Leserwunsch: Besatzungskosten? Heute?

Ich wurde gebeten, mich mal mit dem Artikel „Deutschland: Aktuelle „Besatzungskosten“ belaufen sich geschätzt auf über 30 Mrd. € jährlich“ zu beschäftigen. Diesem Wunsch will ich hiermit nachkommen.

Der Artikel ist den „Veraulichen Mitteilungen“ entnommen. Bei meinen Recherchen über den Artikel habe ich festgestellt, dass dieser sich in „einschlägigen Kreisen“ großer Beliebtheit erfreut.

Warum das so ist, und ob das zu Recht so ist, werde ich nachfolgend darlegen. Ich werde den Artikel absatzweise kommentieren.

„Wenngleich die Worte sehr diplomatisch gewählt werden – es ist doch unverkennbar, daß (nach der „einfachen“ Bevölkerung) inzwischen auch immer mehr deutsche Politiker über die Spionageaktivitäten der USA verärgert sind.

Der seit nunmehr fast 70 Jahren stets richtige Hinweis, daß es noch immer keinen Friedensvertrag gibt (der für eine vollständige politische Souveränität Deutschlands unerläßlich wäre), wird längst nicht mehr als angeblich rechtsextremistische Fabel diffamiert, sondern als zwar vom Grundsatz her richtig, aber kaum mehr zu „heilen“ – und im Grunde auch nicht erforderlich – dargestellt.“

Es stimmt, dass es keinen förmlichen Friedensvertrag gibt. Es gibt aber Frieden. Und es gibt eine Menge bi- und multilateraler Abkommen und Verträge, die diesen Frieden fördern und regeln. Es gibt also schlichtweg keine Notwendigkeit, für einen Friedensvertrag. Denn die Behauptung, ein solcher wäre für eine vollständige politische Souveränität Deutschlands unerläßlich, ist falsch. Warum sollte dies so sein? Die volle Souveränität Deutschlands ergibt sich aus dem 2+4-Vertrag.

„Tatsächlich käme ein Friedensvertrag insbesondere Washington teuer zu stehen, und im Pentagon müßte man über eine grundsätzlich neue logistische Organisation der noch immer zahlreichen Auslandseinsätze der US-Armee nachdenken. Doch immer mehr deutsche Politiker und Beobachter halten es für an der Zeit, einmal über die noch aus der „offiziellen Besatzungszeit“ resultierenden, aktuellen Belastungen Deutschlands zu sprechen. „

Nun, es besteht zunächstmal die Gefahr, dass ein Friedensvertrag Deutschland teuer zu stehen kommt. Denn im Londoner Schuldenabkommen wurde 1953 vereinbart, die Frage von Reperationen bis zum Abschluss eines Friedensvertrages zurück zu stellen. Es ist also im Sinne Deutschlands, dass es zwar Frieden, aber keinen Friedensvertrag gibt. Washington hingegen wäre das vermutlich ganz egal.

„Noch immer sind nämlich 25.000 britische und 60.000 US-amerikanische Soldaten auf deutschem Boden stationiert. Es gibt zusammen über 70 unter ausländischem Regiment stehende Militärstützpunkte mit Flugzeugen, Hunderten Panzern, etlichen Raketenwerfern und noch immer mehr als 100 Atombomben! Es ist eine Militärausstattung, die nach verbreiteter Expertenauffassung nicht dem Rahmen eines freundschaftlichen Militäraustausches zwischen befreundeten Ländern entspricht, sondern einem Besatzungsstatus ähnelt. Im Irak waren in den vergangenen Jahren z.B. nicht mehr fremde Militärkräfte stationiert. „

Zunächst sind die Zahlen falsch. 2014 waren es rund 13.000 Briten (die bis 2020 komplett abziehen werden) und rund 42.000 US-Amerikaner.  Ich zähle auch nur 63 ausländische Militärstützpunkte. (Quelle: Wikipedia)

Interessieren würden mich aber, die „Experten“, die hierin eine Ähnlichkeit zu einer Besatzung sehen. Denn den insgesamt in Deutschland stationierten rund 58.000 ausländischen Soldaten stehen rund 180.000 deutsche Soldaten gegenüber. Ganz davon abgesehen, dass die Anwesenheit der ausländischen Soldaten nicht ohne deutsches Einverständnis erfolgt ist. Von einer Besatzung also keine Spur.

„Und die vorgegebenen Zahlen konnten und können nur geschätzt werden, weil es deutschen Politikern strikt untersagt ist, die Einrichtungen der Alliierten auch nur zu inspizieren. Das Recht zur Stationierung und ihre völlige Bewegungsfreiheit innerhalb Deutschlands (!) ließen sich die Alliierten im übrigen im Zuge der Verhandlungen zur deutschen Wiedervereinigung auf unbefristete Zeit verlängern. Und die dabei entstehenden Kosten müssen laut Artikel 120 des Grundgesetzes die deutschen Steuerzahler tragen.“

Der letzte Satz ist ein LÜGE! Ich verweise insofern auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Inge Höger, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE, in der es heißt:

„Nach den völkerrechtlichen Verträgen (NATO-Truppenstatut und Zusatzabkommen) tragen die ausländischen Streitkräfte die Kosten für die Stationierung ihrer Truppen in Deutschland grundsätzlich selbst. Insbesondere tragen sie die Kosten ihrer Bau- und Infrastrukturmaßnahmen sowie die laufenden Bewirt-
schaftungskosten der von ihnen genutzten Liegenschaften.“

sowie das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur Frage der Besatzungskosten, in dem es heißt:

„Besatzungskosten sind die finanziellen Aufwendungen, die aus der Stationierung von
Besatzungstruppen in einem besetzten Gebiet entstehen. Gemäß Artikel 120 Grundgesetz werden die Besatzungskosten vom Bund übernommen. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten vom 26. Mai 1952 (des sogenannten Deutschlandvertrages; Bundesgesetzblatt 1955 II S. 303) endete das Besatzungsregime am 5. Mai 1955. Nach diesem Zeitpunkt sind keine Aufwendungen für die Besatzungsmächte bzw. Besatzungskosten im Sinne des Artikels 120 Grundgesetz mehr entstanden. „

Ich denke, an dieser Stelle kann ich die Analyse des Artikels beenden, denn es handelt sich bei den aufgeführten Kosten keinesfalls um Besatzungskosten. Ich verweise gerne noch auf ein weiteres Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen. Darin heißt es:

„Im Jahre 2013 betrugen die Kosten für die betreffenden Verteidigungslasten […] insegsamt ca. 39,5 Mio. € […]. Dabei handelt es sich nicht um „Besatzungskosten“ im Sinne des Artikels 120 Grundgesetz.“

Fazit: Die Kosten, die der Bundesrepublik Deutschland durch die Anwesenheit ausländischer Soldaten entstehen, sind KEINE Besatzungskosten und sie sind niedriger, als im Artikel behauptet wird. (Ganz davon abgesehen, dass es auch erheblichen Einnahmen durch die Anwesenheit der ausländischen Truppen gibt, die man gegenrechnen müsste.)

Der Artikel versucht seriös und gut recherchiert zu wirken, ist es aber nicht. Dies kann man unter anderem an folgenden Formulierungen erkennen:

„… nach verbreiteter Expertenauffassung … nach verbreiteter Expertenschätzung“

Wer sind denn diese Experten? Warum gibt es keine Belege, keine einzige Quellenangabe?

 

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

16 Antworten zu Leserwunsch: Besatzungskosten? Heute?

  1. kairo schreibt:

    Die kommen doch immer mit dem gleichen dummen Zeug, etwa dem hier:

    „Und die vorgegebenen Zahlen konnten und können nur geschätzt werden, weil es deutschen Politikern strikt untersagt ist, die Einrichtungen der Alliierten auch nur zu inspizieren.“

    Die „Einrichtungen der Alliierten“ sind deutsche Einrichtungen, die den NATO-Truppen zur Nutzung überlassen worden sind. Es ist wie mit einer Mietwohnung: sie gehört nicht mir, aber ich darf sie nutzen. Und der Vermieter darf keineswegs rein- und rausspazieren, wie es ihm passt – er braucht einen guten Grund und muss sich anmelden. So ähnlich verhält es sich hier auch.

    Es gab in der 18. Wahlperiode eine ähnlich gelagerte Anfrage der Linken Fraktion; die Antwort findet man als BT-Drucksache 18/1400. Da hieß es:

    „3.Sieht die Bundesregierung sich in der Pflicht, die Aktivitäten ausländischer Militärs in Deutschland zu beobachten und zu kontrollieren?
    Die Bundesregierung führt regelmäßig Gespräche mit den Regierungen der Verbündeten, bei denen die Bundesregierung die Pflicht zur Einhaltung deutschen Rechts nachdrücklich betont.“

    Es gilt also sehr wohl deutsches Recht, ungeachtet der Immunität der Truppen. Es ist wie bei Botschaften: auch Diplomanten müssen sich an die Verkehrsregeln halten. Tun sie es nicht, wird es natürlich schwierig – man kann nicht einfach die Polizei, den Gerichtsvollzieher oder die Gewerbeaufsicht in die Botschaft schicken, und auch nicht in die Kaserne ausländischer Truppen. So etwas muss dann auf der politischen Ebene geregelt werden.

    Genau so daneben liegt:

    „Der seit nunmehr fast 70 Jahren stets richtige Hinweis, daß es noch immer keinen Friedensvertrag gibt (der für eine vollständige politische Souveränität Deutschlands unerläßlich wäre), …“

    Als wäre ein Staat nur dann souverän, wenn er mit allen anderen Staaten Frieden hat. Oder als würde er seine Souveränität verlieren, wenn er Krieg hat. Da denken die Leute wirklich nicht von Zwölf bis Mittag. Japan ist also nicht souverän – es hat bis heute keinen Friedensvertrag mit Russland. Und mit China haben sie auch erst 1978 einen geschlossen. Au weia, das sieht aber schlecht aus, liebe Japaner …

  2. Holperbald schreibt:

    Vielen Dank für das angehängte Schreiben AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Besatzungskosten [#6327]. Ich habs mir gleich gespeichert.

    Schön, wie die Sachbearbeiterin es richtig raushängen lässt, dass er genau das bekommt, was ihm nach Recht und Gesetz (Gilt es doch????) zusteht.

    Insbesondere der Passus „Ich rege an, dass Sie sich über die in öffentlichen Bibliotheken verfügbaren Informationen in eigener Recherche und ggf. in wissenschaftlich geprägten Kreisen (z.B. Universitäten, Fachhochschulen) zur Sache informieren.“ ist göttlich! 🙂

    (Anm: vorrausgegangen war eine Anfrage, wie den der Begriff „Bund“ zu definieren sei und der Begriff „vereinigtes Wirtschaftsgebiet“. Da ich annehme, dass der Antragsschreiber nie eine Universität oder FH von innen sehen wird, helfe ich ihm gerade (ich denke nicht, dass es hilft, aber die Chance, dass er es hier liest, ist grösser als in einer FH)

    „Bund“ ist eine Methode, die Hose zuzubekommen und „Vereinigtes Wirtschaftsgebiet“ ist ein Kneipenviertel. Aber was Hosen mit Wirtshäusern zu tun haben, leuchtet mir auch nicht ein.

    Spass beiseite:

    Ich hab mal wieder aus dem Buch „Vorwärts in die Vergangenheit“ auskopiert:


    Unter dem „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“ oder der „Bizone“ verstand man die vereinigte Wirtschaftsverwaltung der britischen und amerikanischen Besatzungszone, die am 1. 1. 1947 zu einer Wirtschaftseinheit zusammengeschlossen worden waren. Es kann als Vorform der Bundesrepublik Deutschland betrachtet werden. Obwohl der Anschein einer Staatlichkeit möglichst vermieden wurde, hatte das Vereinigte Wirtschaftsgebiet eine Reihe von Behörden und legislativen Organen und auch ein Obergericht.

    (Dieses nahm bis zur Errichtung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1951 dessen
    Aufgaben wahr, siehe Art. 137 (3) GG.) Mit der französischen Besatzungszone kam es schritt-
    weise zu einer engeren Zusammenarbeit, so dass man seit Herbst 1948 häufig die Bezeich-
    nung „Trizone“ gebrauchte (daher auch der Ausdruck „Trizonesien“), doch trat sie nie förm-
    lich dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet bei. Wenn man offiziell von Trizone redete, meinte
    man die politische Zusammenarbeit der drei Westzonen. Formalisiert wurde diese ange-
    sichts der bevorstehenden Gründung der Bundesrepublik durch ein Abkommen der West-
    mächte vom 8. April 1949 [79], das die Grundlage für das Besatzungsstatut bildete. Das war
    aber nicht als Erweiterung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets anzusehen.
    Der Bund wurde bei seiner Gründung im vollen Umfang Rechtsnachfolger der Verwaltung des
    Vereinigten Wirtschaftsgebietes. Nicht die in der Bizone entstandenen Länder oder die dort
    gelegenen Kommunen traten die Rechtsnachfolge an, sondern der Bund. So wurden dessen
    Beamte und Angestellte in den Bundesdienst übernommen, und alle Einrichtungen und Behörden des Vereinigten Wirtschaftsgebiets kamen unter die Hoheit des Bundes. Spätestens im Jahre 1950 wurden sie auf der Grundlage von GG Art. 130 (1) als solche abgeschafft und ihre Aufgaben entweder anderen Bundesbehörden zugeordnet, oder sie wurden in Bundeseinrichtungen umgewandelt.Dass die Bundesrepublik über die Hinterlassenschaft des Vereinigten Wirtschaftsgebiets jetzt souverän
    bestimmen konnte, zeigt auch der Artikel 127 GG:

    Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten
    Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es
    nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach
    Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rhein-
    land-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen.

    Auch das ist also ein längst erledigter Artikel, nur wird hier explizit gesagt, wie lange er noch
    anwendbar war. Nur am Rande sei bemerkt, dass manche „Reichsideologen“ wirklich mäch-
    tig hinter der Zeit hinterherhinken, wenn sie etwa zu dem zitierten Artikel bemerken : Von diesen Ländern hört man in den Nachrichten komischerweise nichts.

    Verdächtig, verdächtig … Zumindest von Rheinland-Pfalz hört man aber schon dann und
    wann. Wo die anderen sich verstecken, müssen wir gelegentlich herausfinden.
    Rechtsnachfolge ist das Gegenteil von Identität. Während die Bundesrepublik völkerrechtlich
    identisch mit dem Deutschen Reich ist, das fortbestand, wurde sie der Rechtsnachfolger des
    Vereinigten Wirtschaftsgebiets, das mit ihrer Gründung erlosch. Die Bestimmung dieses Arti-
    kels hat sich somit längst erledigt.

    Noch eine Anmerkung zu erledigten Artikeln:

    Dass diese nicht zwingend gestrichen werden müssen, wenn sie sich erübrigt haben, findet man überall auf der Welt.

    England hat zunächst einmal gar keine geschriebene Verfassung und ist immer noch ein Staat. Stattdessen greift man dort auf eine Sammlung von Gesetzen und Grundsatzentscheidungen zurück, die seit dem Mittelalter sich im Rahmen der Aufklärung angesammelt haben und die als Grundlage zur Einhaltung der Menschenrechte dienen.

    Unter anderem steht da etwa, dass das Parlament nicht in Rüstung betreten werden darf. Ich unterstelle, der Paragraph ist die letzten paar hundert Jahre recht selten zur Anwendung gekommen. Trotzdem wird er nicht gestrichen, und die britische Armee ist keinesfalls gezwungen, das Rittertum wieder einzuführen, um dem Gesetz eine angemessene Daseinsberechtigung zu verleihen, ebenso, wie sie ihn nicht streichen müssen. Sie haben ihn eben. Fertig. Und genauso kann sich auch ein Artikel des Grundgesetzes erledigt haben.

    Das ist die wahre Definition von „Luxusproblem“

  3. Holperbald schreibt:

    So, und jetzt gehe ich ins vereinigte Wirtschaftsgebiet, wo ich nach der Haager Landbierordnung bedient werde. Erst ess ich ganz souverän 2+4 Pizza Trizone, bis mir der BUND platzt, und wenn sich die als Provisorium grundgesetzt hat, selbstverwalte ich den weinroten Diplomaten, bis sie mich aus der Kneipe amtsausweisen, weil ich über keine hinreichende Verfassung mehr verfüge, was nach dem 146. Artikel des Abends auch nicht mehr verwundern darf!

    Prost.

  4. Wilki schreibt:

    Weil das Kulturstudio im letzten Artikel hier Thema war, ist mir in diesem Zusammenhang Grawes Rede bei der Mahnwache in Rostock wieder eingefallen. Da waren die Besatzungskosten und der Art. 120 auch kurz Thema. Er fragt sich an dieser Stelle auch wer der Bund ist 😉 (ca. bei 4:10)

    Michael Grawe – Das Grundgesetz der Bundesrepublik: http://youtu.be/GaM5TNyONoo

  5. Holperbald schreibt:

    30 Milliarden, wer bietet mehr?

    Ein Dr. Hans Meiser, der letztes Jahr allerdings wohl verstorben ist, hat 18 Billionen (!!!) seit 1945 errechnet. Um rauszubekommen, wie er das errechnet hat, müsste ich wohl sein Buch kaufen.

    http://web9.hc042048.tuxtools.net/wordpress/?p=6415

    Aber egal, wers glauben will, dem kann die Zahl gar nicht hoch genug sein. Ein paar Nullen sind schliesslich schnell angefügt.

    Wenn wir mal davon ausgehen, dass der damit die Zeit bis heute meint, wären das (geteilt durch 70 Jahre) ca. 257 Milliarden Euro pro Jahr. Also summa summarum knapp die Hälfte des Bruttoinlandsproduktes. Versailles hat uns bis 2010 etwa 2 MIO Euro jährlich gekostet.

    Vielleicht sollten die Herren Aufgewachten mal einen Schuldenkongress einberufen, um sich auf eine Zahl festzulegen, die man nach aussen vertritt?

    Sowas ähnliches wie damals unter Konstantin das [URL=“http://de.wikipedia.org/wiki/Erstes_Konzil_von_Nic%C3%A4a Konzil von Nicäa“]Erste Konzil von Nicäa[/URL]

    • Holperbald schreibt:

      http://de.wikipedia.org/wiki/Erstes_Konzil_von_Nic%C3%A4a Konzil von Nicäa
      Sorry, das wollte in in den Text einbinden.

    • Horst schreibt:

      @Holperbald

      Die 18 Bill. Euro beziehen sich auf beide Weltkriege und beinhalten nicht nur tatsächlich geflossenes Geld, sondern z.B. auch die Verluste, die die deutsche Wirtschaft durch die Konfiszierung von Patenten und Gebrauchsmustern erlitten hat. Auch die Werte durch den Verlust von Kulturgut und Grund und Boden sind hier eingerechnet. Mit Besatzungskosten im eigentlichen Sinne hat seine Berechnung weniger zu tun.

  6. Holperbald schreibt:

    Ah ja, ok, dann sind das also weitgehend Szenarioberechnungen auf PxDaumen – Basis, und damit überschlagene und geschätzte Werte, keine wissenschaftlichen Berechnungen.

    Gewissermassen nach dem Motto:

    Was hätte ich im Leben schon alles erreichen können, wäre einiges anders gelaufen, hätte ich studiert, eine reiche Frau geheiratet, 6 richtige getippt, das letzte Geld nicht versoffen.

    Gut, solche Gedankenspiele sind ja legitim, sie sagen nur nichts aus. So ist das natürlich immer im Leben.

    Vielen Dank für die Aufklärung, dann weiss ich das einzuordnen.

    MFG Holperbald

  7. Horst schreibt:

    @Holperbald

    Ja, so ähnlich muss man sich das vorstellen. Dieser Dr. Hans Meiser hat mehrere Bücher geschrieben, u.a. „Gescheiterte Friedensinitiativen 1939-1945“. Der Tenor dieses Buches ist, daß der gute Onkel Adolf ja alles versucht hat den Freiden zu retten bzw. wiederherzusellen, aber der böse Churchill, der Schurke Stalin und der Verbrecher Roosevelt wollten ja unbedingt das friedliebende Deutschland und das brave Japan vernichten.

  8. Klappspaten-Bräu schreibt:

    30 mrd. € ??

    Also ich behaupte mal, es sind eher 2,87 Euro und ne Kasten Herfoder. Das Pfandgeld aber bitte nicht mit einrechnen !!

    Woher ich das weiss? Hab ich mal gelesen …. auf nem Kassenbon.

    😉

  9. Rütli schreibt:

    Danke für den Artikel.
    Bezüglich der der Fragen Souveränität und Friedensvertrag noch folgendes:
    Die deutsche Souveränität war 1945 durch die alliierte Besatzung verlorengegangen und wurde für die Bundesrepublik mit Inkrafttreten des Deutschlandvertrages 1955 wieder hergestellt. Letzteres wird von den Souveränitäts-Bestreitern ignoriert. Sie meinen irrigerweise dazu wäre der Abschluss eines Friedensvertrages nötig und übersehen dabei, dass ein nicht-souveräner Staat gar keine internationalen Verträge, also auch keinen Friedensvertrag, abschliessen kann.

    • kairo schreibt:

      Mit gewissen Einschränkungen durchaus. Die Bundesrepublik hat ja z. B. 1953 das Londoner Schuldenabkommen abgeschlossen, ohne souverän zu sein. Auch die Bundesländer schließen gelegentlich Verträge, obwohl sie nicht souverän sind, aber Staatsqualität haben sie.

    • kairo schreibt:

      Nachtrag: Frieden ist keine Voraussetzung für Souveränität. Wie Deutschland seine Souveränität nicht verlor, als es den Krieg anfing, brauchte es auch keinen Friedensvertrag, um sie wiederzubekommen.

      Verloren ging die Souveränität durch die Besatzung. Es lag im Ermessen der Besatzer, sie zurückzugeben. Das taten sie 1954 (DDR) bzw. 1955 (Bundesrepublik).

      Klar, es wurde schon dafür gesorgt, dass die Deutschen in Ost und West nicht aus der jeweiligen Reihe tanzten. Aber das galt auch für eine Reihe anderer Staaten, an deren Souveränität kein Zweifel bestand.

Hinterlasse einen Kommentar