Widerlegung der Hypothese, wir seien rechtlose Sklaven mit dem Status einer juristischen Person.

Bei Eisenblatt habe ich ein Video gefunden, dessen Macher die Hypothese aufstellt, wir seien Sklaven mit dem Status einer juristischen Person. Dieses Video will ich in diesem Beitrag widerlegen.

Die Hypothese lautet in voller Länge:

„Wir sind als freier Mann und freie Frau geboren,als Rechtssubjekt eine natürliche und souveräne Person mit einem Familiennamen und befinden uns, ob bewusst oder nicht, derzeitig in der Verwaltungsstruktur der BRD mit dem Rechtsstatus eines Sklaven nach Römischen Recht, also rechtlos. Weil die BRD in ihrer AGB aber nichts mit rechtlosen anfangen kann, werden wir als juristische Person also als juristische oder rechtliche Fiktion geführt.“

Das Gute vorweg: bis zum ersten Komma ist alles richtig!

Bevor der Videomacher seine Hypothese beweist, definiert er einige Begriffe, nämlich:

Souverän: Zunächst ist seine Begriffsdefinition des „Souverän“ noch identisch mit der allgemeinen Definition (z.B. bei Wikipedia). Allerdings kommt er etwas ins schwurbeln, wenn er sagt, in der Aufklärung sei der Begriff so definiert worden, dass der Mensch über allem, also auch über den Gesetzen stehe. Und richtig schwurbelig-falsch wird es, wenn er den Ausdruck „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ falsch deutet. Denn das bedeutet NICHT, dass der Mensch VOR dem Gesetz kommt. Das „vor“ in dem Satz lässt sich vielmehr durch „gegenüber“ oder „im Angesicht“ ersetzen. Oder noch einer durch ein „für“. Alle Menschen sind gegenüber dem Gesetz gleich! Für das Gesetz sind alle Menschen gleich.  Immerhin erklärt er, dass das nur SEINE Interpretation ist. Es ist allerdings etwas sonderbar, eine Hypothese aufzustellen und dann die Begriffe, die ich zum Beweis der Hypothese verwende, völlig neu und anders zu definieren. Selbstverständlich ist die Hypothese in seiner Welt, mit seinen Begriffsdefinitionen dann wahr. Aber sie bleibt halt in der realen Welt mit den allgemein üblichen Definitionen trotzdem falsch.

Anschließend erklärt er den Souveränitätsbegriff bzgl. staatlicher Souveränität, erstaunlicherweise recht zutreffend.

Der nächste Begriff, der definiert wird ist die Fiktion. Er bezeichnet seine Hypothese auch als Fiktion, also etwas Erdachtes, dass nur in einer Vorstellung existiert. Allerdings will er ja beweisen, dass seine Hypothese richtig sein muss, womit sie ja dann Realität wäre, keine Fiktion. Warum er den begriff Fiktion richtig erklärt, um ihn dann falsch anzuwenden, bleibt sein Geheimnis. Nach einem kleinen Ausflug in die Philosophie kommt der Macher des Videos zur juristischen Fiktion. Wie man an seinem Adoptions-Beispiel erkennen kann, scheint er verstanden zu haben, was im Recht eine Fiktion ist.

So. Jetzt kommt er auf seine These zurück. Zunächst erläutert er, warum wir seiner Meinung nach in Deutschland „rechtlose Sklaven sind“. Er erklärt zunächst richtigerweise, dass das deutsche Recht zu großen Teilen auf dem römischen Recht basiert. Anschließend erklärt er ebenso richtig, dass nach deutschem Recht die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein kann (z. B. bei Minderjährigen oder Betreuten). Was nicht stimmt, ist seine Behauptung, Gefangene dürften nicht wählen. Denn in § 45 StGB heißt es:

„§ 45 Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts

(1) Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.

(2) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren die in Absatz 1 bezeichneten Fähigkeiten aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.

(3) Mit dem Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat.

(4) Mit dem Verlust der Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.

(5) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.“

Dann kommt er, wie zu erwarten war, zur Capitis Deminutio Maxima. Mit dieser Deppenthese habe ich mich hier und hier schon auseinandergesetzt. Abgesehen davon, dass die Rechtsstellung auch im Römischen Reich nicht von der Schreibweise des Namens abhängig war (schon weil es an Kleinbuchstaben mangelte), fehlt wie immer eine Begründung, warum eine Vorschrift aus dem Recht des römischen Reichs im heutigen Deutschland Anwendung finden sollte. Denn dass das deutsche Rechtssystem zum großen Teil auf dem römischen Recht basiert, heißt doch nicht, dass automatisch alles, was im Römischen Reich Recht war, auch in Deutschland gilt! Es gilt natürlich nur das, was sich explizit in deutschen Gesetzen wiederfindet. Als Beispiel sei hier auf die vom Videoersteller selbst genannten Beispiele der Einschränkung der Rechtsfähigkeit verwiesen. Nur diese finden in Deutschland Anwendung, andere nicht!

Die Theorie, dass der Nachname erstmals zur steuerlichen Erfassung eingeführt wurde, wird (wie bei dieser Klientel üblich) nicht belegt. Sie darf auch angezweifelt werden, denn zum einen hat nur ein Teil der Nachnamen in Deutschland seinen Ursprung in der Berufsbezeichnung, zum anderen konnte sich der Nachname zu Beginn der Nachnamenseinführung noch ändern.

Laut Wikipedia wurden Nachnamen zuerst im Adel eingeführt, um Erbansprüche auf ein Lehen zu verdeutlichen.

Auf der Homepage der Universität Magdeburg heißt es:

„Die Verbreitung der Familiennamen war letztendlich eine logische Folge der zunehmenden Bevölkerung und der damit verbundenen auftretenden Namensgleichheit, besonders in den Städten ( in Frankfurt lebten um 1300 etwas 10000 Menschen). Eine genauere Unterscheidung war demnach unerlässlich und diese ließ sich nicht nur mit den einfachen Rufnamen gewährleisten.

Familiennamen haben sich somit aus speziellen Gründen entwickelt. Zum einen wegen der Erbansprüche auf Besitz, Beruf usw., was sich durch einen vererbten Namen ausdrücken lässt. Dies war für den Adel vorrangig, nachdem Konrad II. seit 1037 die Erblichkeit der Lehen zugestanden hatten. So finden sich erste dt. Familiennamen gegen Ende des 10. Jh. beim Adel. Auch bei Bürgern beinhaltete der Familienname soziales Prestige, indem er die Zugehörigkeit zur Schicht der Besitzenden anzeigte und sie von Knechten und anderen, die nur Rufnamen trugen, abgrenzte. Zum anderen dürfte die Entwicklung auch durch die romanischen Nachbarländer mit beeinflusst worden sein. Beinamen/ Familiennamen kommen im 9. Jh. zuerst in Venedig, dessen politische Struktur die Registrierung vieler amtierender Personen verlangte, auf. Im 10. Jh. erreichte diese Entwicklung dann Norditalien und Südfrankreich, im 11. Jh. Katalonien, Nordfrankreich (von hier aus im 12. Jh. nach England) und die romanischen Schweiz und im 12 Jh. west- und süddeutsche Städte.  Da Familiennamen des Weiteren  bestens dazu geeignet waren, zusammenhänge in sozialen Gefügen zu Verwaltungszwecken durchschaubar zu machen, wurden sie später behördlich vorgeschrieben.“

Gegen die These der Einführung der Nachnamen zur Steuererfassung spricht auch, dass es erst im 17. Jahrhundert gesetzliche Regelungen zum Nachnamen gab.

Wie kommt der Videomacher jetzt auf die Idee, wir seien Sklaven und würden auch als solche geführt? Er sagt, dafür gäbe es zwei Hinweise.

Der erste Hinweis sei, dass auf seiner Geburtsurkunde sein Familienname klein geschrieben sei. Das mag für seine persönliche Geburtsurkunde zutreffen (er hält seine Geburtsurkunde leider nur mit der Rückseite in die Kamera, so dass sich diese Angabe nicht prüfen lässt), dürfte aber die Ausnahme und nicht die Regel darstellen. In der Regel wird der Familienname in der Form „Mustermann“ auf der Geburtsurkunde stehen. Wer dies überprüfen will, dem stelle ich die Google-Bilder-Suche anheim.

In Ausweisen, so stellt der Videomacher richtigerweise fest, steht der Name in der Form „MUSTERMANN“. Dies hat jedoch nichts mit der Rechtsstellung zu tun, denn es gibt in Deutschland keinerlei Gesetz, dass die Schreibweise das Namens abhängig von der Rechtsstellung ist. Soweit die Hypothese also auf der Schreibweise des Namens basiert, ist sie also hier schon als falsch widerlegt. Daran ändert auch der klägliche Versuch der Beweislastumkehr nichts. Der Videoersteller erwartet, dass ihm bewiesen wird, dass seine Annahme, alles römische Recht (scheinbar auch das, was nur in Reichsdeppen- und Staatsleugner-Phantasterein besteht) sei in ganz Europa gültig, falsch ist. Ich habe mich oben an diesem Beweis versucht, aber wäre es nicht einfacher und einleuchtender, der Macher des Videos würde mal eine seiner Theorien beweisen? Wo ist der Beweis für die These der Capitis Deminito Maxima? Wo der Beweis für die Behauptung, römisches Recht würde grundsätzlich in Deutschland gelten? Wo ist der Beweis für die Behauptung, auf Geburtsurkunden würde der Name klein geschrieben?

Nachdem der erste Teil der Hypothese widerlegt wäre, kümmere ich mich jetzt um den zweiten Teil bzgl. des Status als juristische Person. Bzw. ich spare es mir zunächst, näher darauf einzugehen. Offensichtlich wurde mal wieder nicht verstanden, was eine natürliche und was eine juristische Person ist. Kurzform: natürliche Person = Mensch; juristische Person = Vereinigung von Menschen. Wer es genauer wissen will, dem empfehle ich Wikipedia, oder auch diesen Blogbeitrag von Norens.

Erstaunlicherweise erklärt der Videoersteller zunächst recht zutreffend, was eine juristische Person ist. Wie er also zu seiner Behauptung kommt, die Bundesrepublik Deutschland würde ihren Bürgern die Fiktion der juristischen Person geben, erklärt er anschließend auch.

Als „Beweis“ dient ihm ein Reisepass und die Tatsache, dass dort der Name drin steht. er geht davon aus, dass es einen Unterschied zwischen dem Namen und dem Familiennamen gibt. Den gibt es aber nicht. Denn ob nun nach dem Namen, dem Nachnamen, dem Zunamen oder dem Familiennamen gefragt wird: der Name bleibt (z.B. „Mustermann“). Ob im Ausweis also nach dem Familien-, Nach-, oder einfach nur Namen gefragt wird, ist völlig egal.

Daran ändert sich auch nichts durch die vom Videomacher zitierten Gesetzestexte, als da wären:

§ 5 Absatz 2 PAuswG

„(2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:

1. Familienname und Geburtsname,“

Denn wenn mein Familienname „Mustermann“ lautet und in meinem Ausweis steht „Name: MUSTERMANN“, dann enthält der Ausweis doch meinen Familiennamen. Im Gesetz steht, dass der Familienname im Ausweis enthalten ist, NICHT, dass er auch als Familienname bezeichnet werden muss. Familienname, Name, Nachname sind Synonyme. Sie bezeichnen alle das Selbe!

Als nächstes bezieht sich der Sprecher auf § 28 PAuswV.

Bevor wir uns damit auseinandersetzen, werfen wir aber schnell noch einen Blick auf § 11 PAuswV i.V. mit Anhang 1 und stellen fest, dass in dieser Verordnung geregelt ist, dass der Nachname im Ausweis eben nicht mit „Familienname“, sondern mit „Name“ bezeichnet wird.

Wenn dann in § 28 PAuswV zwischen dem Familiennamen bei natürlichen Personen und dem Namen bei juristischen Personen unterschieden wird, dann heißt das im Umkehrschluss nicht, dass alles mit einem Namen eine juristische Person ist.

Was für ein Blödsinn hier erzählt wird, wird besonders deutlich, wenn man bedenkt, dass nur natürliche Personen einen Personalausweis bekommen. Oder hat schonmal jemand den Personalausweis der Volkswagen AG gesehen?

Und im § 28 PAuswV geht es ja um die Angaben des Antragstellers, das können natürliche und juristische Personen sein.

Der Gesetzgeber hat in der PAuswV nicht, wie im Video behauptet, festgelegt, dass der Begriff „Name“ nur für juristische Personen gilt. Ich denke, dass wird aus dem Anhang 1, zu dem ich oben verlinkt habe, mehr als deutlich!

Der Videoersteller stellt hier unzulässige Rückschlüsse (die er als logisch bezeichnet, die aber unlogisch sind) an.

Lange Rede, kurzer Sinn: Die Hypothese fußt auf unbelegten und leicht zu widerlegenden Behauptungen und falschen Rückschlüssen. Bei näherer Betrachtung bleibt von dem ganzen Video und der Hypothese nicht viel mehr übrig, als 50minütiges Reichsdeppengeschwurbel von einem, der von Recht und Gesetz in Deutschland nicht viel Ahnung hat.

Ich hoffe, der Videomacher bekommt Kenntnis von meiner Widerlegung seiner Hypothese. Auch wenn er in typischer Reichsdeppen-Bescheidenheit seine These für eigentlich nicht widerlegbar hält. Aber gut, er hält seine Arbeitsweise ja auch für wissenschaftlich…

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188 Antworten zu Widerlegung der Hypothese, wir seien rechtlose Sklaven mit dem Status einer juristischen Person.

  1. mojo19 schreibt:

    Gesetz steht, dass der Familienname im Ausweis enthalten ist, NICHT, dass er auch als Familienname bezeichnet werden muss. Familienname, Name, Nachname sind Synonyme. Sie bezeichnen alle das Selbe!
    Guter WITZ !
    Warum steht dann im Staatsangehörigkeitsausweis ausdrücklich FAMILIENNAME ?

    • Eisenfresser schreibt:

      Warum sollte es nicht da stehen? Wenn dein Familenname Mojo ist und in deinem Ausweis steht „Name: MOJO“, steht dein Familienname dann im Ausweis?

    • karl schreibt:

      Ich lach mich tot 😀 hast dir ja viel Mühe gegeben hier was ins Netz zu schreiben. Da du mir den Anschein machst alles besser zu wissen und zu dem noch ziemlich arogant bist; BEANTWORTE MIR DOCH BITTE DIESE EINE FRAGE:
      Weshalb sind dann unsere Namen in GROßBUCHSTABEN GESCHRIEBEN???? Fang nicht an um den heissen Brei zu schreiben, ich will nur eine simple Antwort WARUM das so ist. Weil es besser aussieht??? Weil Elektronik so die Namen besser verarbeiten / auslesen kann?
      Wenn du mir diese eine Frage nicht beantworten kannst, muss ich leider feststellen, (und ich hoffe die anderen auch) dass DU hier der einzige DEPP bist.
      MfG

  2. Walter Muster schreibt:

    Neben den logischen und rechtlichen Unzulänglichkeiten der Argumentation ist auch auffällig, dass der “Kritische Geist” noch nicht mal im Ansatz seine konkrete rechtliche Position mit der eines römischen Sklaven vergleicht. Schließlich beruht auf deren angeblichen Parallelen ja die Hauptaussage des Videos.

  3. Pingback: Klartext: Wie blöd muss man sein, um die Lüge von den 4 Cent als Porto zu glauben? | Eisenfraß: ironleafs und andere "Volksbetrüger"

  4. Pingback: Die BriD ist nicht das vereinte Deutschland – aber die BRD! | Eisenfraß: ironleafs und andere "Volksbetrüger"

  5. frank ahrend schreibt:

    Ihre Wiederlegung hingt !!
    Es wird im PAusw G im §5, §18, §23 und §25, nach dem Familiennamen verlangt !!
    Im PAusw V steht, im Kapitel 8 , §28 Antrag (1) 1. Angaben zur Indentitätsfeststellung
    von juristischen Personen und natürlichen Personen,
    bei natürlichen Personen sind inbesondere der Familienname,die Vornamen, ….
    bei juristischen Personen sind insbesondere der Name,die Anschrift des Sitzes,die Rechtsform….
    Also müsste auch im Dokument, wo unser Familiennameeingetragen wird, auch im Vordruck
    ( MUSTER ) der Familienname stehen !
    Dies wird auch im §5, §18, §23 und §25
    Ihre Ausführung, es würde genügen wenn dort NAME steht, kann aber nicht stimmen.
    Denn sonst müsste auch nach dem Komma im Englischen, NAME stehen !
    Dort steht aber Surname , also Nachname !!!
    Dies bestätigt doch, das dort im Vordruck / Muster Familienname stehen müsste.
    Wenn es keinen Unterschied machen würde, gäbe es in unserer Sprache diese verschiedenen Wörter nicht. Sie bezeichnen eben nicht das selbe!
    Denn wenn man erst den Familiennamen und danach den Namen verlangt, ist nun der
    Name, der Vorname !
    Auch im Sprachgebrauch wird der Name, für den Vornamen benutzt.
    Oder oft sogar für Beides. Fragt man nach den Namen ,antwortet der Befragte oft
    mit seinem Vor – und Nachnamen.

    Eine ganz andere Frage stellt sich jedoch, warum eine juristische Person,also eine
    Firma einen Personalausweis beantragen kann ???

    • Eisenfresser schreibt:

      Im Personalausweis steht doch der Familienname! In Ihrem wird dort „Ahrend“ stehen, oder? Ihre letzte Frage lässt sich auch leicht beantworten: Juristische Personen können KEINEN Personalausweis beantragen! Lesen und verstehen Sie die Paragraphen 21 und 28 PauswV. Dort geht es nicht um die Beantragung eines Ausweises.

    • John schreibt:

      Nun, vielleicht mag es sein, dass inzwischen umgangssprachlich der Name für den Vornamen genommen werden, behördlich jedoch steht der Name als Synonym für den Familiennamen.
      Weiterhin wird nicht aufgeführt, dass der Aufzuführende Familienname auch Zwingend in einem Feld geschrieben seien muss, welches ebenfalls mit „Familienname“ bezeichnet ist.

      Interessant ist der Verweis auf den englischen Vermerk im Personalausweis. Weil sowohl auf dem alten, wie auch dem neuen Personalausweis steht nach dem englischen noch eine französische Übersetzung: Nom; also Name. Nicht Nom de familie.

      Auch ein Blick ins Ausland zeigt, dass im deutschen Sprachraum, der Name für den Familiennamen genutzt wird:
      Sowohl in Österreich, Liechtenstein, als auch in der Schweiz wird auf dem Personalausweis (bzw. der Identitäkskarte) selber zwischen Name und Vorname unterschieden. Im Gesetzestext sind hingegen im Falle Österreichs Namen (§22a PassG) und der Schweiz amtlicher Name und Vornamen genannt, ohne, dass dieses so im Ausweis angeführt wird.
      Wie man hier schon sehen kann, folgt die Gestaltung der Ausweise selbst anderen Regeln, als dem direkten Gesetzestext. Es zählt der Inhalt, nicht die Gestaltung.
      Ähnlich wie die deutschsprachigen Länder halten es im Weiteren andere Staaten, wie Die Niederlande (Naam\Voornam), Frankreich (Nom\Prénom), Luxemburg (Nom\Prénom) und Belgien (Name\Vorname oder auf Englisch Name\Given Name).

      Was bei der gesamten Argumentation wieder einmal heraussticht ist eine typische Reichsideologenargumentationskette.
      Zuerst steht das Ergebnis, namentlich die Nichtexistenz der Bundesrepublik. Hieraufhin wird nach Kleinigkeiten gesucht, die sich vielleicht nicht auf dem ersten Hinsehen ergeben: Name als Synonym für Familienname. Hierfür werden dann vermeintliche Hinweise gesucht und dargelegt, hier die Nennung der Paragraphen, in denen das Wort Familienname steht.
      Hierauf folgt zum Beleg eine Halbwahrheit -dass Surename im Ausweis verzeichnet ist- wobei die andere Hälfte der Information, welche die Argumentationskette konterkariert -Vermerk Nom anstatt </Nom de Familie– ausgelassen wird.

      Um weiter die These der Nichtexistenz zu unterstützen wird eine Lüge eingestreut, die -damit sie nicht sofort enttarnt wird- durch zusammenhangslose Zitate „bewiesen“ wird.
      So regelt der §28 I PAuswV in der Tat die Identitätsfeststellung bei juristischen Personen bei Antragsstellung. Allerdings bei der Antragsstellung zur Erteilung einer Berechtigung für Dienstanbieter zur Nutzung der elektronischen Identitätsfeststellung.

      Wenn hier also etwas hinkt, dann die Widerlegung der Thesen von Eisenfresser.

      • Förster schreibt:

        Beim Lügeneinstreuen sind Sie eindeutig der Bessere.
        Im Übrigen , Reichsbürger gab es ausschließlich nur zwischen 1934 und 1945.
        Das Andere sind die “ so genannten Reichsbürger “
        Von wem und warum so genannt hat ja wohl nur den einen Zweck, Leute die sich mit der deutschen Geschichte auseinander setzen und Wiedersprüche entdecken die mit der publizierten Variante rein gar nichts zu tun haben, zu diffamieren und in die braune Ecke zu schieben. So ein Schieber sind wahrscheinlich auch Sie.

      • Eisenfresser schreibt:

        Ja. Richtiger als „Reichsbürger“ wäre „Anhänger einer antisemitischen Verschwörungstheorie zum Nachteil Deutschlands“. Das ist aber sperrig, Reichsbürger ist etabliert als Bezeichnung der Szene. Mit „Widersprüchen in der deutschen Geschichte“ hat das wenig zu tun. Und da muss man keinen in irgendeine Ecke schieben – da stellen die sich selbst hin.

  6. Matthias Dreßler schreibt:

    „Wo ist der Beweis für die Behauptung, auf Geburtsurkunden würde der Name klein geschrieben?“
    Hallo geht es noch? Auf allen Geburtsurkunden wird der Vor-und Familienname klein geschrieben.
    Natürlich ausgenommen des Anfangsbuchstabens das sollte auch ihnen einleuchten Herr Eisenfresser oder?
    So ist auch die korrekte Schreibweise von Eigennahmen die wie ihnen hoffentlich bekannt ist unveränderlich sind.
    Wie sonst sollte eine richtige Schreibweise eines Familiennamens mit einem ß möglich sein?
    Kommen sie mir jetzt nicht mit SS oder SZ darauf kann ich verzichten.
    Ich kenne kein Buch das nur mit GROßBUCHSTABEN oder GROSSBUCHSTABEN geschrieben wurde.

  7. Horst schreibt:

    @Matthias Dreßler

    Es gibt für alles in Deutschland Regelungen; und zwar fernab irgendwelcher „Verschwörungstheorien“ Und so auch für die Schreibweise von Namen, die ein ß beinhalten bzw. für die Regelung der Großbuchstaben:

    Zitat aus dem „Gemeinsames Ministerialblatt, 60. Jahrgang, Seite 1685 vom 23. Dezember 2009“:

    4.1.1.3:

    „Alle Einträge erfolgen in Großbuchstaben. Ausnahmen gelten bei Buchstaben, die nur als Klein-
    buchstabe vorhanden sind, wie z. B. dem Buchstaben „ß“. Diese Buchstaben müssen als Klein-
    buchstaben dargestellt werden.
    Sofern eine antragstellende Person mit einem „ß“ im Familiennamen, Vornamen oder Geburts-
    namen mit der Darstellung in Großbuchstaben nicht einverstanden ist, können alle einzutragen-
    den Namensbestandteile – also Name, Doktorgrad, Geburtsname und Vorname(n) – in Groß-
    und Kleinbuchstaben erfasst und übermittelt werden (z. B. Dr. Franz Maße). Diese Ausnahme
    gilt nicht, wenn kein Namensbestandteil von der Kleinschreibung eines Buchstabens betroffen ist
    (z. B. Wohnort STRAßBURG)“

    siehe hier
    http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Sicherheit/PaesseAusweise/PassVwV.pdf?__blob=publicationFile

  8. gnaddrig schreibt:

    Wenn deutsche Staatsangehörige keine wirklichen, echten, persönlichen Personen mehr sind, sondern juristische Personen; wenn juristische Personen Firmen sind; wenn die Bundesrepublik kein Staat ist, sondern eine Firma, dann gewinnt der berühmte, Ludwig dem XIV. zugerschriebene Spruch einen ganz neuen Glanz: L’État, c’est moi!

    Damit wäre jede von der Arbeitsagentur geförderte Ich-AG ein eigener Staat, oder jeder absolute Herrscher wäre eine Ich-AG, oder jede Firma wäre ein absoluter Herrscher. Und da jeder deutsche Staatsangehörige durch Großschreibung des Personennamens im konkludenten Vertrag namens Personalausweis juristische Person und damit eine Firma wäre, haben wir die interessante Situation, dass wir alle gleichzeitig absoluter Herrscher und rechtloser Sklave sind. Ein, sagen wir, kompliziertes Weltbild…

  9. andreas schreibt:

    aber warum haben wir einen Personalausweis und nicht einen Ausweis. Wir sind also Personal….und warum ist die BRD im Handelsregister eingetragen. Das sind doch nur Firmen die sich eintragen lassen.

    • Eisenfresser schreibt:

      1. Personalausweis hat nichts mit Personal zu tun
      2. Die BRD ist nicht im Handelsregister eingetragen. Nur eine GmbH, die im Besitz der BRD ist. Wer soll denn das Register führen, in dem die BRD eingetragen ist?

      • gnaddrig schreibt:

        Zur zweiten Frage: Die BRD ist natürlich ein staatlicher Selbstverwalter und als solcher kann sie natürlich auch alle möglichen Register führen, wenn sie das will. Und sie kann sich selbst in so ein Register schreiben, von sich selbst Steuern und Gebühren eintreiben (so schafft man Werte!) und so der Welt richtig zeigen, wo der Hammer hängt.

        Eine Bekannte von mir hatte vor Jahren (Mitte der 90er) einen Laptop, der sich eine Weile lang für ein Modem hielt, da kann sich ein staatlicher Selbstverwalter sicher auch mal für eine Firma halten und ins Handelsregister schreiben.

        Wenn die BRD nicht innerhalb von 21 Tagen per Einschreiben widerspricht, ist damit konkludent nachgewiesen, dass die BRD eine Firma ist. Biingoq.e.d.

      • Eisenfresser schreibt:

        Ich verleihe gnaddrig hiermit die Reichsbürgerehrendoktorwürde der YouTube-Universität

    • kairo schreibt:

      Wie schon gesagt, ist die Bundesrepublik Deutschland in keinem Handelsregister eingetragen. Falls doch, sag uns bitte, bei welchem Gericht und unter welcher Nummer.

      Du meinst vermutlich private Firmenkataloge, von denen es eine ganze Reihe gibt. Ja, dort stehen die Regierungen, Parlamente und Behörden des Bundes, der Länder und auch der Kommunen, aber dort werden eben auch Behörden und alle möglichen anderen Stellen eingetragen, die keine regelrechten Wirtschaftsunternehmen sind. Denn auch die geben eine Menge Geld aus. Der Staat ist schließlich auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Aber dadurch wird er noch keine Firma.

      • Holperbald schreibt:

        Jede behördliche Dienststelle steht im Telefonbuch. Das heisst aber nicht, dass (nehmen wir mal eine eher unverdächtige Bundesbehörde) etwa das Bundesamt für Kartografie und Geodäsie der Telekom gehört.

        Und ebenso verhält es sich mit allen weiteren privaten Listungen wie D&B, Wikipedia, und was es da alles gibt.

  10. Bert schreibt:

    Es ist immerwieder schön zu lesen, daß diejenigen, die dem „Staat“ blind vertrauen, die Guten sind und diejenigen, die viele Dinge hinterfragen, von den Guten als Deppen bezeichnet werden dürfen und diese Rolle auch annehmen müssen. Parallelen hierzu sind ebenfalls in der politischen Landschaft zu erkennen: Wer die Vorgaben der neuen, bunten SED (SPD,CDU,LINKE, Grüne) (oder gar NSDAP, das mag jeder definieren wie er mag) nicht anerkennt oder verinnerlicht, ist Nazi. Daß sich aber die bunte SED aus Sozialisten formiert hat und die braunen Nazis auch nur linke Sozialisten waren, wird geflissentlich verschwiegen! Dafür rücken die Guten die braunen Nazis aber in die politisch rechte Ecke, damit der dumme Michel die Zusammenhänge nicht direkt erkennen soll und er ist auch noch so dressiert, daß er die Zusammenhänge nicht erkennt. Dies nur zu den Deppen, wer tatsächlich Depp ist und wer andere so bezeichnen darf!

    Nun zu Namen und Familiennamen und deren Unterscheidung. Im PAauwV §28 steht doch eindeutig:
    Angaben zur Identitätsfeststellung von juristischen und natürlichen Personen; bei natürlichen Personen sind dies insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung; bei juristischen Personen sind diese insbesondere der Name, die Anschrift…….

    … bei natürlichen Personen sind dies insbesondere der FAMILIENNAME, …..bei juristischen Personen der NAME ….! Wäre nun Name und Familiennamen von der juristischen Bedeutung gleichgestellt, hätte man sicherlich auf die zusätzliche Spezifizierung verzichten können und in beiden Fällen das Substantiv Name verwenden können; hat man aber nicht! Und das aus gutem Grund. So wird NUR im Personalausweis der Name verwendet, nicht im Reisepaß, nicht im Staatsangehörigenausweis, schon merkwürdig! Und schon die Bezeichnung: Personalausweis ist einzigartig! Warum nicht Personenausweis oder Personalienausweis? Träfe dann doch des Pudels Kern, oder???

    Würde man sich in einer wissenschaftlichen Arbeit auf Wikipedia als Quelle beziehen, hätte man die besten Chancen, verspottet und für alle Zeiten als Depp gebranntmarkt zu werden; schöne Grüße!

    • gnaddrig schreibt:

      Ach Bert, so ein Begriffskuddelmuddel.

      Dass die NSDAP dem Namen nach u.a. sozialistisch war und sozialistische Elemente in ihrer Weltanschauung hatte, ändert doch nichts daran, dass sie eine Verbrecherorganisation mit einer extrem menschenverachtenden, gewaltverherrlichenden und destruktiven Ideologie war. Und es ändert auch nichts daran, dass „braune Nazis“ heute eben politisch in der rechtsäußeren Ecke stehen. Niemand muss sie dorthin stellen, das tun sie schon selbst. Außerdem ist an den „braunen Nazis“ das Problem nicht, ob sie rechts, links oder sonstwo im politischen Spektrum stehen, sondern dass sie – wie die historischen Nazis – menschenverachtende Positionen vertreten, oft sehr gewaltbereit sind, dass sie nicht konstruktiv tätig sind, sondern hetzen und kaputtmachen.

      Und ob man einfach alles, was nicht rechtsaußen ist als neue bunte SED (oder, wie Sie belieben, NSDAP) zusammenfassen sollte? Ich weiß ja nicht. Bei aller Ideenlosigkeit und Einheitsbreipolitik sind wir von einem Blockparteiensystem doch noch weit entfernt (schon der Aufstieg der AfD zeigt das – in einem Blocksystem wäre das unterbunden worden).

      Dann das mit den Namen: Bei juristischen Personen reicht es aus, einfach nur vom Namen zu sprechen, weil es nur einen gibt und deshalb klar ist, welcher gemeint ist. Hier von Familiennamen zu sprechen wäre unsinnig. Natürliche Personen haben aber nun einmal Vor- und Familiennamen. Um zwischen den beiden Arten von Namen zu unterscheiden und deutlich zu machen, von welchem jeweils die Rede ist, braucht man eben auch zwei Wörter dafür.

      Ob der Name einer juristischen und der Familienname einer natürlichen Person juristisch identisch sind, weiß ich nicht. Ich vermute, dass Vor- und Familienname zusammen dem Namen der juristischen Person entsprechen. Wieso das wichtig ist, verstehe ich nicht – es geht bei beiden nur darum, eine Person eindeutig nach vorgegebenen Parametern zu identifizieren und nicht darum, dieser Person einen Status oder sonstige Eigenschaften zuzuschreiben oder zu verweigern.

      Außerdem: Was für einen Unterschied würde es machen, wenn in der PAuwV von Namen oder Nachnamen statt von Familiennamen die Rede wäre? Der Status der so bezeichneten Personen, ihre Rechte und Pflichten usw. wären genau dieselben. Es gibt da keine verborgene Bedeutungsebene, keine Geheimgesetze o.ä. Die für Ausweisdokumente verwendete Terminologie ist für den Status der Person völlig unerheblich. Das Ausweisdokument identifiziert die Person und zeigt ggf. ihren (unabhängig vom Ausweisdokument vorhandenen) Status an, es verleiht diesen Status aber nicht.

      Ob das Ausweisdokument nun Personalausweis, Personalienausweis, Personenausweis, Identitätskarte oder vielleicht Amtlicher Ausweis zur eindeutigen Identifikation natürlicher Personen heißt, ist wieder nur eine Terminologiefrage und würde in der Praxis keinen Unterschied machen. Die relevanten Gesetze definieren diese Terminologie, und dann wird das Zeug eben so genannt wie es im Gesetz steht. Ganz einfach.

      • Förster schreibt:

        In Ihre Definitonen von „Nazis oder Rechten haben Sie explizit die Antifa beschrieben, perfekt beschrieben.
        Siehe Hamburg ….Autos und Geschäfte anzünden und ganze Stadtviertel verwüsten ……..
        Sie führen sich selbst ad absurdum
        Einfach perfekt

      • gnaddrig schreibt:

        Erstklassiger Whataboutism. Sehr schön. Wollen Sie inhaltlich noch was zu Berts Text oder meiner Erwiderung schreiben, oder war’s das schon?

    • kairo schreibt:

      Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung. Es täte dir wirklich gut, mal ins Gesetz hineinzusehen, und du wirst feststellen, worum es in §28 geht. Nämlich nicht um die persönlichen Daten des Ausweisinhabers.

      Hast du schon mal erlebt, dass einer Firma oder einem Verein ein Personalausweis ausgestellt wurde?

    • John schreibt:

      Und schon die Bezeichnung: Personalausweis ist einzigartig!
      Was das angeht habe ich bereits am 15. Mai 2015 was geschrieben. Kurzum gesagt, die Aussage ist falsch.

      Im PAauwV §28 steht doch eindeutig: …
      Was regelt der §28 im Detail? Sie können ja eine kurze Zusammenfassung geben

      … diejenigen, die viele Dinge hinterfragen …
      Ich denke mal, damit meinen Sie sich. Hinterfragen ist gut, und auch notwendig. Sie hingegen haben noch nicht einmal §28 PAusWV gelesen, obwohl sie Sich darauf beziehen.

      Zu dem politischen Unsinn haben ja schon gnaddrig und kairo Stellung genommen.
      Das muss ich nicht noch mal extra machen.

      Ich fasse den Post mal grob zusammen:
      Einmal politisches Wirrwar und zwei Lügen. Und Sie wundern sich, warum wir Ihrer Seite keinen Glauben schenken?

    • Eisenfresser schreibt:

      Wer vertraut denn hier blind dem Staat? Und vertrauen Sie nich blind den YouTube-Professoren? Und man sollte immer beide Seiten hinterfragen. Würden Sie sich mit wissenschaftlichen Arbeiten befassen, wüssten Sie, dass Links zu Wikipedia nicht unüblich sind. Es gibt sogar wissenschaftliche Arbeiten, die auf meinen Blog verweisen. Und jetzt?

    • Caspar Borner schreibt:

      Guten Tag Bert,
      mitnichten werden pauschal diejenigen als Depp diffamiert, die sich kritisch mit dem Staat auseinandersetzen und Sachstände hinterfragen. Es werden nur die als Deppen bezeichnet, die die Sachstände die sie hinterfragen nicht verstehen und ihre Unkenntnis mit Verschwörungsideologie kaschieren.
      Um Ihrer Argumentation folgen zu können, bitte ich Sie kurz zu erklären, was Sie zu dem Rückschluss veranlasst, dass die politischen Parteien aller Coloeur – also auch die NSDAP – Einheitssozialisten sind? Welche Zusammenhänge sollen denn dem dummen Michel verborgen bleiben, wenn die NSDAP als das bezeichnet wird, was sie ist: eine rechtsextreme nationalistische Vereinigung von verbrecherischen Proleten?
      Abschließend weiße ich darauf hin, dass so ziemlich jeder WIKIPEDIA-Artikel besser recherchiert ist und damit verlässlicher als Quelle, denn all die kruden Veröffentlichungen der Reichsideologen und Mahnwächtlern. Selbiges trifft auch auf Ihren Beitrag zu: Eine halbwegs vernünftige Recherche würde Ihnen klar machen, dass im §28 der Personalausweisverordnung in Absatz I folgendes definiert:
      »(1) Um das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 Absatz 2 Satz 1 des Personalausweisgesetzes überprüfen zu können, muss ein Antrag nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes enthalten:
      1. Angaben zur Identitätsfeststellung von juristischen und natürlichen Personen; bei natürlichen Personen sind dies insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung; bei juristischen Personen sind diese insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizulegen;«
      Aus den Formulierungen lässt sich ableiten, wo der Unterschied zwischen einer natürlichen und juristischen Person liegt. Bei genauerer Recherche sollten Ihnen dann doch noch aufgefallen sein, dass § 28 der Personalausweisverordnung auf den § 21 des Personalausweisgesetzes bezug nimmt? Ihnen ist der Unterschied zwischen einem Gesetz und einer Durchführungsverordnung bewusst? Jedenfalls steht im in § 21 PAuswG folgendes: »Erteilung und Aufhebung von Berechtigungen für Diensteanbieter
      (1) Diensteanbieter erhalten unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 auf schriftlichen Antrag die Berechtigung, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben oder Geschäftszwecke erforderlichen Daten im Wege des elektronischen Identitätsnachweises beim Inhaber des Personalausweises mittels eines Berechtigungszertifikats anzufragen. Die zuständige Stelle nach § 7 Abs. 4 Satz 1 stellt hierzu den Diensteanbietern Berechtigungen nach den nachstehenden Bestimmungen aus und stellt den Diensteanbietern entsprechende Berechtigungszertifikate über jederzeit öffentlich erreichbare Kommunikationsverbindungen zur Verfügung. In dem Antrag sind die Daten nach § 18 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 4 anzugeben.«
      Der § 28 PAuswV regelt also, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Dienstanbieter einen elektronischen Indentitätsnachweis erhält. Dies dürfte auch erklären, warum § 28 PAuswV unter folgender Überschrift steht: »Verordnung über Personalausweise und [sic!] den elektronischen Identitätsnachweis«
      Wie ich eingangs schon erwähnte, wird nicht automatisch derjenige zum Depp, der sich kritisch mit dem Staat beschäftigt. Zum Depp wird der, der Tatsachen nicht versteht und sein Unwissen durch rumorakeln kaschiert.
      Zu welchem Personenkreis Sie zählen? Darüber können Sie selber entscheiden.

      Mit besten Grüßen
      Caspar Borner

  11. Patrick Lassan schreibt:

    .“Daß sich aber die bunte SED aus Sozialisten formiert hat und die braunen Nazis auch nur linke Sozialisten waren, wird geflissentlich verschwiegen!“

    Dass Nazis keine Sozialisten waren, sondern nur diese Bezeichnung missbrauchten, sollte bekannt sein.

    „Im PAauwV §28 steht doch eindeutig: …“

    Dass sich die Personalausweisverordnung ab § 28 mit der Ausgabe von Berechtigungszertifikaten befasst und § 34 somit mit den Eintragungen im Personalausweis überhaupt nichts zu tun hat, hast du anscheinend übersehen. Juristische Personen sind Vereine, Gesellschaften usw., die können rein logisch keinen Familiennamen haben.

    „So wird NUR im Personalausweis der Name verwendet, nicht im Reisepaß, nicht im Staatsangehörigenausweis, schon merkwürdig!“

    Ein Blick in einen Reisepass genügt, um diese Behauptung zu widerlegen. Dort steht ebenfalls ‚Name‘.

    „Und schon die Bezeichnung: Personalausweis ist einzigartig! “

    Mal davon abgesehen, dass es diese Bezeichnung auch in Österreich und Belgien gibt, bedeutet die Vorsilbe ‚personal‘ so viel wie ‚auf die Person bezogen, persönlich‘, nachzulesen im Duden. Ein Personal Computer ist ja auch kein Firmencomputer, und ein Personalpronomen nicht der Name einer Firma.

    „Warum nicht Personenausweis oder Personalienausweis?“

    Weil es der Ausweis einer Person ist, nicht der Ausweis mehrerer Personen oder der Ausweis einer Familie

    • Förster schreibt:

      Und sie glauben ernsthaft das in der deutschen Sprache keine eindeutige Definition
      zu finden ist um eindeutig das auszudrücken was gemeint ist ????
      Scherzkeks…..

      • gnaddrig schreibt:

        Alles, was im Pass- und Personenstandswesen wichtig ist, ist in den einschlägigen Gesetzen, Erlassen, Vorschriften usw. ausreichend präzise definiert. Der Apparat funktioniert seit Jahrzehnten ziemlich reibungslos. Was wollen Sie also?

  12. OldFred schreibt:

    Nur fürs Verständnis eine Frage an die vielen „Reichsbürger“, wenn wir juritische Peronen sind, wo sind wir dann eingetragen?
    Eine juristische Person entsteht durch Eintragung, daran ist nicht zu rütteln, von daher wo sind wir eingetragen? Ein Personenregister bzw. das Einwohnermeldeamt scheidet aus, das ist für natürliche Personen. Statt zu vererben könnte ich dann meine juristische Person durch jemand anders weiterführen lassen, oder noch besser, jemand übernimmt die Rechte und Pflichten meiner juristischen Person und mache länger Urlaub. Denn schließlich hat doch dann meine juristische Personen meinen Arbeitsvertrag unterschrieben? Wie ist dass eigentlich mit einem Abschlüssen? Hat meine juritische Personen dann meinen (hypothetischen) Titel (z.B. Dr. Ing, Dipl. Ing. oder Master of Arts)? Das wäre ja super… stellt euch das vor, legal jeden Abschluss einfach kaufen, alles was nötig ist, ist eine Vertrag zwischen juristischen Personen und schon geht das Recht an dem Titel an mich über ohne jahrelanges Büffeln.
    Sind Studenten eigentlich dann auch juristische Personen? Ich meine ein Unternehmen kann sich doch nicht einschreiben. Und wenn man dann auf der Uniparty versehentlich ein Kind zeugt, kann ich die Vaterschaft auf eine Tochterfirma ausgliedern? Und diese Tochterfirma dann eine anderes Unternehmen verkaufen?
    Außerdem können alle Deutschen in Deutschland, in Europa und auch so ziemlich im Rest der Welt alle Rechte wahrnehmen, die juritischen Personen verwehrt werden, z.B. die Eintragung als Erfinder in eine Patentschrift (Anmelder können juritische Personen sein, Erfinder MÜSSEN natürliche Personen sein), Wahl des Europäischen Parlaments, Wahl eines Bürgermeisters usw.. Und nur ganz nebenbei, wenn man einen Blick auf staatliche Formulare im Ausland wirft, z.B. in den USA wird man ganz schnell merken, dass auch dort i.d.R. der Nachname in Großbuchstaben geschrieben wird, auch bei handschriftlichen Eintragungen, einfach weil man dann auf den ersten Blick Vor- und Nachname unterscheiden kann. Ein großer Vorteil bei Konstellationen wie etwa Peter PAUL oder exotischen Namen die man gar nicht kennt.

    Ein spaßiges Kerlchen schrieb man würde hier dem Staat blind vertrauen, das stimmt nicht. Man liest die vorliegen geltenden Gesetze (vollständig, dass ist SEHR wichtig), prüft die Vertraulichkeit seiner Quellen und merkt dann, entweder hält man in diesem Fall zu den Reichsdeppen oder man hat recht.

    Und das wichtigste zum Schluss (falls ein Reichsbürger hier zufällig Zeit hat):
    – Darf ich dann auch Sklaven halten oder leasen? Kriege ich die über eine geheime Unterfunktion von ebay.com oder amazon.com?
    – Ist die BRD GmbH dann eigentlich ISO 9001 zertifiziert? Kann noch Anteile kaufen und wie ist die Rendite?
    – Können wir dann auch z.B. Sizilien über Merger & Acquisition „eindeutschen“? Wäre super für den nächsten Urlaub. Und vielleicht noch Norwegen als neues Skigebiet. Steht grad irgend ein Staat zum verkauf? Gibt’s da dann auch Restposten?

    P.S.
    Sehr geehrte juristische ( ) / natürliche ( ) [zutreffendes bitte ankreuzen] Person Eisenfresser,
    krieg auch einen Titel von der YouTube Uni? So wie gnaddrig? Ich hätte irgenwas mit Philosophie oder Schnitzelverspeistechnik ^^

    • OldFred schreibt:

      Ich bitte um Entschuldigung, anscheinend habe ich beim Tippen wohl mehrere Flüchtigkeits bzw. Rechtschreibfehler übersehen, angesteckt von der Freude am Argumentieren.

    • gnaddrig schreibt:

      Ich unterstütze den Antrag. Die Ausführungen zu den Rechten, Pflichten und v.a. Möglichkeiten von Menschen als juristische Personen sind von einer analytischen Schärfe, die man selten findet. Vor allem die Idee mit der Tochterfirma ist brilliant und schon für sich genommen geeignet, die youtubeakademische Eignung des Kandidaten zu belegen.

    • Förster schreibt:

      Ja Oldfred, gibt es , Deutschland wird gerade verramscht.
      Es wird alles verkauft was nicht niet-, und nagelfest ist.
      Augen auf, bei uns haben Sie die kompletten Gebäude der Stadtverwaltung an einen amerik. Konzern verkauft, die jetzt eine horrende Miete dafür zahlt, bzw. wir bezahlen das …….
      Finde den Fehler

      • OldFred schreibt:

        Hallo Förster,
        meiner Ansicht nach sind Ihre Schlussfolgerungen falsch.
        Es stimmt, dass Mieten, insbesondere in Großstädten, stark gestiegen sind, bzw. immer noch weiter steigen. Dies beseutet aber keinesfalls, dass die Bundesrepublik Deutschland an sich „verramscht“ wird, wie Sie sich ausdrücken.
        Es scheint mir eher so, als hätte man um die Jahrtausendwende den gesellschaftlichen Wandel falsch eingeschätzt und deshalb im Rückblick unkluge politische Entscheidungen getroffen. Diese Entscheidungen sind aber das Ergebnis eigenverantwortlichen Handelns und nicht Folge verschwörerischer Kräfte.

        Falls Sie einen kurzen Überblick wünschen, so darf ich Ihnen folgendes Video vorschlagen (Ich gehe davon aus, dass Sie YouTube als Quelle bevorzugen):


        Alternativ (und ursprünglich) auch hier veröffentlicht:
        https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-450957.html

  13. Caspar Borner schreibt:

    Guten Tag Old Fred,
    vielen Dank für diesen Beitrag. Ich musste mehrfach schmunzeln. Ich ärgere mich, dass ich nicht selber auf diesen Argumentationsgang gekommen bin. Bei all der geistigen Gülle, die so manch anderer Teilnehmer über ein kippt, bleibt einem der Humor leider zu oft auf der Tastatur kleben.
    Beim Lesen Ihres Beitrags ging mir auch auf, warum die ganzen Mahnwächtler und Reichsideologen so auf die Nummer mit der juristischen Person herumreiten. Die juristische Person hat einen Abschluss an der Youtube-Universität erworben. Nur gilt der nichts – im doppelten Sinn – wie Sie so humorig erläutert haben.
    Trotz der Eindeutigkeit Ihrer Argumentation bezweifle ich leider, dass Ihr Beitrag nachhaltig Eindruck auf die Reichshirnis macht – irgendwo im verborgenen Schreibt bereits ein Erwachter an der Wahrheit™ in Antwort© auf Ihren Beitrag.

    Beste Grüße
    Caspar Borner

  14. Mensch schreibt:

    Hallo an die Runde,

    da kommt mir ja glatt das lachen über so viel Naivität! :-)))),
    Man kann ja halten was man will von der ganzen Sache, das da was ganz gewaltig schief läuft sollte ja selbst ein Blinder mittlerweile sehen!
    Und wenn das wirklich nur alles Blödsinn ist was von den *Deutschen Staatsangehörigen* so im Netz veröffentlicht wird dann könnte sich die BRD ja ausnahmsweise wenigstens an Ihre eigenen vorgaben halten aber offensichtlich ist auch dieses schon zu viel verlangt! Den wie man was zu schreiben hat gibt einmal die Deutsche Rechtschreibung und Grammatik vor und zum andern die DIN 5007 *lach* Dann müsste es diese Diskussionen gar nicht erst geben! Ach und übrigens ich konnte es selbst nicht glauben aber in den Pässen meiner Eltern ausgestellt 2005 war die richtige Schreibweise sogar noch drin [Max Mustermann] *feix*

    Beste Grüße

    • Patrick Lassan schreibt:

      „Den [sic] wie man was zu schreiben hat gibt einmal die Deutsche Rechtschreibung und Grammatik vor und zum andern die DIN 5007 “

      Mal davon abgesehen, dass du anscheinend gewisse Probleme mit Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung hast, hast du offensichtlich keine Ahnung, was DIN5007 regelt.
      https://de.wikipedia.org/wiki/Alphabetische_Sortierung

      „ich konnte es selbst nicht glauben aber in den Pässen meiner Eltern ausgestellt 2005 war die richtige Schreibweise sogar noch drin [Max Mustermann]“

      Wieder mal das Märchen, dass sich dadurch, dass man einen Namen groß schreibt, etwas am rechtlichen Status ändert? ROFL

    • John schreibt:

      Ich hoffe mal, dass dieser Beitrag Satire ist…

      Man kann ja von der ganzen Sache halten was man will von der ganzen Sache, dass da was ganz gewaltig schief läuft sollte mittlerweile ja selbst ein Blinder mittlerweile sehen!
      Und wenn das wirklich nur alles Blödsinn ist, was von den *Deutschen Staatsangehörigen* so im Netz veröffentlicht wird, dann könnte sich die BRD ja ausnahmsweise wenigstens an Ihre eigenen Vorgaben halten, aber offensichtlich ist auch dieses schon zu viel verlangt! Denn wie man was zu schreiben hat, gibt nun einmal die deutsche Rechtschreibung (kein Eigenname und Grammatik vor und zum andern die DIN 5007 *lach* Dann müsste es diese Diskussionen gar nicht erst geben! Ach und übrigens, ich konnte es selbst nicht glauben, aber in den Pässen meiner Eltern, ausgestellt 2005, war die richtige Schreibweise sogar noch drin [Max Mustermann] *feix*

    • kairo schreibt:

      Au weia, in meinem alten Führerschein („Grauer Lappen“) stand es auch noch richtig drin. Und im neuen (Kreditkartenformat) auch! Bin ich etwa kein Sklave? Herr Kerkermeister … !!

      Was die DIN 5077 betrifft, so sag uns mal, welchen Teil du meinst und wo das stehen soll. Und dann sieh dir den Titel an. Du hast nicht den Schimmer einer Ahnung worum es sich daber überhaupt dreht. Danach werde ich dir leise flüstern, dass Normen nicht rechtsverbindlich sind. Aber erst dann. Vorfreude ist die schönste Freude.

  15. Elvis schreibt:

    Ich weiss nicht warum immer ellenlang so diskutiert werden muss. In der Zwischenzeit werden seitens der BRD Unmengen an Resourcen ausgegeben um die “Reichsdeppen, Nörgler, soziale Versager etc., medial zu bekämpfen. Was für eine Geldverschwendung. Dabei wäre alles doch so einfach und kostengünstig.

    Ich habe z.B. Behörden des öfteren um rechtsverbindliche Auskunft gebeten:
    1)Wie heisst der völkerrechtlich anerkannte Staat im Substantiv dessen Staatsangehörigkeit ich habe. Noch nicht mal die Behörde die mir den Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt hat kann es mir sagen. Die werden sogar richtig Böse 🙂

    2.Würden Sie mir bitte rechtsverbindlich mitteilen, dass NAME und Familienname vollständig rechtsidentisch sind und beides von Gerichten und anderen Behörden nur so interpretiert werden kann, dass ausschliesslich die natürliche Person d.h. der Mensch als Rechtssubjekt gemeint ist. Viele Gesetzte und Verordnungen können mehrdeutig interpretiert werden. Bei Familienname hingegen ist nur eine Interpretation möglich. Warum wird dann nicht ausschliesslich diese Bezeichnung für natürliche Personen benutzt um alles zu vereinfachen und rechtssicher zu gestalten?
    Antworten gibt es natürlich keine von den Behörden, das ist die einzige zuverlässige Konstante.Ist ja auch irgendwie logisch, denn mit solchen Spinnern wie meiner Wenigkeit brauchen die sich nicht abzugeben, 3+3 ergibt schliesslich 9 und ich kapiere das nur immer noch nicht.
    Aber vielleicht hat unser Kollege Herr Eissenfrass mehr Erbarmen mit mir. Er soll ja seine Brötchen als Rechtspfleger bei der STA Offenbach verdienen(hab ich gelesen, ob es stimmt weiss ich nicht). Vielleicht kann mal sein Chef diese dummen Fragen kurz mit jeweils einem Wort rechtsverbindlich mit rechtsgültiger Unterschrift beantworten und unten in seinem Bürogebäude aushängen. Denn als Repräsentant des Gesetztes müsste er sich bei diesen Fragen eigentlich bestens auskennen. Dann wäre Ruhe im Stall. So einfach ist das Alles, oder etwa doch nicht?

    • Caspar Borner schreibt:

      Guten Tag Elvis,
      im Namen der Bundesrepublik Deutschland – dies ist der Name = Substantiv, des völkerrechtlich anerkannten Subjekts, welches Ich vereinfachend als Deutschland bezeichne und von dem ich vermute, das es Ihnen eine Staatsangehörigkeit verliehen hat – bedanke ich mich für die Verwaltungsgebühren, die Ihre Gelbe-Schein-Idiotie in die Kassen eines Staates gespült hat, der doch gar keine rechtsverbindlichen Aussagen treffen kann. Um mal die gängige Argumentation einiger der von Ihnen genannten Reichsdeppen, Nörglern und sozialen Versagern aufzugreifen.
      Im Namen von Herrn Oberüber, bedanke ich mich für das überzogene Vortragshonorar, welches er Ihnen für anderthalb Stunden geistigen Dünnpfiff abgeknöpft hat und mit dem er sich schön durchschmarotzert. Dieser geistige Dünnpfiff ist natürlich auch nicht rechtsverbindlich.

      Jetzt aber mal im Ernst:
      Wenn Sie eine rechtsverbindliche Auskunft haben wollen, dass es absolut scheißegal ist, ob es der „Name“ oder der „Familienname“ ist, der Ihre Person bezeichnet, dann schauen sie einfach ins Personalausweisgesetz (kleiner Tipp: der Paragraph 5 gewinnt) und werfen dann noch einen Blick in die Anlage 1 der Personalausweisverordnung, um zu kapieren, dass es da keinen Spielraum für Interpretationen gibt.
      Ziehen Sie bitte noch einen Sprachwissenschaftler – mit akademischem Abschluss, nicht so eine Nulpe von der Youtube-Universität – zu Rate, um sich mal verbindlich die Bedeutung des Wortes Synonym erklären zu lassen. Selbiger Sprachwissenschaftler soll Ihnen noch die Bedeutung von Substantiv, Verb und Adjektiv erklären – in der Schule hat das offensichtlich nicht geklappt, sonst würden Sie hier nicht durch die Hintertüre fragen, warum in Ihrem Personalausweis die Staatsangehörigkeit als „deutsch“ und nicht als „bundesrepublikanisch“ oder „deutschlandisch“ bezeichnet wird.

      Abschließend fordere ich Sie auf, sich von einem Fünftklässler die Rechenregeln erklären zu lassen, damit bei Ihnen in Zukunft 3 plus 3 nicht wieder 9 ergibt. Ich weise Sie aber jetzt schon einmal rechtsverbindlich darauf hin, dass es auch in der Mathematik eine Syntax gibt, die man nicht nach belieben interpretieren darf, um die genehme Argumentation zu unterstützen.

      Wo haben Sie eigentlich diesen Mist mit rechtsverbindlich und rechtsgültig her? Und was sollen die Begriffe Ihrer Meinung nach eigentlich bedeuten?
      Vielleicht wollen Sie mir eine rechtsverbindliche Erklärung geben.

      Mit besten Grüßen*
      Caspar Borner

      *Sie erhalten keinen rechtsverbindlichen Anspruch darauf, die wirklich besten Grüße übermittelt zu bekommen.

      • Elvis schreibt:

        @Borner

        Zwei einfache Fragen, die mit maximal 3 Wörtern beantwortet werden könnten aber Sie ziehen es vor, eine wie üblich riesige Nebelwolke zu erzeugen um wahrscheinlich auch ihrer subjektiv empfundenen Intelligenz Rechnung zu tragen. Ich könnte jetzt wieder weitermachen und mit Ihnen rumdiskutieren, aber das würde den Sinn verfehlen. Es bleibt dabei, zwei ganz einfache Fragen und wie üblich hochkomplizierte „Antworten“. Ihre „Antworten“ belegen eigentlich nur warum keine Behörde etwas unterschreibt :-). Lassen Sie sich diese 2 Fragen mal von den BRD „Behörden“ rechtsgültig(schweres Wort, nicht war) und nicht im Auftrag unterschreiben. Und bitte wenn möglich ohne Freundliche Grüsse ;-).

      • Caspar Borner schreibt:

        Guten Tag Herr Elvis,
        was ist an meinen Antworten nebulös? Ich fühle mich nicht nur Intelligent, ich werde es wohl auch sein, da ich nicht solche Probleme habe, simple Sachzwänge zu verstehen.
        In der Regel unterschreiben Behörden das, was sie Ihnen übersenden, es sei denn, sie wurden durch ein Bundesgesetz dazu ermächtigt, dies zu unterlassen, was aber nicht bedeutet, dass es weniger rechtswirksam ist (ich glaube das meinen Sie mit „rechtsgültig“). Für gewöhnlich steht dies dann auch dabei („dieses Schreiben wurde maschinell ausgefertigt und ist auch ohne Unterschrift gültig „)
        Wo sind meine Antworten hochkompliziert? Ist Ihnen der Zusammenhang zwischen einem Gesetz und einer Durchführungsverordnung nicht bewusst?
        Ich vermute, dass es Ihr bisheriger Werdegang noch nicht zugelassen hat, dass Sie schon mal mit der Erledigung oder der Teilerledigung als „Erfüllungsgehilfe“ beauftragt waren. Dann wäre Ihnen durchaus klar, warum Schriftsätze „im Auftrag“ oder „in Vertretung“ unterschrieben werden. Der Unterzeichnende wird dadurch keinesfalls der Haftung enthoben und ja, diese Willenserklärungen haben Rechtskraft. Bevor Sie rumorakeln: Ich stehe nicht in einem Dienstverhältnis mit Deutschland, ich arbeite in einer privatwirtschaftlichen Unternehmung.
        Der Zusatz „mit freundlichen Grüßen“ hat keinerlei Auswirkung auf die Rechtswirksamkeit. Es handelt sich um eine Höflichkeitsfloskel, lassen Sie sich das erklären, genau wie die Bedeutung eines Synonyms.

        für Sie ohne Höflichkeitsfloskeln
        Caspar Borner

      • John schreibt:

        Eine kleine Frage sei am Rande gestattet:
        Welche Voraussetzungen müssen denn erfüllt sein, damit der Staat völkerrechtlich anerkannt ist?

      • Caspar Borner schreibt:

        Guten Tag John,
        völkerrechtlich Anerkennung ist keine Phrase der Mahnwächtler und Reichsideologen. Völkerrechtliche Anerkennung ist die Anerkennung als Völkerrechtssubjekt:
        » Weitgehend unstrittig sind folgende Völkerrechtssubjekte anerkannt:[2]
        1) Originäre (geborene) Völkerrechtssubjekte. Ihnen haftet ihre Völkerrechtsfähigkeit aus sich selbst heraus an. Zu differenzieren sind dabei
        1a) originäre staatliche Völkerrechtssubjekte:
        Staaten (im völkerrechtlichen Sinne)
        1b) originäre nichtstaatliche Völkerrechtssubjekte:
        Internationales Komitee vom Roten Kreuz
        Heiliger Stuhl
        Souveräner Malteser-Ritterorden

        2) Derivative (gekorene) Völkerrechtssubjekte. Sie leiten ihre Völkerrechtsfähigkeit aus der Rechtsfähigkeit ihrer Gründungssubjekte ab. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Internationalen Organisationen wie die Vereinten Nationen. Auch die Europäische Union besitzt seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Völkerrechtspersönlichkeit internationaler Organisationen gilt nur gegenüber ihren Mitgliedern und solchen Nicht-Mitgliedern, die diese ausdrücklich anerkannt haben.

        3) Des Weiteren können Bundesstaaten ihren jeweiligen Gliedstaaten – bei denen es sich zwar in staatsrechtlicher, aber nicht in völkerrechtlicher Hinsicht um originäre Rechtssubjekte handelt – die Befugnis verleihen, in begrenztem Umfang am Völkerrechtsverkehr teilzunehmen.« (Zitiiert nach Kay Hailbronner, in: Wolfgang Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 3. Aufl., Berlin 2004, 3. Abschn., Rn 7 ff., 39 ff.)

        Als Staat im völkerrechtlichen Sinne definieren wir selbstverständlich die Dreieinigkeit von Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt.

        Beste Grüße
        Caspar Borner

    • Eisenfresser schreibt:

      1. Bundesrepublik Deutschland
      2. Nur wegen ein paar Hanseln alles ändern? Warum? Rechtssicherheit besteht bereits.

      • Elvis schreibt:

        Hallo Herr Eisenfresser, Hut ab, Sie haben wenigstens Mut. Ist Frage 2 auch so eindeutig? Danke.

      • Holperbald schreibt:

        Davon abgesehen, würde den berufenen Reichsverwesern dann mindestens die nächste,genauso dämliche Ausrede einfallen, um irgendwas nichts bezahlen zu müssen. Letzten diskutierte mit mir einer wegen Paragraph 1 GVG:

        Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt.

        Das sei nicht eindeutig, weil daraus nicht hervorgehe, ob der Richter oder das Gerichtsgebäude gemeint ist. Also Vorsicht mit nachträglichen Anbauten am Gerichtsgebäude oder gar modernen Glasbrücken. Das Gericht ist dann nicht mehr unabhängig. Es braucht schon eine ganze Menge Anlauf, um auf solchen Blödsinn zu kommen…

        Auf meine Anmerkung, dass beim Brand „Die Feuerwehr“ komme, reagierte er eher verhalten. Die würde er „eher ja“ akzeptieren, weil die braucht man ja. Danke fürs Gespräch… 😑😑😑

    • John schreibt:

      Ich sehe gerade, dass ich sehr missverständlich geschrieben habe, Caspar.
      Aber trotzdem Danke😉
      Meine intention war folgende:
      Elvis scheint ja auch ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass der Staat völkerrechtlich anerkannt wird, schreibt, aber später, dass Deutschland kein Staat ist.
      Daher würde mich mal interessieren, was seiner Meinung nach erforderlich ist, damit die Deutschland völkerrechtlich anerkannt wird.

      • Caspar Borner schreibt:

        Guten Tag John,
        nichts für ungut. Ich befürchte, der Elvis wird uns nicht mehr antworten. Elvis ist hoffentlich damit beschäftigt, sich die Bedeutung des Wortes Synonym erklären zu lassen, oder er setzt einen Schriftsatz an ein russisches Gericht auf, damit hier endlich einmal »Rechtssicherheit©« hergestellt wird.
        Nimmt sicher eine Menge Zeit in Anspruch, den Zusammenhang, den man zwischen Vier-Mächte-Status und dem Übergang in ein UN-Treuhandgebiet mit seiner eigenen kruden Vorstellung von Staatsrecht erläutert, so zu formulieren, dass man wenigstens eine Annahme der Klagsache erhält und nicht die sofortige Unterbringung in einem Fachkrankenhaus.
        Ist immer wieder lustig, wenn so ein Vogel hier aufschlägt. Jeder von diesen Vögeln denkt sich sicher: »die Systemlinge hier – die Antworten sind doch alle abgesprochen; werden von den Volksverbrechern vorgegeben und sollen uns Erwachte mundtot machen – alles Trolle!«
        Lieber Elvis, auch wenn Sie diese Sau zum tausendsten Mal durchs Dorf treiben, es ändert nichts daran:
        1.) Deutschland ist in Form der Bundesrepublik Deutschland souveräin und international anerkannt.
        2.) Sie besitzen eine Staatsbürgerschaft! Dies ist die Deutsche Staatsbürgerschaft, nichts anderes wird dem Staatsangehörigkeitsnachweis belegt und nichts anderes legt der Eintrag in Ihrem Personalausweis nahe.
        3.) Es gibt kein Internationales Handeslrecht, da internationales Recht Vertragsrecht ist und es keine multilateralen Handelsverträge gibt (Sie haben das Scheitern z.B. von TTiPP verfolgt/mitbekommen?)
        4.) Niemand in Deutschland ist Personal im Sinne von Erfüllungsgehilfe, es sei denn, Sie sind der Haushälter von Frau Quandt oder ähnlichen Zeitgenossen und stehen in einem zivilrechtlichen mit selbigen.
        5.) Die Menschen in Deutschland sind frei! Die Menschen in Deutschland sind keine rechtlose Sklaven! Dies lässt sich schon daran erkennen, dass Menschen – besonders solche, welche von staatlicher Alimentation leben – nicht einfach mit dem Helikopter in die Reaktorruine von Tschernobyl gekippt werden. Sklaven sind ja immerhin Gegenstände und mit denen kann man tun und lassen was man will.
        6.) Apropos Gegenstände: Herr Elvis sollte sich mal lieber darüber echauffieren, dass Tiere rechtlich betrachtet als Gegenstände eingeordnet werden. Das ist mal ein richtiger Aufreger.

        Ich gehe aber davon aus, dass dies Herrn Elvis scheiß egal ist. Hauptsache billig beim Discounter kaufen.

        Mit besten Grüßen
        Caspar Borner

      • John schreibt:

        Ich bin jetzt auch wahnsinnig traurig, dass ich wohl nie erfahren werde, wie Deutschland völkerrechtlich anerkannt wird.

        VIelleicht kann es mir ja der nächste beantworten.

        Die Enstehung der UN-Treuhand-Theorie kann vielleicht sogar noch erklären:
        Es wurde mehrfach von reichsideologischer Seite darauf hingewiesen, dass der BUND bei den UN als NGO gelistet ist. Hierauf wurde von seiten der bösen Systemlinge auf die Mitgliederliste verwiesen, die besagt, dass Deutschland Mitgliedsstaat in den UN ist und die DDR beigetreten ist.
        Und da Verschwörungstheoretiker nur Informationen aufnehmen, wie sie ihrer Grundannahme entsprechen, kommt dabei die Treuhand raus, da die Theorie, dass Deutschland nur unter Treuhand der USA steht auch weit verbreitet ist.

        In diesem Blog haben wir ja schließlich auch schon gelernt, dass identity übersetzt persönlich bedeutet.
        Dremzufolge lautet die korrekte Übersetzung des Satzes:
        Through the accession of the German Democratic Republic to the Federal Republic of Germany, effective from 3 October 1990, the two German States united to form one sovereign State.
        Durch den Beitritt der DDR zur BRD, vollzogen am 03.10.1990, vereinigten sich die beiden deutschen Deutschland (hatte vergessen, dass es den Adjektiv ja nicht gibt) zu einem träuhändisch verwaltetem (=sovereign) Staat.

      • Caspar Borner schreibt:

        John,
        Sie sind ein wahrhaft Aufgewachter! Ein Durchblicker des »Systems«™! Bei der Lektüre Ihres Beitrags vom 31.8.2016 wurde es mir bewusst. Auch wenn ich verstehen kann, dass Sie nicht offen sprechen können/dürfen, so bewundere ich doch Ihren Mut. Verziehen sei auch Herrn Elvis, der nur versucht darauf aufmerksam zu machen, aufmerksam auf den größten Betrug der Geschichte:
        Wie ja schon bekannt, ist das Grundgesetz ungültig, jedoch nicht, weil die Amerikaner den Artikel 23 (a.F.) löschten. Nein! Der Plan ist perfider. Bis zum 2.10.1990 waren beide deutsche Staaten souveräne Völkerrechtssubjekte. Bereits auf dem XII. Parteitag der SED wurde ein Strategie zur Übernahme der BRD entwickelt, die mit gelenkten Demonstrationen im Herbst 1989 die so genannten »Wende« einläutete. In Wahrheit™ ist diese »Wende« ein False-Flag-Operation gewesen. Im Zuge dieser Wende wurde am 17. Juni 1990 (fällt den Systemlingen was auf?) die TREUHANDANSTALT begründet. Wohlgemerkt durch Beschluss der Volkskammer – dem DDR-Parlament!
        Am 3.10.1990 trat dann der Einigungsvertrag in Kraft und Schluss war es mit der Souveränität! Herr Elvis hats ja auch schon angesprochen: Seit dem 3. Oktober 1990 sind wir nur noch Treuhandgebiet! Denn die Treuhandanstalt existierte ja fort. Vor diesem Hintergrund ist auch vollkommen klar, dass wir alle nur Personal sind. Wir sind alle nur angestellte der Treuhandanstalt und können jederzeit abgewickelt werden.
        Welch Narr ich war, dass ich dies nicht sehen wollte. Die Lage ist wirklich ernst. Was mich jedoch noch viel bedenklicher stimmt, ist die Tatsache, dass die Treuhandanstalt keine Erfindung der Amerikaner ist, auch die Illuminaten oder die Rothschilds spielen hier mit – sie ist ein Kind der DDR! Die Deutsche Demokratische Republik – Arbeiter- und Bauernparadies auf deutschem Boden, seit Jahrzehnten tot geglaubt – lebt fort und hat aus dem einstigen Geltungsbereich des Grundgesetzes nur noch Firmagelände gemacht.
        Es ist also schließlich doch so gekommen, dass der Sozialismus gesiegt hat. Verdammt, wie konnte ich das nur übersehen. Lieber Reichsbürger, die DDR war und ist der Hort des Antifaschismus auf deutschem Boden, schon das Wort Reich als Namensbestandteil wirkt suspekt und führt zur Einbestellung zur Klärung eines Sachverhalts. Es sei denn, ihr meint mit Reichsbürger eure Zugehörigkeit zur Deutschen Reichsbahn – der Staatsbahn der DDR.
        Die Bundesrepublik bzw. das Treuhandgebiet ist natürlich nicht souverän. Erst wenn Erich Honecker wieder zum Leben erweckt wird und in seine Pflichten als Erster Sekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzender des Staatsrates der Deutschesn Demokratischen Republik und Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates der DDR eintreten kann, dann wird die Sonne wieder schön wie nie über Deutschland scheinen.

        Mit sozialistischem Gruß und bestem Dank für die Aufklärung
        Caspar Borner

      • gnaddrig schreibt:

        Sehr schön, Herr Borner, sehr schön. Noch jemand mit Ambitionen auf die Ehrendoktorwürde. Ich unterstütze auch diesen Antrag.

        Ich darf ergänzend zu Ihren Ausführungen darauf hinweisen, dass der Chef der ersten (bekannten) kommissarischen Reichsregierung, der „Reichskanzler des Staates Deutsches Reich“ Wolfgang Ebel, Angestellter der Reichsbahn gewesen war. Das lässt doch tief blicken, und so schließt sich auch dieser Kreis.

        Deutschland ist kein Staat, sondern eine Immobilie der Reichsbahn, die der DDR gehört, die sie aus Copyright- oder Lizenzgründen aber nicht in VEB Deutsche Demokratische Staatsbahn oder so umbenennen konnte, Verzeihung, kann. Der berüchtigte Personalausweis ist in Wirklichkeit ein Dienstausweis der Reichsbahn und berechtigt zur Zuteilung eines Sonderzugs nach Pankow mit Schalmeibegleitung. Noch nicht abschließend geklärt ist, ob die Treuhand der Reichsbahn unterstellt ist oder umgekehrt, aber das werden Forscher der YouTube-Universität sicher in den nächsten Monaten ausklamüsern.

      • John schreibt:

        Chapeau, Caspar.

        Habe lange nicht mehr so lachen müssen; und ich fürchte, dass ich das auch nicht mehr toppen kann.

      • Caspar Borner schreibt:

        Guten Abend Gnaddrig,
        vielen Dank für den Hinweis auf unseren obersten Exilkanzler/Treuhänder. Es wird mir immer unheimlicher, dieser Jahundertbetrug in seiner Perfidität immer unfassbarer! Die Reichsbahn als Ursprung allen übels und die Treuhand nur deren verlängerter Arm. Ich befürchte, die Sachkundigen der Youtube-Universität werden uns bald darüber aufklären, dass die bayerische Staatsbahn von annodazumals eigentlich hinter der BRD GMBH steckt. Die späte Rache für die Amtserledigung seiner Majestät Ludwig II und der Wegnahme der Souveränität durch Bismark.

        Mir wird schwindelig ob soviel Wahrheit

        Caspar Borner

  16. Patrick Lassan schreibt:

    @ Elvis:

    „Ihre „Antworten“ belegen eigentlich nur warum keine Behörde etwas unterschreibt.“

    Behörden können nichts unterschreiben, die Menschen, die dort arbeiten, aber schon.
    Ich arbeite in einer Behörde, genauer in einem Finanzamt, und ich unterschreibe täglich einige Schreiben und hin und wieder auch Vollstreckungsaufträge für Vollziehungsbeamte.

    „Lassen Sie sich diese 2 Fragen mal von den BRD „Behörden“ rechtsgültig(schweres Wort, nicht war) und nicht im Auftrag unterschreiben.“

    Nur der Leiter einer Behörde unterschreibt ohne Zusatz, sein ständiger Vertreter unterschreibt mit dem Zusatz ‚In Vertretung‘, alle anderen mit dem Zusatz ‚im Aufttrag‘. Das ergibt sich aus diversen Geschäftsordnungen für Behörden und ändert nichts an der Gültigkeit der Schreiben.

  17. ELVIS DER SKLAVE :-) schreibt:

    @P.Lassan

    Na ja, ich glaube Ihnen ja, dass Sie auch bestimmt was unterschreiben. Die Sache ist nur die, die Angestellten einer Verwaltungsbehörde haben ja alle eine Diensthaftpflichtversicherung und das bestimmt nicht um den persischen Teppich im Büro zu versichern . Sie sind also ihrem Dienstherrn regresspflichtig. Wenn der gute Mann ganz oben ohne i.A. und der darunter mit i.V. und dann jeder mit i.A. unterschreibt, sieht derjenige der von einer Zwangsmassnahme betroffen ist die Unterschrift von dem der in der Behörde auf dem goldenen Sessel sitzt? Habe ich ehrlich gesagt noch nicht erlebt, aber ich lasse mich gerne belehren.

    • Patrick Lassan schreibt:

      @ Elvis: Zum Problem der Haftung:
      https://dejure.org/gesetze/GG/34.html
      Zum Rest des Textes: Gefasel.

      • ELVIS DER SKLAVE :-) schreibt:

        § 839 BGB
        Haftung bei Amtspflichtverletzung…das ist der Gesetztestext, auf den sich die Versicherungen berufen… in Verbindung mit Artikel 34GG!!!…warum in Verbindung???. Du kannst weiterhin noch allen möglichen Unsinn aus dem Internet quotieren, aber Du glaubst doch wohl wirklich nicht im Ernst, dass hier irgendetwas ohne Grund geschieht. Der Wegfall der Unterschrift besteht einzig und allein darin, dass die BRD niemals ein Staat war/ist und seit 3.10. 1990 noch nicht einmal eine Gebietskörperschaft , denn diese muss von einem hoheitlich berechtigten Staat gegründet worden sein sowie beaufsichtigt werden(bis 1990 waren dies die alliierten Siegermächte)..und das kann eine BRD ganz gewiss nicht…auch wenn Du es Dir immer weiter schön reden willst, damit deinen gewohnte Welt nicht auseinanderfällt. Die BRD ist seit 3.10. 1990 nichts weiter als ein unter UN Treuhand stehender Personalverband, deshalb kannst du bei „Amtsvergehen“ dich nicht auf eine Staatshaftung berufen, die Haftung basiert rein auf Kulanz. Alles hier in der BRD ist nur Handelsrecht gemäss UCC. Ich frage Dich, haben wir die Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland, ja oder nein?Nicht ja, aber, so weit ich weiss, nur deshalb, deshalb weshalb und blablabla…JA ODER NEIN?

        http://www.deutsche-beamtenversorgung.de/diensthaftpflicht/

        Noch ein Beispiel: Was ist ein Gerichtsvollzieher heutzutage?. Nicht anderes als ein Subunternehmer für das Unternehmen Amtsgericht. Der Typ lässt sich seine Beute auf sein Privatkonto überweisen und leitet nach Abzug seiner Provision die Kohle an seinen Auftraggeber weiter. Wenn er dann angeblich einen Haftbefehl hat, dann schreibt er in der Ich Form (warum wohl Ich Form???ich habe einen Haftbefeht gegen Sie zur eidesstattlichen blablabla,) lässt sich aber dieses Papiermonster von irgend so einer Schnäpfe bei der Firma Amtsgericht i.A. unterschreiben und die haut dann noch zur weiteren Verschleierung einen Stempel auf die Unterschrift, so dass man die Unterschrift nicht identifizieren kann. Wieviel Intelligenz brauchst Du eigentlich, damit du kapieren kannst, dass hier in der BRD alles nur arglistige Täuschung und Betrug ist? Es liegt alles offen vor Dir und Du siehst es immer noch nicht. Das BRD Modell ist ja in der Zwischenzeit auch vielfältig in der EUdSSR beliebt. Ich habe bestimmt nichts gegen Handelsrecht, ganz im Gegenteil, ich habe nur dann was dagegen, wenn eine kleine elitäre Minderheit einen Staat unter arglistiger Täuschung simuliert um die Mehrheit im Rechtskreis zu täuschen um daraus einen Vorteil zu erzielen.

      • kairo schreibt:

        Schon interessant, dass du Art. 34 GG als Unsinn aus dem Internet abqualifizierst. 1949 gab es noch kein Internet.

        Du wirst es nicht glauben, aber auch Handelsrecht ist staatliches Recht. Der UCC ist allerdings als solcher kein Gesetz und hat auch nur in den USA Bedeutung, sonst nirgends.

        Gegen Gerichtsvollzieher scheinst du eine gewisse Abneigung zu hegen, aber das mag mit deinen persönlichen Erfahrungen zu tun haben. Bei mir war noch keiner. Allerdings bezweifle ich heftig, dass er irgendwelche „Beute“ auf sein privates Konto kriegt. Das wäre von dir zu beweisen.

      • Caspar Borner schreibt:

        Herr Elvis,
        wenn das alles so offensichtlich ist, warum ziehen Sie nicht vor ein Gericht Ihrer Wahl – vorzugsweise der EuGH oder vielleicht auch mal ein russisches Gericht (die haben ja als vierte Besatzungsmacht auch Hoheitsrechte über Deutschland als ganzes ausgeübt) – und lassen es endlich einmal rechtsgültig feststellen, dass wir hier in Deutschland gar nichts sind, gar nichts dürfen und gar nichts haben?

        ohne Höflichkeitsfloskel
        Caspar Borner

  18. Helmut schreibt:

    Lustig hier, weitermachen!
    Wortklauberei und Viertelwissen ist eine Stärke der Reichsideologen, wenns denn eine Stärke ist? Um ihre Ideologie nach der Wiedervereinigung aufrecht zu erhalten, mussten sie eine zweite Ideologie schaffen. Eines ihrer größten Missverständnisse ist das Deutsch sein und der Staat Deutschland.
    Der Staat Deutschland wurde 1871 gegründet und war durchgehend bis heute der Staat Deutschland, egal ob Kriege, Weimar, Besatzung , Teilung und Wiedervereinigung, wir Deutschen waren und sind untrennbar mit diesem Staat Deutschland verbunden. Die jeweilige Namensgebung Deutsches Reich, Weimarer Republik, DDR und BRD sowie die verschiedenen Regierungsformen spielen keine Rolle, sie spiegeln nur die Biographie des Staates Deutschland wieder. Gesetze und Verordnungen, ob von 1871, 1913, 1937 oder 1949 haben nach wie vor Gültigkeit, sofern sie nicht von irgendeiner Deutschen Regierung geändert oder gestrichen wurden. Es haben nicht mehrere verschiedene Staaten Deutschland existiert, folglich kann es auch nicht verschiedene oder bessere Deutsche Staatsangehörigkeiten geben. Der Staat Deutschland, in dem wir alle derzeit leben, trägt den Namen Bundesrepublik. Unsere Ersatzverfassung wurde im Zuge der Wiedervereinigung zur endgültigen Verfassung gemacht , weil sie sich bereits viele Jahre bewährt hatte.

    Wenn man den Sinn und Zweck des Personalausweises versteht, dann versteht man auch automatisch die Bedeutung des Wortes „Personalausweis“ man muss die Abstammung ja dann zwangsläufig der Personalie zuordnen.

  19. kairo schreibt:

    „die Angestellten einer Verwaltungsbehörde … sind also ihrem Dienstherrn regresspflichtig.“

    Und du glaubst, die Beamten wären das nicht?

  20. ELVIS DER SKLAVE :-) schreibt:

    @kairo

    OK, für dich dann Beamte oder Könige, was immer Du willst, kein Problem.

    • kairo schreibt:

      Dir ist wohl entgangen, dass ein König keinen Dienstherrn hat.

      • gnaddrig schreibt:

        Wenn, wie es heißt, der preußische Untertan sein eigener Unteroffizier ist, kann auch der König sein eigener Dienstherr sein, oder? Beißt sich die Katze eben in den Schwanz…

      • kairo schreibt:

        Kommt wohl drauf an, ob es sich um eine absolute, eine konstitutionelle oder eine parlamentarische Monarchie handelt. Der passende Unteroffizier findet sich schon.

  21. ELVIS DER SKLAVE :-) schreibt:

    @Helmut

    Ok, hört sich alles super an, prima gemacht. Aber jetzt beantworte mir doch einfach mal Frage 1 und 2…ich machs sogar noch einfacher:
    1.) Bundesrepublik Deutschland…ja oder nein
    2.) Ja oder nein
    Wenn ich es noch einfacher machen kann, dann sag mir halt Bescheid…Palim Palim 🙂

  22. Patrick Lassan schreibt:

    „Der Wegfall der Unterschrift besteht einzig und allein darin [?[, dass die BRD niemals ein Staat war/ist und seit 3.10. 1990 noch nicht einmal eine Gebietskörperschaft “

    Begründung? Weil Baum?

    „Was ist ein Gerichtsvollzieher heutzutage?. Nicht anderes als ein Subunternehmer für das Unternehmen Amtsgericht.“

    Dazu ‚quotiere‘ bzw zitiere ich mal § 154 Gerichtsverfassungsgesetz:
    „Die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der mit den Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zu betrauenden Beamten (Gerichtsvollzieher) werden bei dem Bundesgerichtshof durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, bei den Landesgerichten durch die Landesjustizverwaltung bestimmt.“
    https://dejure.org/gesetze/GVG/154.html

    „Ich frage Dich, haben wir die Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland, ja oder nein?“

    Ich habe sie. Ob du sie hast, weiß ich nicht .
    Die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland wird wie bei der Mehrheit aller Staaten mit einem Adjektiv, in diesem Fall ‚deutsch‘ , bezeichnet.
    Nachzulesen in § 1 Staatsangehörigkeitsgesetz:
    „Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“
    http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__1.html

  23. Mensch schreibt:

    Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten.

    Eine Rolle ist kein muss, folglich ist der Mensch frei und muss nicht zwangsläufig die Rolle einer natürlichen oder juristischen Person einnehmen. Auch wird in den meisten Gesetzestexten von Personen gesprochen und nicht von Menschen. Es gibt übrigens ein Gerichtsurteil aus Östereich das genau das bestätigt.
    https://www.facebook.com/notes/veronica-quesada-vindas/erfolg-mensch-vs-person-beschwerde-des-menschen-welche-nachweislich-zeigt-dass-d/1059612700719714/

  24. Patrick Lassan schreibt:

    Ich könnte mir vorstellen, dass es ein Urteil des „International Common Law Court of Justice“ ist. 🙂

  25. αίσθημα δικαιοσύνης schreibt:

    Wenn die eine Hand nicht weiß, mit welcher Aufgabe die andere sich gerade beschäftigt, wenn man mit Thesen und anderen Konstrukten Theorien zu wiederlegen versucht, jedoch die eigentliche Wahrheit noch nicht erkannt hat oder auch erkennen will, weil die Sicht durch die rosaroten Scheuklappen ein viel schöneres Bild erkennen lassen, als es in der Realität ist.
    Letztendlich ist ein eigenständiges Denken gar nicht vorhanden, woher soll es auch bitte kommen.
    Wer mit offenen Augen und Ohren durch’s Leben geht, ein eigenständiges denken vorweisen kann, der hat schon längst erkannt, das “ Personalausweis & Co nur die Spitze des Eisberges sind.
    Doch die “ Dummbrotfraktion“ ist selbst dann noch am diskutieren, zu beweisen was zu beweisen wäre und versuchen zu wiederlegen, wenn das Schlachtfeld schon eröffnet ist, um dann in erhabener Manier kundzutun, … “ das habe ich schon immer gewußt.
    Wenn es nicht so erst wäre, momentan wie nie zuvor, könnte man das Ganze mit einem müden Lächeln abhaken.

    • Eisenfresser schreibt:

      Wenn die eine Hand nicht weiß, mit welcher Aufgabe die andere sich gerade beschäftigt, wenn man mit Lügen und anderen Konstrukten Theorien zu beweisen versucht, jedoch die Wirklichkeit ignoriert, weil die Sicht durch die reichsdeutsche Scheuklappen ein viel schöneres Bild erkennen lassen, als es in der Realität ist.
      Letztendlich ist ein eigenständiges Denken gar nicht vorhanden, woher soll es auch bitte kommen.
      Wer mit offenen Augen und Ohren durch’s Leben geht, ein eigenständiges Denken vorweisen kann, der hat schon längst erkannt, das ” Reichsbürger nur rechte Lügner sind.
      Doch die ” Dummbrotfraktion” ist selbst dann noch am diskutieren, zu beweisen was zu beweisen wäre und versuchen zu wiederlegen, was offensichtlich ist, um dann in erhabener Manier kundzutun, … ” das habe ich schon immer gewußt.
      Wenn es nicht so erst wäre, momentan wie nie zuvor, könnte man das Ganze mit einem müden Lächeln abhaken.

    • Caspar Borner schreibt:

      Guten Morgen αίσθημα δικαιοσύνης,
      ich zitiere mal: »Wer mit offenen Augen und Ohren durch’s Leben geht, ein eigenständiges denken vorweisen kann, der hat schon längst erkannt, das Personalausweis & Co nur die Spitze des Eisberges sind. Doch die “ Dummbrotfraktion“ ist selbst dann noch am diskutieren, zu beweisen was zu beweisen wäre und versuchen zu wiederlegen(…). « Richtig! Es dreht sich immer nur um den Personalausweis, dafür gibt es so viele schöne Themen aus dem Verwaltungsalltag, die sich für Hirnithesen eignen. Z.B. die Geburtsurkunde: die wird von einem Staat ausgestellt, der nicht existent ist! Warum wird die Geburtsurkunde nur vom Standesbeamten unterschrieben? Der darf das doch gar nicht! Um die Staatsleugnung konsequent weiter zu denken, bedeutet dies doch, dass die Wahrheitsapostel gar nicht existieren. Es gibt ja keine gültige Erklärung über ihr Person (sowohl als natürliche Person oder als juristische). Also kann ich mit Ihnen machen was ich will – Sie sind ja nicht existent und nicht mal mit der GmbH-Einlage abgesichert. Ach mir tun sich Abgründe auf…
      Denkt doch eure Hirnfürze mal durch, dann wird klar werden: Immer wenn man mit dem ausgestreckten Finger auf andere zeigt, zeigen drei Finger der eigenen Hand auf einen selber.

      Mit besten Grüßen
      Caspar Borner

      P.S.: Es ist der Sinn von Scheuklappen, dass Sichtfeld einzugrenzen. Bei vielen Anhängern der Staatsleugnung ist dies ja auch geglückt. Was bitte schön versuchen Sie uns zu beweisen?

    • gnaddrig schreibt:

      Stimmt schon, „Personalausweis & Co.“ sind nur die Spitze des Eisbergs, aber anders als Sie das wohl meinen.

      Reichsideologen haben ja neben der Personalausweisgeschichte noch eine ganze Reihe Themen, wo sie die Welt eigenwillig sehen. Da fehlen so viele Latten am Zaun, dass das Flicken der Missverständnisse zum Personalausweis, zur Staatsangehörigkeit, zum RuStAG und zum Staatsangehörigkeitsausweis immer noch keinen brauchbaren Zaun ergäbe.

      Warum man mit dem Diskutieren, Beweisen und Widerlegen aufhören sollte, wenn das Schlachtfeld eröffnet ist, verstehe ich nicht, ebensowenig wer dann hinterher alles schon immer gewusst haben will oder soll. Aber dass Reichsideologen nicht aufgeben ist bekannt. Die pinseln sich in eine Ecke und hören nicht auf zu pinseln. Die stehen schon bis zum Hals im Schlamm und graben unten immer noch weiter. Hoffnungslos, da holt man keinen mehr raus. Man kann nur versuchen, Unentschlossene vom Abrutschen in diese Szene abzuhalten.

  26. freestylemit schreibt:

    Der Verfasser dieser Auffassung besitzt eine geburtsurkunde, hat sie aber noch nichtmal angeschaut oder beantragt. Ich Zweifel stark an der kompetenz dieser Person bzw der Fähigkeit gesetze in der amtssprache zu verstehen.

    • gnaddrig schreibt:

      Beantragt man Geburtsurkunden? Ich dachte, die wird praktisch automatisch nach der Geburt ausgestellt. Dann hat man sie und normalerweise ändert sie sich auch nicht mehr.

      • Caspar Borner schreibt:

        Lieber gnaddrig,
        wir wissen doch alle, dass man erst mit dem Staatsangehörigkeitsnachweis, mit dem dem gelben Schein, zum Träger von Rechten wird. Also kann man die Geburtsurkunde ruhigen Gewissens in den Papiermüll geben.
        Es sei denn, Sie besitzen die Geburtsurkunde eines Königreichs welches in Amtssprache Gesetze ausfertigt. Gab es in Deutschland eigentlich mal Amtssprachen, die nicht deutsch waren? Das es Menschen gibt, denen die Fähigkeit abgeht die Amtssprache zu versehen, bezweifle ich keine Sekunde

        MfG
        Caspar Borner

      • gnaddrig schreibt:

        Ah, und danach kriegt man dann eine Wiedergeburtsurkunde…

  27. Thomas monk schreibt:

    Hallo an alle,
    mich würde einfach mal interessieren wieso es die Unterscheidung „Natürliche/Juristische Person“ gibt, wenn doch scheinbar alle und ohne wahl von geburt an Juristische Personen sind ? Was soll diese Unterscheidung, wenn es keine „Natürliche Personen“ gibt ?
    LG Thomas Monk

  28. Elvis schreibt:

    Dass der Verfasser dieses Artikels wahrscheinlich nur ein BUND Provokateur oder ein hirnloses Individuum ist wird sehr schnell klar. Vielleicht kann er mal beweisen, welcher Behördenmitarbeiter sein Propagandageschwurbel unterzeichet. Die Antwort ist sehr einfach: Keiner. Denn er weiss, dass er nur Dünschiss erzählt. ;-). Fragt mal einen Behördenmitarbeiter nach einer rechtsgültigen Unterschrift und die Korrespondenz ist abrupt beendet. Lasst Euch also nix von solchen Dummschwäzern erzählen.Die werden für diesen Schwachsinn gut bezahlt.

    • Eisenfresser schreibt:

      Der Verfasser arbeitet nicht für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Dafür arbeitet der Verfasser an einer Behörde und unterschreibt dort sogar Haftbefehle. Montag stellt er davon gerne ein Foto ein.

  29. Elvis schreibt:

    Von diesem BUND redet auch keiner Du Propaganda Experte. wir reden von dem BUND §73 des GG. Dass ihr BUND Provokateure das nich hören wollt ist klar ;-). Dtelle ruhig mal dein Foto ein. Du glaubst wohl ich bin total bescheuert.

  30. Elvis schreibt:

    Dann fügen wir noch §133 GG ein, dann wird euer Dummgeschwätz noch viel klarer 😉

    • Eisenfresser schreibt:

      Für was steht „GG“? Grundgesetz kann es ja nicht sein, das hat keine Paragraphen…

      • Elvis schreibt:

        Ok, dann machen wir für Dich eben Artikel daraus. Vielleicht kannst Du jetzt besser argumentieren warum Gross-und Kleinschreibung eurer Meinung nach nur selektiv Bedeutung hat. Ich warte gespannt.

  31. Elvis schreibt:

    C´mon Herr Eisenfresser. Wie sagt man im Englischen so schön. Let the chips fall where they may.

    • Horst schreibt:

      @Elvis
      Nein, in diesem Fall ist eben Groß- und Kleinschreibung nicht irrelevant, da BUND die offizielle Abkürzung für den „Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland“ ist.
      Wer nicht mal das weiß und meint, daß das Grundgesetz Paragraphen hat, sollte sich mit Verbalattacken zurückhalten.
      Es sei denn, Sie gefallen sich in der Rolle des inkompetenten Vollnaiven. Dann dürfen Sie selbstverständlich weiterhin Blödsinn schreiben. Ihre Entscheidung.

  32. Elvis schreibt:

    @ Horst….na dann erkläre uns doch mal genau warum die Schreibweise in einem Fall wichtig sein soll und in einem anderen Fall nicht. Nicht einfach solche Brocken hinwerfen und hoffen dass es jeder glaubt. Dass ich hier nicht vom Bund der Ökos rede sollte auch dir klar sein.

  33. Horst schreibt:

    @Elvis
    Ich hatte es doch schon erklärt. Einfach mal in Ruhe versuchen verstehend zu lesen, was man Ihnen entgegnet.

  34. Elvis schreibt:

    @Horst…nenene mein Freund, nix haste erklärt, das weist Du auch selbst. Nur für Eure Szene das Übliche. Ein paar Brocken und anderen geistige Unfähigkeit vorzuwerfen Euren Schwachsinn irgendwie logisch zu begreifen. Bund ist das und BUND ist das, aber wenn jemand sagt Hans Maier ist das und HANS MAIER ist das, dann sind das Deppen oder sonst was. Also auf, schwing dich in Schale und erkläre es doch mal so richtig ausführlich. Ich komme dann auch gerne wieder vorbei und diskutiere mit Dir darüber. 😉

  35. Horst schreibt:

    @Elvis
    Was unter BUND verstanden wird, können Sie hier nachlesen:
    https://www.bund.net
    Alles andere über Groß- und Kleinschreibung wurde hier weiter oben schon ausführlich besprochen. Einfach mal versuchen in Ruhe verstehend zu lesen. Dann müssen Sie mich auch mit Ihrem uralten Witz mit seinem ellenlangem Bart nicht langweilen.

  36. Elvis schreibt:

    Aber Horst, ich glaube ich spreche Deutsch. Du verstehst schon ganz genau von was ich rede.IWas hat denn dieser Link mit dem zu tun von was ich rede. Was wurde denn über Gross-und Kleinschreibung ausführlich besprochen. Du meinst wohl loss wenn ihr eure wirren Theorien verbreitet ist dies besprochen und ihr habt automatisch immer Recht, da ihr ja die „Vernünftigen“ seid. Bis jetzt hat keiner von eurer Szene irgendein Argument hervorgebracht, dass meine Fragen beantwortet. Und kein „Offizieller“ wird jemals eine rechtsgültige Unterschrift unter das setzen was ihr an Desinformation verbreitet. Die Jungs wissen schon wieso…..Entschuldigung, die Mädels natürlich auch, sonst wäre dies doch Diskriminierung, weil ihr ja alle gleichberechtigt bescheuert seid.

    • Eisenfresser schreibt:

      Natürlich können Sie gerne auch den Bund (als Gegenstück zu den Ländern) groß schreiben, ohne dass sich die Bedeutung ändert. Wie Sie aber gesehen haben, führt dies aber unter Umständen zu Verwechslungen.

  37. Horst schreibt:

    @Elvis
    Der Link beweißt, daß BUND der Eigenname einer Naturschutzorganisation ist. Das wissen Reichsdeppen Ihre Schlages sehr wohl Stellen Sie sich also nicht dümmer als Sie sind.

    Von welchen Fragen schwadronieren Sie eigentlich? Sie haben keine Fargen gestellt, sondern wirre Behauptungen angedeutet, die in Ihrer „Szene“ als Faktum gehandelt werden, jedoch lediglich den wissenschaftlichen Wert eines Aprilscherzes haben. Daß Sie dies nicht erkennen wollen, bestätigt lediglich ihre Inkompetentheit und/oder Ihre Gesinnung.

  38. Elvis schreibt:

    Eich zwei Chaoten gehen natürlich die Argumente aus, das ist ersichtlich, dann geht es dann wie üblich über auf die altbewerte „Reichsdeppen“ Taktik , denn argumentieren kann man ja nicht. Ich zeige euch gleich wo ihr diese Reichsdeppen oder Reichsbürger findet…könnt ihr auch weitersagen :-). Meine Frage war eindeutig und ihr wisst schon ganz genau von was ich rede. Aber so ist es eben in eurer „Bundesdeppenszene“. Hier findet ihr eure Reichsbürger und Reichsdeppen…endlich ist die Suche zu Ende.
    https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964

    Ich warte jetzt nur drauf, dass ihr Bundesdeppen wie üblich mir schön schwurbelig erklärt, dass das ja alles nicht so gemeint ist…Viel Spass 😉

    • kairo schreibt:

      Leider lässt uns auch der Bundestag im Stich. An der angegebenen Quelle findet sich kein Wort zu Groß- oder Kleinschreibung.

      Mal eine andere Frage: Was versucht uns Elvis the Pelvis eigentlich zu beweisen?

    • Patrick Lassan schreibt:

      @ Elvis: Anderen vorzuwerfen, sie hätten keine Argumente, sollte man nur dann machen, wenn man selber welche hat. Du hast keine. Offensichltich bist du nicht einmal fähig, das zu verstehen, was in deinem Link steht.
      Zitat: “ Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.“

      Für einfach Gestrickte: Selber Staat, anderer Name.

      • Elvis schreibt:

        Nein mein Guter, da irrst Du dich gewaltig. Es gibt ein Original und es gibt eine Kopie. Diese Kopie ist identisch aber nicht rechtsidentisch, kann sie ja auch nicht sein. Du kannst ein Mercedes kaufen und dir dann bei irgeneiner Firma in China identische Teile bauen lassen. Sieht dann vielleicht aus wie ein Mercedes aber ich glaube nicht, das du jemals ein Mercedes haben wirst und du jemals das Ding als Mercedes vermarkten kannst ;-). Und ganau das ist mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes gemeint. Ein Staat gibt es nur einmal, der Staat dessen Verfassung von den Menschen legitimiert ist. Und das ist garantiert nicht das Grundgesetz. Ich kann dir an dieser Stelle sagen, dass ich rein gar nichts gegen die Bundesrepublik Deutschland oder den Bund habe. Ganz im Gegenteil. Nur wenn einer meint, mir durch Täuschung einen falschen Rechtskreis unterjubeln zu wollen, obwohl man genau weiss, dass wir uns nicht in diesem Rechtskreis befinden, da hört der Spass für mich auf.

      • Eisenfresser schreibt:

        Nehmen wir an, Sie hießen Elvis Presley. Sie heiraten und nehmen den Namen Ihrer Frau an. Sie heißen dann Elvis Müller. Dann ist Elvis Müller nicht der Rechtsnachfolger von Elvis Presley, sondern mit diesem identisch. Sie haben Recht. Es gibt EINEN deutschen Staat. Der hieß mal „Norddeutscher Bund“, mal „Deutsches Reich“ und jetzt „Bundesrepublik Deutschland“. Der selbe Staat – unterschiedliche Namen. Und seine derzeitige (und vom Volk legitimierte) Verfassung heißt Grundgesetz. Es gibt übrigens keine Regelung, die vorschreibt, dass eine Verfassung vom Volk legitimiert sein muss. Inwiefern war das denn die Verfassung des Deutschen Reichs?

      • Eisenfresser schreibt:

        Nehmen wir an, Sie hießen Elvis Presley. Sie heiraten und nehmen den Namen Ihrer Frau an. Sie heißen dann Elvis Müller. Dann ist Elvis Müller nicht der Rechtsnachfolger von Elvis Presley, sondern mit diesem identisch. Sie haben Recht. Es gibt EINEN deutschen Staat. Der hieß mal „Norddeutscher Bund“, mal „Deutsches Reich“ und jetzt „Bundesrepublik Deutschland“. Der selbe Staat – unterschiedliche Namen. Und seine derzeitige (und vom Volk legitimierte) Verfassung heißt Grundgesetz. Es gibt übrigens keine Regelung, die vorschreibt, dass eine Verfassung vom Volk legitimiert sein muss.

      • kairo schreibt:

        Im Übrigen ist das Grundgesetz vom Volk legitimiert worden, wenn auch nicht in einer Urabstimmung, sondern durch seine gewählten Vertreter. 1949 waren das die Landtage der westdeutschen Länder, 1990 die Volkskammer. Somit genießt das Grundgesetz keine geringere Legitimation als die Bismarck- und die Weimarer Verfassung. Die erstere wurde vom Reichstag verabschiedet, die zweite von der Nationalversammlung. Eine Urabstimmung des Volkes gab es in keinem Fall. 1849 übrigens auch nicht.

  39. Elvis schreibt:

    Wollt ihr Bundesdeppen wieder mal mit eurer üblichen Masche vom Thema ablenken, weil man nicht mehr argumentieren kann. Der gute Elvis weiss schon genau von was er redet und ihr anscheinend habt das auch schon kapiert .-). Also, jetzt erzählt mal schön in eurer Szene weiter wo diese Reichsdeppen zu finden sind. Den Link habt ihr ja jetzt, ich hoffe, dass ich habe euch diese grosszügige Hilfestellung nicht umsonst gegeben habe. Ich will es morgen in den Nachrichten hören ;-).

  40. Horst schreibt:

    @Elvis
    Und was haben Ihre „Ausführungen“ mit einem Rechtskreis zu tun? Und wieso soll jemand (wer eigentlich?) Ihnen einen falschen Rechtskreis unterjubeln wollen? Was bitteschön soll jetzt ein Rechtskreis mit dem Urteil des BVerfg`s zu tun haben?
    Sie haben sich in eine Thematik verrannt, die Sie intellektuell völlig überfordert. Es geht nicht um ein Original oder eine Kopie, wie Sie lustigerweise Ihre Schnapsidee versuchen zu begründen, sondern in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ging es um die Frage ob durch die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt durch die Alliierten der deutsche Staat, dessen amtlicher Name damals „Deutsches Reich“ lautete, aufgehört hat zu existeren und durch die Gründung der BRD und der DDR zwei neue voneinader unabhängige Staaten entstanden sind. Das BVerfG verneinte diese damals von der DDR vertretenen Rechtsauffassung und sah die BRD als Völkerrechtssubjekt identisch mit dem „Deutschen Reich“ an, wegen der damaligen Existenz der DDR in ihrer Ausdehnung teilidentisch. Diese Teilidentität hat sich 1990 erledigt. Das heißt auf gut deutsch: Das Deutsche Reich“ heißt jetzt Bundesrepublik Deutschland. Ein anderes Deutschland oder „Deutsches Reich“ gibt es nicht (außer in der Phantasie der Reichsdeppen). Also nix mit Original und Kopie….

    Und zum Thema Verfassung: Es gibt keine „Über-Verfassung“, die vorschreibt, wie Verfassungen entstehen zu haben. Ob eine Verfassung vom Volk in Form einer Volksabstimmug legitimiert wurde oder nicht, spielt für die Rechtsgültigkeit einer Verfassung keine Rolle.
    Wäre es anders, hätten die Verfassungen von ca. 2/3 aller Staaten weltweit keine Rechtsgültigkeit….

    • Elvis schreibt:

      Du weisst ganz genau was das Bundesverfassungsgericht entschieden hat und du dem Ganzen eine andere Bedeutung geben willst. Eure Taktik ist immer dieselbe. Das Blatt ist grün, aber schwallen wir solange bis jeder glaubt, dass das Blatt ist rot. Läuft nicht mein Guter. Jeder mit nur einem Hauch von menschlicher Intelligenz kann durch deinen Schwachsinn den Du verzapfst durchschauen.

  41. Elvis schreibt:

    @ Eisenfresser….Man vergleicht hier das Gebiet Deutschlands mit dem Körper von Elvis Presley. Man muss die Gebietskörperschaft mit der Person von Elvis Presley vergleichen denn diese Gebietskörperschaft definiert das (Völker)Rechtssubjekt genau wie Elvis Presley das Rechtssubjekt definiert. Der Mensch ist nach der Heirat derselbe nur die Person ist eine andere. Und in dem genannten Beispiel war Elvis voll handlungsfähig, das Völkerrechtssubjekt ist es jedoch nicht. Also muss eine andere Körperschaft die Rechtsgeschäfte weiterführen bis das Volk dieses Völkerrechtssubjekt wieder zum Leben erweckt oder es durch eine andere Gebietskörperschaft ablöst. Und das sieht anscheinend auch die Bundesverwaltung so, wie es auf der ganzen Welt normal ist. Nur bei Euch nicht :-). Artikel 146 GG. Hier spricht man von Deutschland und nichts anderem.

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    • Eisenfresser schreibt:

      Ja. Man spricht von Deutschland. Und dieses Deutschland ist der deutsche Staat. Die Bundesrepublik Deutschland. Ist doch nicht ao schwer, oder?

      • Elvis schreibt:

        Deutschland ist der Staat…richtig. Die BRD ist der deutsche Staat…falsch. Die BRD war bis 1990 die Verwaltung des bis zum heutigen Tage handlungsunfähigen Staates Deutschland. Diese Verwaltung hat eine staatliche Ordnung hergestellt . Ist doch ganz einfach, oder? Wenn Du mir sagst wo ich eine Behörde finden kann die mir die Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland schriftlich bestätigt kapituliere ich. Geh mal nach Frankreich. Jede Behörde kann dir da sagen, dass man die Staatsangehörigkeit der Republique Francaise hat. In Deutschland hat man die Staatsangehörigkeit der deutschenStaatsangehörigkeit. Ihr seid ein lustiges Völkchen :-).

      • Eisenfresser schreibt:

        Die BRD war nie nur eine Verwaltung. Eine Verwaltung hat z.B. keine eigene Legislative, Executive und Judikative. Die BRD schon. Und eben weil die BRD Deutschland ist, gibt es auch keine eigene Staatsangehörigkeit der BRD, sondern nur die deutsche Staatsangehörigkeit. Und es gibt auch keine Staatsangehörigkeit der Republik Frankreich, sondern die französische Staatsangehörigkeit. Eigentor!

      • kairo schreibt:

        „Geh mal nach Frankreich. Jede Behörde kann dir da sagen, dass man die Staatsangehörigkeit der Republique Francaise hat.“

        Dann schau dir mal einen französischen Reisepass oder Personalausweis an. Setz dich aber vorher hin.

      • Caspar Borner schreibt:

        Wow,
        dieser Elvis ist ja genial: „In Deutschland hat man die Staatsangehörigkeit der deutschen Staatsangehörigkeit.“ Der ist ein lustiges Völkchen! Wir Deutschen haben also die Staatsangehörigkeit einer Staatsangehörigkeit? Was ja nichts dran ändert, dass jeder Deutsche immer noch eine Staatsangehörigkeit hat.
        Hat Herr Elvis mittlerweile die Fahnen gestreckt? Der viel gelobte „Gelbe Schein“ bestätigt doch genau eben die Staatsangehörigkeit schriftlich.

        Caspar Borner

    • Horst schreibt:

      @Elvis
      Falsch. Die Person bzw. der Mensch ist nach der Heirat immer noch dieselbe. Lediglich der Name hat sich geändert. Und genauso ist es mit Deutschland. Der amtliche Name Deutschlands, der früher „Deutsches Reich“ lautete, ist jetzt Bundesrepublik Deutschland. Es ist immer noch dasselbe Völkerrechtssubjekt, das 1871 gegründet wurde.
      Und diese Identitätsthese gilt im Staats- und Völkerrecht weltweit.
      Das was Sie sich da zusammenspinnen hat allenfalls den wissenschaftlichen Wert eines Studentenwitzes.

      Was allerdings jetzt die Bundesverwaltung mit dieser Thematik zu tun haben soll, erschließt sich mir beim besten Willen nicht.

      • Elvis schreibt:

        @ Horst. Erst einmal sind Mensch und Person nicht gleichbedeutend. Die Person ist nach der Heirat nicht rechtsidentisch mit der Person vor der Heirat, höchstens identisch. Und entgegen deinen wirren Theorien heisst der 1871 gegründete Staat bis heute Deutsches Reich oder Deutschland. Bis 1990 war die Bundesrepublik Deutschland die Verwaltung des handlungsunfähigen Staates Deutschland, ab 1990 der Bund. Die Aufgabe beider ist nicht den deutschen Staat zu ersetzen sondern zu verwalten, da dieser Handlungsunfähig ist. Und wenn du..oder Sie sagen dass diese Identitätsthese weltweit gilt bitte ich um die Informationsquellen. Danke,

      • kairo schreibt:

        „Und entgegen deinen wirren Theorien heisst der 1871 gegründete Staat bis heute Deutsches Reich oder Deutschland. “

        Entgegen deinen wirren Theorien hieß der 1867 gegründete Staat „Norddeutscher Bund“, nach dem Beitritt der süddeutschen Staaten nannte er sich „Deutsches Reich“, nach der Umwandlung in eine Republik nannte er sich immer noch so, und ab 1949 nannte er sich „Bundesrepublik Deutschland“.

        „Und wenn du..oder Sie sagen dass diese Identitätsthese weltweit gilt bitte ich um die Informationsquellen. “

        Probier doch mal 2 BvR 373/83 Rn. 53.

      • gnaddrig schreibt:

        So langsam kriegt das hier beeindruckende Déjà-vu-Werte. Keine Ahnung, wie oft alles, was Elvis so bringt, allein in diesem Blog schon durchgekaut wurde. Man sollte eine Art Register basteln, dass man alle diese Behauptungen in den Kommentaren und die zugehörigen Erklärungen bzw. Widerlegungen finden kann. Dann kann man bei jedem neuen Fall einfach den entsprechenden Link als Kommentar bringen und muss den ganzen Mist nicht jedesmal neu zusammenschreiben.

  42. Elvis schreibt:

    @Eisenfresser. ..Na klar, auf das habe ich nur gewartet. Es gibt nur die französische Staatsangehörigkeit und der Staat heisst wahrscheinlich Bundesrepublik Frankreich. Ich glaube spätestens jetzt wird jedem Beobachter deutlich was für Schnapsflaschen ihr seid. Ok, viel Glück Jungs. Ich glaaube nicht, dass Euch irgendeiner noch Ernst nimmt.

    • Eisenfresser schreibt:

      Nein. Er heißt Republik Frankreich. Ist aber identisch mit dem Königreich Frankreich – heißt jetzt nur anders… Eigentor Nr. 2.

    • Horst schreibt:

      @Elvis
      Ach, eine Person ist nach der Heirat nicht rechtsidentisch mit der Person vor der Heirat? Na das ist doch wunderbar, dann kann ja ein Lediger einen Kredit aufnehmen, den er nach einer späteren Heirat gar nicht mehr zurückzahlen muss, weil er dann nicht mehr dieselbe Rechtsperson ist. Herrlich….
      Übrigens sollten Sie sich mal bei Gelegenheit von Ihrem Gemeinschaftskundelehrer den Unterschied zwischen einem amtlichem Staatsnamen und seiner Kurzform erklären lassen.
      Ihr wirre Wortklauberei kommt sonst irgendwie ziemlich dumm rüber. Oder wollen Sie tasächlich unbedingt den inkompetenten Vollnaiven spielen?

    • Caspar Borner schreibt:

      „Der Staat heisst wahrscheinlich Bundesrepublik Frankreich“ ist ungefähr genau so dämlich wie als Mensch zu behaupten: „ich bin wahrscheinlich ein Oposum“. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten. Eine Bundesrepublik ist ein föderal strukturierter Staat. Also eine souveräne Staatsorganisation deren Glieder wiederum tielsouverän sind (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrepublik). Während Frankreich ein Einheitsstaat ist. Also eine souveräne Staatsorganisation in der es neben der Zentralgewalt (Legislative, Exekutive, Judikative) keine weitern Gewalten gibt. Dieser Staat nennt sicht nicht nur wahrscheinlich „Republik Frankreich“. Er ist die Republik Frankreich.
      Viel Glück Sie Schnapsflasche. Glauben Sie eigentlich, dass Sie irgendjemand ernst nimmt oder haben Sie einfach das Denken eingestellt.

      Mit besten Grüßen
      Caspar Borner

  43. alexander schreibt:

    Hallo Eisenfresser,
    erstmal vielen Dank für den Blog und die anderen Beiträge.
    Der Bezug auf 21 PauswG im 28 PauswV wurde mir erst durch den Hinweis hier bewusst, hatte es selbst erst überlesen.
    Mal von vielen bislang durchgekauten und widerlegbaren Punkten – die meisten Fehler in den Argumentationsketten von Honigmann oder brd-schwindel.org konnte ich mit etwas Recherche nach kurzer Zeit selbst erkennen – abgesehen, bleibt für mich als Franke noch eine ungeklärte Frage zu der Bayrischen Verfassung:
    Weshalb wurde der wohl in der Fassung von 1998 mit Gültigkeit 2014 genannte Artikel 180 nicht aus den Schlussbestimmungen entfernt?
    http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-180
    Wäre dir dankbar, wenn du auch das kurz und nachvollziehbar erklären könntest, da ich von ausgehe, dass du dich aller Wahrscheinlichkeit nach bereits damit beschäftigt hast =)
    Viele Grüße
    Alexander

    • kairo schreibt:

      Wie allgemein bekannt, wurde ein deutscher demokratischer Bundesstaat inzwischen errichtet. Der Artikel ist also irrelevant und nur noch von historischem Interesse. Ob er da steht oder nicht, spielt keine praktische Rolle.
      Im Grundgesetz findest du unter den „Übergangs- und Schlussbestimmungen“ eine ganze Reihe ähnlicher Artikel. Da steht z. B. drin, wann der Bundesrat erstmals zusammentreten soll und wer die Befugnisse des Bundespräsidenten wahrnimmt, so lange noch keiner gewählt ist (Art. 136). In Artikel 132 steht, dass er nur für die Dauer von sechs Monaten nach dem erstmaligen Zusammentreten des Bundestages anwendbar ist. Usw. usw. usf. Das ist genau das Gleiche.

      • alexander schreibt:

        Danke dir. In dieselbe Richtung hab ichs auch vermutet. Find es trotzdem merkwürdig, dass gerade die paragraphenreitenden Deutschen auf der einen Seite Artikel streichen (z. B. 142a GG wenn auch schon 1968) oder ändern (Art 23 GG) und andere inzwischen bedeutungslos gewordene Artikel erhalten bleiben… genau wie Art 6-8 zur bayerischen Staatsangehörigkeit in der BayrVerf., das war zu Zeiten des Kaiserreichs vielleicht mal relevant.
        Es wär maximal eine Ein-Tagesaufgabe pro Verfassung, diese auf einen aktuellen und gültigen Stand zu bringen… welch ein Witz. Es ist unsere Verfassung! Darauf schwören die Beamten einen Eid… auf eine völlig verwaiste Registry. Kein Wunder, dass hier langsam alles den Bach runter geht und zudem viele auf dem Reichsgeschwurbel hängenbleiben – Vorwürfe kann man denen jedenfalls keine machen.

      • Caspar Borner schreibt:

        Herr Alexander,
        zum Glück ist die Änderung einer Verfassung keine Ein-Tages-Aufgabe. Verfassungsänderungen sind über Änderungsgesetze möglich. Diese müssen im Referentenentwurf vorgelegt werden, gehen dann in die Lesung, in die Debatte und dann in die Beschlussfassung, schließlich schaut noch der Bundespräsident trüber und verkündet das Ganze.
        Für die Änderung der Verfassung haben die Autoren zudem bewusst eine hohe Hürde festgelegt. Sowohl die bayrische Landesverfassung wie auch die Bundesverfassung müssen mit Zwei-Drittel-Mehrheit aller – nicht nur der anwesenden – Abgeordneten geändert werden. Für das Grundgesetz kommt zudem erschwerend hinzu, dass auch der Bundesrat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit einem Änderungsgesetz zustimmen muss.
        Warum also so einen riesigen Aufwand betreiben, um Artikel die in der Verfassungsrealität schon lange keine Rolle mehr spielen aus der Verfassung zu streichen? Ähnlich verhält es sich auch mit der von Ihnen angesprochenen bayerischen Staatsbürgerschaft. Die stammt keinesfalls aus Kaiserszeiten sondern wurde mit der Verfassung 1946 wieder eingerichtet. Ich empfinde es keinesfalls für obsolet, dass ein Bundesland eine eigene Landesangehörigkeit einrichten kann. Es ist vielmehr ein Ausdruck von der Souverainität die die deutschen Gliedstaaten haben oder auch einfach nur Ausdruck einer gewissenen landsmannschaftlichen Eigenheit. Für die bayerische Staatsangehörigkeit wurde übrigens nie das notwendige Ausführungsgesetz verabschiedet. Unabhängig davon wäre es auch total egal, ob Bayer, Sachse oder Preuße – das Grundgesetz bestimmt, dass wir alle Deutsche sind, egal aus welchem Gliedstaat.
        Im Übrigen empfinde ich keinesfalls, dass in Deutschland alles langsam den Bach runter geht. Verglichen mit den herbeigewünschten guten alten Kaiserzeiten, geht es uns Gold und es geht uns jeden Tag besser. Die Herren von der Staatsleugnerfraktion vergessen das leider viel zu oft. Und ich finde schon, dass man diesen Menschen vorwerfen kann, dass sie egoistisch, eingebildet und beratungsresistent sind. Die klassische Staatsleugnerkarriere sieht doch so aus, dass man irgendwann mit der Allgemeinheit in Konflikt gekommen ist »sein Recht« nicht bekommen hat, jedoch der festen Überzeugung ist, dass man im Recht ist und sich die ganze Welt um einen selber zu drehen hat. Dann entwickelt man die fixe Idee, dass sich doch alle gegen einen verschworen haben und nur man selber den Durchblick hat. Obwohl man nie eine Universität von innen gesehen hat, von Staatsrecht, Völkerrecht, Rechtsphilosophie und Geschichte wenig bis gar keine Ahnung hat wird dann erklärt, wie das jetzt mit der Verfassung ist. Hört aber auch dann nicht auf, wenn man seine kruden Thesen, selbst mit viel Wahrheitsdehnung, nicht belegen kann und die Tatsachen einfach dagegen sprechen. Um mal mit einer typischen Staatsleugnerweisheit zu schließen: »Dumm ist nicht der, welcher die Wahrheit nicht kennt. Dumm ist der der, der die Wahrheit nicht begreifen will.«
        Mit besten Grüßen
        Caspar Borner

    • Horst schreibt:

      Hallo alexander,
      Bei den Art. 178 ff. der Bayerischen Landesverfassung handelt es sich um Schluss-und Übergangsbestimmungen, die üblicherweise Bestandteile der Gesetze und auch der Verfassung bleiben, auch wenn sie durch zeitliche oder tatsächliche Entwicklungen überholt sind. Es wäre auch ziemlich aufwändig, diese Vorschriften zu streichen, da es für Verfassungsänderungen in Bayern neben einer 2/3-Merheit im Landtag auch immer einen Volksentscheid braucht (Art. 75 Abs. 2 Satz 2 BV).
      Letztendlich müsste ja der Wunsch zur Änderung der Verfassung entweder aus der Mitte des bayerischen Landtages oder wenigstens aus einer breiten politischen öffentlichen Strömung kommen. Da beides bisher nicht geschehen ist, gibt es logischerweise auch keinen Grund etwas zu ändern.
      Weshalb deshalb irgendwas den Bach runter gehen soll, erschließt sich mir nicht.

  44. Holperbald schreibt:

    Den letzten Passus habe ich jetzt einfach als etwas saloppen Äpfel Birnen Vergleich aufgefasst, ähnlich wie in der Wendung: „Sowas lebt und John Lennon musste sterben.“ Auf Reichsbürger bezogen, ist es aber ohnehin egal, weil die bei Nichtstreichung für sie bedeutet, dass die Artikel aus Ludwigs Zeit noch gelten und bei Streichung das als Beleg nehmen, dass Bayern eine Diktatur ist („Warum sonst hätte man den Wunsch nach einem demokratischen Bundesstaat gestrichen!!! einselfhundetfünfundzwanzig?“
    Aber ein interessanter Aspekt. Danke, alexander 🙂

  45. Meyer schreibt:

    EGBGB
    Art. 10
    Name :(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.

    In der Geburtenanzeige nicht in der ( Geburtsurkunde ) steht wie Du heißt zb:
    karl-august
    Die Geburtsurkunde ist ein Wertpapier dort wird die Natürliche Person erschaffen
    Karl-August Musterman

    • gnaddrig schreibt:

      Hm, eigentlich schreibt der Standesbeamte den Namen des Neugeborenen doch aus der Geburtsanzeige in die Geburtsurkunde ab. Da steht also in beiden Dokumenten genau dasselbe. Also steht auch in der Geburtsurkunde, wie der Mensch heißt. Und für Personalausweis und Reisepass wird wieder genau derselbe Name übernommen, da steht also auch dasselbe drin.

      Aber wie halte ich jetzt auseinander, ob Behörden mit dem geborenen Menschen aus der Geburtsanzeige, der natürlichen Person aus der Geburtsurkunde oder der juristischen Person aus dem Personalausweis korrespondieren? Das muss ich ja wissen, damit ich weiß, ob die mir unrechtmäßige Angebote machen und ich die mir vorgeschlagene Kostenübernahme u.U. ablehnen kann?

      Und wird bei Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises eigentlich das den vorgenannten drei Entitäten zugehörige Völkerrechtssubjekt geschaffen? Das brauche ich ja für die Sezession und die Existenzgründung als Selbstverwalter. Annuliert/deaktiviert/suspendiert das Völkerrechtssubjekt eigentlich die natürliche oder juristische Person? Kann ich durch Verweigerung der Geburtsanzeige nach der Geburt direkt Völkerrechtssubjekt werden? Das würde ja einiges an bürokratischem Aufwand sparen…

      • Osterhase schreibt:

        Behörden schreiben immer die juristische Person an, sie kennen nur die, da du sie mit dem Personalausweis selbst beantragt hast. Ein Indiz dafür ist die Anschrift mit „Herr“ oder „Frau“, als Mensch ist man der „Mann“ oder das „Weib“. Weiterhin identifiziert sich eine juristische Person immer mit dem Namen und dieser gehört dem Staat (EGBGB §10). Das du dich im Handelsrecht befindest steht im HGB §17 („Die Firma eines Kaufmanns ist der Name“) oder auch im PAuswV §28 (Angaben zur Identitätsfeststellung von juristischen und natürlichen Personen; bei natürlichen Personen sind dies insbesondere der Familienname …. ; bei juristischen Personen sind diese insbesondere der Name ….). Dass du keine Rechte hast erfährst du hier: internationalen Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (Artikel 27 & Artikel 28 bekommen nur Staatenlose Personalausweise ausgestellt). Noch etwas zu deinen Rechten: Entmündigungsparagraph BGB – §6 EGBGB – Art 8 sind aufgehoben, glückwunsch du bist entmündigt.

      • Eisenfresser schreibt:

        Ein Blick in ein juristisches Wörterbuch – und alles hier pulverisiert…

      • kairo schreibt:

        Lieber Osterhase, man merkt, dass das nicht deine Zeit ist. Verkriech dich wieder auf deine Osterinsel und komm wieder, wenn du gebraucht wirst. Was du schreibst, ist ein einziges Konglomerat aus dummem Zeug, das du nie selbst gelesen, geschweige denn verstanden hast. Ein wahrlich prächtiges Zeugnis für das sogenannte oder auch „Niwoh“ deiner Kreise.

    • Patrick Lassan schreibt:

      „Die Geburtsurkunde ist ein Wertpapier „.
      Freeman-on-the-Land/OPPT-Gefasel.

  46. Meyer schreibt:

    Dann wird noch die Juristische Person erschaffen mit dem Personalausweis
    NAME : KAL-AUGUST MUSTERMANN
    Sonst kann das System dir keine Angebote schicken denn mit einem Mensch können die nix anfangen ,da liegt der Trick.

  47. Meyer schreibt:

    Vor Gericht kann der Richter mit einem Mensch karl-august nix anfangen nur wenn du dich identifizierst ,mit KAL-AUGUST MUSTERMANN dann kann er in der SACHE !! dich zur
    Kostenübernahme nötigen..Kann Jeder testen.
    Eisenfresser klar tut das weh Wahrheit tut immer weh. Aber jeder wie er es braucht.
    Grüße an Euch alle.

    • Eisenfresser schreibt:

      Nein. Was weh tut ist die Arroganz, mit der hier hanebüchener Blödsinn als Wahrheit verkauft wird. Jedem, der mal eine Juravorlesung besucht hat oder mal ins Gesetz oder ein juristisches Wörterbuch geschaut hat, drehts ob des Quatsches den Magen um!

    • OldFred schreibt:

      Okay,
      spiele wir mal mit und geben der – nennen wir es mal „Idee“ – von Meyer & Osterhase eine Chance und testen, wie Meyer dies hier fordert.
      Der Inhaber eines Personalausweises ist also eine juristische Person, d.h. im Wesentlichen alle „Deutschen“ sind juristische Personen. (Welche Vorteile dies hätte haben wir bereits am 19. Juli 2016 um 17:03 überprüft)
      Nehmen wir also für unseren Feldversuch eine Möglichkeit war, eine Handlung vorzunehmen, die nur von einer natürlichen Person vorgenommen werden kann. Eine Möglichkeit wäre eine geeignete Straftat (z.B. Einbruch) zu unternehmen, aber dies wäre wohl etwas übertrieben. Also versuchen wir etwas anderes.

      Das Europäische Patentamt hat festgelegt, dass ein Erfinder IMMER eine natürliche Person sein muss. (https://worldwide.espacenet.com/help?locale=de_EP&topic=inventor&method=handleHelpTopic). Lediglich der Anmelder DARF eine juristische Person, sprich ein Unternehmen sein (GmbH, AG, SE, usw.).
      Das EPA ist eine Europäische Behörde und könnte somit kein Bestandteil einer „BRD GmbH“ sein.
      Folgt man also der Erklärung von Meyer & Osterhase, so wäre zu erwarten, dass es keine (oder nur sehr wenige) deutsche Erfinder gibt. Eine kurze Recherche führt aber zu vielen Patenten bzw. Anmeldungen mit deutschen Erfindern, z.B. https://register.epo.org/application?number=EP11702197&tab=main .

      Wir sehen also, dass Deutsche auch vor Ämtern natürliche Personen bleiben. Dieser Versuch würde sich überigens auch am Deutschen Patent- und Markenamt wiederholen lassen. Meyer darf wenn er möchte versuchsweise auch gerne in den USA ein Patent anmelden um sehen, dass er auch dort eine natürliche Person ist.

      Der Form wegen sei angemerkt, dass eine juristische Person auf Ihre Rechtsform hinweisen muss, i.d.R. mit Kürzel wie etwa GmbH, AG oder e.K.. Die Verwendung von Großbuchstaben zeigt nichts an und wird meist verwendet um Vor- und Nachnamen schnell unterscheiden zu können.

      Fazit: Eisenfresser hat recht wenn er schreibt:
      Jedem, der mal eine Juravorlesung besucht hat oder mal ins Gesetz oder ein juristisches Wörterbuch geschaut hat, drehts ob des Quatsches den Magen um!

      • Patrick Lassan schreibt:

        @ OldFred: Volle Zustimmung, obwohl ich bezweifele, dass die beiden von dir Angesprochenen in der Lage sind, das zu verstehen.
        Eine kleine Korrektur: e.K. bedeutet ‚eingetragener Kaufmann‘. Das heißt nur, dass diese Person im Handelsregister eingetragen ist, sie wird aber durch die Eintragung nicht zur juristischen Person.

        https://de.wikipedia.org/wiki/Eingetragener_Kaufmann

      • gnaddrig schreibt:

        @ Patrick Lassan: Juristische Person muss er ja schon sein, hat ja einen Perso. Das macht es jetzt etwas, sagen wir, mehrschichtig: Kann eine juristische Person durch Eintragung eine juristische Person werden? Also der geborene Mensch Kaufmann wird durch Geburtsanzeige zur natürlichen Person Kaufmann, durch Beantragung/Ausstellung des Personalausweises zur juristischen Person Kaufmann (oder KAUFMANN oder was weiß ich), und durch Eintragung in das Handelsregister erhält die juristische person Kaufmann (KAUFMANN) eine weitere juristische Person (KAUFMANN). Bleibt dann bei Abmeldung in die Eigenstaatlichkeit eine der juristischen Personen zurück, oder ziehen die beide mit? Und welche Implikationen hat das auf die von Old Fred am 19. Juli 2016 um 17:03 ins Spiel gebrachten Tochtergesellschaften? Und wenn der Papst sich als e.K. selbständig macht?

      • OldFred schreibt:

        @ Patrick Lassan:
        Danke für den Hinweis, da hab ich einen Fehler gemacht.
        @ gnaddrig:
        Schöne Überlegungen ^^

  48. Meyer schreibt:

    hätte ich jetzt auch geantwortet .
    Übliche Vorgehensweise bei solchen sinnlosen Webseiten wie Eisenfraß erst wird versucht zu widerlegen und wenn das nichts hilft wird beleidigt und beschimpft.
    Hinweis an die Leserschaft spart Euch auf solche System-Webseiten eine Diskussion reine Zeitverschwendung.
    Grüße an alle und tschüs

  49. Patrick Lassan schreibt:

    „Kann ich durch Verweigerung der Geburtsanzeige nach der Geburt direkt Völkerrechtssubjekt werden?“

    Das geht nur, wenn man gleich nach der Geburt zum Papst gewählt wird.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Heiliger_Stuhl#Der_Heilige_Stuhl_im_V.C3.B6lkerrecht

  50. Meyer schreibt:

    Wer wird von Einrichtungen der Verwaltung üblicher Weise angeschrieben- ein Mensch oder eine Person?
    Am Beispiel von Klaus Mustermann wird versucht, die Komplexität der Frage zu klären.

    Ein Beitrag von Hinkelbein, Arne, Michelstadt den 11. Sept. 2014

    Im Adreßfeld eines Anschreibens finden wir beispielsweise den Eintrag Herrn Klaus Mustermann, Goethestr. 11, 64710 Entenhausen. Es wurde hier ein NAME angeschrieben und es stellt sich die Frage, ob mit der Zusendung des Schreibens an den geschützten NAMEN “Herrn Klaus Mustermann”, bewußt oder unbewußt versucht wird, den Adressaten Klaus aus der Sippe oder Familie Mustermann zur unrechtmäßigen Benutzung von intellektuellem Eigentum (intellectual property) anzustiften.

    “Herr Klaus Mustermann” ist ein NAME der dem Staat gehört. Am 16. April 1963 wurde der NAME im Standesamt der Stadt Offenbach am Main vom Standesbeamten in das dortige Register eingetragen.

    Im BGBEG Art. 10 (1) heißt es:
    “Der NAME einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.”

    Und im § 17 HGB (1) steht geschrieben:
    “Die Firma eines Kaufmanns ist der NAME, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.”
    (vergl. Personalausweis – NAME auf dem Ausweis und Familienname § 5 (2) PAuswG)

    Wer ist nun der Kaufmann und damit Besitzer und wer ist Eigentümer des NAMENS “Klaus Mustermann”?

    Würde sich Klaus aus der Sippe/Familie Mustermann aus Unwissenheit über diese Zusammenhänge mit dem NAMEN identifizieren, würde er sich in betrügerischer Weise strafbar machen.

    Nach geltender Meinung ist die Verwaltung der Treuhänder der Treuhand “Klaus Mustermann”, da die Verwaltung, vertreten durch den Standesbeamten die Registrierung Nr. 1245/1963 (siehe Geburtsurkunde) vorgenommen hat und daher auch als solche im rechtlichen Sinne die Zeichnungsbefugte ist.

    Es gibt Menschen und es gibt Personen. Die Person bedarf eines Organverwalters, eines Treuhänders oder einer natürlichen Person, um handlungsfähig zu werden.

    Mit dem Register-Eintrag “Klaus Mustermann” gibt es drei verschiedene Personen. Diese sind:
    1. Herrn Klaus Mustermann – JURISTISCHE PERSON – Treuhand, eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, Registrierung Nr. 1245/1963 (siehe Geburtsurkunde), Standesamt Offenbach am Main.
    2. Mustermann, Klaus – die natürliche Person gemäß § 1 BGB, staatsangehöriger der Gebietskörperschaft und Völkerrechtssubjekt Bundesstaat Ghz. Hessen mit Wohnsitz in Entenhausen EStA Nr. 3601450
    3. Klaus Mustermann – JURISTISCHE PERSON, eine Vermögensmasse, registriert im internationalen Handelsregister UPIK Registrierung D-U-N-S® Nummer 389651477

    Im Standard-Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Palandt, BGB, 73. Auflage beck-shop.de/_Palandt_2014 finden wir eine Erklärung:

    Eine natürliche Person wird geboren und in das Familienstammbuch eingetragen. Eine JURISTISCHE PERSON wird gegründet und in Register, wie Handelsregister, Vereinsregister oder Geburtenregister eingetragen. Beide sind danach rechtsfähig. Die Person vertritt sich selbst, während die juristische Person durch ihre im jeweiligen Register ausgewiesenen Organe oder ein Organ [Treuhänder] vertreten wird.

    Die Person wurde und wird von der Verwaltung erschaffen [vom Standesbeamten der Stadt]. Daher bezieht sich die Zuständigkeit der Verwaltung nur auf Personen gemäß Handels-, Geburten-/ Melderegistereintrag bzw. Personen, die einen (Bundes-) Personalausweis besitzen und die sich als Treuhänder der im Melderegister eingetragenen Person/Treuhand zu erkennen geben bzw. ausweisen. Weder ein Staat noch ein handelsrechtliches Unternehmen (Firma) kann über den Menschen Autorität ausüben ohne sich damit gleichzeitig strafbar zu machen.

    Die Schreibweise von Personen und Körperschaften wird in der DIN 5007 geregelt. Laut DIN 5007 haben Juristische Personen einen Namen- keinen Familiennamen (vergl. Paß u. Personalausweis = Name).

    Natürliche Personen [Mensch] = Familienname, Vorname
    Juristische Personen (Vermögensmasse / Sache) = Name

    Regeln für die Schreibweise ABC Standard nach DIN 5007
    Schreibweise von Namen natürlicher Personen Allgemeines
    Die wesentlichen Bestandteile eines Namens sind Familienname. Bei Namen von Personen werden die Bestandteile des Familiennamens zuerst und im Anschluß daran die Vornamen geschrieben. Bei größeren Namensverzeichnissen sind weitere Ordnungsmöglichkeiten erforderlich. Dazu eignen sich z. B.
    Zusätze zum Namen, der Name des Ortes, der Name der Straße, die Hausnummer und Lebensdaten.
    Beispiel: Abel, Kurt

    Schreibweise von Namen juristischer Personen und Institutionen
    Schreibweisen von Namen juristischer Personen und Institutionen werden im Allgemeinen unter ihrem vollständigen, offiziellen Namen angegeben. Wenn jedoch ein anderer als der offizielle Name der gebräuchlichste ist, kann dieser verwendet werden. Auf die für die Schreibweise nicht verwendeten Namen wird verwiesen.
    Beispiel: Gisela Meyer-Gelsinger
    Anhand der Regeln für die Schreibweise ABC Standard nach DIN 5007 können wir feststellen, daß die Verwaltung die Person zu 1. (Herrn Klaus Mustermann – JURISTISCHE PERSON – eine Treuhand, Vermögensmasse) angeschrieben hat. Die Adresse ist jedoch nicht die richtige zu dieser Person.

    Die richtige Adresse lautet:
    Klaus Mustermann
    Standesamt der Stadt (1245/1963)
    Berliner Straße 100
    63065 Offenbach am Main

    Zu dieser Person sind jedoch die ausgewiesenen Organe oder ein Organ bzw. der Treuhänder unbekannt.

    Registriert ist vom Einwohnermeldeamt der Gemeinde Entenhausen lediglich die artifizielle JURISTSICHE PERSON KLAUS MUSTERMANN, also ein aus sich heraus nicht rechtsfähiges Objekt, das zur Rechtsfähigkeit der natürlichen Person Mustermann, Klaus als Organ oder eines Treuhänders bedarf!

    Die allein rechtsfähige natürliche Person gemäß BGB § 1 als Träger von bürgerlichen Rechten und Pflichten ist aber an den Staat, Völkerrechtssubjekt – nicht an die Verwaltung – als deren Garanten gebunden und entfaltet erst dann legitim Rechts- und Geschäftsfähigkeit!

    Die Organe des vereinigten Wirtschaftsgebietes (Art. 133 GG), hier die den “Personal”ausweis ausstellenden Bediensteten der Gemeinde-/Stadtverwaltung, selbst organlose Gebilde, juristisch, artifizielle Personen/unbeseelte Objekte, können und dürfen also nur die Existenz von organlosen JURISTISCHEN PERSONEN bescheinigen und deren Verwaltungssitz führen!

    Definition der juristischen Person
    Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, das heißt selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist. JURISTISCHE PERSONEN sind demzufolge Rechtssubjekte, die keine Menschen sind. Und eine JURISTISCHE PERSON, die keine “Vermögensmasse” ist, ist eine Sache und somit ein unbeseeltes Sach-Gebilde/Objekt.

    Mustermann, Klaus ist somit nicht Organ der JURISTISCHEN PERSON “Herr KLAUS MUSTERMANN”, die von der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes im Auftrag der Besatzungsmächte zur Erweckung und Handhabung des nötigen Rechtsscheins, unter Vortäuschung des Rechtserwerbs für das Objekt zur Umgehung des bürgerlichen Todes, artifiziell als rechtsfehlerhaftes Kunstgebilde ( als Träger von Rechten und Pflichten) zur Antragung und Entgegennahme von Dienstleistungen erschaffen wurde!

    Die wesentliche Personenstandsänderung ergibt sich aus der nach römischen Recht eingehende Statusminimierung, der so genannten großen Statusänderung – capitis deminutio maxima (c.d.m.) – durch den Verlust der Civität (Inbegriff der Bürgerrechte) wegen Handlungsunfähigkeit des Signatarstaates nach HLKO (Haager Landkriegsordnung) und nachfolgender Subjugation (Versklavung) seiner gleichfalls handlungsunfähig gewordener Rechtssubjekte (Kriegsbeute Mensch).

    Capitis deminucio maxima ist mithin die absolute Rechtlosigkeit mit der Folge, daß die davon betroffenen, alle Deutschen, fortan im Wesentlichen den Status von Sachen (s. BGB § 90) innehaben.

    Die 1918 faktisch handlungsunfähig gewordenen Bundesstaaten wie Hessen, Sachsen, Bayern, Preußen einschließlich deren Rechtsordnung, als gleichwohl von diesem Fortbestand garantiertes Rechtssubjekte, können seither ihren als Rechtssubjekt in Latenz fortbestehenden natürlichen Personen die verfaßten bürgerlichen Rechte weder gewähren noch durchsetzen. Die natürliche Person ist daher, bis auf weiteres gezwungen sich selbst zu verwalten.

    Es stellt sich nun die Frage, für welche der drei genannten Personen, die unterschiedliche Besitzer und Treuhänder aufweisen, sich die Verwaltung als zuständig erklärt.

    Daher ist eine Erklärung der Verwaltung abzugeben, ob es richtig ist, daß die Verwaltung als Verwalter und Treuhänder der Treuhand “Herr Klaus Mustermann” handelt oder eben nicht. Denn würde die Verwaltung als Treuhänder der Treuhand “Herr Klaus Mustermann” handeln, so würde es sich um ein insich Geschäft handeln, das der natürlichen Person Mustermann, Klaus von der Verwaltung angedient wird, um sie in die Haftung zu nehmen, bzw. sie finanziell auszunehmen. Insich Geschäfte sind sittenwidrig.

    Da Klaus aus der Familie Mustermann als Mensch nicht verpflichtet ist, irgendwelche Handlungen im Auftrag der Verwaltung auszuführen, sollten zukünftig keine Schreiben mehr beantwortet bzw. Angebote angenommen werden. Klaus aus der Familie Mustermann ist nicht verantwortlich für die Handlungsweisen des BUNDES. Erfundene Verwaltungsvorgänge/Forderungen des BUNDES können für Klaus aus der Familie Mustermann keinerlei Bindewirkung entfalten.

    Tipp
    Wenn Mustermann, Klaus als natürliche Person sich auf Verlangen der Verwaltung (Polizei, Gericht etc.) mit einem Reisepaß oder Bundespersonalausweis ausweist, so geht er temporär eine Vereinbarung für das anstehende Rechtsgeschäft ein und übernimmt die Rechte und Pflichten der Treuhand “Herr Klaus Mustermann”, da er sich als solcher ausgewiesen hat. Die Treuhand “Herr Klaus Mustermann” ist aber im Normalfall Eigentum des BUNDES- der Verwaltung BGBEG Art. 10, weil sie von der Verwaltung (Standesbeamter) in Form einer Geburtsurkunde auch er-/geschaffen wurde. Im Gerichtssaal ist der Urkundsbeamte die wichtigste Person, da er rechtlich der Verwalter/Treuhänder der Geburtsurkunde Klaus Mustermann (Treuhand) ist und die Treuhänderschaft dem Richter übergibt. Der Richter versucht nun seinerseits den Beschuldigten Menschen, in unserem Fall Klaus (das ist sein Name ebenso wie Franziskus als Pabst oder Elisabeth als Königin), eine Vereinbarung anzudienen, indem er (Klaus) die Treuhänderschaft der juristischen Person “Klaus Mustermann” als Organ in dieser Sache vom Richter übernimmt. Der Richter seinerseits richtet nicht über den Menschen mit Namen Klaus, sondern über die juristische Person (Treuhand) “Klaus Mustermann”. Doch wie kann der Mensch Klaus sich dem Richter und seinem Vertragsangebot entziehen, er muß sich doch ausweisen?

    Erstens muß er sich nicht gegenüber einer NGO/Firma ausweisen und zweitens kann sich ein Mensch gegenüber der Verwaltung mit seinem/r Geburtsschein/Lebenderklärung (Beglaubigter Auszug aus dem Personenstandsbuch des Standesamtes des Geburtsortes) ausweisen.

    Hierin steht z.B. “am…… wurde ein Knabe geboren. Das Kind hat den Vornamen Klaus erhalten.” Mehr Name steht nicht darin!!!!

    Der beglaubigte Auszug aus dem Personenstandsbuch des Standesamtes des Geburtsortes (erhältlich beim Standesamt) sollte mit eine Haager Apostille von der Beglaubigungsstelle des Regierungspräsidiums versehen werden. Damit ist der Auszug ein internationales Legitimationsdokument.

    Ein Richter hat dann ein Problem, denn wenn er die Treuhänderschaft der juristischen Person (Treuhand) “Klaus Mustermann” nicht auf die natürliche Person Klaus aus der Familie Mustermann übertragen kann ist er selbst der Treuhänder, Organ der juristischen Person (Treuhand) “Klaus Mustermann”. Er müßte nun sein eigenes Urteil annehmen und auch zahlen!!!! Der Richter wird nun versuchen irgendwie aus der “Sache” heraus zu kommen in dem er die Verhandlung verschiebt und dem Beschuldigten einen Pflichtverteidiger an seine Seite bestellt, oder ein psychiatrisches Gutachten beschließt, oder ein Säumnis-Urteil erläßt, weil “Klaus Mustermann” nicht zum Termin erschienen ist, wohl wissend, daß er selbst als Treuhänder, Organ der juristische Person (Treuhand) “Klaus Mustermann” sehr wohl anwesend ist oder war. Damit versucht er zu täuschen, den Beschuldigten als auch die Öffentlichkeit.

    Merke: Ein Mensch bedient sich der natürlichen Person (Maske) um Verträge zu schließen (Mietvertrag, Versicherungsverträge, Vereinbarungen). Die natürliche Person kann eine juristische Person (Firma) gründen und ist dann das Organ (Organverwalter- Zeichnungsberechtigte) der Firma. Die Geburtsurkunde “Klaus Mustermann” ist ein Wertpapier, das von der Verwaltung (Standesamt) geschaffen wird, in Form einer juristische Person- Treuhandgesellschaft. Gleiches gilt, wenn eine natürliche Person auf dem Gewerbeamt einer Gemeinde/Stadt eine Firma anmeldet, registriert. Die Firma hat einen Namen und die natürliche Person ist Organ der nun eingetragenen juristischen Person/Firma. Sie ist damit eine Vermögensmasse und bedarf eines Organverwalters, eines Treuhänders um handlungsfähig zu werden. Der Organverwalter/Treuhänder für eine im Standesamt registrierten Person ist normaler Weise die Verwaltung, der BUND. Der BUND leiht sich bei Banken Geld und verpfändet die juristische Person Treuhandgesellschaft/Vermögensmasse “Klaus Mustermann”- ein Wertpapier als Sicherheit. Um nun den Kredit bei den Banken bedienen zu können muß der BUND dem Menschen Klaus sein Eigentum nehmen. Dem Einfallsreichtum sind dabei keine Grenzen gesetzt. Der BUND als Nichtregierungsorganisation (zivilrechtlicher Interessensverbund) beschließt nun Statuten (Vereins-Satzung, Abgabenordnung etc.) und nennt diese Statuten Gesetze und Steuern. Gleichzeitig überwacht er die Menschen und registriert jeden Verstoß gegen die Satzung, gegen die Statuten. Diese Verstöße nennt er nun Ordnungswidrigkeit oder Straftat und versendet Bescheide oder Strafbefehle und vieles mehr.

    Andere Regelungen der Satzung/Statuten nennt er Steuern wie:

    Abgeltungssteuer, Baulandsteuer, Beförderungssteuer, Biersteuer, Börsenumsatzsteuer, Branntweinsteuer, Einkommensteuer, Energiesteuer, Erbschaftsteuer, Ergänzungsabgabe, Essigsäuresteuer, Feuerschutzsteuer, Gesellschaftsteuer, Getränkesteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Hypothekengewinn-abgabe, Investitionssteuer, Jagd- und Fischereisteuer, Kaffeesteuer, Kapitalertragsteuer, KFZ-Steuer, Kinosteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer, Konjunkturzuschlag, Leuchtmittelsteuer, Lohnsteuer, Lustbarkeitssteuer, Mineralölsteuer, Notopfer Berlin, Ökosteuer, Rennwettsteuer, Salzsteuer, Schankerlaubnissteuer, Schaumweinsteuer, Schenkungsteuer, Solidaritätszuschlag, Speiseeissteuer, Spielbankabgabe, Spielkartensteuer, Stabilitätszuschlag, Steuerberatung, Stromsteuer, Süßstoffsteuer, Tabaksteuer, Tanzsteuer, Teesteuer, Tonnagesteuer, Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer, Vermögensabgabe, Vermögensteuer, Verpackungssteuer, Versicherungssteuer, Wechselsteuer, Wertpapiersteuer, Zuckersteuer, Zündwarensteuer, Zweitwohnungssteuer

    Ziel ist dabei, den Menschen finanziell auszusaugen um die Bankkredite zu bedienen und sich selbst zu bereichern und ein schönes Leben zu führen, für das die anderen Menschen arbeiten müssen.

    Erkennt nun der Mensch Klaus die Täuschung, daß er gar nicht die juristische Person “Klaus Mustermann”- Treuhandgesellschaft ist und erklärt der Verwaltung/BUND daß er sich nicht mehr bereit erklärt die frei erfundenen Abgaben der zivilgesellschaftlichen Interessensverbandes (NGO) mit Namen BUND zu bedienen, so senden diese die privatrechtlichen Inkassoabteilungen, die da heißen Polizei, Bundeswehr, Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsbeamte und nehmen sich mit Gewalt das sie meinen, was ihnen zusteht, denn sie haben die Statuten erschaffen und haben das Gewaltmonopol und die Waffen um ihre Wünsche durchzusetzen. So funktioniert die Welt und nennt sich römisches Recht- verstanden?

    Ändern wird sich das Konstrukt erst, wenn eine genügt große Anzahl von Menschen anfängt zu begreifen und nein sagt und sich wieder der Selbstverantwortung bedient.

    In diesem Sinne, eine aufregende Zeit wünscht Euch

    Arne aus Offenbach am Main

    • Eisenfresser schreibt:

      Morgen hab ich hoffentlich Zeit, ausführlich zu antworten…

    • gnaddrig schreibt:

      Ziel ist dabei, den Menschen finanziell auszusaugen um die Bankkredite zu bedienen und sich selbst zu bereichern und ein schönes Leben zu führen, für das die anderen Menschen arbeiten müssen.

      Wer ist denn das, der die Menschen finanziell aussaugt, sich selbst bereichert und auf unser aller Kosten ein schönes Leben führt? Die Behördenmitarbeiter bis rauf zu den Chefs sind doch nach Ihren Ausführungen selbst juristische Personen, die genauso in die missbräuchliche Verwendung ihrer angeblich dem Staat gehörenden Namen getrickst wurden und jetzt finanziell ausgesaugt werden?

      Minister und Bundeskanzler sitzen ständig auf dem Schleudersitz und haben für das vergleichsweise wenige Geld, das sie verdienen, erheblich zu viel zu tun, als dass man das „ein schönes Leben führen“ nennen könnte. Die Bezüge nach der Amtszeit? Ich weiß ja nicht, da wäre es lukrativer, sich ein paar Jahre im höheren Management einer großen Firma herumzutreiben, das wirft währenddessen und hinterher sicher mehr ab. Aber sogar die haben einen Personalausweis und stecken in derselben von Ihnen konstruierten juristischen Zwickmühle wie alle anderen auch.

      Ihre – immerhin sehr eloquenten – Ausführungen passen nicht zusammen mit der beobachteten Wirklichkeit.

    • kairo schreibt:

      Ein Blick in die DIN 5077 würde dir sicherlich helfen. Dann kannst du uns auch sagen, um welchen Teil dieser Norm es geht. Ist aber eigentlich egal, Normen sind nicht rechtsverbindlich. Nur so viel: zur Schreibweise steht da nichts, zu irgendwelchen rechtlichen Konsequenzen auch nicht.

      Dein „Zitat“ aus dem Palandt erlaube ich mir anzuzweifeln. Juristische Personen werden ganz gewiss nicht ins Geburtenregister eingetragen, weil sie nicht geboren, sondern gegründet werden (wie in deinem „Zitat“ ja auch ganz richtig steht). Im Übrigen ist auch eine juristische Person keine Sache, sondern eben eine Person, die Rechte und Pflichten hat. Aber sie kann diese nur durch Vertreter wahrnehmen.

      Die Haager Landkriegsordnung sagt kein Wort dazu, ob und wie und wie lange ein Staat handlungsunfähig ist und wie lange er es bleibt. Das ganze Geschwurbel über römisches Recht interessierte nur die alten Römer, aber von denen gibt es nicht mehr viele. Nach §1 BGB gibt es im deutschen Recht keine Sklaven.

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