Neues vom Märchenkönig

Nachdem ich mich ja bereits mit dem Artikel des Pressesprechers des „Königreich Deutschland“ (KRD) auseinandergesetzt habe, möchte ich mich heute dem Bericht seiner Majestät selbst widmen.

Zunächst aber noch ein paar Anmerkungen zum letzten Artikel. Die Königspudel des KRD gehören ja bekanntlich zur Gruppe derer, für die die „Mainstream- und Systemmedien“ nur Lügenpresse sind. Wie verhindert man das im KRD? Nun, hier schreibt der Pressesprecher die Artikel gleich selbst. So sieht Pressefreiheit aus – in einer Diktatur. Und lieber Marco, wenn du meinen Artikel schon kritisierst, dann komm doch mit Argumenten ums Eck. Widerleg ihn! Totschlagargumente wie: „Du kannst nur andere schlecht machen“ und „du bist ja nur neidisch“ kenne ich von meiner Tochter – die ist 4…

Bevor ich mich jetzt Peters Artikel widme, noch eine Anmerkung für Neulinge. Peter Fitzek glaubt, er sei Staatsoberhaupt eines Staates namens „Königreich Deutschland“. Als solches bezeichnet er sich mal als „Oberster Souverän“, mal als „Imperator Fiduziar“, aber auch als „König Peter I.“. Demzufolge schreibt er meist im Pluralis Majestatis.

In Hof fand am 15.03.2016 wieder einmal eine Gerichtsveranstaltung statt.

Wir wurden wieder einmal angeklagt, ohne Führerschein gefahren zu sein. Zudem kam zur Sprache, daß Wir über 60 km/h zu schnell gefahren waren und Uns damit als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erwiesen hätten.

Willkür!!!111einself!!! Nur weil einer permanent ohne Führerschein fährt und dabei auch noch die Verkehrsregeln missachtet, wird ihm unterstellt, er sei charakterlich nicht geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Skandal! Das ist der Beweis, das System liegt in den letzten Zügen! So will man die revolutionäre Erneuerung und die Befreiung der Menschen vom Diktat der Finanzherrscher verhindern! (Nicht lachen – so oder ähnlich argumentieren die Anhänger Fitzeks wirklich – die meinen das Ernst!)

Wir hatten Widerspruch getätigt und argumentiert, daß Wir als Staatsoberhaupt Immunität innehaben würden und nach freiem Ermessen zu fahren imstande sind.

Peter beweist hier, dass er von Strafrecht und Völkerrecht genauso viel Ahnung hat wie Marco. Die Mathematiker würden es so ausdrücken: Seine Ahnung geht gegen Null. Offensichtlich bekam Peter einen Strafbefehl zugestellt. Gegen diesen hat er wohl Rechtsmittel eingelegt. Nur ist dieses Rechtsmittel nicht der „Widerspruch“, sondern der „Einspruch„.

Weiter behauptet Peter, er genieße dplomatische Immunität und dürfe daher „nach freiem Ermessen“ fahren – also ohne Führerschein und so schnell er will. Diese Immunität genießen zwar auch Staatsoberhäupter, nur ist das KRD eben kein Staat.

Für Uns ist dies eine ideale Gelegenheit, ein Gericht zu nutzen, um prüfen zu lassen, ob das Königreich Deutschland ein Staat ist.

Genau. Denn wie jeder Völkerrechtler weiß, sind Amtsgerichte die oberste Instanz zur Anerkennung von Staaten – NICHT! Wie kommt man auf die Idee, eine Amtsgericht würde entscheiden, ob ein Gebilde ein Staat ist? Und warum sind der Palästina, die Volksrepublik Donezk und Transnistrien noch nicht auf die Idee gekommen?

Ausweichen unmöglich, da Wir einfach immer weiter fahren und die Öffentlichkeit mithilfe der Medien ins Boot Unserer „Schandtaten“ holen. Da so unzählige Staatsanwaltschaften und Polizisten in diese Angelgenheit involviert werden, ist der Druck auf die Staatsanwaltschaften und die Gerichte nicht gerade klein.

Ich habe schon viele Ausreden von Wiederholungstätern gehört – die Argumentation „Ich möchte als Staatsoberhaupt anerkannt werden“ war bisher nicht dabei. Das macht sie nicht weniger lächerlich. Der Druck auf die Beteiligten Behörden ist hierbei nicht größer, als bei anderen Wiederholungstätern. Das sieht man übrigens auch daran, wie lange es gedauert hat, bis die ersten Urteile gefällt wurden. Von bevorzugter oder eiliger Bearbeitung kann hier nicht die Rede sein.

So ist ein oder gern auch viele Verfahren zu erhalten nahezu unausweichlich, und genau das wollen Wir ja, sehr zum Leidwesen der bequemlichen Justizbediensteten. Die fleißigen und ehrlichen Juristen begreifen es vielleicht als Chance auf eine friedliche Veränderung. Darauf hoffen Wir.

Och, als „Justizbediensteter“ kann ich da nur sagen: Stimmt nicht! Sind es doch Leute wie Fitzek, die meinen Job sichern. Als ehrlicher und fleißiger Jurist sage ich: Ja, es ist eine Chance zur friedlichen Veränderung der Welt. Wenn Peter in einer Justizvollzugsanstalt sitzt, sind die Straßen rund um Wittenberg sicherer! Außerdem dient die Verurteilung eines notorischen Gesetzesbrechers auch immer dem Rechtsfrieden.

In anderen Verfahren schweigt man einfach oder verweigert es tunlichst, sich auf eine Strafanzeige gegen Uns einzulassen oder Uns Schutz vor Willkür zu geben. Aber eine öffentlich gemachte Selbstanzeige ist ja auch ein guter Weg 😉 … den Wir in anderen Verfahren bald gehen werden, da es Uns bei einigen Angelegenheiten einfach zu lange dauert oder man einer Klärung ausweicht.

Das ist estwas kryptisch. Mir ist nicht ganz klar, worauf Peter hier hinaus will. Wer verweigert es, sich auf eine Strafanzeige einzulassen? Wer soll ihn vor welcher Willkür beschützen? Selbstanzeigen sind immer ein guter Weg! Sie helfen, so sie denn mit Einsicht gepaart sind, bei der Reduzierung des Strafmaßes. Peter will sich wohl nur selber anzeigen, um überprüft zu haben, ob sein Verhalten starfbar ist – auch das ist nicht unüblich, aber mit einem gewissen Risiko verbunden. Vielleicht will Peter aber auch seinen Gefängnisaufenthalt verlängern. Wie man so von den Wittenberger Spatzen hört, könnte ihm und seinen Anhängern die Obdachlosigkeit bevor stehen.

Die menschengemachten Probleme der heutigen Zeit dulden aus Unserer Sicht aber keinen weiteren Aufschub mehr, will sich die Menschheit (auf Wunsch auch gern von Uns) in ein Goldenes Zeitalter der Freiheit führen lassen.

Würden Uns die Menschen einfach nur vertrauen, Wir könnten alle ihre Probleme lösen. Die Menschheit könnte sich so friedlich und in gegenseitigem Respekt zu einer wundervollen Weltgemeinschaft transformieren. Frieden und Fülle gäbe es mit Unserer Hilfe für alle Menschen und niemand müßte etwas verlieren. Alles Warten auf ein neues Zeitalter hätte so schon bald ein Ende. Wie lange wird man wohl noch brauchen, um das zu erkennen?

Meint er sich und sein Verhalten mit „menschengemachte Probleme“? Wohl leider nicht, dafür mangelt es ihm an Einsicht und Selbsterkenntnis. Stattdessen besitzt er eine gehörige Portion Größenwahn (in Reichsbürgerkreisen nicht unüblich, wie sich dem hervorragenden „Reichsbürger-Handbuch“ entnehmen lässt). Er will die Menschheit ins Goldene Zeitalter der Freiheit führen – drunter macht es Fitzek nicht. Kein Wunder, hält er sich doch für den Sohn Gottes.

Doch nun etwas Gerichtspraxis für Fortgeschrittene:

Von einem Amateur ohne Ahnung. Ich bin gespannt.

Schon vor der Gerichtsveranstaltung war auffällig, daß eine Menge Justizbedienstete im Flur herumlungerten. Diese haben ein Hausrecht und können aufgrund dessen tätig sein.

Wow. Sensationell. In einem Gericht, also einer Justizbehörde, sind Justizbedienstete. Wahnsinn. Damit war nicht zu rechnen. Allerdings hat nicht jeder Justizbedienstete das Hausrecht. Dies hat nur der Amtsgerichtspräsident. Er kann es natürlich delegieren. In der Regel gibt es dafür die Justizwachtmeister (die meinte Peter wahrscheinlich auch). Aber nicht jeder Justizbediensteter ist Wachtmeister.

Die im sog. „Patent- und Markenamt“ eingetragene Wortmarke der sog. „Polizei Bayern“ hat dieses „Hausrecht“ im Gerichtsgebäude nicht, das gab ein Polizist offen zu.

Eine „Wortmarke“ kann nirgendwo Hausrecht haben. Auch beim Unternehmen Volkswagen“ hat die Wortmarke „Passat“ kein Hausrecht…

Worauf Peter hinaus will, ist vermutlich die Reichsbürger-Mär, dass die Polizei in Deutschland keine staatliche Institution sein, sondern nur eine „eingetragene Wormarke“. Hintergrund ist, dass der Freistaat Bayern die Wortmarke „Polizei“ tatsächlich hat schützen lassen, um so auch zivilrechtlich gegen den Missbrauch des Namens vorgehen zu können. So simpel – aber für Reichsbürger wie Peter zu schwer zu verstehen…

Und natürlich hat auch die Polizei im Gericht kein Hausrecht. Ebensowenig wie sie das Hausrecht in einem Unternehmen oder eine Privatwohnung hat. Hausrecht hat die Polizei nur in ihren eigenen Gebäuden. Im Unternehmen hat das Hausrecht der EIgentümer oder Geschäftsführer, im Gericht der Präsident oder Direktor und in meiner Wohnung habe ich es. Das dürfte Peter eigentlich wissen, hat er doch schon Erfahrungen mit Hausdurchsuchungen und den dafür notwendigen Beschlüssen gesammelt. Aber natürlich kann ein Hausrechtsinhaber die Polizei zur Hilfe holen, um das Hausrecht gegen Störer durchzusetzen. Und sind solche Störungen zu erwarten, geschieht dies oft auch profilaktisch. So wohl auch bei Peters Verhandlung in Hof.

Allein daraus ist ersichtlich, daß „Gerichte“ eben keine öffentlichen Gebäude sind, sondern privatrechtliche Firmengebäude.

Das ist Käse. Oder ist Peters Wohnung ein Firmengebäude?

Daraus ist auch ersichtlich, daß es keine öffentlichen Staatsgerichte, sondern nur Handelsgerichte sein können, die selbst nur Firmen sind. Wenn „öffentlich-rechtliche“ (die Polizei) keine Befugnisse mehr im nur noch scheinbar öffentlichen Gebäude haben, dann muß da wohl etwas faul sein.

Dann ist gar nichts faul! Im Gegenteil. Es ist der Beweis für eine funktionierende Gewaltenteilung, dass die Exekutive (Polizei) nicht das Hausrecht im Gebäude der Judikative (Gericht) hat. Aber woher soll Peter das wissen, ist er im KRD doch oberstes Organ der Exekutive, Judikative und Legislative in einem – kurz: ein Diktator.

Desweiteren eine größere Anzahl von zivilen Sondereinsatzkräften, das war an der Statur der privaten Sicherheitsbediensteten zu erkennen.

Hier ist mal wieder unklar, was Peter meint. Meint er Polizeibeamte in zivil? Oder meint er private Sicherheitsdienste? In vielen Behörden ist es üblich, dass die Einlasskontrollen und der Pfortendienst nicht mehr durch Justizwachtmeister, sondern private Sicherheitsdienste wahrgenommen wird. Diese sind allerdings in der Regel uniformiert, nicht in zivil.

Uns war klar, daß hier wieder einmal etwas im Schilde geführt werden würde. Wir wurden schon gut vorbereitet, sprich genügend Geld mitgenommen und es nicht in Unserer eigenen Geldbörse deponiert. Man weiß ja nie genau, was die „BRD-Justiz“ wieder mal aushecken wird. Es könnte ja vielleicht mal wieder eine versuchte Taschenpfändung geben.

Okay. Es ist ein Prozess angesetzt gegen einen notorichen Gesetzesbrecher, der wegen unerlaubtem Waffenbesitz und Körperverletzung vorbestraft ist, der immer wieder mit seinen Kampfkunstfähigkeiten prahlt –  und da wundert er sich, dass man darauf vorbereitet ist? manchmal glaube ich, Peter denkt, alle Menschen seien so dumm und naiv, wie seine Jünger…

Man erkennt aber, dass Peter schon etwas mehr wusste, was ihn da erwarten würde – warum sollte er Geld mitnehmen, wenn er nicht wüßte, dass da noch eine Forderung gegen ihn offen ist?

In der Verhandlung selbst war klar, wer hier im Gerichssaal der leitende Jurist war.

Das ist immer klar. Also den Meisten. Peter ist es scheinbar nicht klar…

Es war der schon erfahrene Staatsanwalt,

Fast. Die Verhandlung wird natürlich vom Richter / der Richterin geleitet. Naja, fifty-fifty-Chance. Leider daneben getippt.

Die Richterin war etwas überfordert, einige Male etwas irritiert und gab an den Staatsanwalt des öfteren ihre Unsicherheit kund, natürlich ohne daß die im Saal Anwesenden dies bemerken könnten.

Wenn es die im Saal Anwesenden nicht bemerken konnten – woher weiß Peter es? Hat der Staatsanwalt es ihm verraten?

 

Ein Beispiel: Wir stellten erst einen Block ernsthafter schriftlicher Beweisanträge (6 an der Zahl) und gaben auch zu erkennen, daß diese ernst gemeint waren, und dann noch einen Block aus 3 weiteren Beweisanträgen, den Wir aber nicht wirklich beachtet haben wollten.

Vielleicht war die Richterin nicht unsicher, sondern nur irritiert ob der Dämlichkeit des Angeklagten? Vielleicht hat sie überlegt, ob die Einholung eines Gutachtens zur Schuldfähigkeit erforderlich ist, da der Angeklagte eventuell an einer psychischen Störung leitet? Wer weiß es schon?

 

So stellten Wir alle Beweisanträge immer schriftlich und führten beim letzten beiläufig an: „Den können Sie ja auch ablehnen“. Was würde man darunter verstehen und wie würde die Richterin reagieren? Aus deren Reaktion würde sich Unser weiteres Verhalten ableiten. Wir können respektvoll, aber auch sehr frech sein. Mal sehen …

Wahnsinns-Taktik. Und ja, dass Peter „frech“ sein kann, kann jeder bestätigen, der mal mit ihm zu tun hatte.

Nachdem der Staatsanwalt seine „Stellungnahme“ (die erfundenen Ablehnungsgründe) mitgeteilt hat, macht sich die Richterin diese Gründe zu eigen und nimmt diese ins Protokoll.

Absolut üblich, auch bei sehr erfahrenen Richtern und unerfahrenen Staatsanwälten. Peter weiß das halt nicht. Er hat halt keine Ahnung.

„Warum stellen Wir dann solche nicht ernst gemeinten Anträge?“, fragen Sie sich vielleicht.

Das fragen sich nur Menschen, die mit Reichsbürgern nicht viel zu tun haben. Ansonsten fragt man sich da nichts – und wundert sich auch über (fast) nichts.

Weil Wir dem Gericht Hilfe und Zeit geben wollen. Wir wollen sowohl Unsere Absichten als auch Unsere Argumentation vorab zu erkennen geben. Dann kann der/die Richter/in ohne Druck und Angst vor Fehlern „ehrliche Arbeit“ entsprechend der angewendeten grundgesetzlichen und weiteren Gewaltregularien im Sklavensystem BRD leisten.

Wie großzügig von Peter. Natürlich kann kein Gericht der Welt ohne Peters Hilfe „ehrliche Arbeit“ leisten. Ich sag es ja – Größenwahn!

Das ist mit Uns nicht ganz einfach, denn das, was Wir tun, ist so ungewöhnlich und neu, daß es da keine Erfahrungswerte gibt.

Nunja – so „ungewöhnlich“ und „neu“ sind weder Querulanten, noch ihre Steigerungsform: die Reichsbürger.

Zudem berührt dies so viele juristisch exotische Bereiche, daß es für einen Richter nahezu unmöglich ist, eine gewaltregularienkonforme Entscheidung zu treffen.

Es geht um „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und Geschwindigkeitsübertretung. Berührt sind also die Bereiche des StGB, des OWiG und der StPO. Für Peter offensichtlich exotisch – für das Gericht mit Sicherheit nicht.

Damit die beiden Juristen nun die anderen ernstgemeinten Beweisanträge auch nur oberflächlich summarisch würdigen können, unterbricht die Richterin die Verhandlung für 15 Minuten, schickt alle vor die Tür und informiert sich entweder beim erfahrenen Staatsanwalt oder sie ruft dort an, wo sie Hilfe oder Anweisungen erhält. So kann für den Außenstehenden immer der Schein von Kompetenz gewahrt werden.

Dass die Richterin wirklich kompetent ist – das ist in Peters Welt nicht möglich. Warum hat sie nicht Peter angerufen, der kennt sich doch am besten aus – glaubt er.

Wo liegt hier das wirkliche Problem? Das System selbst ist das Problem. Es ist zu komplex, es gibt zu viel gegensätzliche Meinungen und sog. „Auslegungsmöglichkeiten“,

Hier verrät Peter, wo sein Problem mit der Bundesrepublik liegt: Ein komplexes System, das er nicht versteht. Gegensätzliche Meinungen, also Meinungsvielfalt – das ist ihm ein Horror. Deswegen hat er sich das KRD geschaffen. Hier gibt es nur eine Meinung – seine. Wer eine andere hat, der wird mit Stuhlkreis oder Therapiegesprächen bestraft. Und „Auslegungsmöglichkeiten“. Sowas. Da dürfen doch tatsächlich die Gerichte die Gesetze auslegen. Auch das gibt es im KRD nicht. Da darf nur einer die Verfassung und die Gesetze interpretieren – Peter. Machen wir es kurz. Peter kann mit Demokratie nichts anfangen und hat sich daher seine Diktatur geschaffen.

Niemand steigt da mehr wirklich umfassend durch, außer Wir vielleicht …

Hier hat er sich wohl vertippt. Richtig muss der Satz lauten: „Viele steigen da vielleicht umfassend durch, außer Wir…“ (okay, grammatikalisch korrekt wäre natürlich „außer Uns“, aber das kann der – laut KRD-Verfassung – oberste Hüter der deutschen Sprache ja nicht wissen.)

Das Ergebnis der Verhandlung:

Die Unterbrechung gibt allen Beteiligten die Möglichkeit zu prüfen, daß das, was Wir wollen, innerhalb der Gewaltregularien möglich ist und wie sich so eine positive Veränderung umsetzen läßt. Daß es möglich ist, wissen bisher nur Wir, die anderen müssen es erst noch prüfen. Nun entscheidet sich, wessen Kind sie selbst sind. Ehrliche, noch in ihren Masken steckende gutherzige Menschen? Dumme Sklaven-Schlafschafe? Kriminelle? Wir hoffen immer darauf, die ehrlichen Menschen gegenüber zu haben.

Ob Peter überhaupt weiß, was ehrliche Menschen sind? Seine ihm alles nachplappernden Stiefellecker sind es sicher ebensowenig, wie er selbst.

Alles braucht in dem kranken System eben seine Zeit. Wann hat man schon mal mit einem „König“ zu tun?

Okay – hier ist er mal ehrlich, indem er den König in Anführungszeichen setzt. Hoffen wir, dass die Richterin mal in der Betreuungsabteilung tätig war. Dann hatte sie evtl. schonmal mit „Königen“ zu tun. In so mancher psychiatrischen Klinik soll es ja welche geben…

Wir wollen den Menschen eben helfen, immer Unser Bestes gebend. Ob Uns das von den Beteiligten gedankt wird, bleibt wieder nur zu hoffen. Aber die Hoffnung stirbt eben immer zuletzt.

Kommen wir zu meiner Standardfrage: Inwiefern hilft es den menschen, wenn Peter mit überhöhter Geschwindigkeit und ohne Fahrerlaubnis durch die Gegend rast?

An dem Tage sollte aber noch etwas nachkommen. Es war wieder einmal eine Verhaftung ohne echten Haftbefehl.

Ohne echten Haftbefel? Nach wessen Definition? Sicherlich nach der Reichsbürgerversion. Demnach muss ein haftbefehl nämlich vom Richter unterschrieben sein und muss bei Vollstreckung im Original vorliegen. Das ist natürlich Quark. denn, wie im letzten Beitrag erklärt, ist die Staatswanwaltschaft die Vollstreckungsbehörde und dort ist der Rechtspfleger für die Vollstreckung (und somit auch die Haftbefehle) zuständig. Das Original bleibt immer in der Akte, vollstreckt wird mittels Ausfertigungen. Wie soll das auch anders gehen? Soll in Dessau ein berittener Bote losreiten, wenn die Kunde von Pters Aufenthalt in Hof nahc dort dringt, um das unterschriebene Orignal in Bayern vollstrecken zu lassen? Klar, in einem Zwergstaat wie dem KRD, dessen Staatsgebiet in qm angegeben werden kann, mag das gehen…

Aber in einer faschistischen Gewaltdiktatur für Sklaven interessiert es die Sklaven eben immer weniger, ob irgendwelche Vorschriften, die zum Schutze vor dem übermächtigen Scheinstaat dienen sollten (die den Sklaven gewährten Privilegien, man nennt sie irrtümlich Freiheitsrechte), geachtet werden oder eben nicht. Das Gehirn abgeben, Anweisungen zu beachten und durchzuführen, ist eben viel einfacher, als die geltenden Gewaltregularien beachten zu lernen und für ihren Erhalt einzustehen.

Hier redet Peter scheinbar vom KRD, denn die Bundesrepublik ist ein Staat und die Vorschriften wurden eingehalten. Gerade der letzte Satz beschreibt doch sehr gut die Herren Benjamin M., Dennis G. und Marco G.

Wir mußten Uns nun entscheiden. Wollten Wir mit den Wortmarkeninhabern, auch „Polizei“ genannt, nun ein hitziges kämpferisches Gefecht anfangen, oder erst einmal mithilfe von Vertrauen und Vernunft schauen, was man nun wieder gegen Uns vorzubringen gedachte.

Ja, so tickt er, der Mensch, der die Menscheit ins Goldene Zeitalter des Friedens führen will – zuerst überlegt er, ob er ein „hitziges kämpferisches Gefecht anfangen“ soll.

Wir entschieden Uns für den unblutigen Weg, wobei Wir sicher waren, daß das Blut im ersten Durchgang nicht auf Unserer Seite fließen würde.

Hatte ich schon Peters Größenwahn erwähnt?

Auf dem abgesteckten Revierhauptsitz der Wortmarkeninhaber (Polizei) kam dann das erste Mal der von einer Rechtspflegerin der Staatsanwaltschaft erstellte sog. „Haftbefehl“ ans Licht. Uns wurde der Besitz eines sog. „Würgeholzes“ vorgeworfen, man nennt es nach Nunchaku. Es ist wohl eher ein Schlaginstrument, welches Bruce Lee erst so richtig bekannt machte.

Der Besitz des Würgeholzes wurde im Strafbefehl vorgeworfen. Im haftbefehl wird ihm vorgeworfen, eine fällige Geldstrafe nicht gezahlt zu haben. Hatte ich schon Peters Unwissen erwähnt?

Daß dies auf der Liste unerlaubter Gegenstände stehen sollte, erfuhren Wir damals das erste Mal während der vierten illegalen Razziaaktion

Tja – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Im Übrigen war es keine „illegale Razzia“, sondern eine legale Durchsuchung…

Das sog. „Würgeholz“ sollte also eine Waffe sein? Uns war immer noch schleierhaft, daß es sich damit effizienter würgen lassen sollte als mit den Händen.

Das spricht nicht für Peters Intelligenz, ist aber egal. Bei der Definition, was Waffen sind, geht es nicht um Peters Meinung, sondern die des gesetzgebers und der Recgtsprechung. Und das Nunchaku ist nunmal eine Waffe.

Warum werden dann meine Hände nicht zu einer Waffe erklärt und warum nicht ein Küchenmesser oder ein Katana, ein scharfes japanisches Schwert? Rätsel über Rätsel.

Rätsel, die man mit etwas juristischer Ahnung, Recherche und gesundem Menschenverstand lösen könnte. Fahlt Peter natürlich alles. Daher helfe ich ihm.

Warum „Hände“ nicht als Waffe gelten, dürfte klar sein. Bei einem Kampfsportler können sie aber einer Waffe gleichgestellt werden, so dass eine Körperverletzung eine gefährliche Körperverletzung wird.

Beim Küchenmesser kommt es auf die Länge der Klinge an und auf den Zweck, zu dem es mitgeführt wird. Ab 12 cm Klingenlänge  fallen Küchenmesser unters Waffengesetz. Mehr dazu z. B. bei „Gourmet-Report„.

Und natürlich fällt auch ein Katana unters Waffengesetz.

Das können Wir aber dann vor Gericht klären, dachte ich bei mir. Wird sicher lustig, sich mit dem Würgeholz mal vom Staatsanwalt in der Verhandlung würgen zu lassen und damit die tatsächliche Funktionalität und Effizienz eines solchen Würgewerkzeuges zu eruieren.

Wenn er sich das dachte, stellt sich die Frage, warum er nicht Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat.

Da man Gerichtsverfahren gegen Uns aber nicht so gerne führt, der Stein des Anstoßes (das „Würgeholz“) und ein Strafantrag von der Bankenaufsicht aber an die Staatsanwaltschaft geliefert wurde, konnte man wohl nicht mehr zurück und dachte sich dazu folgendes aus:

Erst Razzia durchführen, mitnehmen was da ist, irgendetwas finden oder erfinden, danach gleich die Strafanzeige tätigen und mal ausnahmsweise ganz schnell arbeiten und einen Strafbefehl an eine von der Bankenaufsicht geschlossene Hausadresse (Unsere Filiale der „Königlichen Reichsbank“) senden, und das zu einer Zeit, in der Wir weder Geld, noch Haus, noch Computer, noch Briefkasten hatten.

So könnte man eine Zustellung behaupten, die nie ankommen würde, müßte einfach eine gewisse Zeit abwarten und könnte dann scheinbar „rechtmäßig“ zuschlagen.

Ach deswegen. Tja, so ist das, wenn man alle Tricks versucht, um seinen Wohnsitz / Aufenthalt zu verbergen. Das kann auch nach hinten losgehen…

Auf Umwegen kam der Strafbefehl dann aber doch zu Uns und Wir legten Widerspruch gegen diesen ein, wenn auch verspätet. Deshalb stellten Wir dazu einen begründeten „Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“, in dem Wir die Gründe für die Unmöglichkeit des fristgerechten Widerspruches darlegten.

Mensch Peter. Um das Rechtsmittel richtig zu benennen muss man weder Jura studieren, noch recherchieren – man muss nur die Rechtsmittelbelehrung lesen. Dann weiß man, dass es „Einspruch“ heißt. Ist vom Prinzip her egal, da dass Gericht auch ein falsch bezeichnetes Rechtsmittel bearbeitet. Kommt halt nur doof, wenn man sich für den oberschlauen Superjuristen hält – und dann an so einfachen Dingen scheitert.

Bis heute warteten Wir jedoch vergeblich auf einen richterlichen Beschluß, ob dem Wiedereinsetzungsantrag nun stattgegeben oder ob er abgelehnt wurde. So gingen Wir davon aus, daß die Sache wieder einmal im Sande verlaufen wäre. Das wäre auch nichts Ungewöhnliches.

Vielleicht gibt es den Beschluss längst – er konnte nur mal wieder nicht zugestellt werden…

Im Übrigen hemmt ein verspäteter Einspruch und ein Wiedereinsetzungsantrag die Vollstreckung nicht. Bis man etwas anderes erfährt, muss man also davon ausgehen, dass die Strafe nachwievor vollstreckt wird.

Glücklicherweise rechnen Wir immer mit dem Schlimmsten und hoffen auf das Beste, und wenn Wir nicht daran denken, dann macht das der Schöpfer für Uns. Hier erledigte „Papa“ das auf folgende Weise:

Hatte ich schon erwähnt, dass Peter an Größenwahn leidet?

Einige Tage vor der Verhandlung hatten Wir Unsere Geldbörse verloren, wie Wir dachten, aber sie war nur unter dem vielen Papierkram gelandet, der sich in Unserem Wohnzimmer auftürmte. Durch den vermuteten Verlust hatten Wir Uns von Unserem „Reichsbanker“ Geld zu Unserer Verfügung geben lassen. Es war etwas mehr (1000,- Euro), da Wir auch noch das an Uns überlassene Auto zur schon längst überfälligen Durchsicht bringen wollten.

Soso. Wenn das Staatsoberhaupt Geld braucht, dann bekommt es das einfach so von der Staatsbank. Selbst laut Verfassung und Gesetzen des KRD ist dies illegal, da die Reperatur von Peter überlassenen Autos (also nicht mal im Staatsbesitz) nicht zum Zweck der Reichsbank zählt.

Am Morgen des Verhandlungsvortages fanden Wir jedoch die Geldbörse wieder und damit auch Unsere Dokumente und auch noch Geld. So hatte es „Papa“ eingerichtet, daß Wir auf jeden Fall genug dabei hatten, um Uns erst einmal der Sache mit dem überraschenden Papier, das den Wortmarkeninhabern „Polizei“ wie ein Haftbefehl erscheinen wollte, aufgrund dessen sie ihre Gewaltakte verübten, zu entledigen.

Wer soll das denn glauben? Vor allem passt es nicht zum Zitat weiter oben:

Wir wurden schon gut vorbereitet, sprich genügend Geld mitgenommen und es nicht in Unserer eigenen Geldbörse deponiert.

Tja. Doff, wenn man beim Märchenerzählen den Faden verliert und für einen Umstand zwei Begründungen liefert – in einem Text…

Auf Uns sitzen lassen Wir das aber nicht. Die Kunstgegenstände „Euro“ holen Wir Uns wieder zurück, auch wenn Sie nicht Unser Eigentum sind, sondern als diese Kunstgegenstände von Haus aus immer schon den privaten Familienclans gehören, die sie herausgeben.

Da bin ich ja mal gespannt, wie er sich die Euronen wieder zurück holt. Kommt es nur mir so vor, dass Peter an dieser Stelle zu feige ist, seinem Antisemitismus (mal wieder) freien Lauf zu lassen? Oder was meint er mit „privaten Familienclans“? Zu feige, „die Rothschilds“, „die Zionisten“ oder „die Juden“ zu schreiben?

Wird sicher wieder ein spannender und öffentlichkeitswirksamer Prozeß.

Ich tippe auf: Nein! Der Wiedereinsetzungsantrag wird verworfen werden und der Einspruch als verspätet zurückgewiesen (so dies noch nicht geschehen ist). Einen Prozess wird es da nicht geben.

Auf diesen werden Wir nicht verzichten.

Lieber Peter, wir sind hier nicht bei „Wünsch dir was“, sondern bei „So isses“!

Hier einfach klein beigeben kommt für Uns nicht in Betracht. Gegen Uns kann man wohl eine Schlacht gewinnen, aber am Ende werden Wir siegen, auf der ganzen Linie.

Jupp… vor dem „jüngsten Gericht“, hm?

Als Staatsoberhaupt des erneuerten gesamtdeutschen zukünftigen Staates können Wir dann ja überlegen, wen Wir im Staatsdienst an den Menschen übernehmen und wen Wir entlassen werden.

Eines wissen Wir schon: Wir werden der zukünftige „Arbeitgeber“ sehr vieler Deutscher werden, ob es gefällt oder nicht. Es wird den Rechtschaffenden sehr gefallen und den Kriminellen gar nicht, denn Wir sind wie ein Elefant – Wir vergessen nichts, was Wir nicht vergessen wollen, und Wir sind nicht aufzuhalten. Egal was kommt, Wir ziehen das bis zum Ende des Wandels durch.

Im Königreich Deutschland wäre die Erhaltung einer Ordnung viel einfacher für die Juristen, aber da kommen wir (gemeinsam?) schon noch hin. Alles eben zu seiner Zeit.

Sie alle wählen durch Ihre Mitarbeit, wie lange es dauern wird. Haben Sie Vertrauen in Uns. Gemeinsam schaffen Wir das.

Den Größenwahn hatte ich schon erwähnt, oder? Auch den damit einhergehenden Realitätsverlust? Es gab neulich eine Verhandlung gegen den „Premierminister des Königreiches Atlantis“, dem wurde vom Gutachter folgendes attestiert:

Der Gutachter diagnostiziert bei S. eine narzisstische Persönlichkeitsstörung mit Tendenz zur Psychose. Der Angeklagte praktiziere eine „Selbsterhöhung“, sehe sich als über der Rechtsordnung stehend, glaube, er könne seine eigenen Regeln und Gesetze machen bzw. die bestehenden nach Gutdünken auslegen. Es sei ein weit fortgeschrittener Realitätsverlust erkennbar, gepaart mit einem religiösen Sendungsbewusstsein. S. nähere sich einer Wahnpsychose. Er sei in hohem Maße therapiebedürftig, aber wohl nicht therapiebereit. Eine Minderung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sei definitiv gegeben.

Sehe nur ich da Parallelen zu Peter?

 

Im Anhang seines Märchens finden sich noch sseine Beweisanträge und sein Plädoyer. Wenn mir die Woche mal langweilig ist, werde ich auch diese analysieren. Jetzt geht es erstmal raus, an die frische Luft – Reichsdeppenblödsinn aus der Birne pusten lassen.

 

 

 

 

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9 Antworten zu Neues vom Märchenkönig

  1. John schreibt:

    Seine Impertinenz hat sich also -obwohl seine Hände wahre Waffen sind- für den unbluigen Weg entschieden…
    Ich lasse das mal unkommentiert und erinnere an folgenden Wortwechsel:
    PIF: „Wir besitzen die richtige Immunität, wir besitzen Vollstreckungsimmunität insofern können wir uns auf die Sache einlassen oder auch nicht. In dem Fall haben wir uns einfach nicht eingelassen; oder wollen uns nicht einlassen.“
    JWM: „Herr Fitzek, Sie sind vorläufig festgenommen!“
    PIF: „Ich würde sagen -ähm- wir können das Verfahren ja weiterführen.“
    JWM: „Meinen Sie, ja?“
    PIF: „Ja, ja, denn gehen wa wieder in den Gerichtssaal zurück.´Dann können sie Ihre Handschellen da lassen.“

    Es ist wohl eher ein Schlaginstrument, welches Bruce Lee erst so richtig bekannt machte. […]
    Das sog. “Würgeholz” sollte also eine Waffe sein?

    Stimmt…
    Das Nunchaku wurde durch den weltberühmten Per­kus­si­o­nisten Bruce Lee in Europa bekannt und erfreute sich neben Bongos und Tamtams größter Beliebtheit…

    Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es glatt zum lachen.

    Die große Frage ist, wie genau seine Gewaltphantasien zu deuten sind.
    Auf der einen Seite könnte es bedeuten dass er so versucht seine Überlegenheit zu demonstrieren, weil er zu spüren bekommt, dass die Einschläge immer näher kommen.
    Andererseits kann es sein, dass diese Gewaltphantasien konkret in seinem Kopf herumswirren, und er bald ausbrechen wird.
    Momentan halte ich ihn noch für soweit zurechnungsfähig, dass er weiß, dass er sich durch körperliche Angriffe in eine schlechte Ausgangslage bringt. Hoffen wir, dass das so bleibt.

  2. Jörg schreibt:

    Wenn er meint, dass ein Nunchaku nicht zum Würgen benutzt werden kann, ist er zu allem Überfluss auch noch ein grottenschlechter Kampfsportler. Denn Kampfsportler wissen so was. Und eigentlich auch Menschen mit einem IQ über 70 sollten schnell drauf kommen, dass die verbindende Kette tödlich ist, wenn man sie jemanden um den Hals legt und zieht.

  3. Pingback: Bestätigt! Das KRD ist eine Reichsbürgersekte! | Eisenfraß: ironleafs und andere "Volksbetrüger"

  4. rambaldi schreibt:

    Das haben die Jungs und Mädels von der Justiz jetzt davon, daß sie diese gemeingefährlichen Realitätsverweigerer zu lange als harmlose Spinner gewähren hat lassen…

  5. Thomas schreibt:

    Unabhängig vom Reichsbuerger-Gedoens bezüglich von Strafbefehlen:

    Ich habe einen bekommen wegen einer Lapalie an der ich aber nicht schuld war. Es kann nicht angehen das sowas nach nur 2 Wochen gültig wird. Ich war zu der Zeit im Urlaub und jetzt schulde ich dem Staat 500 Euro plus Gerichtsgebühren.

    Das ist ja wohl ein schlechter Scherz und eine riesen Sauerei. Ich habe für diese BRD-Büttel nur noch Verachtung übrig. Kein Wunder wenn die Leute durchdrehen.

    Terrorisieren anständige Bürger wegen Lapalien aber lassen Vergewaltiger frei herum laufen.

    Was ein Drecksstaat.

    • Caspar Borner schreibt:

      Guten Tag Thomas,
      haben Sie ein konkretes Beispiel für Ihre Behauptung das Vergewaltiger frei herum laufen? Diese Leute, denen Sie nicht nahe stehen wollen, führen solche (erfundenen) Behauptungen auch immer wieder ins Feld um für sich zu legitimieren, dass man sich nicht mehr an Gesetze halten will. Wenn dann der Strafbefehl oder der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, dann lebt man natürlich in einem Drecksstaat.
      Ziehen sie nach Russland oder nach Ungarn und dann reden wir nochmals über Ihre Behautpung vom Drecksstaat.

      Caspar Borner

      • Caspar Borner schreibt:

        Guten Tag Herr Thomas,
        veranlasst durch Ihre Aussage über den (vermeintlichen) Drecksstaat BRD habe ich die Bibliothek der Youtube-Universität einmal nach diesem Schlagwort durchsucht und wurde, tata, auf diesen Beitrag aufmerksam:

        Dieser Staat scheint ein Musterbeispiel für einen »Rechtsstaat« zu sein. Sein Staatsoberhaupt – ein wahrer Ausbund an Rechts- und Verfassungstreue – ein Dialektiker vor dem Herrn, der unglaubliches Wissen über Geschichte, Staatsrecht und Wirtschaftsphilosophie erworben hat.
        Bitte, bitte, tun Sie mir den Gefallen und legen Sie Ihre Staatsbürgerschaft ab und ziehen in die Heimstatt dieses Vollidioten.

        Caspar Borner

  6. Patrick Lassan schreibt:

    „Ich habe einen bekommen wegen einer Lapalie an der ich aber nicht schuld war.“

    Strafbefehle werden nicht erlassen, ohne dass dem Beschuldigte zuvor Zeit und Gelegenheit für rechtliches Gehör gegeben wurde. Wenn man weiß, dass da ein Verfahren läuft, dann muss man eben dafür sorgen, dass man auch während des Urlaubs erreichbar ist.

  7. Pingback: Wenn der Peter mit dem Ivo ... - Anonleaks

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