Nachtrag zu Peter Fitzek und dem Reichsbürger-Handbuch

In meinem gestrigen Beitrag habe ich mich mit Peters Gegendarstellung zum neu erschienen „Reichsbürger-Handbuch“ auseinandergesetzt. Dass das ganze auch kürzer geht, beweist Gastautorin „dieda“ aus dem Antireichsdeppenforum des Sonnenstaatland.

 

Der Kommentar von Peter ist mal wieder

lediglich ein Propagandawerkzeug,

welches eine Mischung von Wahrhaftem, Halbwahrem und Lügen ist, aber auch mit den Werkzeugen der Unterlassung wahrhafter Fakten und auch mit zahlreichen unterschwelligen Botschaften arbeitet

und ist psychologisch perfide aufgebaut.

Um die Aufdeckung der Propaganda, der Habwahrheiten und Lügen in allen Punkten zu leisten, würden hier hunderte Seiten erforderlich sein.

Auch will der Kommentar gar nicht

sachlich fundiert aufklären. Es soll vor allem emotional berühren.

Es

wird auch nicht unterschieden und differenziert, sondern lediglich gleichgemacht und diffamiert.

Es ist vor allem ein subtiler Versuch der Beeinflussung von den Menschen,

 

und zeugt wieder einmal nur von Unkenntnis und/oder einem verlogenen Propagandafeldzug.

Hier soll der Leser wohl wieder nur verwirrt werden.

Wieder werden von den Zerstörern der Demokratie und Freiheit Begriffe verwendet, die positiv belegt sind.

Nichts jedoch könnte ferner der Wahrheit sein als diese suggerierten Aussagen!

So scheint es, dass sich dieser Kommentar im

Neusprech-Stil

für die Schaffung von Sicherheit einsetzt und vorbeugend zerstörerische Tendenzen beseitigen helfen möchte. Dabei ist für den geschulten Psychologen gut erkennbar, was hier mithilfe von Sprache, Emotion und Information

und

mithilfe psychologischer Techniken das Unterbewußtsein der Leser programmiert wird.

Hier macht sich der Bock wieder selbst zum Gärtner. Hier werden die Begriffe in ihrem Sinn verkehrt.

Oder es werden

Begriffe verwendet, die genau das Gegenteil sind, von dem, was diese Gruppierung und ihre Hintermänner in Wahrheit tätigen. Es wird im ganzen Pamphlet in unverschämter Weise gelogen und weiter bewußt die freiheitlich-demokratische Grundordnung zerstört.

Zusammengefaßt kann man hier klarstellen:

Mithilfe derartiger Lügen geht es darum, daß ein Deutscher gegen einen anderen Deutschen entschlossen vorgeht.

 

Danke für diesen Gastbeitrag, dieda! Die Zitate entstamen allesamt dem krd-blog.

Ihr wollt auch mal einen Gastbeitrag schreiben? Meldet Euch unter eisenfrass@gmx.de !

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6 Antworten zu Nachtrag zu Peter Fitzek und dem Reichsbürger-Handbuch

  1. gnaddrig schreibt:

    Schick, straight from the horse’s mouth sozusagen. Sehr elegant 🙂

  2. Willkürgegner schreibt:

    Mit unserem fiktiven Rechtsstaat in den Bürgerkrieg.

    Die Grundidee unserer Gesellschaftsordnung: Machtmissbrauch von Herrschenden wird verhindert, weil diese verpflichtet sind, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten (vgl. sinngemäß http://www.gewaltenteilung.de/tag/demokratieprinzip).
    Das widerspricht Verhaltensgesetzen, denn Macht verbessert nicht, sondern sie verschlechtert meist den Charakter (vgl. http://www.leadion.de/2010/12/15/Macht-veraendert-Menschen/), sie verführt zum Lügen und zum Sadismus (vgl. http://www.wiwo.de/erfolg/management/der-boss-effekt-was-macht-aus-den-menschen-macht/10261622.html).
    Rechtsstaat nur Fiktion: Dr. Egon Schneider, früher Richter am OLG Köln, führt „experimentellen“ Nachweis- http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682.
    Bei uns wird an die Tradition und Gepflogenheiten totalitärer Staaten angeschlossen, wobei nicht selten alle unheilvoll zusammenspielen: die Behörden, die Gerichte, willfährige PsychiaterInnen und Sachverständige, Gesetz und Politik, vgl. Buch „Fehldiagnose Rechtsstaat“, http://behoerdenstress13.com/tag/isbn-3-8334-1526-6/, http://www.sgipt.org/politpsy/recht/KapRech0.htm und http://www.meinungsverbrechen.de/.
    Ex-Richter Frank Fahsel bestätigt, dass Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen systemkonform sind. Er hat unzählige Kollegen erlebt, „die man schlicht ‚kriminell‘ nennen kann“, vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740.
    Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht (Erfolgsquote 0,2 – 0,3%- http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237) und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Einzelfallgerechtigkeit gibt es selbst in schwersten Fällen für die meisten Betroffenen nicht. Das bedeutet, sie sind hilflos der Willkür des Staates und den schweren Folgen dieser Willkür ausgeliefert (vgl. http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html).
    Man muss mit der Illusion aufräumen, in Deutschland handele es sich um einen vorbildlichen, demokratischen Rechtsstaat, wie es uns die Medien in Unwissenheit und die Politiker mit Kalkül suggerieren wollen… Der Rechtsstaat steht nur auf dem Papier. Der positive Sinngehalt der einschlägigen Gesetze wird in den Köpfen der zuständigen Beamten derart deformiert, dass vom ursprünglichen Gesetzeszweck so gut wie nichts davon übrig bleibt. Bürger mit Zivilcourage und Rückgrat sind hier besonders gefordert, hinter denen sich die unzufriedenen Heere der Duckmäuser und der Angepassten verstecken können (von http://web.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf).
    Einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal (von http://hu-marburg.de/homepage/debatte/info.php?id=134).
    „Ein Justizapparat, der zu einer menschlichen Vornehmheit der Sprache nicht findet, begeht Akte der psychischen Vergewaltigung und leistet Beiträge zur Erzeugung krimineller Energie für die Zukunft.“ (Quelle: http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf).
    Wegen der laufenden psychischen Vergewaltigung findet immer mehr eine Ablehnung des Systems statt. Beispiele: „GEZ-Verweigerer“, „Steuerverweigerer“, „Verfassungsgebende Versammlung“, „Selbstverwaltung der natürlichen Person“, „Germaniten“, „Reichsbürger“, „nationale Befreiungsbewegung Deutschland“, „Bund für das Recht“, „Arbeitsgemeinschaft staatlicher Selbstverwaltungen“, Faschistengegner (http://staatenlos.info/) usw..
    Die herrschende Oberschicht lebt in ihrer eigenen heilen Welt und scheint wie damals in der DDR keinen Dialog sondern Schikanierte noch intensiver mobben zu wollen. Dadurch muss es zum Bürgerkrieg kommen. Die CIA prophezeit übrigens einen Bürgerkrieg in Deutschland und der EU (s. Internet).

    • Eisenfresser schreibt:

      Welcher Staat ist ein vorbildlicherer und demokratischerer Rechtsstaat? Ja, es ist nicht alles perfekt hier – aber ich bin trotzdem froh, hier zu leben.

    • John schreibt:

      Wegen der laufenden psychischen Vergewaltigung findet immer mehr eine Ablehnung des Systems statt.
      Zur Untermauerung dieser These gibt es doch bestimmt eindeutige Forschungsergebnisse. Wo kann ich die denn finden?

      Bezüglich der Erfolgsquote bei Verfassungsbeschwerden:
      Ich zeige Sie jetzt aufgrund Ihres Posts hier wegen, Beleidigung, Nötigung, Urheberrechtsverletzungen, Verunglimpfung des Staates und wenn wir gerade dabei sind, auch wegen Hochverrates an.
      Bei realistischer Betrachtung dieses Gedankenspiels können wir davon ausgehen, dass sämtliche Anzeigen eingestellt werden.
      Die Erfolgsquote meiner Anzeigen würde also 0% betragen. Welche Bedeutung hat diese diese Quote bei der Beurteilung des Rechtsstaates?

  3. Holperbald schreibt:

    Das Problem, und das sieht man aktuell (Böhmermann) wieder, ist das, dass die meisten Menschen denken, ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem Sie recht bekommen. Einen Rechtsstaat kennzeichnet, dass er sich einerseits an geltende Gesetze hält, und diese so auslegt, dass „Recht“ und „Gerechtigkeit“ möglichst deckungsgleich sind. Dass das nicht durchgängig geschieht, steht ausser Frage – aber es besteht die Möglichkeit, dagegen Rechtsmittel einzulegen.

    Mal ein Gedanke hierzu: Es gibt hierzulande einen Paragraphen 90a (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole).

    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)

    1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
    2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar.

    (3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

    Das heisst, jeder Reichsbürger, der die Bundesrepublik Deutschland als BRID, BRDDR, BRDVD, Bunzelrepublik oder was weiss ich was bezeichnet, könnte deswegen verfolgt werden.

    IST EUCH REICHSDEPPEN DAS KLAR???

    Und wieviele werden deswegen wirklich verfolgt? Also ich weiss von keinen oder nur ganz wenigen.

    Kein Staat der Welt muss es sich gefallen lassen, wenn man seine Fahne verbrennt, seine Symbole beleidigt, und seinen Namen öffentlich verhuntzt.

    Heißt das jetzt, dass die Bundesrepublik kein Rechtsstaat ist, weil sie bestehende Gesetze nicht anwendet? Das Argument hab ich aber von Reichsbürgern noch nie gehört… Meines Wissens handelt es sich hier um ein Offizialdelikt, der Staat müsste also von sich aus tätig werden.

    Also, was macht einen Rechtsstaat aus? Ich meine, dass er sich an Gesetze hält, überflüssige Gesetze abschafft und anpasst, dass er Tatbestände genau ausformuliert und somit Rechtssicherheit schafft. Natürlich schränken manche Gesetze die Meinungsfreiheit ein – Beleidigung, Volksverhetzung, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole und noch ein paar andere. Gleichwohl bin ich aber froh, und finde es zeichnet – nicht den Staat, sondern seine Bürger – aus, wenn man eben nicht jedes Kinkerlitzchen zur Anzeige bringt, sondern auch mal über gewissen Dingen steht. Frei nach dem Motto: „Was kümmerts die Eiche, wenn sich die Wildsau dran reibt?“.

    Nichtsdestotrotz besteht aber ein Staat eben nicht nur aus seinen Gesetzen, und seinen Institutionen, sondern auch aus seinen Bürgern, die den Staat gestalten.

    Wie oft wird auf bundesdeutschen Strassen gedrängelt, (Nötigung), es werden Mittelfinger verteilt und „Scheibenwischer“ gezeigt. Wenn da jeder gleich beleidigt von seinem Recht auf Anzeige Gebrauch machen würde, hätten Polizei und Justiz nichts anderes mehr zu tun…

    Davon sind aber die Reichsbürger selbst (und auch so manche Politiker, off Topic) weit entfernt.

    Und schließlich darf man nicht vergessen, dass jeder Staat seine Gesetze nicht neutral, sondern mit einem gewissen Dysphemismus formuliert – Also etwas, wo jeder erstmal geneigt ist, zuzustimmen. „Verunglimpfung des Staates“ ist so eine Formulierung. Ohne die Gesetze jetzt auf eine Ebene stellen zu wollen, aber auch in der DDR hieß es nicht „Verstoss gegen die freie Meinungsäußerung“ oder „geäußerter Wunsch nach Freiheit“, sondern „Republikhetze“, und auch beim GröFaZ suggerierte „Wehrkraftzersetzung“, ein „hehres Ziel“ zu schützen.

    Heisst: Es ist immer schwierig, den Kompromiss zu finden. Welche „Meinung“ schütze ich, welche ist strafbar, und wie bestrafe ich? Die Tatsache, dass der Paragraph „Republikhetze“ in der DDR zur massenhaften Anwendung mit bis zu 10 Jahren Bautzen bei äußerst fragwürdigen Rechtsmitteln und Haftbedingungen kam, gegenüber der Tatsache, dass die meisten Menschen gegenüber dem Verbalstuhl von Reichsbürgern gegenüber der ach so verhassten BR***D, kennzeichnet durchaus einen relaxten Umgang, der die Meinungsfreiheit und die Rechtsstaatlichkeit in einem Umfang, von dem Reichsbürger in anderen Staaten nur träumen könnten.

    Ihre letzte Quellenangabe (Siehe Internet) lass ich übrigens mal unkommentiert so stehen.

    • Caspar Borner schreibt:

      Guten Tag Holperbald,
      vielen Dank für die ausführlichen Worte zu den abstrusen Thesen diese Willkürgegners. Im Kern haben Sie den Nagel auf den Kopf getroffen: Recht und Rechtsstaatlichkeit bedeutet im Reichsbürgerunivsersum – leider jedoch nicht nur in diesem – immer, dass das ich, das klageführende oder beklagte Individuum, »Recht« bekommt. Also Recht nur dann als »gerecht« wahr genommen wird, wenn es dem Subjekt positiv dient. Dabei missversteht man prinzipiell, dass Recht die objektive Normierung menschlichen Zusammenlebens darstellt und nicht die tagesaktuelle Auslegung persönlichen Rechtsempfindens.
      Aus der Sicht der Reichsbürger ist die Bundesrepublik wohl wirklich kein Rechtsstaat sondern nur ein Gesetzesstaat. Was bedeutet, dass »offenkundige substanzielle Gerechtigkeit [wird] durch eine Reihe von formalen Methoden, Grundsätzen, Normen und Einrichtungen [behindert]« (Carl Schmitt (1934). Nationalsozialismus und Rechtsstaat. In: Juristische Wochenschrift 1934, S. 713ff., Verlag Moeser, Leipzig)
      Carl Schmitt hat noch einige andere Thesen aufgestellt, die sicherlich mit dem Rechtsverständnis der Reichsbürgerszene harmonieren, z.B.: dass der Rechtsstaat nicht einer Harmonisierung von Staat und Gesellschaft dient, also der Unterordnung des Staates unter die Zivilgesellschaft. Der Rechtsstaat hat vielmehr die Aufgabe, die Zivilgesellschaft zu ordnen. Mit dererlei Denkansätzen ebnete er den Weg zu späteren Interpretationen des Begriffs Rechtsstaat in dem »Sicherheit der völkischen Lebensordnung […] vor der Sicherheit des Einzelnen [einen vorrangigen] Wert im völkischen Staat [habe]«. (Koellreutter, O. (1932). Der nationale Rechtsstaat. Zum Wandel der deutschen Staatsidee. Mohr. Tübingen). Also eine auslegungsfähige »Gerechtigkeit« vor Rechtssicherheit zu stehen hat.
      Das diese Grundsätze aus einer braunen Zeit heute noch nachwirken, hat nichts mit dem Extremismus der Reichsbürgerszene zu tun (diesen gibt es leider auch). Es ist für mich ein Zeichen dafür, dass in diesen Kreisen ein tiefes Unverständnis über die gesellschaftliche Realität herrscht. Diese Menschen können nicht begreifen, dass Leben Evolution, Weiterentwicklung, bedeutet. Sie wollen Stillstand. Diesen, falsch verstandenen, Konservatismus erwarten sie auch vom Rechtsstaat. Dieser soll klare Normen definieren, die beschützen und bewaren und bestrafen – Schwarz und Weiß eben. Dies entspringt ihrer tiefen inneren Unsicherheit und dem mangelnden Selbstwert.
      Dabei verkompliziert man die eigenen Denkprozesse noch, in dem man die prinzipielle Unterscheidung zwischen Zivil- und Strafrecht nicht begreift. Erkennt nicht, dass der Staat nicht Synonym Gerechtigkeit ist sondern der Sachwalter, der dem Individuum die Durschsetzung subjektiven Rechts ermöglicht nicht garantiert. Wobei sich garantiert auf die individuelle positive Rechtsfolge bezieht.
      Vor diesem Hintergrund sollte man auch den Exkurs des Willkürgegners zum Erfolg von Verfassungsbeschwerden sehen. Die von ihm zitierten Zahlen, beziehen sich auf eine Kundenrezension bei AMAZON. Ich lasse diese einmal unkommentiert und nehme das Beispiel Verfassungsbeschwerde als Beleg für meine These vom mangelnden Rechtsstaatlichkeitsverständnis. Die Verfassungsbeschwerde hat den Zweck Rechtsverstöße bei Grundrechten oder grundrechtsähnlichen Rechten geltend zu machen. Diese Rechtsverstöße müssen den Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar betreffen (Hopfauf (2011). Art. 93 Rn, 182 Rn ff. in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf. Kommentar zum GG, 12. Aufl. Carl Heymanns Verlag. Köln). Ein diffuses Ungerechtigkeitsgefühl reicht zur Führung einer Verfassungsbeschwerde also nicht aus, es bedarf der tatsächlichen Verletzung eines Grundrechts. Und ich glaube, hier liegt der Hase im Pfeffer: Eine Verfassung regelt die Stellung der Normorganisation zum Normunterworfenen. Die Verfassungsgerichtsbarkeit prüft, ob die Normorganisation normenkonform handelte im Umgang mit dem Normunterworfenen. Der Reichsbürger glaubt aber, die Verfassungsbeschwerde prüft ob die Norm für den einzelnen Normunterworfenen gerecht ist. Wenn einem der prinzipielle Unterschied bewusst ist, dann ist einem Klar, dass es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts ist, für alle 82 Millionen Bundesbürger die individuelle Erträglichkeit von Gesetzen zu prüfen, sondern nur, ob diese Gesetze korrekt gegen die 82 Millionen Bundesbürger angewandt werden. Dies deckt sich natürlich nicht mit einem völkischen Rechtsverständnis und schon ist die Bundesrepublik kein Rechtsstaat mehr.
      Für mich ganz persönlich ist es übrigens ein Zeichen von Rechtsstaatlichkeit, dass diese geringe Anzahl von Verfassungsbeschwerden tatsächlich erfolgreich sind (voraussgesetzt, dies sind belastbare Zahlen). Zeigt dies doch, dass die Gerichtsbarkeit in unserem Land das Rechtsstaatsprinzip ernst nimmt und konform dazu handelt.

      Holperbald, ich kann mich Ihren Schlussworten nur anschließen. Diese verwirrte Mischpoke jammert auf einem verdammt hohen Niveau. Es gab Zeiten in Deutschland, da war eine solche Geisteshaltung Grund für die Einweisung in ein »Schutzhaftlager«, was übrigens dem »gesunden Rechtsempfinden« geschuldet war – weil man ja den Abweichler vor dem »gesunden Volksempfinden« schützen musste. Wenn diese Geister einmal für fünf Minuten stringend über die Konsequenzen ihrer Hirnfürze nachdenken würden, es würden sich Abgründe auftun.

      In diesem Sinne
      Caspar Borner

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