Lügen zum Thema Staatsangehörigkeit (Teil 4) – Conrebbi und der Konzern Kreis Lippe

Im heutigen Teil meiner Serie zum Umgang der Reichsdeppen mit der Staatsangehörigkeit will ich mich mit einem Video von Conrebbi beschäftigen, das ich bei den Volksbetrügern gefunden habe.

Zu Beginn des Videos erweckt Conrebbi den Eindruck, der Bürger könne sich aussuchen, auf welche Verfassung er sich berufe. Dies könne das Grundgesetz sein, er berufe sich aber auf die Verfassung von 1871. Das ist natürlich kompletter Unsinn. In jedem Staat gibt es immer nur eine gültige Verfassung. Für Deutschland ist das das Grundgesetz. Eine Verfassung kann geändert oder aufgehoben werden. Wird eine neue Verfassung beschlossen, so ist die Vorgängerverfassung automatisch ungültig. Die Verfassung von 1871 war also bereits mit in Kraft treten der Weimarer Verfassung erledigt. Man kann natürlich persönlich die Verfassung von 1871 als die „bessere“ ansehen. Aber vor behördlichen Stellen kann man sich selbstverständlich nur auf die gültige Verfassung, also das Grundgesetz, berufen. Denn nur an die gültige Verfassung sind der Staat und seine Organe gebunden.

Und das gilt selbstverständlich auch für Gesetze. Bezüglich der Staatsangehörigkeit gilt also das Staatsangehörigkeitsgesetz in seiner aktuellen Fassung, nicht das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 (auch wenn das erstere seinen Ursprung im letzteren hat). Die Problematik StAG – RuStAG ist hier wunderbar erklärt.

Conrebbi baut sein Video auf ein Schreiben des „Bezirksamts Mitte von Berlin, Bürgeramt/BackOffice“. Und wie jeder Reichsdepp, der was auf sich hält, versucht sich Conrebbi in der wortwörtlichen Sprachdeutung. Und wie jeder Reichsdepp scheitert er. Er hat sich den englischen Begriff „Backoffice“ für seine Deutung rausgepickt. Er ist der Meinung, die Schreibweise des Begriffes „Backoffice“ sei entscheidend für seine Bedeutung (ob es klein geschrieben wird, zusammen oder getrennt,…). Das ist falsch. Und das hätte auch Conrebbi auffallen müssen, denn auf dem Briefkopf steht „BackOffice“, auf der Internetpräsenz des Bezirksamts jedoch „Back-Office“. Beides ist in dem Video zu sehen. Conrebbi benutzt die Seite dict.cc zur Übersetzung. Dort findet sich jedoch nur eine Schreibweise, nämlich „back office“.  Und es gibt nicht nur eine deutsche Übersetzung, sondern mehrere. Back office kann demnach Abwicklung, Personalbereich und interne Infrastruktur eines Unternehmens, Hinterstübchen und Innendienst bedeuten. Wenn man sich jetzt überlegt, was davon wohl beim Bürgeramt gemeint sein könnte, dann würden sich wohl die Meisten für den Innendienst entscheiden. Es könnte aber auch eine andere Deutung möglich sein, denn hier finden sich noch weitere Definitionen. Nicht aber Conrebbi, der sich für den Personalbereich und die interne Infrastruktur eines Unternehmens entscheidet. Er begründet dies damit, dass das Wort auf dem Schreiben groß geschrieben sei. Dass das an einer einfachen „Eindeutschung“ liegen kann, kommt ihm nicht in den Sinn. Er hängt sich vielmehr an dem Wort „Unternehmen“ auf und sieht sich durch Wikipedia bestärkt, denn auch in der dortigen Definition von Backoffice ist von „Unternehmen“ die Rede. Ganz davon abgesehen, dass die Frage, wie eine Behörde ihre Abteilungen benennt keinen Einfluss darauf hat, ob es sich um eine staatliche Behörde oder ein Unternehmen handelt hat, ist das mal wieder typisch. Denn in der oben von mir verlinkten Liste von enzyklo.de findet sich auch diese Definition:

„Back Office ist der Oberbegriff für alle Prozesse und Bereiche in einem Unternehmen oder einer Behörde, die für den Bürger oder Kunden im Hintergrund ablaufen und nicht unmittelbar einsehbar sind. Dazu gehört beispielsweise die verwaltungsinterne Weiterbearbeitung von Antragseingängen und Anfragen.“

Natürlich findet sich in den meisten Definitionen nur „Unternehmen“ und nicht „Behörden“, da der Begriff ursprünglich aus der Wirtschaft stammt und von dort seinen Weg in die staatliche Verwaltung gefunden hat.

Ähnliches trifft auf Conrebbis Behauptung zu, der Kreis Lippe sei ein Konzern. Er untermauert diese Behauptung, in dem er die Webseite des „Konzern Kreis Lippe“ präsentiert. Hierbei handelt es sich aber nur um eine Unterseite der Internetpräsenz des Kreises Lippe. Und so kommt man ziemlich schnell hinter die Wahrheit. Der „Konzern Lippe“ ist ein Wirtschaftsunternehmen, dass sich im Besitz des Kreises Lippe befindet. Zu diesem Konzern gehören unter anderem der Eigenbetrieb Schulen, die Klinikum Lippe GmbH, das Landestheater Detmold, die Lippe Tourismus & Marketing AG, der Eigenbetrieb Straßen, die Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe mbH, die Flughafen  Paderborn/Lippstadt GmbH, die Lipperlandhalle Lemgo und der Abfallwirtschaftsverband Lippe.

Ich zitiere aus dem Konzernbericht:

„Wird heute von Kommunalverwaltung gesprochen, ist hierunter viel mehr zu verstehen als der Bereich der unmittelbaren Verwaltung mit den einzelnen Fachbereichen. Vielmehr steht ein vielfältiges Spektrum an Organisationsformen zur Verfügung, denen sich die Kommunen zur Aufgabenerledigung bedienen können. Grundlage hierfür bietet die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz. Aufgrund der sich hieraus ergebenden Organisationshoheit sind die Kommunen zur Erbringung bestimmter Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge verpflichtet.

Im Rahmen der geltenden Gesetze könne sie jedoch selbst entscheiden, in welcher Organisations- und Rechtsform sie diese Aufgaben erfüllen, ob z.B. von einem Fachbereich innerhalb der Kernverwaltung oder durch ein kommunales Unternehmen.

Auch der Kreis Lippe hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Aufgaben aus der Kernverwaltung ausgegliedert und die Aufgabenwahrnehmung auf (teil)selbständige Organisationseinheiten wie Eigenbetriebe oder Gesellschaften privaten Rechts übertragen. Ziel des Kreises Lippe ist es hierdurch, den lippischen Bürgerinnen und Bürgern preiswerte und attraktive Leistungsangebote zur Verfügung zu stellen. Zum Stand 31. 12. 2010 war der Kreis Lippe an 44 kommunalen Unternehmen mit unterschiedlichen Beteiligungsanteilen beteiligt. Zwischenzeitlich ist die Gründung weiterer kommunaler Unternehmen erfolgt. Zudem ist der Kreis Lippe Gründer bzw. Gründungsmitglied der Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe und der Gesundheitsstiftung Lippe. Zusammen mit der Kreisverwaltung Lippe stellen diese den Konzern Kreis Lippe dar.

Der Konzern Kreis Lippe erbringt zahlreiche Aufgaben für die lippischen Bürgerinnen und Bürger. Obwohl diese Aufgaben auch von Unternehmen in privater Rechtsform erbracht werden, handelt es sich hierbei jedoch ausschließlich um öffentliche Aufgaben. Dabei sind die Tätigkeitsfelder so vielfältig und zahlreich wie die unterschiedlichen Organisations- und Rechtsformen, durch die sie wahrgenommen werden. Die Tätigkeitsfelder umfassen insbesondere die Bereiche Dienstleistungen, Gesundheit, Bildung und Kultur, Jugend, Familie, Soziales und Arbeit, Wirtschaft und Verkehr sowie Natur und Umwelt.“

(Fettdruck von mir)

 Der Konzern Kreis Lippe ist also der Zusammenschluss aller Unternehmen, die sich im Besitz der Gebietskörperschaft Kreis Lippe befinden und dessen Aufgaben wahrnehmen. Natürlich bleibt der Kreis Lippe ein Landkreis und ist kein Konzern. Was Conrebbi erzählt ist nichts anderes als eine LÜGE!

Ähnlich dürfte es sich beim ebenfalls erwähnten Landkreis Göppingen sein.

Und natürlich ist es kein „Amtsanmaßung“, wenn sich das Bezirksamt Mitte als Amt bezeichnet, oder der Kreis Lippe als Landkreis, nur weil die einen einen missverständlichen Begriff für eine Abteilung verwenden und die anderen kommunale Aufgaben in kreiseigene Unternehmen überführt haben.

Nach dieser Lüge kommt Conrebbi endlich zum Grund des Videos. Er wurde durch das Bezirksamt Berlin Mitte aufgefordert, einen Personalausweis zu beantragen. Grundlage hierfür ist § 1 Absatz 1 und 2 PAuswG. Dort steht:

„(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.

(2) Die Ausweispflicht gilt auch für Personen, die als Binnenschiffer oder Seeleute nach den Landesmeldegesetzen einer besonderen Meldepflicht unterliegen.“

Und über den kommt Conrebbi zum allseits beliebten 8und von Deppen selten richtig verstandenen) Artikel 116 Grundgesetz. Wer meine verschiedenen Beiträge zum Thema Staatsangehörigkeit gelesen hat, der kennt den Artikel wahrscheinlich selbst schon auswendig. Was macht nun Conrebbi mit dem Artikel 116 Absatz 1? Er versucht sich erneut an einer wörtlichen Deutung. Und zwar stört er sich an dem Teilsatz „Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937“. Dabei unterschlägt er dass es um das Gebiet des Deutschen Reiches zum 31.12.1937 geht. Es geht also um die räumliche Ausdehnung. Und da geht es auch nicht um Unterschiede zwischen 1946, 1936 und 1937 sondern vielmehr um die Unterschiede zwischen zum Beispiel 1937, 1938 und 1940. Und dass es da Unterschiede in der Ausdehnung des Deutschen Reiches gab, ist wohl unumstritten.

Und natürlich wird ihm nicht unterstellt, er sei ein Reichsbürger (ich unterstelle ihm das vielleicht, nicht aber das Bezirksamt). denn er bezieht sich ja nur auf einen kleinen Teil des Artikel 116 Absatz 1. Der lautet im Ganzen:

“ Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“

Der Teil mit dem Gebiet des Deutschen Reiches bezieht sich also nur auf Flüchtlinge und Vertriebene und deren Angehörige. Für Conrebbi dürfte der erste Halbsatz zutreffend sein, und in dem wird das Deutsche Reich nicht erwähnt. Entweder ist Conrebbi also intellektuell benachteiligt, oder er lügt!

Weiter sagt Conrebbi:

„Wohlgemerkt: es geht hier nicht darum, dass es einige Leute gibt, die sich sehr gut mit dem Thema auskennen oder sowas. Es geht hier darum, wie ICH das verstehe, was mir diese merkwürdige Behörde „BackOffice“ zusendet und wie ich das verstehen muss.“

Bemerkenswert an dem Satz ist zunächst, dass Conrebbi zugibt, sich nicht sehr gut mit dem Thema auszukennen. Warum er dann ein Video darüber erstellt bleibt sein Geheimnis. Dass er sich nicht auskennt untermauert er, indem er behauptet, entscheidend sei, was er versteht, nicht was Leute mit Ahnung verstehen. Das ist natürlich Blödsinn! Entscheidend ist, was der Gesetzgeber gemeint hat. Und das ist im vorliegenden Fall offensichtlich.

Conrebbis nächstes Problem ist es, dass das Staatsangehörigkeitsgesetz von 1934 weiter gültig ist, obwohl es zur Zeit des Nationalsozialismus erlassen wurde. Was ihn daran genau stört, sagt er nicht. Es ist üblich, dass auch bei Wechsel der Staatsform nicht automatisch alle vorherigen Gesetze ungültig werden. Bestes Beispiel hierfür ist das BGB, dass zu Zeiten des Kaiserreichs, der Weimarer Republik, des Dritten Reichs und der Bundesrepublik gültig war und es bis heute ist. Abschließend stell Conrebbi fest, dass die Feststellung, er habe die deutsche Staatsangehörigkeit auf ihn nicht zutreffe. Begründet wird dies nicht.

Stattdessen zeigt er eine andere Möglichkeit auf, wie man sich seiner Meinung nach gegen die Pflicht zum Perso wehren kann. er bezieht sich auf § 27 PAuswG, in dem es heißt:

„Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, der Personalausweisbehörde unverzüglich

1. den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist, […]“

Und dies betrifft seiner Meinung nach die Tatsache, dass im Ausweis „Vorname“ und „Nachname“ stehen, statt „Name“ und „Familienname“. Dies betrifft aber den Inhalt, nicht die Umschreibung. Das heißt: Bei Holger Conrebbi muss im Ausweis sein Name (Holger) und sein Familienname (Conrebbi) stehen. Ob die beiden dann evtl. als Vorname und Nachname bezeichnet werden ist unwichtig. Denn der Anforderung, dass Name und Familienname im Ausweis stehen müssen wird die Eintragung ja gerecht.

Zum Schluss behauptet er noch, die Bundesrepublik sei nur eine Firma, ein Deppenargument, dass wohl inzwischen oft genug widerlegt wurde…

Und er empfiehlt, die Thematik

„… auf die europäische Ebene zu heben, vor einen europäischen Gerichtshof oder sowas. Wie das dann ausgeht weiß man nicht“

Doch, das weiß man. Dass geht so aus wie alle Reichsdeppen Klagen bei irgendwelchen internationalen Gerichten. Die nehmen das zur Kenntnis, lachen drüber, heften es ab und gut ist.

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5 Antworten zu Lügen zum Thema Staatsangehörigkeit (Teil 4) – Conrebbi und der Konzern Kreis Lippe

  1. Pingback: Eisenblatt lügt wieder | ironleafs und andere "Volksbetrüger"

  2. heinrich7 schreibt:

    ber wer genauer nachforschte, konnte dieses “Argument RuStAG” schnell als plumpes Täuschungsmanöver entlarven.
    Es begann bereits damit, daß eine klitzekleine Kleinigkeit beim Zitieren des Gesetzestextes verschwiegen wurde. Denn § 1 RuStAG lautete tatsächlich:
    “Deutscher ist, wer die… unmittelbare Reichsangehörigkeit… besitzt.”
    Sie sehen den Unterschied?
    Soweit die kkr-Faq !
    Doch dummerweise zitiert sie falsch. Was sollen die Punkte ?
    Das Original lautet:
    “Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.”
    Naalso, es gibt aber Bayern, Braunschweiger usw. und die haben mittelbar die Reichsangehörigkeit, weil sie zuerst BAYER sind und dann Deutscher.

    • Eisenfresser schreibt:

      Es gibt keine Bundesstaaten mehr…

      • heinrich7 schreibt:

        Doch gibt es noch ! Weil das Deutsche Reich auch nie untergegangen ist, das hat das BVerfG überigens bestätigt.
        Das RuStaG gilt heute noch, kannst ja eine offizielle Anfrage stellen.
        Man kann sich heute aufs RuStaG berufen, und genau das jetzt immer mehr

        Sie haben nämlich die Nase voll von einer Lügen BRD mit einem wahnsinnigen Finanzminister der Deutscher Steuergelder ins Ausland verteilt und selbst sich nicht daran erinnert 100 000 Mark in seiner Schreibtischschublade zu haben.
        Außerdem ein Haufen von Politikmarionetten, die Deutschland schaden wollen. z.B. die Grünen.

      • Eisenfresser schreibt:

        Du hast das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht verstanden. Und es gilt das StAG, nicht das RuStAG.

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