1700€.
    Da die BRD aber nur ein Verwaltungskonstrukt der USA ist, wie im übrigen das Europakonstrukt auch , gilt bei UNS auch nur das Handelsrecht, demzufolge gibt es auch nur eine Einzige legale Gerichtsbarkeit , nämlich die Arbeitsgerichte, die dürfen als einzige Staatliche Gerichte Urteile nicht nur fällen sondern eben auch Verkünden, was sich dann auch bei den Urteilen zeigt, diese sind allesamt von den Richter auch in vollem Namen, d.h. mit Vor und Familienname unterschrieben.
    Bei anderen Gerichten bekommt man Urteile bzw Ausfertigungen die nicht von Richtern unterschrieben sind und somit auch keine Gültigkeit haben.
    Obwohl dies ausführlich im Gesetz steht, es wird ignoriert, weil die Staatshaftung abgeschafft wurde und jeder „Beamte“ sind zwar keine aber die glauben es, sind nur Angestellte mit Beamtenstatus, haftet mi seinem eigenen Vermögen, solange wir dies überhaupbt noch haben, in dem EUROPA Konstrukt der USA.
    Wäre zudem der PERSONALAUSWEIS der Bundesrepublik Deutschland ein Identifikationsausweis müssten Richter Staatsanwälte Notare Landtagsabgeordnete und auch Politker nicht noch extra eine Deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen !!!
    Das sind alles Fakten ohne dass man da gleich Reichsdepp drunter schreiben muss !!!

    • Eisenfresser schreibt:

      Ja nee… is klar…

      • John schreibt:

        Das sind alles Fakten?

        Dann können sie ja z.B. belegen:
        dass Angela Merkel eine Zionistin ist.
        in welchem Artikel der UN Charta die Wiedervereinigung Deutschlands geregelt ist

        Auf Nachfragen zu Belegen der „Konstrukte“ verzichte ich einmal.

        Und eine gegenfrage sei mir gestattet:
        Wenn die BRD ein Besatzungskonstrukt der USA ist, wieso verweigerte die Bundesregierung bei der UN-Abstimmung über einen Einsatz in Lybien die Gefolgschaft?

    • Eisenfresser schreibt:

      Wir können es ja mal Schritt für Schritt versuchen. Also: Woraus ergibt sich, dass der Geltungsbereich eines Gesetzes oder einer Verfassung in eben jenem/r geregelt sein muss

    • kairo schreibt:

      „Wer hat UNSERE Verfassung ausgerufen, unsere Zionistenkanzlerin Angela Merkel (Kasner) !!!“

      Wie putzig. Angela Merkel wurde 1954 geboren, da war das Grundgesetz schon 5 Jahre alt. Da sie protestantisch ist, kann sie wohl kaum Zionistin sein, und wenn sie es wäre, würde sie damit gegen kein Gesetz verstoßen. Dass ihr Geburtsname noch genannt wird, ist ein rührender Akt der Fürsorge, aber wir hatten zumindest in der Mehrzahl wohl schon verstanden, wer gemeint war.

      • Caspar Borner schreibt:

        Guten Tag Miteinander,
        ich wünsche ein frohes neues Jahr 2016, in dem sich für so manch einen Zeitgenossen die Zusammenhänge auftun, die ihnen 2015 verborgen geblieben sind.
        So zum Beispiel für Manfred Jachm. Doch bevor Herr Jachm ein nachhaltiges Bildungserlebnis hat, empfehle ich ihm, in unserer Verfassung nachzulesen: Grad eben noch, also am 1.1.2016, stand in dieser noch der Artikel 23. Es wäre ja wirklich eine Ungeheuerlichkeit, wenn der Bundestag in einer – innerhalb der Sitzungspause – Abstimmung mit Zwei-Drittel-Mehrheit das Grundgesetz ändert und niemand, wirklich niemand außer Herr Manfred Jachm wird dem gewahr. Armes Deutschland!

        Entschuldigung, beim Weiterlesen bemerke ich meinen Irrtum. Herr Jachm macht darauf aufmerksam, dass der Artikel 23 GG ja schon 1990 „gelöscht“ wurde. Also keine Wiedervereinigung, kein Sommermärchen, keine Fußballweltmeisterschaft 2014, keine Helene Fischer, alles illegal! Herr Jachm, dass können Sie mir nicht antun. Warum ist den der Artikel 23 GG [alte Fassung] denn so wichtig? Weil in diesem Artikel kodifiziert wurde: „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach [sic] deren Beitritt in Kraft zu setzen.[sic]
        Herr Jachm, sie sind doch auch mal zur Schule gegangen und wissen, dass Deutschland einmal in mehrere selbständige „Gebietskörperschaften“ aufgeteilt war? Diese Teritorrien sollten ja auf einer rechtlichen Grundlage wieder zusammenfinden können. Zugegeben, unsere Verfassungsautoren hätten auch formulieren können: „Länder für die diese Verfassung zunächst nicht gilt, können dem Geltungsbereich der Verfassung beitreten, wenn dies auf der Basis einer ordentlichen und freien Abstimmung geschieht. Dieses Grundgesetz ist danach umgehend in diesen Gebieten in Kraft zu setzen.“
        Ist das gleiche in Grün, nur das die Verfassungsautoren so nett waren, schon mal herauszustellen, wo die Verfassung bereits in Kraft ist. Dazu gehört auch Bayern, welches das Grundgesetz nie formalrechtlich angenommen hat, jedoch auf Grund eines Passus in der Bayerischen Landesverfassung zur Mitwirkung an einem deutschen Nationalstaat verpflichtet ist. Fällt Ihnen was auf?
        Artikel 146 GG gilt immer noch. Dieser Artikel gilt für den Fall, dass Sie endlich mal Ihren Arsch hoch bekommen und endlich eine Verfassungsinitiative starten und nicht nur in diveresen Internetforen Ihre braun-revisionistische Gehirngülle verbreiten.
        Frau Merkel, hat diese Verfassung nicht oktroyiert. Lesen Sie mal die Präambel, da steht, wer die Verfassung „ausgerufen“ hat! Ich zitiere: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ Fällt Ihnen was auf?
        Bitte für den Rest Ihrer kruden Behauptungen um Belege. Bis dahin verbleibe ich mit

        Besten Grüßen
        Caspar Borner

      • Eisenfresser schreibt:

        Auch 2016 bin ich stolz auf meine Leser!

  14. Patrick Lassan schreibt:

    „“Die BRD hat nur den Artikel 133 auszuführen, nämlich die Verwaltung und Geschäftsleitung der Wirtschaftseinheit.“

    Und wieder mal jemand, der den eigentlich simplen Artikel 133 GG nicht versteht. Könnte nicht mal jemand ein Youtube-Video machen, in dem erklärt wird, was ‚Rechtsnachfolge‘ bedeutet und was das ‚Vereinige Wirtschaftsgebiet‘ war? ^^

  15. Horst schreibt:

    @ Manfred Jachm.

    Merkwürdig, sie schreiben einerseits:
    „GG artikel 23 gelöscht , vor der Wiedervereinigung,Also kein Geltungbereich für das Grundgesetz.“

    andrersits stützen Sie ihre weiteren „Ausführungen“ auf Artikel 146 und 133 des Grundgesetzes.

    Wenn doch aber das Grundgesetz seinen Geltungsbereich vor der Wiedervereinigung verloren hat, wieso sollen dann die Artikel 146 und 133 noch gelten? Wie soll das denn funktionieren?

    Und wie kommen Sie nach Ihrer Lektüre des Artikels 146 auf dieses schmale Brett:
    „Artikel 146 Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    sollte eigentlich vom VOLK neu bestimmt werden, da ja die Wiedervereinigung stattgefunden hat.“

    Weder im Artikel 146 noch anderswo im Grundgesetz steht, daß nach der erfolgten Wiedervereinigung auch zwingend eine neue Verfassung zu beschließen sei. Wo lesen Sie das im Artikel 146 GG?

    Haben Sie eigentlich jemals den Artikel 23 GG a.F. gelesen? Wenn ja, müßte Ihnen eigentlich auffallen, daß das Saarland gar nicht erwähnt wird. Daß dort „Groß-Berlin“ steht und daß auch Baden-Württemberg ein Problem hätte, da es als solches nicht genannt ist. Nach Ihrer „These“ hat also das Saarland und Bden-Württemberg nie zur BRD gehört und Ost-Berlin nie zur DDR. Wollen Sie das tatsächlich behaupten?

    Des Weiteren schreiben Sie:
    „….gilt bei UNS auch nur das Handelsrecht, demzufolge gibt es auch nur eine Einzige legale Gerichtsbarkeit , nämlich die Arbeitsgerichte…“

    Äh, das ist jetzt aber komisch. Handelsrecht und Arbeitsgerichte???
    Was haben denn jetzt Arbeitsgerichte mit dem Handelsrecht zu tun? Sie sollten sich schon entscheiden, also entweder Handeslrecht oder Arbeitsgericht.

    Aber wie schreiben Sie doch so treffend:
    „Das sind alles Fakten ohne dass man da gleich Reichsdepp drunter schreiben muss !!!“

    Von welchen Fakten reden Sie eigentlich?

  16. Falk Klemm schreibt:

    Der allerletzte Satz ist die Grönung dieses Textes. In meinem Personalausweis steht nicht deutsche Staatsangehörigkeit sondern nur Deutsch. Und letztlich. Selbst unser Steuerrecht ist Rassistisch denn es entstammt der +++Hackenkreuzdinastie von 1933+++

    • Eisenfresser schreibt:

      Und was genau ist an unserem Steuergesetz rassistisch?

      • gnaddrig schreibt:

        Nach der Logik müsste man auch den Maschsee wieder zuschütten und die Autobahnen in Deutschland abschaffen. Die (blaube ich von den Nazis eingeführte) Lohnsteuerkarte haben sie ja schon geext…

    • Eisenfresser schreibt:

      Das EstG ist übrigens von 1920

    • Patrick Lassan schreibt:

      „In meinem Personalausweis steht nicht deutsche Staatsangehörigkeit sondern nur Deutsch“
      Komisch. In meinem steht ‚Staatsangehörigkeit‘ und dahinter steht ‚deutsch‘.
      Übrigens: Den Duden gibt es auch online.

    • Holperbald schreibt:

      @ Falk Klemm: Allgemein ist die Rechtschreibung keine Erfindung Hitlers. Sie dürfen sie also guten Gewissens verwenden.

    • John schreibt:

      Wenn die Einkommenssteuergesetzgebung ein vom Kern her nationalsozialistisches Gesetz ist, wieso, wurde es dann durch das SHAEFnicht in der Liste der verbotenen Gesetze aufgenommen? Und wieso wurden die Regelungen durch die Besatzungsmächte selbst angewandt?

      Wenn es nicht zu viel Umstände macht, würde ich dann auch gerne etwas detaillierter wissen, inwiefern -um sich am Wortlaut des Gesetzes NR.1 zu orientieren- das Steuerrecht Recht und Gerechtigkeit, sowie der Gleichheit vor dem Gesetz zuwieder steht. Insbesondere vor dem Hintergrund der durch die Einkommenssteuer angestrebte Umverteilung von Vermögen von oben nach unten.

      • Caspar Borner schreibt:

        Guten Tag John,
        und schon haben Sie sich als Schlafschaf geoutet! Warum haben die Besatzungsmächte das Gesetz nicht aufgehoben? Weil sie die BRD-Verwaltung brauchen, um uns alle zu unterdrücken. Da ist das EStG das probate Mittel. Unser aller Freund Putin, hat sich bei Zeiten dagegen entschieden uns weiter zu unterdrücken, deswegen dürfen Reichsbürger mit Legitimation durch den Hohen Kommissar der Russischen Föderation ihre Einkommenssteuer monatlich zurück halten, alternativ erhalten sie Entschädigungsgutscheine in Form von Wodkaflaschen. Auf Grund eines geheimen Zusatzprotokolls zum 2-plus-4-Vertrages können diese Wodkaflaschen bei der EZB in Goldmünzen umgetauscht werden.
        Sie jedoch glauben, dass die Mittel aus der Einkommenssteuer dafür verwendet wird, die Aufgaben des Bundes zu finanzieren, im weitesten Sinne auch die Spinner der Reichsbürger-Hartz-IV-Szene zu alimentieren. Doch weit gefehlt.
        Falk Klemm sieht dagegen klar durch. Das EStG hat zwischenzeitlich, auf Anweisung von Barack Obama, die klare Zielsetzung, unmotivierte Syrer zum Exodus Richtung Europa zu überreden. Sprich: die Mittel aus der Einkommenssteuer werden nicht für Maßnahmen der Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Alltags in Deutschland benötigt. All die jungen Männer in Syrien werden damit bezahlt um hier nach Deutschland zu kommen – und das obwohl sie gar nicht wollen.
        Jetzt sollte doch eigentlich ganz klar sein, warum das Gesetz rassistisch ist: Barack Obama ist ein Neger und vor diesem Hintergrund ist doch das Gesetz einwandfrei rassistisch. In welchem Reichsbürger-Universum hat den ein Neger was zu sagen?

        Mit besten Grüßen
        Caspar Borner

  17. Horst schreibt:

    @Falk Klemm
    Dann müßten wir noch Wolfsburg einebnen. Wurde ja schließlich 1938 gegründet….muss also nach Ihrer Logik eine durch und durch rassistische Stadt sein. Hoffentlich sind Sie kein Fan vom VFL Wofsburg….der muss dann natürlich auch aufgelöst werden.

    Und bitte bedenken, daß wenn Sie sich an die Straßenverkehrsordnung halten, Sie automatisch ein Rassist sind. Schließlich hat unsere heutige STVO ihren Ursprung in der Reichsstraßenverkehrsordnung von 1934.
    Erkennt man übrigens sofort ganz klar am „rechts vor links“.

  18. Kristin Globzsch schreibt:

    blogs.taz.de/hitlerblog/2007/09/25/rechts-abbiegen/ 🙂

  19. Kaiser Willhelm schreibt:

    wer die wahrheit nicht kennt, ist nur dumm, wer sie jedoch eine lüge nennt, (siehe oben) ist ein VERBRECHER !!!

    • Eisenfresser schreibt:

      Mag so sein. Hier geht es aber um Menschen, die Lügen als Wahrheit verkaufen. Was sind die? Oder können Sie eine meiner Behauptungen widerlegen?

    • mv-verification@inbox.lv schreibt:

      Majestät? Wir warten untertänigst noch auf eine Antwort, Durchlaucht?

      • Caspar Borner schreibt:

        Seine Durchlaucht ihre Erwachtheit, hat es nicht nötig dem Schlafvolk seine geistigen Ergüsse zu erläutern. Ähnlich dem letzten Hohenzollern auf dem Tron, pflegt man einen ambivalenten Umgang mit der Wahrheit™. Allerdings hatte der regierende Hohenzoller einen Trumpf: er dufte anordnen!
        Der gemeine Claqueur denkt darüber natürlich nicht nach, er hackt Allgemeinsätze in die Tasten und wenn ein Leser Aufklärung und Präzision wünscht, dann kontert er mit einem Allgemeinplatz.
        Diese Menschen schimpfen den nachfragenden Mitmenschen »Schlafschaf«. Diese Menschen schimpfen nachfragende Menschen »Verbrecher«, weil sie peinliche Geistesergüsse nicht mitdenken wollen. Dabei negieren sie ihre eigenen Borniertheit. Sie berauschen sich daran, dass ihre dümlichen Überzeugungen auf der Youtube-Universität von vielleicht 100000 Menschen verfolgt werden. Dabei negieren Sie, dass ihnen 80 Millionen in Deutschland nicht folgen!
        Diesen Zusammenhang können diese Menschen nicht verstehen und genau deshalb können Sie, mv-verification@inbox.lv, noch lange auf eine Antwort warten.

        Mit den besten Grüßen
        Caspar Borner

  20. Reiner schreibt:

    Deppen jeder satz fast, sehr unhöflich….

  21. gnaddrig schreibt:

    Ganz davon abgesehen, dass wohl nur die wenigsten römischen Sklaven schreiben konnten.

    Stimmt.

    Außerdem: Wie oft wird „der kleine Mann von der Straße“ in Rom überhaupt in die Verlegenheit gekommen sein, seinen Namen schreiben zu müssen? Ich bin sicher, dass das nicht allzuoft vorkam.

    Und: Der gemeine Römer musste sicher keinen Zettel mit seinem Namen bei sich tragen. Auch ist nicht überliefert, dass man die Leute bei Kontrollen auf der Straße gebeten hätte, doch mal eben ihren Namen aufzuschreiben. „Schreibense mal ihren Namen“ – „Kritzelkratzel“ – „Ah, nur Großbuchstaben, also Sklave.“ (oder: „Ah, Kleinbuchstaben, ein freier Mann.“) Wer also hätte wo, wie und aus welchem Anlass Sklaven anhand der Schreibweise des Namens von Freien unterscheiden wollen?

    Und: Wenn man die Sklaven in Nichtsklavenkleider steckte, damit sie sich gegenseitig nicht als Mitsklaven erkennen konnten, hätte dann die Unterscheidung durch die Schreibweise den Sklaven nicht doch noch Wege eröffnet, sich zu erkennen?

    Außerdem: Wenn man nur noch an der Schreibung des Namens erkennen konnte, ob jemand Sklave oder freier Mensch war, wären findige Sklaven sicher auf die Idee gekommen, sich durch die Verwendung der passenden Schreibweise sozusagen freizuschreiben. Das passt doch hinten und vorne nicht zusammen.

    Die Geschichte, die Großschreibung des Personennamens sei im alten Rom ein rechtsverbindliches Kennzeichen des Personenstandes gewesen und sei es heute noch, ist nicht einmal gut ausgedacht!

    • Caspar Borner schreibt:

      Lieber Gnaddrig,
      abseits der logischen Lücke, die Sie skizziert haben. Beachten die Fürsprecher der Capitalis-Romanis-Hypothese nicht, dass die alten Römer – wie die klassischen Griechen auch – gar keine Kleinbuchstaben kannten. Der Minuskel wurde erst um ca. 800 durch die Verwaltungsbeamten von Karl dem Großen entwickelt.
      Typografie ist ja nicht jedermanns profess. Dumm nur, dass man einfach nicht die Klappe hält, wenn man keine Ahnung hat.

      Mit besten Grüßen
      Caspar Borner

      • gnaddrig schreibt:

        Lieber Caspar Borner,

        das mit den damals noch nicht erfundenen Kleinbuchstaben ist doch ein völlig nebensächliches Detail, nur ein Ablenkungsmanöver zum Verschleiern des Knackpunktes!einself! Bzw. das wurde irgendwo in diesem Blog schonmal erwähnt, kann also als bekannt vorausgesetzt werden. Ich war nur zu faul, das zu suchen und drauf zu verweisen.

        Mit vorzüglicher Hochachtung verbleibe ich,
        gnaddrig

    • Caspar Borner schreibt:

      Lieber Gnaddrig,
      macht es Sie nicht auch langsam müde, dass diese selbsternannten Wahrheitsapostel verdächtige Ähnlichkeit mit einem Medusenhaupt haben: Für jede Dummheit, die man enttarnt, wachsen mindestens zwei Dummheiten nach.
      Wenn es unserer Gesellschaft wirklich so gut gehen würde, dass sie Menschen dafür bezahlt, sich diesen Schwachsinn rein zu ziehen, dann wäre ich schon längst Privatier. Vielen Dank für das tapfere Vorbild.

      Mit besten Grüßen
      Caspar Borner

      • gnaddrig schreibt:

        Ja, man trampelt immer auf der Stelle. Schlägt man mit der Feuerpatsche auf eine Stelle, flackert es an einer anderen schon wieder auf. Aber was will man machen – nichts sagen geht auch nicht…

  22. ut bremer schreibt:

    Tach auch 🙂
    Das mit der Rechtsnachfolge:
    “Wenn ein Mensch seinen Namen (z.B. durch Heirat) von Peter Müller in Peter Meier ändert, dann ist Peter Meier nicht Rechtsnachfolger von Peter Müller, sondern mit diesem identisch.” wird vielleicht noch deutlicher/verständlicher, wenn der Herr Müller vor der Heirat einen Finger verloren hat und durch Heirat mit einem Finger weniger (=abweichende räumliche Ausdehnung) auch mit dem Familiennamen Meier immer noch nicht der ‘Rechtsnachfolger’, sondern er selbst ist.

    • Caspar Borner schreibt:

      Lieber Ut Bremer,
      andersrum wird’s wohl noch deutlicher: Peter Müller hat Sophia Meier mit zehn Fingern an der Hand geheiratet. Es wird vereinbart, dass er den Namen seiner Frau annimmt und ab sofort also als Peter Meier bekannt ist. Einen Tag nach der Hochzeit – die Tinte unter der Namensänderung ist noch nicht ganz trocken – verliert er seine linke Hand, fünf Finger weg.
      Jetzt ist er also nur noch teilidentisch mit sich selbst, er ist jedoch immer noch er selbst. Weil: die Hand ist ab und die wächst auch nicht mehr nach, wenn Peter Meier sich scheiden lässt und ab sofort wieder Peter Müller heißt.
      Davon abgesehen, interessiert es Hans Maulwurf herzlich wenig, ob Peter jetzt Müller oder Meier ist, ob er eine oder zwei Hände hat. Peter hat sich bei Hans einst eine Bockwurst geliehen und die will er wieder haben oder den Gegenwert davon.
      Aber egal wie man es dreht: Was so ein richtiger Staatsleugner ist, der ist Beratungsresistent und fummelt sich irgendwas zusammen, was zum Dogma passt.
      Mein geheimer Tipp für die kommende Saison: Die Inschrift am Reichstagsgebäude „Dem deutschen Volke“ ist ja in Majuskeln gesetzt. DEM DEUTSCHEN VOLKE. Was für einen Beweis braucht es also noch? Wir alle sind Sklaven, ist doch klar. Allerdings ist die Inschrift ja aus dem Jahr 1916. Als ist das deutsche Volk von einst, gar nicht identisch mit dem deutschen Volk von heute? Und wer ist denn dann der Rechtsnachfolger der einst versklavten Deutschen?

      Mit besten Grüßen
      Caspar Borner

  23. Fonzo schreibt:

    Das mit der Groß- und Kleinschreibung geht nicht auf die Zeit der Römer zurück, sondern auf ein Gesetz von 1666. Höhere Angehörige der königlichen Flotte wurden vorsorglich für „tot“ erklärt, und wenn sie sich nicht innerhalb von 7 Jahren in ihrem Heimathafen zurückgemeldet haben (ca. die Hälfte aller Schiffe verunglückte), konnte man ihr Vermögen und ihren Nachlass entsprechend behandeln. Artikel 10 der preußischen Staatsverfassung lautet: „Der bürgerliche Tod und der Vermögenseinzug als Strafe finden nicht statt“.
    Ich kenne einen Doppelstaatler, er bzw. seine Eltern kommen aus Kanada, er ist hier bereits zur Schule gegangen, hat aber noch immer die kanadische Staatsbürgerschaft. Ich habe mich selbst überzeugen können: in seinem Personalsausweis steht: „Name, Vorname“, nicht: „NAME; VORNAME“. Davon abgesehen, das Personalausweisgesetzt schreibt vor, dass im Ausweis der Familienname stehen muss.
    Laut offizieller Erklärung seitens Behörden sind Personalausweis und Reisepass nur Hinweise, dass der Inhaber vermutlich deutscher Staatsangehöriger ist, aber kein verbindlicher Hinweis. Dieser stellt nur ein Staatsangehörigkeitsausweis dar (und da steht dann: „Familienname, Vorname“. Das verschwindet nach und nach von den Internetseiten, es sind mal wieder „bundeslöschtage“. Gelöscht ist auch ein Beitrag des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen, wonach Neubürger nach einer erfolgten Einbürgerung eine Einbürgerungsurkunde erhielten. Somit sind sie deutsche Staatsbürger, und mit dieser Urkunde sind die Rechte wie Pflichten gegenüber Bürger und Staat geregelt – denn diese hat man nicht automatisch alle per Geburt. Wenn heute jemand einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, bekommt er inzwischen ein Faltblatt des Verfassungsschutzes in die Hand gedrückt: Informationen zum Thema „Reichsbürger“.
    Der Forensiker spricht hier von schwerwiegenden Indizien und verfolgt diese, wenn die Spuren alle in dieselbe Richtung laufen.

    • Fonzo schreibt:

      Korrektur:

      „kein verbindlicher Nachweis.“; „Rechte wie Pflichten zwischen Bürger und Staat“

    • Patrick Lassan schreibt:

      „Das mit der Groß- und Kleinschreibung geht nicht auf die Zeit der Römer zurück, sondern auf ein Gesetz von 1666″

      Kleinschreibung tauchte gegen Ende der Antike auf, also lange vor dem ‚Cestui Que Vie Act‘ von 1666 Wieso ein englisches Gesetz aus dem 17. Jahrhundert irgendwelche rechtlichen Auswirkungen in Deutschland haben soll, ist mir unklar.

      http://www.legislation.gov.uk/aep/Cha2/18-19/11

      „Ich habe mich selbst überzeugen können: in seinem Personalsausweis steht: „Name, Vorname“, nicht: „NAME; VORNAME“.“

      Und? Welche Auswirkungen soll die Schreibweise haben?

      „Davon abgesehen, das Personalausweisgesetzt schreibt vor, dass im Ausweis der Familienname stehen muss.“

      Steht er doch auch.

      „Laut offizieller Erklärung seitens Behörden sind Personalausweis und Reisepass nur Hinweise, dass der Inhaber vermutlich deutscher Staatsangehöriger ist, aber kein verbindlicher Hinweis.“

      Personalausweise und Reisepässe sind Identittätnachweise und gleichzeitig Indizien für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Dass nur der Staatsangehörigkeitsausweis ein Beweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist, ist bekannt.

      Fazit: Du breitest hier mal wieder uralte Pseudoargumente aus.

    • kairo schreibt:

      „Höhere Angehörige der königlichen Flotte wurden vorsorglich für „tot“ erklärt, und wenn sie sich nicht innerhalb von 7 Jahren in ihrem Heimathafen zurückgemeldet haben (ca. die Hälfte aller Schiffe verunglückte), konnte man ihr Vermögen und ihren Nachlass entsprechend behandeln. “

      Ein wenig Quellenstudium tut dir sicher gut. Das fragliche Gesetz findet man ohne großen Aufwand im Internet. Was du behauptest, steht nicht drin.

      „Artikel 10 der preußischen Staatsverfassung lautet: „Der bürgerliche Tod und der Vermögenseinzug als Strafe finden nicht statt“.“

      Irrelevant, weil es Preußen nicht mehr gibt und der Gedanke des Bürgerlichen Todes schon im Widerspruch zu §1 BGB steht.

      „Gelöscht ist auch ein Beitrag des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen, wonach Neubürger nach einer erfolgten Einbürgerung eine Einbürgerungsurkunde erhielten. “

      Das soll schon mal vorkommen, nicht nur in Neuburg-Schrobenhausen. Das steht nämlich im StAG, und das ist Bundesrecht.

      • gnaddrig schreibt:

        Das fragliche Gesetz findet man ohne großen Aufwand im Internet. Was du behauptest, steht nicht drin.

        Und selbst wenn – es gibt in Deutschland keine königliche Flotte mehr, von daher wäre eine solche Regelung heute so oder so irrelevant. Außerdem gibt es sicher ausführliche gesetzliche Regelungen dazu, wie und unter welchen Voraussetzungen man heute jemanden für tot erklären lassen kann, die irgendwelche uralten Regelungen aus lange vergangenen Zeiten ersetzen.

      • Holperbald schreibt:

        Und Stammesrecht in Schrobenhausen!

    • Horst schreibt:

      @Fonzo

      Dein Zitat: „in seinem Personalsausweis steht: „Name, Vorname“, nicht: „NAME; VORNAME“. Davon abgesehen, das Personalausweisgesetzt schreibt vor, dass im Ausweis der Familienname stehen muss“

      Aha. Merkwürdig. In jedem deutschen Personalausweis steht „Name, Vorname“. Was soll jetzt bei diesem Doppelstaatler sooo besonders sein?
      http://prntscr.com/jc53kh

      Und wenn dein Familienname Fonzo lautet, und unter „Name“ steht Im Perso „Fonzo“, steht dann dein Familienname in Perso – oder nicht?
      Denn vollkommen richtig, daß das Personalausweisgesetzt vorschreibt , daß im Ausweis der Familienname stehen muss. Allerdings steht dort nicht, daß sich das Feld „Name“ auch Familienname zu nennen hat. In der Personalausweisverordnung ist das Muster hinterlegt:
      http://prntscr.com/jc54i2
      Aha, also ist für jeden klar nachlesbar daß im Feld „Name“ der Familienname zu stehen hat.
      Ein kleiner Blick auf die Webseite des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen widerlegt auch diese Behauptung von dir. Da kann man ales über Einbürgerung mitsamt Einbürgerungsurkunde unter „Downloads Merkblatt Einbürgerungsverfahren (82.30 KB)“
      nachlesen:
      „https://www.neuburg-schrobenhausen.de/index.php?id=1008,100

      Dein Zitat: „Laut offizieller Erklärung seitens Behörden sind Personalausweis und Reisepass nur Hinweise, dass der Inhaber vermutlich deutscher Staatsangehöriger ist, aber kein verbindlicher Hinweis“
      Naja, Hinweis aber kein verbindlicher Hinweis? Korrekterweise ist weder der Perso oder der Reisepass ein Nachweis mit urkundlicher Beweiskraft.
      Dies ist aber kein deutsches Problem, sondern diese trifft weltweit auf jeden Perso/Reisepass zu.
      Allerdings ist der juristische Begriff der „Vermutung“ ein anderer als der in der Umgangssprache verwendete.
      Juritsich bedeutet „Vermutung“, daß das Vorliegen einer bestimmten Tatsache kraft gesetzlicher Bestimmung als gegeben unterstellt (vermutet) wird. Solange die Vermutung unwiderlegbar ist, ist sie auch rechtsgültig.

      Tja außer Lügen und Verdrehungen also nichts Neues von der Reichsdeppen-Front.

      Du scheinst wohl neu in der Reichsdepen-Szene zu sein, wenn du glaubst mit diesem uralten Hoax mit seinem ellenlangen Bart noch punken zu können…?

      • gnaddrig schreibt:

        „in seinem Personalsausweis steht: „Name, Vorname“, nicht: „NAME; VORNAME“. Davon abgesehen, das Personalausweisgesetzt schreibt vor, dass im Ausweis der Familienname stehen muss“

        Hm, und die im Personalausweis verwendete Schrifttype weicht auch von der im Bundesgesetzblatt ab, das ist noch eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung, auf die bisher noch kein Reichsideologe gekommen ist!

  24. Thomas Janke schreibt:

    Rechtschreibfehler und grammatikalische Fehler sollten vermieden werden. Dann wird es glaubwürdiger.

    Und als nächstes: Wen interessieren Reichsbürger? Gibt es nichts wichtigeres in unserem Land? Lügenpresse und Lügenpopulatione werden uns jeden Tag von den aktuellen Medien untergeschoben.

    • gnaddrig schreibt:

      Ja, diese Lügenpopulatione ist ein ernsthaftes Problem in unserem Land, genau wie die Lügenpresselüge. Da ist die wachsende Zahl völlig verpeilter, immer häufiger bewaffneter und gewaltbereiter Reichsbürger natürlich völlig zu vernachlässigen. Und wer beschäftigt sich überhaupt mit solchem Quark, wenn man doch über Fußball und die wirklich wichtigen Dinge (Pizza, Bier) schreiben könnte…

    • Holperbald schreibt:

      Ich nehme an, Sie präferieren Russia Today, das offizielle Staatsmedium eines Landes, welches im internationalen Ranking der Pressefreiheit auf Platz 144 steht?

  25. Poley schreibt:

    Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist kein Staat sondern ein Wirtschafts- und Verwaltungseinheit unter Besatzung betrieben. (Art. 65, 120, 127, 133, 137 Grundgesetz).
    Quellen:http://die-deutschland-luege.de/der-bund-als-vereintes-brd-wirtschaftsgebiet-kein-staat

  26. gnaddrig schreibt:

    Eigentlich ist alles ganz einfach. Das relevante Wissen ist vorhanden. Fragen dazu?

    Bismarcks Erben wissen mehr wissen mehr. Und mehr. Und noch mehr Und immer noch mehr.

    Und sie sind ausgewiesene Fachleute für Begrifflichkeiten. Was kann da noch schiefgehen…

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