Was die „Lügenpresse“ des „Königreich Deutschland“ aus Peters Verhaftung macht

Gestern hatte Peter Fitzek, der selbsternannte „König Peter I.“, aka „Oberster Souverän“, aka „Fotzek die Brillenschlange“ aka „Sohn des Horst’s und der Erika“… na jener Fitzek hatte gestern (mal wieder) eine Gerichtsverhandlung. Vorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ort: Amtsgericht Hof.

 

Während die Verhandlung vertagt wurde und so eine erneute Verurteilung Peters erst mal ausblieb, wurde Peter trotzdem verhaftet. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe in Höhe von 800,00 Euro vor. Nach Zahlung dieser Strafe, ließ man Peter laufen. Da er aber (mal wieder) fahren wollte, wurde er wohl (die Informationslage ist dünn) erneut vorläufig festgenommen und eine erneute Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt.

 

Nachzulesen ist das ganze in der BILD, dem einzigen Medium, dass sich noch ernsthaft für die Spinnereien eines verwirrten Wittenbergers zu interessieren scheint.

 

Da man im KRD der „Lügenpresse“ nicht glaubt, gibt es natürlich auch einen Bericht im (vom KRD angeblich unabhängigen) KRD-Blog.

 

Grund genug für mich, mal zu überprüfen, wie es denn dort um Wissen und Wahrheit steht. Spoiler vorab: schlecht!

 

Aber Schritt für Schritt:

 

Wer für alle Menschen die gesetzlichen Freiheitsrechte durchsetzen möchte, einen Staat aufbaut, wer den Menschen dient und nicht dem Kapital, der gerät schon mal in Konflikt mit dem alten System. So auch in diesem Fall am 15.03.2016.

So leitet der Autor den Text ein. Und schon die erste Lüge. Denn Peter geriet in diesem Fall nur aus einem einzigen Grund mit „dem alten System“ in Konflikt: weil er sich nicht an Recht und Gesetz hält. Weil er ohne Fahrerlaubnis fährt. Inwiefern dies „den Menschen dient“, bleibt mal wieder offen. Insofern verweise ich auf meinen letzten Artikel.

An dem Tage fuhren wir also mit 2 Autos nach Hof in Bayern, um Peter den Rücken zu stärken, während er wegen angeblichem „vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ vor Gericht stand. Zudem waren wir Prozeßbeobachter, um der BRD-Justiz auf die Finger zu schauen. So läßt sich die Willkür mancher Richter wenigstens teilweise unterbinden oder zumindest beobachten. Denn wer beobachtet wird, der kann das Recht nicht ganz so einfach beugen, wie er es vielleicht möchte. Zumindest wird es dann auch wahrgenommen. Vorraussetzung ist natürlich, daß man sich auskennt.

Nunja… „auskennen“… wir werden noch sehen, inwieweit der Autor sich „auskennt“.

Immer deutlicher wird: Es wird Zeit, daß endlich jemand handelt, nicht nur meckert, sondern einen neuen sicheren Rahmen für alle Menschen schafft! Genau das macht Peter, wenn er im Namen der Gerechtigkeit und der Wahrheit vor ein BRD-Gericht tritt!

Ja, es dient  „der Gerechtigkeit und der Wahrheit“, wenn ein notorischer Rechtsbrecher vor Gericht erscheinen muss. Aber nicht so, wie die Königspudel das meinen.

Was sich heute abspielte, war einer der absurdesten Momente, die ich je bei Gericht erlebte. Genauer müßte ich sagen, in einem Gericht, aber dazu gleich mehr.

Das will was heißen, denn der Autor begleitet Peter regelmäßig zu seinen Verhandlungen. Und jeder dieser Auftritte ist absurd. Man denke an seine versuchte Flucht aus dem Gerichtssaal und das brave Befolgen der Anweisungen eines Justizwachtmeisters. Absurd – in der Tat!

Schon im Gebäude war auffällig, daß es sehr viele uniformierte und vor allem auch zivile Firmenbedienstete der Justiz in der Nähe des Verhandlungssaals gab. Vorher wurde jeder eintretende genau abgetastet. Noch intensiver als am Flughafen. Wovor hat man nur solche Angst?

Okay. Der Autor findet es auffällig, dass in einem Gerichtsgebäude viele uniformierte und zivile Bedienstete sind? Oder wundert er sich nur, dass viele Bedienstete sich den komischen Spinner, der sich für den König von Deutschland hält, mal anschauen wollen? Geht er nicht davon aus, Peter sei Oberhaupt eines souveränen Staates? Ist es dann nicht selbstverständlich und erwartbar, dass ein Prozess gegen ein solches zu einem großen Interesse führt?

Und fragt er wirklich, wovor man Angst hat? In welcher Welt lebt er, in der er nicht mitbekommt, dass es immer wieder zu Angriffen auf Richter und andere Staatsbedienstet kommt? Und gerade „Reichsbürger“ sind für solche Dinge bekannt. Und da wundert man sich, dass jemand, der schon wegen Körperverletzung vorbestraft ist und gerne mit seinen Kampfkunstfähigkeiten angibt, genau kontrolliert wird?

 

Der Verhandlungstag vor der sog. Amtsrichterin begann wie üblich mit der Frage nach den Personalien von Peter. Dieser ließ sich natürlich nicht darauf ein, agierte als Mensch mit Naturrecht begabt und wies sich ausschließlich mit den Dokumenten des Königreiches Deutschland aus. Um seine Identität nachzuweisen, legte er ID-Karte, Reisepaß und den Führerschein vor. Einen weiteren Beweis, daß er seinen Familiennamen abgelegt hat und nur noch als „Peter I. König von Deutschland“ in der Funktion als Staatsoberhaupt agiert, war der internationale Presseausweis, welchen Peter der Richterin reichte. Sie schien überrascht aber interessiert.

Presseverbände, ausländische Banken, Germanwings und auch andere Staaten haben scheinbar nicht so ein großes Problem, den von Peter ins Leben gerufenen Staat anzuerkennen. Mittlerweile lernen aber auch die BRD-Richter dazu. Die vorsitzende Richterin akzeptierte die königlichen Dokumente ohne Murren und fragte nichtmal nach BRD-Dokumenten. Dies war vor 3 Jahren noch undenkbar und zeigt die immer weitere Etablierung des neuen deutschen Staates im Bewußtsein der Menschen!

Nein! Es zeigt nicht, dass ein Fantasiestaat im Bewusstsein etabliert ist. Es zeigt nur, dass der Richterin die Fantasiedokumente ausreichen, um sich sicher zu sein, Peter Fitzek (den Angeklagten) vor sich zu haben. Denn nur darum geht es bei der Identitätsüberprüfung.

Einen internationalen Presseausweis mit falschen Angaben zu kaufen, ist wahrlich keine Leistung. Interessant, dass dubiose Presseverbände und Fluggesellschaften neuerdings Institutionen sind, die Staaten anerkennen.

 

Der erste Tag ging zu Ende. Ich stand auf, ging in Richtung des Ausgangs, dachte über die nächsten Fotomotive nach und ob ich ein kleines Videointerview mit Peter führen solle. So in meine Gedanken vertieft, fiel mir recht spät auf, daß Peter nicht aus dem Gericht gelassen wurde. Er stand von ca. 10 teilweise bewaffneten Personen umringt an der Tür und wollte den Gerichtssaal verlassen. Ich drehte mich um und eilte näher, um herauszufinden, was denn los war. Sie diskutierten. Ich trat noch näher und hörte, daß sie Peter mitnehmen wollten und es angeblich einen Haftbefehl gegen ihn geben würde. Nirgends sah ich einen Haftbefehl! Müßte nicht ein schriftlicher Haftbefehl von einem Richter unterschrieben sein um überhaupt Rechtsgültigkeit zu erlangen?

  1. Es ist üblich, dass Polizisten bewaffnet sind. dafür gibt es gute Gründe. Ungewöhnlich ist dies nicht.
  2. Der Autor muss den Haftbefehl nicht sehen. Als Unbeteiligten geht er ihn auch gar nichts an.
  3. Die vorläufige Festnahme ist auch erst mal ohne Überreichung einer Abschrift des Haftbefehls an den Verurteilten möglich.
  4. Ein Vollstreckungshaftbefehl trägt nie die Unterschrift des Richters. Vollstreckungsbehörde ist nämlich die Staatsanwaltschaft. Zuständig ist hier der Rechtspfleger. Das ergibt sich aus § 451 Stopp und § 4 Strafvollstreckungsordnung und § 31 RpflG
  5. Der Original-Haftbefehl bleibt immer bei der Akte. An die Polizei und an den Verurteilten gehen nur Ausfertigungen

Wir merken also, mit Wissen ist es nicht so weit her. „Auskennen“ kann man das nicht nennen.

In der BRD „Un“ordnung ist offensichtlich alles möglich. Später erzählte mir ein Polizist, daß es „nicht nötig wäre, einen Haftbefehl bei einer Verhaftung dabei zu haben“. Entweder war der „Beamte“ ein dreister Lügner, oder er hatte überhaupt keine Ahnung von den Privilegien und Rechten und wird nur von der „Justiz“ benutzt, um ihre faschistische Agenda durchzusetzen! Beides ist traurig und wird es im Königreich Deutschland nicht geben.

Auf das naheliegende, nämlich, dass der Polizist Recht hat, kommt Marco nicht. Tja,  YouTube ersetzt halt kein Jurastudium… Es ist ja auch nicht schlimm, wenn man etwas nicht weiß. Aber man sollte halt recherchieren, bevor man Lügen und Unwahrheiten verbreitet.

Peter war völlig gelassen und hatte ein leichtes Lächeln auf den Lippen, während er so umzingelt dastand und vehement aufgefordert wurde, die „Ordnungshüter“ zu begleiten. Er wußte wohl schon wieder mehr als wir und war sich offensichtlich sicher, daß keine wirkliche Gefahr bestand oder daß er die Auszeit „zum Meditieren“ verwenden wolle, wie er immer sagte. Später zeigte sich, daß er natürlich recht hatte! Ich hörte ihn noch sagen: „Ich hatte schon erwartet, daß das mal kommen kann.“

Natürlich hat er es erwartet. Denn bevor es zu einem Haftbefehl kommt, kommt

  1. ein Urteil / Strafbefehl
  2. eine Kostenrechnung
  3. eine Mahnung
  4. eine Ladung Strafantritt

Und wie sehr er das alles erwartet hat, zeigt die Tatsache, dass er das Geld dabei hatte, um die geforderte Geldstrafe zu zahlen. Komisch nur, dass diese Tatsache im Bericht des KRD verschwiegen wird. Dabei hätte mich doch sehr interessiert, wie Peter seinen Jüngern erklärt, warum er denn dies Geldstrafe einfach bezahlt? Genießt er nicht Immunität? Ist die BRD nicht ein Unrechtsstaat? Ist die BRD nicht für ihn unzuständig? Fragen über Fragen – ohne Antwort.

Ich war auch nicht wirklich geschockt, wußte ich durch meine bald drei Jahre an Peters Seite doch, daß er immer einen Plan B, C oder D hat und für jedes scheinbare Problem eine Lösung findet!

Wow! Ich bin beeindruckt! Peter hat einen Strafantritt wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe offen und lässt sich den grandiosen „Plan B“ einfallen, dass Geld immer mit sich zu führen, damit er sich im Falle einer Verhaftung frei kaufen kann. Damit kann man die Anhänger des KRD begeistern? Mehr braucht es nicht? Kein Wunder, dass sie Peter für ein göttliches Wesen halten…

Man stelle sich einmal die Situation vor:

– Kein Haftbefehl und somit auch keine Unterschrift eines Richters als Legitimation.

– Keine Auskunft darüber, was Peter überhaupt vorgeworfen wird.

– Verschleppung durch mehrere teilweise mit Schusswaffen bewaffnete Männer.

– Weigerung uns mitzuteilen, wohin Peter gebracht werden sollte. Erst durch hartnäckiges Nachfragen wurde hinter vorgehaltenen Hand der Ort der Verschleppung mitgeteilt.

– Später dann die Aushändigung eines Haftbefehls mit Unterschrift einer Rechtspflegerin, obwohl dies nur ein Richter darf!

Ist das die Vorgehensweise eines Rechtstaates?

Zum ersten Punkt habe ich mich ja oben schon ausgelassen. Ich bin mir auch sicher, dass Peter der Grund seiner Verhaftung eröffnet wurde – sonst hätte er kaum die 800,00 Euro gezahlt. Dass Polizisten bewaffnet sind, halte ich für nicht so bemerkenswert, wie der Autor. Die Aushändigung des Haftbefehls mit Unterschrift der Rechtspflegerin war richtig, da ein Richter diesen eben NICHT unterschreiben darf – er ist unzuständig!

Ja, DAS ist die Vorgehensweise eines Rechtsstaates – man hält sich an Recht und Gesetz und nicht an die Auslegungen der Gesetze durch einen Koch oder einen Bachelor of science.

Hat das Peter irgendwie beeinträchtigt?

Warum sollte es ihn beeinträchtigen? Er wusste, was ihn erwartet.

Souverän wie immer stieg Peter noch auf dem Parkplatz der Polizeidirektion hinter des Steuer, startete den Motor und fuhr in Richtung öffentliche Straße. Natürlich nicht ohne daß ein Polizist dies mitbekam. Dieser fing uns natürlich ab und sorgte für eine weitere Anzeige wegen „angeblichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis“, natürlich ohne zu wissen, daß Peter nie rechtswirksam auf sein Recht, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, verzichtet haben will – aber das ist ein anderes Thema…

Hat Marco keiner gesagt, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes, wonach Peter wirksam auf seine Fahrerlaubnis verzichtet hat, rechtskräftig ist? Peter hat also rechtswirksam verzichtet. Ist das jetzt nur Unwissenheit von Marco – oder eine dreiste Lüge? Beides traurig…

 

Die versammelten Polizisten im Büro verstanden die Welt nicht mehr. Vor allem nicht, wie jemand so provokant sein konnte und nach einer Verhandlung wegen seiner angeblich fehlenden Fahrerlaubnis und direkt nachdem er verhaftet wurde, wieder in ein Auto steigen konnte, um vom Polizeigelände zu fahren!!!

So dumme und notorische Rechtsbrecher sind ja (zum Glück) auch in der Minderheit.

Die meisten Bediensteten der BRD verstehen nicht, warum Peter das alles macht.

Ich bin mir sicher, von Peter, seinen Königspudeln und einigen Reichsbürgern abgesehen, versteht kein Mensch, warum Peter das alles macht.

Er möchte die BRD zu Gerichtsprozessen animieren oder zwingen. Nur so kann er sie dahin bringen, unsere Führerscheine anzuerkennen.

Das erste gelingt ihm ja wirklich gut. Dafür wird er auf das zweite wohl bis zum Sankt Nimmerleinstag warten müssen. Woher kommt eigentlich der Glaube, es seien Gerichte, die ausländische Staaten und deren Dokumente anerkennen würden? Mal von der mangelnden Staatlichkeit des KRD ganz abgesehen.

Man könnte meinen, daß die Atmosphäre im Büro der aufnehmenden Polizisten angespannt wäre. Mitnichten! In lockerer Runde erzählte Peter in ruhigen Worten seine Intention und seine Ziele. Die beiden „Beamten“ hörten zu, erwiderten ihre Sichtweisen und einer sagte gar: „Wenn Sie sich vor Gericht durchsetzen, dann werde ich freiwillig Ihr Untertan!“ Wir alle lachten und verabschiedeten uns, verließen die Polizeidirektion und stiegen in den BMW.

Der Beamte hätte auch „dann fresse ich nen Besen“. Aber dass man mit Ironie im KRD nicht klar kommt, ist ja nix neues.

 

 

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Peter Fitzek abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

6 Antworten zu Was die „Lügenpresse“ des „Königreich Deutschland“ aus Peters Verhaftung macht

  1. Evil Dude schreibt:

    Unfreiwillig komisch ist doch der Satz:
    „Wir alle lachten und verabschiedeten uns, verließen die Polizeidirektion und stiegen in den BMW.“
    Selbst dem unterbelichteten Gefolge ist insgeheim inzwischen klar, dass der Deppenkönig in Kürze einfährt!

  2. John schreibt:

    Vielleicht kann hier mal jemand vom KRD hier vorbeischauen, und mal folgendes klären:
    Im KRD wird eine Verhaftung nur dann durchgfeführt, wenn der vom Richter eigenhändig unterschriebene Haftbefehl vor Ort ist.

    Da das Königreich ja schon bald irgendwann 80. Mio Einwohner haben soll, wäre es interessant zu wissen, wie das genau das ablaufen soll.
    Muss dann ein zufällig angetroffener Flüchtiger laufen gelassen werden oder muss der Flüchtige so lange vor Ort verbleiben, bis ein Bote den Haftbefehl zum Ort gebrachr hat?

    • gnaddrig schreibt:

      John, also bitte. Das KRD wird das Himmelreich auf Erden. Dort wird es keine Verbrechen geben, daher auch keine Straftäter und daher auch keine Flüchtigen, die man festhalten wollen könnte. Und der Löwe wird mit dem Lamm liegen und Gras fressen. Der Herr Fiduziar soll ja einen guten Draht nach oben haben, das ist himmelsseitig sicher schon alles geregelt.

      • John schreibt:

        Wie konnte ich nur so blind sein…
        Ich bitte für diese dumme Frage untertänigst um Verzeihung.

      • gnaddrig schreibt:

        Naja, die Großartigkeit des KRD und Seiner Durchlaucht sind eben schwer zu fassen, da entgleitet einem das Verständnis schonmal…

  3. Pingback: Neues vom Märchenkönig | Eisenfraß: ironleafs und andere "Volksbetrüger"

Hinterlasse einen Kommentar