Carlo Schmid ein Kronzeuge der Reichsbürger?

Gedanken über die Rede Carlo Schmids vor dem Parlamentarischen Rat am 08.09.1948

Den meisten Menschen ist Carlo Schmid bekannt als einer der Väter des Grundgesetzes und später als Mitglied des Deutschen Bundestags (1949 – 1972), dessen Vizepräsident er zeitweise war (1949 – 1966, 1969 – 1972), als Kandidat für die Wahl zum Bundespräsidenten (1959), Vater des „Godesberger Programms“ der SPD und als Bundesratsminister (1966 – 1969).

Wenn man sich jedoch auf den Internetseiten der Reichsbürger und artverwandter Staatsleugner umsieht, taucht Schmid immer wieder als Kronzeuge für die Behauptungen, das Grundgesetz sei keine Verfassung und die Bundesrepublik Deutschland kein Staat, auf. Ich führe hier mal ein paar Treffer der bekannten Protagonisten dieser Szene auf:

http://sommers-sonntag.de/?p=7124

https://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/carlo-schmid/

http://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2014/09/27/carlo-schmid-spd-grundsatzrede-vor-dem-parlamentarischen-rat-08-09-1948/

http://www.deutsches-reich-exil.info/Wissenswertes/rede-von-dr-carlo-schmid.html

Wie man sieht, beziehen sich alle auf die Rede Carlo Schmids vor dem Parlamentarischen Rat vom 08.09.1948, bzw. auf einige Ausschnitte aus dieser Rede. Hört man sich diese Aussagen an, ohne sie in den zeitgeschichtlichen Kontext zu setzen, erscheint es in der Tat so, als belege Schmid die Behauptungen der Reichsbürger. Ist das so? Kann man aus den Redefragmenten den Beweis herleiten, dass das Grundgesetz keine Verfassung und die Bundesrepublik Deutschland kein Staat ist?

Um dies zu bewerten, sollte man zunächst einmal die gesamte Rede lesen. Man findet sie zum Beispiel hier.

Um die Rede richtig interpretieren zu können, muss man sie dann noch in den historischen und persönlichen Kontext setzen. Man muss also beachten, dass es sich um die Einschätzung Schmids am 08.09.1948 handelt. Nur wenn man sich mit der damaligen Situation in Deutschland beschäftigt hat, kann man die Rede richtig einordnen.

Des Weiteren sollte beachtet werden, dass Schmid nicht für den Parlamentarischen Rat als Ganzes spricht. Es geht um seine persönliche Einschätzung, die von Teilen des Parlamentarischen Rates geteilt wird, aber eben nicht von allen. Dies wird deutlich, wenn man in Schmids Memoiren „Erinnerungen liest. Hier legt er sehr klar seine Meinung und Einschätzung im Jahre 1948 dar, die sich in seiner Rede wiederfinden, macht aber auch deutlich, dass manche seiner Gedanken nicht von der Mehrheit geteilt wurden.

„Auf alles, was die Trizone als einen „perfekten“ Staat erscheinen lassen könnte, müsse verzichtet werden. […] Stünden eines Tages auf deutschem Boden sich zwei perfekte, das heißt „geschlossene“ Staaten gegenüber, würde die Aufhebung der deutschen Spaltung von innen her nicht mehr möglich sein.“  (Carlo Schmid, Erinnerungen, 2. Auflage, Stittgart 2008, S. 319)

„Wenn wir aber nur ein Organisationsstatut schaffen wollten, dürften wir keine „Verfassungsgebende Versammlung“ einberufen und auch ein Organisationsstatut nicht durch Volksabstimmungen sanktionieren lassen; ein solches Verfahren müßte zwangsläufig dahin ausgelegt werden, daß wir in Wirklichkeit einen westdeutschen Staat konstituieren wollen. […] Die Ministerpräsidenten stimmten meinen Überlegungen weitgehend zu […]“ (Carlo Schmid, Erinnerungen, 2. Auflage, Stittgart 2008, S. 329)

Die oben stehende Aussage bezieht sich auf die Rittersturzkonferenz. Hier konnte sich Schmid (im Gegensatz zum Parlamentarischen Rat) weitgehend durchsetzen. Aber:

„Doch der Sieg dieser Thesen auf dem „Rittersturz“ zu Koblenz war ein Pyrrhussieg.“ (ebd., S. 330)

„In meiner Antwort auf Ernst Reuter [und seine Rede auf dem Treffen der Ministerpräsidenten in Frankfurt am 20.07.1948] entwickelte ich die Thesen, die ich schon auf dem „Rittersturz“ vorgetragen hatte, aufs neue. Vergeblich.“(ebd., S. 333)

„Der Umstand, daß keine „Verfassung“, sondern nur ein „Grundgesetz“ geschaffen werden sollte, bedeutete völkerrechtlich und staatspolitisch, daß nach den politischen Vorstellungen der Ministerpräsidenten die durch das Grundgesetz zu schaffende politische Ordnung Westdeutschlands lediglich ein Provisorium, eine Interimslösung der deutschen Frage darstellen würde, deren einziger Zweck wäre, den Übergang zu einer von der ganzen Nation frei gewollten gesamtdeutschen Verfassung vorzubereiten.“ (ebd., S. 353)

„Ich wiederholte [in der Rede vor dem Parlamentarischen Rat] meine in Herrenchiemsee gemachten Ausführungen, daß Deutschland als Rechtssubjekt weiter bestehe, zur Zeit aber desorganisiert und darum nicht geschäftsfähig sei. […] Für eine Staatsverfassung fehle es an einer westdeutschen Staatsnation. Wer diese Fiktion aufstelle, bereite den Boden für einen anderen deutschen Staat im Osten Deutschlands […]. Dieser Gefahr entgingen wir am zuverlässigsten, wenn wir begriffen, daß die faktische Verfassung Deutschlands das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsrecht bis zur Herstellung der Einheit Deutschlands in Freiheit sein wird.“ (ebd.; S. 360)

Zum damaligen Zeitpunkt war jedoch die Wirklichkeit eine ganz andere, als heute. Deutschland war im zweiten Weltkrieg vernichtend geschlagen worden. Es war besetzt, die Teilung in Ost- und Westdeutschland nahm gerade zementierende Gestalt an. Wenn Schmid in seiner Rede von der mangelnden Souveränität der Deutschen spricht, so ist das 1948 vollkommen richtig, denn zu der Zeit gab es keinen handlungsfähigen deutschen Staat. Mit der Beendigung des Besatzungsstatutes 1955 und spätestens mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik 1990 und den 2+4-Vertrag hat sich das grundlegend geändert.

Es darf von daher bezweifelt werden, ob Schmid heute noch dieselben Ansichten vertreten würde, wie in seiner mehr als 65 Jahre alten Rede. Ich würde es ausschließen, denn zum einen hat sich das Provisorium Grundgesetz bewährt, zum anderen haben sich die Rahmenbedingungen elementar geändert. Der Weg des Grundgesetzes vom Provisorium zur Dauerlösung wird hier sehr gut beschrieben. Aus den oben angeführten Zitaten aus Schmids Memoiren wird deutlich, dass er noch die Hoffnung auf eine baldige Wiedervereinigung hatte und er deshalb die Bundesrepublik nicht als westdeutschen Staat erscheinen lassen wollte, um die Teilung nicht zu zementieren.

Indizien dafür, dass Schmid seine Ansicht im Laufe der Zeit etwas geändert hat finden sich auch in seinen Memoiren. So schreibt er über den Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee:

„Einmütig war der Konvent der Auffassung, daß die staatliche Ordnung verfassungsmäßig garantierten Grundrechten unterstellt werden müsse […]“ (Hervorhebung durch mich) (Erinnerungen, S. 340)

„Das Bundesverfassungsgericht war als Krönung der Dritten Gewalt gedacht. Es sollte der eigentliche, nur sich selbst und der Verfassung verantwortliche Hüter der Verfassung sein.“ (Hervorhebungen durch mich) (ebd., S. 346)

„Für die Ausführung der Bundesgesetze hat der Verfassungsentwurf vier Formen für möglich gehalten […]“ (Hervorhebungen durch mich) (ebd., S. 350)

Und über seine Rede auf dem Gründungskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) „ […] über die Stellung der Gewerkschaften innerhalb der Verfassungswirklichkeit […]“ findet sich der Satz

„Auch die Gewerkschaften sind ein Stück Verfassungswirklichkeit!“ (Hervorhebungen durch mich)(Erinnerungen, S. 479)

Sehr erhellend in dieser Hinsicht sind auch Schmids Ausführungen zu den Notstandsgesetzen in seinen Memoiren. Hier schreibt er über seinen Redebeitrag auf dem Landesparteitag der SPD in Baden-Württemberg am 25.03.1962:

„Der Partner der Regierungen sei nicht die „Öffentlichkeit“, sondern das Parlament. Mit solchen Methoden ersetze man den Dialog zwischen den vom Volk designierten Trägern der politischen Verantwortung durch Praktiken, die nicht zu Entscheidungen verfassungsmäßig legitimierter Institutionen führen […] Ich sprach auch über die Absichten der Regierung, das Grundgesetz durch Artikel zu ergänzen, aufgrund derer der Bundestag im Falle unmittelbarer Gefahr für den Bestand der Demokratie das Recht erhalten sollte, Notstandsmaßnahmen anzuordnen. Verfassungsbestimmungen dieser Art hielt ich für notwendig, weil sich die Alliierten ihre auf Kriegsrecht beruhenden Notstandsrechte im Deutschlandvertrag so lange vorbehielten, als sie nicht durch entsprechendes deutsches Recht ersetzt worden waren.“ (Hervorhebungen durch mich)(Erinnerungen, S. 725 – 726)

Und weiter:

„Mich stimmte die Erkenntnis ernst, daß viele rechtschaffende Intellektuelle, rechtschaffende Demokraten und Republikaner nicht zu begreifen vermochten, daß eine Republik, daß eine freiheitliche Demokratie in Lagen, darin offenbar wird, daß die normalen Machtmittel des Staates nicht ausreichen, um Stand und Funktionsfähigkeit der rechtsstaatlichen Grundordnung zu verbürgen, imstande sein muß, von der Verfassung genau definierte Mittel einzusetzen, um die freiheitliche Ordnung zu bewahren, die zu ermöglichen und zu schützen den Sinn des Staates ausmacht, den das Volk sich schuf.“ (Hervorhebungen durch mich). (ebd.)

Welche Verfassung soll Schmid hier gemeint haben?

Und auch wenn er persönlich bis zu seinem Lebensende der Meinung gewesen sein sollte, nach Wiederherstellung der Einheit Deutschlands müsse das Grundgesetz durch eine durch Volksabstimmung legitimierte Verfassung ersetzt werden, so ist das seine ganz persönliche Meinung. Außerdem lässt der Schlusssatz seiner Memoiren den Schluss zu, dass er auch mit dem „Provisorium“ als Dauerlösung hätte leben können:

„Ich schreibe diese Zeilen in dem Jahre nieder, in dem sich zum dreißigsten Male jährt, daß das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft trat. Es wird bis zu dem Tag, an dem die staatliche Einheit Deutschlands vollzogen werden kann, die Magna Charta der Deutschen im freien Teil des Landes bleiben. Mir scheint, daß es ein gutes Instrument ist, um das Leben innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik auch unter den politischen, ökonomischen und technischen Bedingungen dieses Zeitalters menschenwürdig zu gestalten, wenn wir dabei den moralischen Imperativ nicht aus dem Auge verlieren, unter dessen Gebot das Grundgesetz den Staat stellt, Institutionen und Freiheitsräume zu schaffen, die uns gestatten, Staat und Gesellschaft im Maße unserer wachsenden Einsichten so einzurichten, daß in unserem Land alle Menschen unter Bedingungen, die sie in solidarischer Verbundenheit und in eigener Verantwortung frei gestalten, ohne Furcht und ohne Not und des Schutzes der Menschenrechte gewiß, in Frieden und gesicherter Freiheit leben können.“ (Erinnerungen, S. 858)

Aus diesem Abschluss wird, wie auch aus seiner Rede vor dem Parlamentarischen Rat, seiner Biografie und seinen Memoiren, ebenfalls klar, dass Schmid die Bundesrepublik selbstverständlich als Staat angesehen hat. In seiner Rede vom 06.09.1948 hat er nur darauf hingewiesen, dass kein neuer Staat zu gründen sei. Die Bundesrepublik ist als Völkerrechtssubjekt eben identisch mit dem Deutschen Reich. Dies ergibt sich auch aus dem berühmten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag, welches sich auch ausdrücklich auf Schmid und seine Rede bezieht. (Näheres zu dem Urteil und seine „Auslegung durch Reichsbürger findet man bei KRR-FAQ.

Ich habe weiter oben bereits erwähnt, dass Schmid keinesfalls für den gesamten Parlamentarischen Rat gesprochen hat. Dies möchte ich anhand eines prominenten Gegenspielers belegen: Theodor Heuss. Dieser vertrat eine ganz andere Ansicht als Schmid. In seiner Rede vor dem Parlamentarischen Rat am 17.05.1949 sagt er:

„ Es wäre sinnlos, die Arbeit, die hier geleistet wurde, durch einen Katalog des Mißbehagens zerreden zu wollen. Es ist doch so: Fast jeder von uns glaubt, daß er mit einer bestimmten Vorstellung über die Zweckmäßigkeit und Güte einer deutschen Verfassung hierher gekommen ist.“

und macht so deutlich, dass das Grundgesetz für ihn durchaus eine Verfassung ist.

Fazit:

In seiner Rede vor dem Parlamentarischen Rat erläutert Schmid seine Meinung zum damaligen Zeitpunkt. Diese Sicht wurde schon damals nicht von allen Mitgliedern des Parlamentarischen Rats geteilt. Inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen entscheidend geändert. Deutschland ist geeint, das Besatzungsstatut aufgehoben und der deutsche Staat hat von den ehemaligen Besatzern die volle Souveränität zurückerhalten. Vor diesem Hintergrund ist die Rede definitiv nicht geeignet, die Behauptung, dass Grundgesetz sei heute keine Verfassung und die Bundesrepublik Deutschland kein Staat, zu belegen. Dies gelingt nur, wenn man die Rede – wie es die Reichsbürger machen – kürzt und aus ihrem persönlichen und historischen Kontext reißt. Wenn man ausblendet, dass Schmid die Situation 1948 beschreibt und sich diese seitdem grundlegend geändert hat. Wenn man ausblendet, dass er nicht für alle Mütter und Väter des Grundgesetzes gesprochen hat.

Leider kann Schmid sich (im Gegensatz zu z.B. Gregor Gysi) nicht mehr persönlich gegen die Vereinnahmung durch Reichsbürger und artverwandte Staatsleugner wehren. Ich bin mir sicher, er würde dies deutlich und mit Nachdruck tun.

 

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200 Antworten zu Carlo Schmid ein Kronzeuge der Reichsbürger?

  1. Martin Schmitz schreibt:

    Menschen brauchen keine Staatsangehörigkeit nur PERSONEN

    • gnaddrig schreibt:

      Wie wollen Sie denn Mensch und gleichzeitig nicht Person sein?

      Mensch: mit der Fähigkeit zu logischem Denken und zur Sprache, zur sittlichen Entscheidung und Erkenntnis von Gut und Böse ausgestattetes höchstentwickeltes Lebewesen.

      Person: Mensch als Individuum

  2. Martin Schmitz schreibt:

    Menschen brauchen keine Staatsangehörigkeit nur PERSONEN

  3. Martin Schmitz schreibt:

    Staatsangehörigkeit – Alles was man schon immer wissen wollte ..!

  4. Martin Schmitz schreibt:

    „deutsche Staatsangehörigkeit“ ist Staatsangehörigkeit „Deutsch“ ..

  5. kairo schreibt:

    Nun wäre es ja auch mal recht hübsch, wenn du uns wissen lassen würdest, was man aus diesem Filmchen lernen soll. Ansonsten vermute ich mal, dass du sie selbst nicht gesehen oder zumindeset nicht begriffen hast. YouTube-Links setzen kann jeder.

    • Michael Wagner schreibt:

      Typisch linksgrüne Diskussionstechnik: Anstatt Aussagen der Gegenseite aufzugreifen und stichhaltig zu widerlegen, wird erstmal nach der Meinung des Gegenüber gefragt.., um diesen in die Verteidigungsposition zu drängen. Um ihn darüber hinaus zu „motivieren“, werden unzureichende Beschäftigung mit der Thematik oder Unwissenheit unterstellt.

      • gnaddrig schreibt:

        Wo sind denn hier die Aussagen? Fast zwei Stunden Video, die unkommentiert hier verlinkt sind, sind keine Aussage. Wenn Schmitz bestimmte Aussagen machen will, soll er die formulieren. Dann kann man sich damit auch auseinandersetzen.

      • gnaddrig schreibt:

        wird erstmal nach der Meinung des Gegenüber gefragt

        Hier wird nach der Aussage gefragt, die man aufgreifen soll.

        Dem steht die typisch reichsideologische „Diskussionstechnik“ gegenüber: Die Runde mit stapelweise Text bzw. stundenweise Video zuzuschmeißen und damit jede Diskussion praktisch unmöglich zu machen, weil sich alles in der Textflut verliert und der Reichsideologe im Zweifel immer behaupten kann, man sei auf die wesentlichen Punkte gar nicht eingegangen. Ferner jeden Kommentar mit noch mehr Text- oder Videoflut zu kontern, in der sich alles verliert und der Reichsideologe im Zweifel immer behaupten kann, man sei auf die wesentlichen Punkte gar nicht eingegangen. Weiterhin jeden Kommentar mit noch mehr Text…

      • Horst schreibt:

        @Michael Wagner

        Was ist denn Ihrer Meinung nach eine „stichhaltige Widerlegung“?. Selbst auf meine Ablichtung des Originatextes im „Creifelds Rechtswörterbuch“ wiederholt der „Diskussionspartner Martin Schmitz“ einfach nochmal seine Lüge. Ist das die Art von „Diskusision“, die Sie bevorzugen?

  6. Martin Schmitz schreibt:

    Wagner und Gnaddi, merkt Ihr nicht wie blöd Ihr beide seit? Schaut mal beide in den Spiegel, da erblickt Ihre Eure Intelligenz! Ihr bildet Euch ein zwei Lichtgestalten zu sein, zwei jämmerliche Gestalten seit Ihr.

    • gnaddrig schreibt:

      Keine Argumente?

    • Holperbald schreibt:

      Seid!! Wie blöd Ihr beide SEID!!! Nicht SEIT.

      Seid an Seid gegen das internationale Dudentum, oder was???

      http://lmgtfy.com/?q=seid+seit+unterschied

      http://www.seid-seit.de/

      Wer anderen Blödheit unterstellt, während er sich selbst immer wieder als Lügner entlarvt, bis hin zum angeblich 80jährigen Alter, sollte zumindest die Rechtschreibung des werten Vaterlandes beherrschen.

      PS: Wir essen jetzt Opa. Satzzeichen retten Leben.

      Wollten Sie eigentlich grad wirklich Wagner beleidigen oder haben Sie grad vor Blödheit auf Ihren eigenen Kameraden geschossen? Ihr Zitat:

      „Ihr bildet Euch ein zwei Lichtgestalten zu sein, zwei jämmerliche Gestalten seit dIhr.“

      Und was ist jetzt mit Argumenten?

  7. Caspar Borner schreibt:

    Guten Tag Herr Schmitz,
    Guten Tag Herr Wagner,
    was bitte wollen Sie uns beweisen? Es wird beleidigt, gepöbbelt und die Youtube-Universität zur Beweisführung bemüht. Das Thema dieser Beitragsspalte ist „Carlo Schmidt – ein Kronzeuge der Bewegung“. Vom eigentlichen Thema ist man mittlerweile weit weg. Dafür streitet man sich jetzt hier, ob Menschen oder Personen eine Staatsbürgerschaft benötigen und wie man hier nachhaltig argumentiert.
    Letztlich ist das alles müssig. Während 99 Prozent der Menschen davon überzeugt sind, dass das Gras Grün ist, versuchen Sie uns zu beweisen, dass Gras auch Grau, Violett oder Gelb sein kann. Sie empören sich hier darüber, dass nur Personen, nie aber Menschen eine Staatsangehörigkeit brauchen: Legen Sie Ihre Staatsbürgerschaft doch einfach ab! Es wird Sie niemand daran hintern. Dann erzählen Sie mir bitte von Ihren Erfahrungen und vielleicht mache ich dann mit.
    Erklären Sie mir doch aber bitte, was das alles mit Carlo Schmid zu tun hat? Soweit ich informiert bin, hat dieser Mensch niemals über die deutsche Staatsbürgerschaft schwadroniert, sondern nur darüber, dass es nicht die Aufgabe des Parlamentarischen Rates ist, einen neuen Staat zu errichten, sondern den bereits bestehenden Staat neu zu organisieren.

    Mit besten Grüßen
    Caspar Borner

  8. Martin Schmitz schreibt:

    GG Art. 116 – raus aus der BRD-Verwaltung

    • gnaddrig schreibt:

      Schick, dann wäre ja das mit der Staatsangehörigkeit geklärt. Haben Sie Art. 116 GG mal gelesen? Der fängt so an: Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (…)

      Wenn im Grundgesetz von „deutscher Staatsangehörigkeit“ die Rede ist, kann ja der Eintrag Staatangehörigkeit: Deutsch im Personalausweis so falsch nicht sein. Immerhin ist es konsistent. Was das mit der Forderung „raus aus der BRD-Verwaltung“ zu tun hat, ist mir aber nicht klar.

      Was soll überhaupt das Video? Noch mal kurz eine Stunde vierzig Minuten Video auf den Stapel gekippt. Wer soll sich das alles anschauen, und wozu? Und immer noch kein einziges Argument, was soll das nur werden?

    • Caspar Borner schreibt:

      Guten Abend,
      ich muss ehrlich gestehen, dass ich keine Lust habe, mir diese Laien-Juristen-Verschworbelung zu Gemüte zu führen. Was wohl schon daran liegen könnte, dass sich mir nicht ganz erschließt, wieso das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) die Staatsbürgerschaft regeln soll. Diese ist in Deutschland über das StaG geregelt. Warum soll Privatrecht überhaupt Staatsangehörigkeitsrecht regeln?
      Was das alles jedoch mit Carlo Schmidt zu tun hat, kann ich beim besten willen nicht erkennen. Wie bereits beschrieben, wird Herr Schmidt ja immer zitiert, wenn es darum geht zu „beweisen“, dass die Bundesrepublik ein nicht existenter Staat ist. Nicht wenn es um die Staatsangehörigkeit geht.

      Mit besten Grüßen
      Caspar Borner

  9. Martin Schmitz schreibt:

    • kairo schreibt:

      Nun sag uns doch mal schön, was du damit beweisen willst.

      • Caspar Borner schreibt:

        Das es scheiß egal ist ist ob du die Staatsangehörigkeit deutsch hast oder du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
        Wenn du die deutsche Sprache allerdings nur rudimentär beherrschst, kann sich das schon zu einem Problem auswachsen.

        Mit besten Grüßen
        Caspar Borner

    • OldFred schreibt:

      Oh Mein Gott!
      Ich habe dieses Video jetzt 23 mal angesehen und nun habe ich die Erleuchtung!
      Deutschland ist wirklich besetzt, aber nur die neuen Bundesländer! Helmut Kohl hat in Absprache mit dem Papst die DDR erobert. Als ’89 plötzlich die Mauer fiel war der Weg frei für den Einmarsch (die Bundeswehr verfügte damals zwar über Panzer aber nicht über Kletterseile, daher konnte die Mauer nicht überwunden werden). Der Zeitpunkt war genial gewählt, am 17. Dezember wird in den USA die erste eigenständige Folge der Simpsons („SIMPSONS“ hat 8 Buchstaben, die heilige Zahl des Buddhismus; Kohl selbst hat die Figur von Buddha) ausgestrahlt, die Welt war also abgelenkt. Zwei Schläfer des BND (B. Becker, C.-U. Steeb) gewinnen zudem das Davis-Cup Finale um auch die deutsche Bevölkerung abzulenken. In einer geheimen Mission marschiert die Bundeswehr am 31.12.1989 in die DDR ein; Kampfhandlungen werden von Silvesterfeierlichkeiten überdeckt (Traumatisierte Berliner wiederholen das erlebte unbewusst seitdem jedes Jahr ohne genau zu wissen warum). Am 01.01.1990 wird Lothar de Maizière von Soldaten der Bundesrepublik gestellt und zur Kapitulation gezwungen sobald er offiziell an die Macht kommen würde. Der ursprüngliche Plan sah nun vor die DDR gegen Kuba (besseres Wetter als in Sachsen, während die Kubaner weg von den USA wollten) zu tauschen, aber de Maizière hatte noch ein Ass im Ärmel. Durch das Chaos in der UdSSR verdeckt erklärte er aber heimlich die DDR zur Tochterfirma der BRD; die BRD GmbH entstand, die DDR war aufgelöst. Durch die mangelnden Vollmachten; die Auflösungsurkunden der DDR wurde nicht mehr rechtzeitig von UdSSR unterzeichnet, konnte die DDR aber nicht mehr gegen Kuba getauscht werden. Nun hatte die Bundesrepublik eine GmbH kurz vor der Pleite in ihrem Portfolio. Hier tritt nun Bayern auf den Plan. Man schlägt vor ganz Deutschland in eine GmbH umzuwandeln um die finaziellen Probleme der früheren DDR durch die Bundesrepublik aufzufangen. Die CSU kauft dabei aber heimlich die Schulden der DDR auf, und wird somit de facto Besitzer der neuen Bundesländer und erhält somit zusätzliche Sitze im Aufsichtsrat. Durch diesen Schachzug ist es des CSU bis heute möglich die Bundespolitik zu kontrollieren, obwohl sie offiziell nur in Bayern gewählt werden kann. Um diesen Machtanspruch nicht zu gefährden wird Deutschland daher bis auf weiteres eine GmbH bleiben.

      Damit sollte jetzt alles geklärt sein.
      P.S.
      Herr Schmitz, möchten Sie versuchen die Wahrheit wie hier bewiesen zu widerlegen?

      • Caspar Borner schreibt:

        Guten Tag Old Fred,
        ich habe verstanden. Sie haben alles verständlich bis zum letzten Komma erklärt. Wie vernagelt war ich, nicht dieses fiesen Katholen hinter all dem zu vermuten? Jetzt ist es doch mehr als logisch, warum wir alle Sklaven sind und Horst Seehofer dazu grinst. Eine Frage habe ich dann aber doch noch: Der Papst hat ja die Hosen an. Der Papst hat aber auch nur für die Katholiken was zu kammellen. Ich als Protestant bin doch dann eigentlich frei. Muss ich jetzt einen gelben Schein beantragen? Ist jetzt Peter Fitzek für mich zuständig? Der macht doch aber gerade Urlaub auf Kosten des Staatshaushalts – pardon der GmbH-Verwaltung. Und was wenn der Fitzek – obwohl aus Wittenberg kommend – gar kein Protestant ist? Der Putin kanns ja dann nicht sein, weil er ja – wenn er überhaupt was glaubt – dann Orthodox ist. Und wenn er nicht Orthodox ist, dann müsste er sich ja selber nach Sibieren verschicken. Das geht ja gar nicht!
        Ob der alte Carlo Schmidt das geahnt hat, als er sagte, dass es nicht die Aufgabe des Parlamentarischen Rates ist, ein neuen Staat zu errichten sondern den bestehenden neu zu organisieren? Ob der alte Carlo Schmidt den Satz nochmals genau so formulieren würde, wenn er wüsste, dass er dafür herhalten muss, die ungenügenden Fähigkeiten diverser Zeitgenossen, dass verstehende Lesen betreffend zu kaschieren?

        Mit besten Grüßen
        Caspar Borner

      • OldFred schreibt:

        Hallo Caspar Borner,

        ich würde Ihnen jetzt ja zu gerne ein YouTube Video zeigen, dass Ihre Fragen klärt, aber das gibt es momentan noch nicht. („Die Wahrheit steht von alleine, Blödsinn braucht Youtube“ – Sokrates)

        Wie Sie sicherlich wissen war H. Seehofer (Auch „SEEHOFER“ hat 8 (!) Buchstaben) ab 1992 Bundesminister für Gesundheit im Kabinett Kohl IV (IV ist die Hälfte von 8). Damals wurde ihm klar, dass Deutschland zu wenige Bürger hat, er setzte sich deshalb ebenso wie sein Landsmann Franz Beckenbauer auch privat für mehr Geburten (auch außerhalb der Ehe) ein. Um ein Zerwürfniss mit dem Papst zu verhindern und konfessionelle Probleme von vornherein zu verhindern, wurde noch unter E. Stoiber (E.STOIBER hat 8 (!) Buchstaben) eine neue Staatsreligion eingeführt. Nach dem erfolglosen Putschversuchen von Beckstein (zu viele Buchstaben) und Huber (zu wenige Buchstaben) konnte der Plan schließlich von H. Seehofer zum Abschluss gebracht werden. Die offizielle Geheimreligion der BRD GmbH (Bayern & Rest-Deutschland) ist daher „Die Zeugen Seehofers“; man ist zwar insgesamt papsttreu, geht aber praktisch seinen eigenen Weg. Dieser theolischen Neuordnug müssen sich alle deutschen Kirchen unterwerfen.
        Für Sie zuständig ist auf dem Papier Ihre jeweilige Landesregierung, die dann wieder indirekt von der BRD GmbH gesteuert wird.

        Ob Carlo Schmidt das schon hätte ahnen können kann wohl niemand sagen. Es spricht jedoch für unser manchmal sehr sehr schönes Deutschland, das ich diesen ironischen, relitätsfernen Blödsinn verbreiten und teilen darf ohne befürchten zu müssen, dafür gestraft zu werden. Daher können wir wohl nur dankbar sein, dass man es geschafft hat, auf den Trümmern der europäischen Katastrophe ein Deutschland zu gestallten, in dem wir so frei leben, schreiben und denken dürfen. Eingebettet in einem Europa, dass sich zwar in Parlamenten streitet aber nicht mehr über Schützengräben hinweg. Und wenn der Preis dafür ist, die Irrung von Leuten wie Herrn Martin Schmitz (und seinen Brüdern im Geiste) ertragen zu müssen so bin ich gerne bereit diesen zu bezahlen. Daher auch danke an Eisenfresser, dass er uns Gelegenheit gibt.

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  12. Greta Runge schreibt:

    Eine dreiste Lüge ist das. Deutschland ist nicht souverän, hat keine v8m Volk gegebene Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz, von den Alliierten so gefordert. Lasst euch nicht belügen. Die 2 + 4 Verträge haben damit nichts zu tun. Rechtlich sind wir besetztes Gebiet, ob das passt oder nicht, es ist wahr. Die Bundesregierung ist der Verwalter des Staatsgebietes

    • gnaddrig schreibt:

      Und täglich grüßt das Murmeltier. Tausendmal gehört, Frau Runge.

      • Hans Olo schreibt:

        Und täglich grüßt das Murmeltier ist dann wohl eher die Behauptung, dass Grundgesetz wäre eine Verfassung.
        Auch die mehr als tausendmalige Wiederholung dieser unwahren Behauptung macht sie deswegen noch lange nicht richtig.

        Du kannst doch genausowenig nachweisen wann und wie das gesamte deutsche Volk gemäß seiner Volkssouveränität seine verfassungsgebende Gewalt im Zusammenhang mit den Grundgesetz unmittelbar ausgeübt hat.
        Und warum kannst du das nicht nachweisen, weil das deutsche Volk das niemals gemacht hat.

        Hätte das gesamte Volk seine verfassungsgbebende Gewalt ausgeübt, dann hätte eine Wahl zu einer verfassungsgebenden Versammlung oder die Ratifikation eines Verfassungentwurf durch Volksabstimmung stattgefunden, was ja die westalliierten Besatzungsmächte in den Frankfurter Dokumenten expliziet gefordert hatten.

        Gerade das aber, nämlich eine Verfassung schaffen die eine westdeutschen Staat konstituiert hätte, wollten die Ministerpräsidenten der Länder und der Parlamentarische Rat nicht.

        „Wenn wir aber nur ein Organisationsstatut schaffen wollten, dürften wir keine „Verfassungsgebende Versammlung“ einberufen und auch ein Organisationsstatut nicht durch Volksabstimmungen sanktionieren lassen; ein solches Verfahren müßte zwangsläufig dahin ausgelegt werden, daß wir in Wirklichkeit einen westdeutschen Staat konstituieren wollen.
        […] Die Ministerpräsidenten stimmten meinen Überlegungen weitgehend zu […]“ (Carlo Schmid, Erinnerungen, 2. Auflage, Stittgart 2008, S. 329)

        Stattdessen wurde eine [b]staatliche Ordnung für eine Übergangszeit, dass Grundgesetz[/b] geschaffen, dessen Gültigkeit an dem Tage enden sollte, [b]an dem „eine Verfassung“ in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.[/b]

      • gnaddrig schreibt:

        Da hustet wohl das Murmeltier wieder. Ihre Platte hat einen Sprung, Herr Olo. Wie Sie ganz richtig schreiben, macht auch die mehr als tausendmalige Wiederholung einer unwahren Behauptung diese nicht richtig.

        Verfassungen müssen nicht direkt vom gesamten Volk in unmittelbarer Ausübung seiner verfassungsgebenden Gewalt geschrieben und beschlossen werden. Das wird häufig an eine Verfassungsgebende Versammlung delegiert. Volksabstimmungen zur Annahme einer Verfassung sind auch nicht zwingend, das wird unterschiedlich gehandhabt. Darum muss ich hier gar nichts nachweisen, die Gültigkeit des Grundgesetzes ist nicht berührt und steht überhaupt nicht zur Debatte.

        Ganz egal übrigens, was die Ministerpräsidenten der Länder und der Parlamentarische Rat wollten oder nicht wollten – der Parlamentarische Rat (bestehend aus Leuten, die von den Landtagen dorthin gewählt worden waren) hat das Grundgesetz mit Zustimmung der Besatzungsmächte beschlossen.

        Natürlich war das Grundgesetz zunächst ein Provisorium, man hoffte ja auf die Wiedervereinigung. Als die dann passierte, beschloss man, das Grundgesetz weiterzuverwenden und es jetzt als dauerhafte Verfassung Deutschlands zu nehmen. Man hätte auch eine neue Verfassung schreiben können, wollten aber wohl zu wenige, und weil das Grundgesetz so gut funktionierte, sprach ja auch einiges dafür, das einfach beizubehalten.

        Die Gültigkeit des Provisoriums hat an dem Tag geendet, in dem das deutsche Volk in freier Entscheidung beschlossen hat, aus dem Provisorium dauerhaftes Recht zu machen. Ganz einfach.

        Und dass das Grundgesetz eine Verfassung ist, kann doch wohl niemand ernsthaft anzweifeln. Das Grundgesetz regelt das, was Verfassungen typischerweise regeln und nimmt im deutschen Rechtssystem die Stelle ein, die Verfassungen für gewöhnlich einnehmen. Wenn das Grundgesetz keine Verfassung wäre – was müsste eine Verfassung denn haben oder leisten, was das Grundgesetz nicht hat oder kann? Lassen Sie sich von den Reichsideologen keinen Unfug erzählen. Die können ihre abwegigen und offensichtlich nicht zur Wirklichkeit passenden Behauptungen nämlich erst recht nicht beweisen.

      • Hans Olo schreibt:

        Der Herr Gnaddrig zeigt also mit seiner Antwort auf, das er Demokratie und damit einhergehend Volkssouveränität vollumfänglich nicht verstanden hat, oder wie soll seine Antwort sonst verstanden werden?
        „Nach dem demokratischen Legitimitätsprinzip der Volkssouveränität ist der pouvoir constituant originär, elementar und rechtlich unabhängig. Die verfassunggebende Gewalt ist eine vorverfassungsrechtliche Macht: *das Volk als unveräußerlicher Inhaber der Souveränität* gibt und trägt die Verfassung, aus der die konstituierte, verfasste Staatsgewalt als pouvoir constitué erst hervorgeht und ihre Legitimation erhält.“

        „Die Gültigkeit des Grundgesetzes steht hier überhaupt nicht zur Debatte.“
        Die Gültigkeit der des Grundgesetzes habe ich überhaupt nicht in Frage gestellt, daher ist ihre Antwort dahingehend auch absolut sinnfrei weil unzutreffend.

        „Verfassungen müssen nicht direkt vom gesamten Volk in unmittelbarer Ausübung seiner verfassungsgebenden Gewalt geschrieben und beschlossen werden. Das wird häufig an eine Verfassungsgebende Versammlung delegiert.“
        Das ist so nur zum Teil richtig, denn geschrieben werden muss eine Verfassung nicht vom gesamten Volk, dass wäre nicht nur ineffizient sondern liesse sich so auch gar nicht umsetzen.
        Das Volk kann aber ein Gremium damit beauftragen an seiner Stelle eine Verfassung auszuarbeiten uns zu beschliessen. Das geschieht in dem das Volk selbst (unmittelbar) eine verfassungsgebende Versammlung wählt welche damit die Ermächtigung und den Auftrag stellvertretend für das Volk verfassungsgebende Gewalt auszuüben erhält.
        So geschehen bei der Weimarer Verfassung und der Verfassung von 1871.
        Eine Verfassunggebende Versammlung ist nur temporär, zeitlich begrenzt, tätig. Ihr Auftrag ist gegenständlich beschränkt. Sie ist nur berufen, die Verfassung des Staates und die Gesetze zu schaffen, die notwendig sind, damit der Staat durch seine Verfassungsorgane wirksam handeln und funktionieren kann.
        Ebenso kann das Volk per Volksabstimmung über einen oder mehrere Verfassungsentwürfe abstimmen und danach diesen ratifizieren.
        Dies sind die Möglichkeiten des Volkes auf nichtrevolutionärem und demokratischem Weg zu einer Verfassung zu kommen.

        Mit der konstituierten Gewalt (pouvoir constitué) sind die Organe und Instanzen gemeint, die durch den pouvoir constituant im Wege der Verfassunggebung geschaffen worden sind. Solche Organe sind z. B. die entsprechenden Landesparlamente oder auch der Bundestag und der Bundesrat.
        „Alle verfaßten Gewalten (Organe und Instanzen) sind durch die Verfassungsgebende Gewalt konstituiert, legitimiert und folglich auch beschränkt, welche ihnen ihre Kompetenzen und Funktionen geben und wieder nehmen kann. Der pouvoir constituant kann deshalb seinerseits nicht durch den pouvoir constitué ermächtigt, geschweige denn beschränkt werden, ist er doch dessen Geltungsgrund als sein Schöpfer und ‚Herr‘.“

        Wenn der pouvoir constituant (Parlamentarische Rat) durch den pouvoir constitué (Landesparlamente) nicht ermächtigt werden kann, dann kann der Parlamentarische Rat nicht allein durch Wahl der Landesparlamente in den Besitz der verfassungsgebenden Gewalt gelangt sein, womit das Grundgesetz malgels Ausübung verfassungsgebender Gewalt auch keine Verfassung sein kann.
        „Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des pouvoir constituant. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. […] Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.“

        Was aber das Grundgesetz ist, besagt die Präambel von 1949 im Zusammenhang mit dem Artikel 146, nämlich mangels Ausübung verfassungsgebender Gewalt „eine staatliche Ordnung für eine Übergangszeit“ welche bis an jenen Tage gültig ist, an dem das (gesamte) deutsche Volk in freier Entscheidung „eine Verfassung“ beschlossen hat.
        Das jedoch ist bis zum heutigen Tage nicht passiert womit das Grundgesetz die noch immer die gültige und vom Parlamentrischen Rat am 23. Mai 1949 in Kraft gesetzte „staatliche Ordnung für eine Übergangszeit“, aber keine Verfassung ist.

        „Die Gültigkeit des Provisoriums hat an dem Tag geendet, in dem das deutsche Volk in freier Entscheidung beschlossen hat, aus dem Provisorium dauerhaftes Recht zu machen.“
        Das ist ja nun an den Haaren herbeigzogener Unsinn und widerspricht ihrer eigenen Aussage bezüglich der Gültigkeit des Grundgesetzes. Die Gültigkeit der Übergangszeit des Grundgesetzes endet erst mit der Anwendung des Artikel 146.
        Carlo Schmid, Vorsitzender des Hauptausschusses des Parlamentarischen Rates, dem wir die meisten Grundsatzaussagen zum Grundgesetz verdanken, äußerte sich hierzu unzweideutig: „Auch der Beitritt aller deutschen Gebiete wird dieses Grundgesetz nicht zu einer gesamtdeutschen Verfassung machen können. Diese wird es erst dann geben, wenn das deutsche Volk Inhalt und Form seines politischen Lebens in freier Entschließung bestimmt haben wird.“

        Somit können weder der Beitritt anderer Teile Deutschlands nach Artikel 23 a. F., noch die Änderung der Präambel und einiger Artikel des Grundgesetzes, oder aber die Dauer der Gültigkeit des Grundgesetzes aus der „staatlichen Ordnung für eine Übergangszeit“ dem Grundgesetz, eine Verfassung im Sinne der Volkssouveränität machen.
        Dazu ist die in Artikel 146 bestimmte Mitwirkung des gesamten deutschen Volkes, nämlich durch Ausübung verfassungsgebender Gewalt erforderlich.
        Art. 146
        Dieses Grundgesetz, […] verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem „eine Verfassung“ in Kraft tritt, „die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung“ beschlossen worden ist.

        Der Sinn dieser Bestimmung erschließt sich, einfach genug, wenn man sich die Lage des Parlamentarischen Rates im Jahre 1949 vor Augen hält.
        Artikel 146 GG besagt, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verlieren soll, wenn das Volk eine Verfassung beschließt. Durch diesen Beschluss soll die Verfassung zu der des Volkes werden. Dass das wirklich geschieht, wenn das deutsche Volk in Freiheit wieder vereint ist, war für den Grundgesetzgeber, wie Artikel 146 zeigt, unverzichtbar.

        Denn das Volk als unveräußerlicher Inhaber der Souveränität gibt und trägt die Verfassung, aus der die konstituierte, verfasste Staatsgewalt als pouvoir constitué erst hervorgeht und ihre Legitimation erhält.
        „Das Volk als pouvoir constituant gibt sich eine Verfassung. Dadurch erst entsteht der pouvoir constitué, die verfasste Staatsgewalt. Diese existiert außerhalb der Verfassung nicht und ist an sie unbedingt gebunden. Eine Befugnis zur Verfassungsänderung hat sie nur, soweit sie dazu vom Volk eine besondere Ermächtigung erhalten hat. Das Recht des Volkes zur Verfassungsgebung ist unbeschränkbar und unveräußerlich.“
        Wenn das Recht des Volkes verfassungsgebende Gewalt auszuüben „unbeschränkbar und unveräußerlich“ ist, dann kann es auch nicht der Autorisation und Genehmigungspflicht von Besatzungsmächten unterstehen, womit das Grundgesetz schon aus diesem Grund keine Verfassung sein kann.

        „Ganz egal übrigens, was die Ministerpräsidenten der Länder und der Parlamentarische Rat wollten oder nicht wollten […]“
        Der Parlamtarische Rat und die Ministerpräsidenten der Länder waren sich darüber was sie zu erschaffen haben absolut im klaren und haben es aufgrunddessen und entgegen der Bestimmungen in den Frankfurteter Dokumenten bewußt abgelehnt eine Verfassung auszuarbeiten und durch das Volk beschliessen zu lassen. Statt dessen haben sie eine „staatliche Ordnung für eine Übergangszeit, nämlich das Grundgesetz ausgearbeitet, beschlossen und nach der Annahme durch die Landesparlamente auch verkündet und damit in Kraft gesetzt.

        „Das Grundgesetz regelt das, was Verfassungen typischerweise regeln und nimmt im deutschen Rechtssystem die Stelle ein, die Verfassungen für gewöhnlich einnehmen.“
        Nur weil das Grundgesetz inhaltlich die selben Rechtsgebiete (Staatsgewalt) regelt wie eine Verfassung, macht es das deswegen noch lange nicht zu einer Verfassung in Sinne der Volkssouveränität. Dazu bedarf es der Ausübung verfassungsgebender Gewalt des gesamten Volkes, sei nun durch die unmittelbare Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung, oder durch die Ratifikation eines Verfassungsentwurfes durch Volksabstimmung, so wie in den Frankfurter Dokumenten von den westalliierten Besatzungsmächten gefordert wurde. Aber eine derartige unmittelbare Ausübung von verfassungsgebender Gewalt durch das gesamte deutsche Volk hat es im Zusammenhang mit dem Grundgesetz bis zum heutigen Tage nicht gegeben.
        Ansonten hätten die Ministerpräsidenten und der Parlamtarische Rat es sich entgegen der Bestimmungen in den Frankfurter Dokumenten ersparen können, die Ratifikaton der Verfassung durch das Volk abzulehnen und stattdessen eine „Übergangsordnung mit der Bestimmung des Artikel 146“, nämlich eine Verfassung welche vom Volk selbst beschlossen wird auszuarbeiten und in Kraft zu setzen.

        Somit bleibt dann festzustellen das das Grundgesetz inhaltlich zwar einer Verfassung gleichkommt, da sie die gleichen Rechtsgebiete regelt, aber im Sinne der Volkssouveränität mangels Ausübung verfassungsgebender Gewalt durch das gesamte deutsche Volk keine Vollverfassung sein kann.

        Die Feststellung historischer Gegebenheiten und Tatsachen im Zusammenhang mit dem Grundgesetz hat mit „Reichsideologie“ nicht das geringste zu tun. Die Beschimpung als „Reichsideologe“ wird aber gerne von bestimmten Personenkreisen zur Verunglimpfung benutzt, um damit die eigene Unwissenheit und damit die argumentative Unterlgenheit zu kompensieren.

  13. Horst schreibt:

    @Hans Olo
    Dein Zitat „Das geschieht in dem das Volk selbst (unmittelbar) eine verfassungsgebende Versammlung wählt welche damit die Ermächtigung und den Auftrag stellvertretend für das Volk verfassungsgebende Gewalt auszuüben erhält.
    So geschehen bei der Weimarer Verfassung und der Verfassung von 1871“
    Wann hat denn das deutsche Volk 1871 eine verfassungsgebende Versammlung gewählt?
    Dein Zitat: „Dazu bedarf es der Ausübung verfassungsgebender Gewalt des gesamten Volkes, sei nun durch die unmittelbare Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung, …“
    Wo steht denn in der juristischen Literatur daß die Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung unmittelbar zu erfolgen hat?
    Und wie passt diese Behauptung zur nächsten von dir,
    Dein Zitat: „Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.“
    Damit hast du dir selbst widersprochen…
    Dein Zitat: „Wenn der pouvoir constituant (Parlamentarische Rat) durch den pouvoir constitué (Landesparlamente) nicht ermächtigt werden kann, dann kann der Parlamentarische Rat nicht allein durch Wahl der Landesparlamente in den Besitz der verfassungsgebenden Gewalt gelangt sein, womit das Grundgesetz malgels Ausübung verfassungsgebender Gewalt auch keine Verfassung sein kann“
    Die Landesparlamente waren aber nicht die pouvoir constitué des Grundgesetzes. Somit geht deine Einlassung ins Leere.
    Dein Zitat: „Nur weil das Grundgesetz inhaltlich die selben Rechtsgebiete (Staatsgewalt) regelt wie eine Verfassung, macht es das deswegen noch lange nicht zu einer Verfassung in Sinne der Volkssouveränität“
    Und? Selbst wenn das Grundgesetz deiner Meinung nach nicht den Idealvorstellungen an die Verfassungsgebung demokratischer Verfassungen genügen würde, wäre das Grundgesetz trotzdem eine Verfassung, weil sie über alle Attribute verfügt, die einer Verfassung gemein sind.
    Dann ist das Grundgesetz eben eine oktroyierte Verfassung. Am Verfassungscharakter ändert sich dadurch nichts.
    Dein Zitat:; Die Beschimpung als „Reichsideologe“ wird aber gerne von bestimmten Personenkreisen zur Verunglimpfung benutzt, um damit die eigene Unwissenheit und damit die argumentative Unterlgenheit zu kompensieren“
    Na, da hast du ja Glück, denn in deinem Falle braucht man dich mangels Wissen und fehlender argumentativer Überlegenheit nicht als Reichsideologe zu beschimpfen….Freu dich also. LOL

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