Widerlegung der Hypothese, wir seien rechtlose Sklaven mit dem Status einer juristischen Person.

Bei Eisenblatt habe ich ein Video gefunden, dessen Macher die Hypothese aufstellt, wir seien Sklaven mit dem Status einer juristischen Person. Dieses Video will ich in diesem Beitrag widerlegen.

Die Hypothese lautet in voller Länge:

„Wir sind als freier Mann und freie Frau geboren,als Rechtssubjekt eine natürliche und souveräne Person mit einem Familiennamen und befinden uns, ob bewusst oder nicht, derzeitig in der Verwaltungsstruktur der BRD mit dem Rechtsstatus eines Sklaven nach Römischen Recht, also rechtlos. Weil die BRD in ihrer AGB aber nichts mit rechtlosen anfangen kann, werden wir als juristische Person also als juristische oder rechtliche Fiktion geführt.“

Das Gute vorweg: bis zum ersten Komma ist alles richtig!

Bevor der Videomacher seine Hypothese beweist, definiert er einige Begriffe, nämlich:

Souverän: Zunächst ist seine Begriffsdefinition des „Souverän“ noch identisch mit der allgemeinen Definition (z.B. bei Wikipedia). Allerdings kommt er etwas ins schwurbeln, wenn er sagt, in der Aufklärung sei der Begriff so definiert worden, dass der Mensch über allem, also auch über den Gesetzen stehe. Und richtig schwurbelig-falsch wird es, wenn er den Ausdruck „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ falsch deutet. Denn das bedeutet NICHT, dass der Mensch VOR dem Gesetz kommt. Das „vor“ in dem Satz lässt sich vielmehr durch „gegenüber“ oder „im Angesicht“ ersetzen. Oder noch einer durch ein „für“. Alle Menschen sind gegenüber dem Gesetz gleich! Für das Gesetz sind alle Menschen gleich.  Immerhin erklärt er, dass das nur SEINE Interpretation ist. Es ist allerdings etwas sonderbar, eine Hypothese aufzustellen und dann die Begriffe, die ich zum Beweis der Hypothese verwende, völlig neu und anders zu definieren. Selbstverständlich ist die Hypothese in seiner Welt, mit seinen Begriffsdefinitionen dann wahr. Aber sie bleibt halt in der realen Welt mit den allgemein üblichen Definitionen trotzdem falsch.

Anschließend erklärt er den Souveränitätsbegriff bzgl. staatlicher Souveränität, erstaunlicherweise recht zutreffend.

Der nächste Begriff, der definiert wird ist die Fiktion. Er bezeichnet seine Hypothese auch als Fiktion, also etwas Erdachtes, dass nur in einer Vorstellung existiert. Allerdings will er ja beweisen, dass seine Hypothese richtig sein muss, womit sie ja dann Realität wäre, keine Fiktion. Warum er den begriff Fiktion richtig erklärt, um ihn dann falsch anzuwenden, bleibt sein Geheimnis. Nach einem kleinen Ausflug in die Philosophie kommt der Macher des Videos zur juristischen Fiktion. Wie man an seinem Adoptions-Beispiel erkennen kann, scheint er verstanden zu haben, was im Recht eine Fiktion ist.

So. Jetzt kommt er auf seine These zurück. Zunächst erläutert er, warum wir seiner Meinung nach in Deutschland „rechtlose Sklaven sind“. Er erklärt zunächst richtigerweise, dass das deutsche Recht zu großen Teilen auf dem römischen Recht basiert. Anschließend erklärt er ebenso richtig, dass nach deutschem Recht die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein kann (z. B. bei Minderjährigen oder Betreuten). Was nicht stimmt, ist seine Behauptung, Gefangene dürften nicht wählen. Denn in § 45 StGB heißt es:

„§ 45 Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts

(1) Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.

(2) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren die in Absatz 1 bezeichneten Fähigkeiten aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.

(3) Mit dem Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat.

(4) Mit dem Verlust der Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.

(5) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.“

Dann kommt er, wie zu erwarten war, zur Capitis Deminutio Maxima. Mit dieser Deppenthese habe ich mich hier und hier schon auseinandergesetzt. Abgesehen davon, dass die Rechtsstellung auch im Römischen Reich nicht von der Schreibweise des Namens abhängig war (schon weil es an Kleinbuchstaben mangelte), fehlt wie immer eine Begründung, warum eine Vorschrift aus dem Recht des römischen Reichs im heutigen Deutschland Anwendung finden sollte. Denn dass das deutsche Rechtssystem zum großen Teil auf dem römischen Recht basiert, heißt doch nicht, dass automatisch alles, was im Römischen Reich Recht war, auch in Deutschland gilt! Es gilt natürlich nur das, was sich explizit in deutschen Gesetzen wiederfindet. Als Beispiel sei hier auf die vom Videoersteller selbst genannten Beispiele der Einschränkung der Rechtsfähigkeit verwiesen. Nur diese finden in Deutschland Anwendung, andere nicht!

Die Theorie, dass der Nachname erstmals zur steuerlichen Erfassung eingeführt wurde, wird (wie bei dieser Klientel üblich) nicht belegt. Sie darf auch angezweifelt werden, denn zum einen hat nur ein Teil der Nachnamen in Deutschland seinen Ursprung in der Berufsbezeichnung, zum anderen konnte sich der Nachname zu Beginn der Nachnamenseinführung noch ändern.

Laut Wikipedia wurden Nachnamen zuerst im Adel eingeführt, um Erbansprüche auf ein Lehen zu verdeutlichen.

Auf der Homepage der Universität Magdeburg heißt es:

„Die Verbreitung der Familiennamen war letztendlich eine logische Folge der zunehmenden Bevölkerung und der damit verbundenen auftretenden Namensgleichheit, besonders in den Städten ( in Frankfurt lebten um 1300 etwas 10000 Menschen). Eine genauere Unterscheidung war demnach unerlässlich und diese ließ sich nicht nur mit den einfachen Rufnamen gewährleisten.

Familiennamen haben sich somit aus speziellen Gründen entwickelt. Zum einen wegen der Erbansprüche auf Besitz, Beruf usw., was sich durch einen vererbten Namen ausdrücken lässt. Dies war für den Adel vorrangig, nachdem Konrad II. seit 1037 die Erblichkeit der Lehen zugestanden hatten. So finden sich erste dt. Familiennamen gegen Ende des 10. Jh. beim Adel. Auch bei Bürgern beinhaltete der Familienname soziales Prestige, indem er die Zugehörigkeit zur Schicht der Besitzenden anzeigte und sie von Knechten und anderen, die nur Rufnamen trugen, abgrenzte. Zum anderen dürfte die Entwicklung auch durch die romanischen Nachbarländer mit beeinflusst worden sein. Beinamen/ Familiennamen kommen im 9. Jh. zuerst in Venedig, dessen politische Struktur die Registrierung vieler amtierender Personen verlangte, auf. Im 10. Jh. erreichte diese Entwicklung dann Norditalien und Südfrankreich, im 11. Jh. Katalonien, Nordfrankreich (von hier aus im 12. Jh. nach England) und die romanischen Schweiz und im 12 Jh. west- und süddeutsche Städte.  Da Familiennamen des Weiteren  bestens dazu geeignet waren, zusammenhänge in sozialen Gefügen zu Verwaltungszwecken durchschaubar zu machen, wurden sie später behördlich vorgeschrieben.“

Gegen die These der Einführung der Nachnamen zur Steuererfassung spricht auch, dass es erst im 17. Jahrhundert gesetzliche Regelungen zum Nachnamen gab.

Wie kommt der Videomacher jetzt auf die Idee, wir seien Sklaven und würden auch als solche geführt? Er sagt, dafür gäbe es zwei Hinweise.

Der erste Hinweis sei, dass auf seiner Geburtsurkunde sein Familienname klein geschrieben sei. Das mag für seine persönliche Geburtsurkunde zutreffen (er hält seine Geburtsurkunde leider nur mit der Rückseite in die Kamera, so dass sich diese Angabe nicht prüfen lässt), dürfte aber die Ausnahme und nicht die Regel darstellen. In der Regel wird der Familienname in der Form „Mustermann“ auf der Geburtsurkunde stehen. Wer dies überprüfen will, dem stelle ich die Google-Bilder-Suche anheim.

In Ausweisen, so stellt der Videomacher richtigerweise fest, steht der Name in der Form „MUSTERMANN“. Dies hat jedoch nichts mit der Rechtsstellung zu tun, denn es gibt in Deutschland keinerlei Gesetz, dass die Schreibweise das Namens abhängig von der Rechtsstellung ist. Soweit die Hypothese also auf der Schreibweise des Namens basiert, ist sie also hier schon als falsch widerlegt. Daran ändert auch der klägliche Versuch der Beweislastumkehr nichts. Der Videoersteller erwartet, dass ihm bewiesen wird, dass seine Annahme, alles römische Recht (scheinbar auch das, was nur in Reichsdeppen- und Staatsleugner-Phantasterein besteht) sei in ganz Europa gültig, falsch ist. Ich habe mich oben an diesem Beweis versucht, aber wäre es nicht einfacher und einleuchtender, der Macher des Videos würde mal eine seiner Theorien beweisen? Wo ist der Beweis für die These der Capitis Deminito Maxima? Wo der Beweis für die Behauptung, römisches Recht würde grundsätzlich in Deutschland gelten? Wo ist der Beweis für die Behauptung, auf Geburtsurkunden würde der Name klein geschrieben?

Nachdem der erste Teil der Hypothese widerlegt wäre, kümmere ich mich jetzt um den zweiten Teil bzgl. des Status als juristische Person. Bzw. ich spare es mir zunächst, näher darauf einzugehen. Offensichtlich wurde mal wieder nicht verstanden, was eine natürliche und was eine juristische Person ist. Kurzform: natürliche Person = Mensch; juristische Person = Vereinigung von Menschen. Wer es genauer wissen will, dem empfehle ich Wikipedia, oder auch diesen Blogbeitrag von Norens.

Erstaunlicherweise erklärt der Videoersteller zunächst recht zutreffend, was eine juristische Person ist. Wie er also zu seiner Behauptung kommt, die Bundesrepublik Deutschland würde ihren Bürgern die Fiktion der juristischen Person geben, erklärt er anschließend auch.

Als „Beweis“ dient ihm ein Reisepass und die Tatsache, dass dort der Name drin steht. er geht davon aus, dass es einen Unterschied zwischen dem Namen und dem Familiennamen gibt. Den gibt es aber nicht. Denn ob nun nach dem Namen, dem Nachnamen, dem Zunamen oder dem Familiennamen gefragt wird: der Name bleibt (z.B. „Mustermann“). Ob im Ausweis also nach dem Familien-, Nach-, oder einfach nur Namen gefragt wird, ist völlig egal.

Daran ändert sich auch nichts durch die vom Videomacher zitierten Gesetzestexte, als da wären:

§ 5 Absatz 2 PAuswG

„(2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:

1. Familienname und Geburtsname,“

Denn wenn mein Familienname „Mustermann“ lautet und in meinem Ausweis steht „Name: MUSTERMANN“, dann enthält der Ausweis doch meinen Familiennamen. Im Gesetz steht, dass der Familienname im Ausweis enthalten ist, NICHT, dass er auch als Familienname bezeichnet werden muss. Familienname, Name, Nachname sind Synonyme. Sie bezeichnen alle das Selbe!

Als nächstes bezieht sich der Sprecher auf § 28 PAuswV.

Bevor wir uns damit auseinandersetzen, werfen wir aber schnell noch einen Blick auf § 11 PAuswV i.V. mit Anhang 1 und stellen fest, dass in dieser Verordnung geregelt ist, dass der Nachname im Ausweis eben nicht mit „Familienname“, sondern mit „Name“ bezeichnet wird.

Wenn dann in § 28 PAuswV zwischen dem Familiennamen bei natürlichen Personen und dem Namen bei juristischen Personen unterschieden wird, dann heißt das im Umkehrschluss nicht, dass alles mit einem Namen eine juristische Person ist.

Was für ein Blödsinn hier erzählt wird, wird besonders deutlich, wenn man bedenkt, dass nur natürliche Personen einen Personalausweis bekommen. Oder hat schonmal jemand den Personalausweis der Volkswagen AG gesehen?

Und im § 28 PAuswV geht es ja um die Angaben des Antragstellers, das können natürliche und juristische Personen sein.

Der Gesetzgeber hat in der PAuswV nicht, wie im Video behauptet, festgelegt, dass der Begriff „Name“ nur für juristische Personen gilt. Ich denke, dass wird aus dem Anhang 1, zu dem ich oben verlinkt habe, mehr als deutlich!

Der Videoersteller stellt hier unzulässige Rückschlüsse (die er als logisch bezeichnet, die aber unlogisch sind) an.

Lange Rede, kurzer Sinn: Die Hypothese fußt auf unbelegten und leicht zu widerlegenden Behauptungen und falschen Rückschlüssen. Bei näherer Betrachtung bleibt von dem ganzen Video und der Hypothese nicht viel mehr übrig, als 50minütiges Reichsdeppengeschwurbel von einem, der von Recht und Gesetz in Deutschland nicht viel Ahnung hat.

Ich hoffe, der Videomacher bekommt Kenntnis von meiner Widerlegung seiner Hypothese. Auch wenn er in typischer Reichsdeppen-Bescheidenheit seine These für eigentlich nicht widerlegbar hält. Aber gut, er hält seine Arbeitsweise ja auch für wissenschaftlich…

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188 Antworten zu Widerlegung der Hypothese, wir seien rechtlose Sklaven mit dem Status einer juristischen Person.

  1. PERSON schreibt:

    einfach mal zuhören

    • gnaddrig schreibt:

      PERSON, Mensch, was soll das? Zehn Minuten hätte ich mir angehört. Zu einer halben Stunde hätte ich mich vielleicht überreden lassen. Aber ich höre doch nicht zwei Merkbefreiten dabei zu, wie sie über zweieinhalb Stunden lang durch die sieben Kreise des Irrsinns mäandern.

      Wenn Mara und Manfred (wer sind die überhaupt?) oder Sie, werte_r PERSON, das Fazit ihrer Erörterungen kurz und bündig und möglichst in Schriftform zur Verfügung stellen würden, könnte man sich damit ja vielleicht auseinandersetzen. Aber den Textwust schaffe ich nicht und will ich auch nicht schaffen.

      Gut immerhin, dass dem Manfred seine Großmutter soziale Verantwortung getragen und den Gauleiter im 3. Reich mit der Mistgabel vom Hof gejagt hat.

  2. holperbald schreibt:

    @Meyer Machen Sie doch ein Video. So wie hier. https://youtu.be/48RdeV6fM1k

  3. sounwichtig nochvielunwichtigere schreibt:

    Der Verfasser dieses Artikels oben, widerspricht sich doch selber und dann soviel Unfug da rein zu interpretieren ist irre! Er gibt selbst zu das der Familienname ausdrückte das du dich von Knechten und und und unterschieden hast! Wie man doch hier Mensch verdummt! Irre! Dann das rausgerede mit dem Römischen Recht! Nee das ist heute noch höchste Priorität, wie kann man soviel Unfug von sich geben! Die Marionetten handeln nur im Auftrag der Kirche und nicht im Auftrag des Volkes! Quacksalber!!!

  4. Ichweißbescheid schreibt:

    Warum steht auf dem Staatsangehörigkeitsausweis denn eigentlich der Name, obwohl in der BRD eigentlich einheitlich der Name für Ausweise verwendet wird?

    • Eisenfresser schreibt:

      Ich verstehe die Frage nicht…

    • Patrick Lassan schreibt:

      @ Ichweißbescheid: Eine sehr tiefsinnige Frage. Wann ist ein Name ein Name, und wenn ja, warum nicht? Sollte das nicht zu denken geben? Ich glaube nicht.

      • Holperbald schreibt:

        @Patrick Lassan:

        Definitiv! Im Wort „Nudelauflauf“ ist übrigens einmal das Wort „Nude“ und zweimal das Wort „Lauf“ enthalten. Wollte ich nur erwähnen. Passt zur Diskussion über Personalausweise, Namen und ob da „Deutsch“ oder „Deutsche/r“ steht.

        Ich meine, ist ein Nudelauflauf auch ein Nudelauflauf, wenn ich in angezogen und in aller Ruhe zubereite? Wie kann er ein Nudelauflauf sein, wenn er doch 45 Minuten der Ruhe und des Wartens erfordert? Hat darüber schon mal jemand nachgedacht? Und vielleicht während des Wartens seinen Ausweis studiert?

  5. Nachtmeister schreibt:

    Was eine NAME ist steht eindeutig im HGB §17. Deshalb steht im Passgesetz und im Passmuster
    §4 die genauen Angaben wie diese wiedergegeben zu werden haben. Daran hält sich die Bundesrepublik nicht. Man bekommt die selben kruden und wirren Auskünfte Zitat: “ Familienname, Name, Nachname sind Synonyme. Sie bezeichnen alle das Selbe!“ und das stimmt defacto und dejure nicht. Ein Gesetz ist nutzlos wenn es nicht eine genaue Definition bzw. Vorschrift enthält wie etwas auszuführen oder bestimmt werden soll/ muß. Soviel zum Thema Namen und Familienname.
    Alles weitere ergibt sich aus den geltenden Gesetzen der BRD.
    Nebenbei:
    Schaut mal nach welches Land bei der UN/ UNO registriert ist? Deutschland/ Germany oder Bundesrepublik Deutschland/ Federal Republic of Germany? Möglicherweise kann auch hier der Autor des Artikels „geschwurbel“ erkennen.

    • Eisenfresser schreibt:

      In § 17 HGB wird Name für das HGB definiert. Nur dafür.
      Der Autor dieses Artikels hat mal nachgeschaut, welches Land bei den UN gelistet ist. Und was soll ich sagen: da steht es sei das Deutschland, dass durch den Beitritt der DDR zur BRD ein souveräner Staat sei. Und wenn die DDR der BRD beitritt, wie heißt der Staat dann?

    • kairo schreibt:

      Auch dir hilft unfehlbar ein Blick in die Personalausweisverordnung, Anhang 3, Punkt 5 sowie erste Zeile der Tabelle.

      Ebenfalls sehr hübsch ist die Passverordnung, Anlage 11, Punkt 5 sowie die Angaben zu Feld Nr. 1.

      Was die Mitgliedsliste der UN betrifft, so sag mir doch mal, wo da (englische Version) die „Republic of Austria“ oder das „Kingdom of Belgium“ auftaucht.

  6. ptito schreibt:

    In § 17 HGB wird doch nicht das Wort „Name“, sondern der Begriff „Firma“ definiert.
    „Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.“
    Sonst müsste ja da stehen „Der Name ist die Firma eines Kaufmanns…“, was auch wenig Sinn ergeben würde.
    Hier wird die besondere Bedeutung, die der Begriff „Firma“ im Handelsrecht hat, durch den allgemeinsprachlichen Begriff „Name“ erklärt.
    Die vermeintliche besondere Bedeutung von „Name“ ist hier reine Einbildung.

    • Eisenfresser schreibt:

      Stimmt. Mein Fehler!

      • gnaddrig schreibt:

        Aber so oder so werden Details für Ausweisdokumente eben nicht im Handelsgesetzbuch festgelegt, sondern in den eigens dafür verabschiedeten Gesetzen. Mein Reisepass enthält jedenfalls alle der in §4 PaßG vorgeschriebenen Angaben. Zumindest in meinem Fall haben sich die Behörden also an die relevanten gesetzlichen Vorgaben gehalten.

  7. Horst schreibt:

    @Nachtmeister
    Ein Blick in die Datenbank der UN entlarvt problemlos Geschwurbel:
    https://unterm.un.org/UNTERM/Display/Record/UNHQ/NA/745bbc2a-fc50-4b94-bb96-2ff7ed380081

  8. Förster schreibt:

    Die Art und Weise wie Sie versuchen die Leute zu verarschen ist schon fast strafbar.
    In keiner Sprache der Welt ist so einwandfrei definiert was ist. So wie es geschrieben steht – so ist es auch gemeint – und versuchen Sie nicht etwas anderes zu verbreiten, es währe gelogen. “ ist so und so gemeint“ gibt es nicht.
    Es ist so wie es geschrieben steht.
    Das ist nun mal in der deutschen Sprache so.
    Siehe jur. Wörterbücher und die Sprache im Recht…….
    Und was in evtl. fiktiven Gesetzen steht, die von
    nicht legitimen Organisationen konstruiert worden sind, ist eh hinfällig.

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