Gregor Gysi und das Besatzungsstatut

Gregor Gysi ist der neue Star am Reichsdeppenhimmel. Seit er sich in einem Interview zur NSA-Affäre geäßert hat, gilt er als der Kronzeuge für alle Staatsleugner, denn er hat ja gesagt, Deutschland sei nachwievor besetzt. Und was sagt Herr Gysi dazu?

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32 Antworten zu Gregor Gysi und das Besatzungsstatut

  1. GeneralKapitalo schreibt:

    Die Reichis werden doch eh nur behauptet Gysi, wäre von BND, Iluminaten, Bilderbergern, Zionisten oder sonst wem zur Räson gebracht worden. ^^

  2. Eigentlich sagt er das der Staat autonom gegründet wurde, die realität allerdings anders ist.
    Aber nagut, man kann natürlich überall irgendeine Verschwörung reindichten, aber wer aufmerksam liest, sieht man, dass Gysi lediglich Kritik übt..

  3. heinrich7 schreibt:

    Was ist mit den anderen bekannten Zitaten ?
    Schäuble mit “zu keinem Zeitpunkt souverän”, Gabriel, Trittin mit “der Firma”
    Viele kleine Puzzlestücke geben einfach zusammen ein Bild ! und das Bild sagt: Die BRD STINKT, da ist was faul !

    • Eisenfresser schreibt:

      Gabriel äußerte sich polemisch im Wahlkampf. Und Schäuble hat ja nicht unrecht, mir jedem bilateralen Vertrag gibt man ein Stück Souveränität auf. FREIWILLIG!

      • heinrich7 schreibt:

        Was ist mit Trittin: „..die Firma weiterführen“ `?

        Warum hat der Bundestag eine Umsatzsteuernummer ?
        Warum ist die BRD bei D&Bradtread (welteweite Firmendatenbank) mit einer eindeutigen Nummer gelistet ?

      • Eisenfresser schreibt:

        Weil auch der Staat und seine Institutionen am wirtschaftlichen Leben teilnehmen .

      • heinrich7 schreibt:

        Schäuble sagt auch im gleichen Video, „die Nationalstaatlichkeit sei längst ad absurbum geführt“.
        Stimmt: Siehe Internet: Der Landkreis Lippe ist jetzt offiziell ein Konzern.
        Nennt sich KONZERN KREIS LIPPE.

        Eben: Alles wird in eine Firma umgewandelt.

      • Eisenfresser schreibt:

        Der Landkreis Lippe NENNT sich nicht Konzern Kreis Lippe, er besitzt selbigen! Wie wäre es, wenn Du ERST die Beiträge auf dem blog liest? Dann musst du keine Fragen stellen, die schon beantwortet sind…

  4. heinrich7 schreibt:

    Gabriel hat sich nicht polemisch im Wahlkampf geäußert, im ist der Gaul durchgegangen, er hat genau die Wahrheit gesagt: „Frau Merkel ist Geschäftsführer einer NICHT-Regierungsorganisation“. Was soll da Polemik sein ?

    Weißt du, viele hundert kleine Puzzelstücke zusammengenommen, ergeben einfach zusammengenommen ein Bild. Und diese Bild sagt….DAS HIER GEWALTIG WAS STINKT und zwar seit über 60 Jahren ! Wegen einem Satz würde niemand was denken, aber es sind einfach ZUVIELE Beweise, die sich dank dem Internet fein säuberlich zusammentragen lassen.
    Gerichtsvollzieher z.B. handeln seit 2012 EIGENVERANTWORTLICH, sie sind selbstständig !
    Kann jeder im Gesetz nachlesen. Das geht in einem Staat nicht ! Ein echter Staat kann keine selbstständigen Gerichtsvollzieher beauftragen, nur Firmen lagern Aufgaben an Subunternehmen aus.

    Ach es gibt noch hunderttausend eindeutige Beweise – ich gebe der sogeannten BRD noch maximal 2 Jahre ! Dann weiß es die breite Masse und wird keine Steuern an die BRD Verwaltung mehr zahlen !

    • Eisenfresser schreibt:

      Wenn es so viele eindeutige Beweise gibt, dann leg mal einen vor. Die Rede eines Politikers im Wahlkampf ist KEIN Beweis!

      • heinrich7@gmx.de schreibt:

        Liest doch was ich oben geschrieben habe, da steht alles.
        Ich warte noch auf deine Argumente, aber du schlägst ja nur Luft !
        Ich bin auch weg jetzt, Zeitverschwendung !
        Such dir schonmal einen neuen Job, lange gibt deine geliebte BRD nicht mehr !

      • Eisenfresser schreibt:

        Da würde ich ja gerne wetten…

    • Horst schreibt:

      @heinrich7
      Dein Zitat vom 05. Februar 2014: „Ach es gibt noch hunderttausend eindeutige Beweise – ich gebe der sogeannten BRD noch maximal 2 Jahre ! Dann weiß es die breite Masse und wird keine Steuern an die BRD Verwaltung mehr zahlen !“

      Ähem, nun sind deutlich mehr als 3 Jahre vorbei…und die breite Masse schert sich immer noch nicht um deine „hunderttausend eindeutige Beweise….woran das wohl liegen mag ?

      • Caspar Borner schreibt:

        Ist doch wohl klar: die kippen Anti-Wahrheitsserum ins Trinkwasser! Wenn alle Deutschen mal weniger trinken würden, dann wäre hier ruckzuck Revolution. Allerdings sieht man ja auch, was es für negative Auswirkungen haben kann, wenn man nicht genug trinkt.

      • Holperbald schreibt:

        Genau deswegen hab ich vor etwa 2 Jahren die Gelegenheit beim Schopf gepackt, als zum Höhepunkt der Flüchtlingskrise ein halbbesoffener Besorgtbürger (Der Bruder meiner besten Freundin) sich in Schwarzmalerei ergossen hat: „Die bringen ihren Hass auf alles Deutsche mit, die sind an Waffen ausgebildet, (…) in vier Jahren haben wir Bürgerkrieg.“ Er hat spontan auf eine Wettsumme von 1000 Euro eingeschlagen. Mal sehen, ob ich das Geld bekomme… Wenn ja, kann ich es ja einer wohltätigen Organisation spenden..

  5. Holperbald schreibt:

    @Heinrich 7.: Dann können Sie sicher gütigerweise erläutern, warum nur das Einführungsgesetz aufgehoben wurde und nicht das Gerichtsverfassungsgesetz komplett. Es würde ja eh keinen Sinn mehr machen, wenn Gerichtsvollzieher rechtlos wären. Mal ganz unabhängig davon, MÜSSEN nicht alle Staatsdiener zwangsläufig Beamte sein. Ein Bundeswehrsoldat ist auch kein Beamter, er ist Soldat. Für ihn gilt das Soldatengesetz mit Befehl, Gehorsam, Aufgaben, und weitere Gesetze regeln, dass er eben mit Waffen rumrennen darf, für die ein normaler Bürger bestraft würde.

    Was würde passieren, wenn das Einführungsgesetz zum Soldatengesetz aufgehoben würde? Das Soldatengesetz müsste und würde per Se ausser Kraft gesetzt werden.

    Genau das ist zuletzt 1989 in der ehemaligen DDR passiert, ls die NVA 1989 aufgelöst wurde Nun, plötzlich konnten Ex-NVA-Soldaten tatsächlich verhaftet werden, wenn sie nicht unverzüglich ihre Büchse in der nächsten Polizeistation oder (Bundeswehr, weil die gabs ja noch)-Kaserne abgegeben hatten.

    Sonst noch Fragen offen?

    Heinrich, dieses „Ich gebe der BRD noch max. XXX Monate, Jahre, aber bald Kameraden, ists soweit“ erinnert mich stark an diese Sekten, die vom Ende der Zeiten träumen, und davon, vom Ufo geholt zu werden.

    Die haben auch hunderttausende Beweise – Kriege, Erdbeben, Traumdeutungen, Vulkanausbrüche, Eine Häufung roter Ampeln im Feierabendverkehr, Sonnenwinde, und Meteoriten, die sich der Erde nähern.

    Würden Sie die – ganz ehrlich – für voll nehmen?

  6. Holperbald schreibt:

    Nachtrag: Der vorgehende Passus ist verkürzt und missverständlich formuliert:

    Was würde passieren, wenn das Einführungsgesetz zum Soldatengesetz aufgehoben würde? Das Soldatengesetz müsste und würde per Se ausser Kraft gesetzt werden.

    Richtigerweise sollte es heissen:

    Was würde passieren, wenn das Einführungsgesetz zum Soldatengesetz aufgehoben würde?

    Gar nichts würde passieren. Damit ein Soldat kein Soldat mehr wäre, müsste und würde das Soldatengesetz per Se ausser Kraft gesetzt werden.

    Danke!

  7. Pingback: Carlo Schmid ein Kronzeuge der Reichsbürger? | Eisenfraß: ironleafs und andere "Volksbetrüger"

  8. Holperbald schreibt:

    Plötzlich isser still… 🙂

    Eisenfresser, du machst dich auch rar… Sollte deine Arbeit Früchte getragen haben und den Reichsbürgern alle Fragen beantwortet worden sein? 🙂

  9. Pingback: Gregor Gysi und das Besatzungstatut Teil 2 | Eisenfraß: ironleafs und andere "Volksbetrüger"

  10. Freidenker schreibt:

    …und das Grundgesetz ist ein Verfassung gell? steht sogar drin das selbiges KEINE Verfassung ist.
    Hier stinkts gewaltig nach Lüge

    • Eisenfresser schreibt:

      Ja, das Grundgesetz ist eine Verfassung. Wenn es hier nach Lüge stinkt, liegt es sicherlich an deiner Behauptung, im Grundgesetz stünde, es sei keine Verfassung. Zeige mir die Stelle, wo das steht (und nicht, wo etwas steht, dass Nichtblicker so umdichten) und ich stelle diesen Blog unverzüglich ein!

  11. Nichtblicker schreibt:

    GG 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes] Dieses Grundgesetz ,das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage an dem eine VERFASSUNG in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    Wäre das Grundgesetz eine Verfassung würde dort stehen diese Verfassung verliert seine Gültigkeit an dem Tage…
    …das GG wurde ebenfalls auch nicht vom Volk beschlossen.
    zudem ist das GG auch nicht FÜR das deutsche Volk sondern FÜR die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

    Die Deutsche Sprache ist in Ihrer Rechtssprechung mehr als sehr exakt, da kann man nicht einfach behaupten Das das GG eine Verfassung wäre, denn WENN es so wäre dann würde es dort auch in diesem Wortlaut stehen.

    In diesem Sinne, ein schönes erholsames WE
    Gruß, der Nichtblicker

    • Eisenfresser schreibt:

      “ Wäre das Grundgesetz eine Verfassung würde dort stehen diese Verfassung verliert seine Gültigkeit an dem Tage“ Sagt wer? Sie? Toller Beweis…
      Von wem wurde denn das Grundgesetz beschlossen? Und wie findet Willensbildung in einer repräsentativen Demokratie statt?
      Eine Verfassung gilt immer für einen Staat, nicht für ein Volk. Wie Sie vielleicht wissen, gab es zwischen 1949 und 1990 zwei deutsche Staaten, zwei Verfassungen, aber nur ein deutsches Volk.
      Das Grundgesetz IST eine Verfassung. Da können Sie schreiben, was Sie wollen.

    • JDavis schreibt:

      Wäre das Grundgesetz eine Verfassung würde dort stehen diese Verfassung verliert seine Gültigkeit an dem Tage…

      Sagt wer? Gibt es eine internationale Rechtsnorm, die vorschreibt, eine Verfassung müsse sich so oder so ausdrücken? Diese Verfassung heißt eben (wie zahlreiche andere vor und nach ihr) „Grundgesetz“, darum nennt sie sich auch so.

      Im Übrigen sagt das Grundgesetz an verschiedenen Stellen, dass es eine Verfassung ist, z.B. in der Präambel und in den Artikeln 2, 5, 9, 20, 20a, 21, 26 usw.

      Und sogar, wenn sich das Grundgesetz ausdrücklich als Nicht-Verfassung bezeichnen würde, würde es nichts daran ändern, dass es materiell selbstverständlich ein Verfassungsgesetz ist, weil es alle Kriterien eines solchen erfüllt.

      • gnaddrig schreibt:

        Und selbst wenn das Grundgesetz tatsächlich keine Verfassung wäre, wäre Deutschland immer noch ein Staat. Eine Verfassung ist ja nicht Voraussetzung dafür, Staat zu sein. Ich glaube, Israel hat keine Verfassung. Das Vereinigte Königreich auch nicht. Beides sind unzweifelhaft Staaten. Das ganze Argument ist also von vornherein unsinnig, ganz unabhänig von der Bewertung des Grundgesetzes.

      • John schreibt:

        Korrekt, gnaddrig.

        Israel hat insgesamt 11 Grundgesetze, von denen 3 bereits erneuert wurden. Diese sollen irgendwann zu einer Verfassung ausgebaut werden, einen Zeitplan gibt die Knesset hier jedoch noch nicht an.

        Interessant ist auch, dass der vorrangige Charakter der Grundgesetze nicht direkt festgeschrieben ist, wodurch dieser zum Teil sogar bestritten wird.
        Jedoch hat der Oberste Gerichtshof mehrfach für die vorrangige Gültigkeit von Grundgesetzen entschieden.
        Quelle

        Ein Auszug aus einem Dokument der Botschaft des Staates Israel in Berlin:
        23. Mai 1949
        Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird in Bonn verkündet, die Bundesrepublik somit konstituiert. Ursprünglich „nur“ als Provisorium bis zu einer Wiedervereinigung gedacht, wurde das Grundgesetz nach der Wiedervereinigung 1990 endgültig zur Verfassung Deutschlands.

        Also selbst Israel erkennt das Grundgesetz als Verfassung an.

      • JDavis schreibt:

        Aber auch das ist natürlich eine Verfassung. Eine Verfassung muss nicht in einem Gesetz zusammengefasst sein, die Gesetze müssen normenhierarchisch nicht über den übrigen Gesetzen stehen und die Verfassung muss auch nicht einmal schriftlich sein. „Verfassung“ ist einfach die Verfasstheit eines Staates, also seine rechtlich-politische Grundordnung.

      • John schreibt:

        Okay, ich ändere mal meine Aussage in keine Verfassung im „klassischen“ Sinne, also eine übergeordnete Rechtsnorm, wie sie unsere „Freunde“ es als einzig Wahres ansehen.

        Wobei da lässt sich doch wieder eine schöne Verschwörungstheorie draus basteln.
        Weil Israel nur Grundgesetze hat, ist es nur eine Firma der Rothschild Inc. oder etwas in dieser Art 😉

  12. Caspar Borner schreibt:

    Guten Tag Herr Nichtblicker,
    auch wenn Sie diesen Spruch bestimmt schon zu Hauf von „Systemlingen“ gehört haben, hier noch mal nur für Sie: Eine Verfassung regelt den grundlegenden Staatsaufbau und dessen Organisation, das Verhältnis und die Kompetenzen der Staatsorgane zueinander, sowie die Rechte und Pflichten der Normunterworfenen. All diese Punkte finden Sie im Grundgesetz. Müssen Sie gar nicht alles Lesen, steht schon in der Inhaltsübersicht (https://www.bundestag.de/grundgesetz). Also ist es scheißegal, ob das Ding „Grundgesetz“, „Staatsgründungsurkunde“, „Konstitution“, „Herberts Käseplatte“ oder das „Menü vom Griechen nebenan“ genannt wird. Das Grundgesetz ist qua des normativen Charakters eine Verfassung!
    Mit der Bezeichnung „Grundgesetz“ bilden wir Deutschen keinen Sonderfall; es gibt übrigens noch das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (so nennt sich ein Teil der österreichischen Verfassungstexte) oder das Grundgesetz des (König)Reichs Dänemark (orginal: Danmarks Riges Grundlov). Ist hier auch die FED in Verbindung mit den Illuminaten und den Rothschilds am Werk?
    Wenn Sie sich etwas mit Staatsrecht beschäftigen (würden), dann ist Ihnen sicherlich schon aufgefallen, dass eine Verfassungsänderung über den Weg der Gesetzgebung möglich ist oder eben auch über den Weg einer kompletten Neufassung – in Frankreich ist dies übrigens schon fünf Mal der Fall gewesen. Am Beispiel Frankreichs wurde die jeweilige Verfassung durch die nachfolgende Verfassung aufgehoben. Das Grundgesetz hat sein „Haltbarkeitsdatum“ quasi schon eingebaut. Artikel 146 GG hin oder her, es können keine zwei grundlegenden gesetzlichen Regelungen in einem Staatsgebiet gelten. Also müsste eine neue Verfassung (von wem auch immer beschlossen) die vorangegangene Verfassung aufheben.
    Ich möchte mich hier jetzt nicht über die Feinheiten der deutschen Sprache auslassen, nur soviel: Über meine Verfassung entscheide ich immer noch selber und keine Verfassung für das deutsche Volk.

    Wenn Sie sich etwas mit der neueren deutschen Geschichte beschäftigen (würden), dann ist Ihnen sicherlich schon aufgefallen, dass das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat beschlossen wurde. Dessen 65 Mitglieder wurden von den Landesparlamenten der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Württemberg-Hohenzollern, Württemberg-Baden nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Diese Landesparlamente waren zwischen 1946 und 1948 von den jeweiligen Wahlbürgern des Landes gewählt wurden. Also wurde das Grundgesetz auf indirektem Weg vom deutschen Volk beschlossen. Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass das Grundgesetz mittlerweile auch für die Deutschen in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen gilt, obwohl diese nicht die Möglichkeit hatten, ihre Repräsentanten in den Parlamentarischen Rat zu entsenden. Man kann jedoch die Volkskammerwahl vom 18.3.1990 als Volksabstimmung über den Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes betrachten und genau dies ist ja dann am 3.10.1990 auch geschehen. Der Terminus „Wiedervereinigung“ ist in diesem Zusammenhang irreführend, aber Sie wissen ja um die vermeintliche Exaktheit der deutschen Sprache.

    Ich würde mir für uns als deutsche Staatsbürger mehr Wege der politischen Mitbestimmung wünschen, ob dies via Grundgesetzänderung geschieht oder durch eine neue Verfassung ist mir eigentlich scheißegal – Hauptsache diese Forderungen werden zeitnah umgesetzt. Bevor Sie mir jetzt mit Ihrer Rhethorik um den den Hals fallen: Hier liegt der große Unterschied zwischen Ihnen und mir. Ich bewege mich in den Bahnen der Realpolitik und nicht in den Sphären der Staatsleugnung. Wenn Sie wirklich etwas ändern wollen, dann reiten Sie nicht die plumben Argumente der Staatsleugnung sondern engagieren Sie sich realpolitisch oder nehmen anderenfalls fachärztliche Beratung in Anspruch.

    Mit besten Grüße
    Caspar Borner

  13. Pingback: Deutschland ist keine GmbH und nicht besetzt – und Gregor Gysi hat nichts dergleichen behauptet @ gwup | die skeptiker

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