Chaos in Eisenblatts Kopf: „Was läuft da alles schief?“ – Schwachsinn von TIKS

Natürlich kann sich den ganzen Blödsinn, den Eisenblatt bei sich auf seinem Blog schreibt nicht einer alleine ausdenken. Und gerade bei den Reichsdeppen ist es Usus, den Schwachsinn, den sich einer zurecht spinnt, anschließend auf 25 anderen Blogs zu wiederholen. So haben Sie es geschafft, eine scheinbare Vormachtstellung im Internet zu erreichen. Wenn man nach bestimmten Begriffen googlet, dann sind die ersten 10 Treffer oft solche, die zu einschlägigen Reichsdeppenseiten führen. Dies hat, aus Sicht der Deppen, zwei Vorteile. Zuerst entsteht so für Außenstehende der eindruck, wenn so viele Seiten sich damit beschäftigen, dann muss ja was dran sein. Zum anderen entsteht bei den deppen selbst das Gefühl, angehöriger einer gesellschaftlich relevanten Gruppe zu sein. In ihrer Selbstwahrnehmung sehen sich die Reichsdeppen nämlich als stetig wachsende Gruppe sogenannter „Aufgewachter“. Dass es sich bei ihnen um eine verschwindend kleine Gruppe handelt, die vom Rest der Gesellschaft kaum wahrgenommen wird und allenfalls belächelt wird, merken sie nicht.

In dieser Tradition bringt Eisenblatt nun also einen Beitrag von TIKS mit dem Titel „Chaos in der BRD-GmbH: Was läuft hier alles schief…?“. Offensichtlich ist bei Eisenblatt gerade saure-Gurken-Zeit, denn der Beitrag ist schon vom September…

Der Beitrag ist ein gutes Beispiel für typische Reichsdeppen-Artikel. Verworren, pseudo-juristisch, mit Lügen gespickt und von vorne bis hinten falsch. Deswegen mache ich mir mal die Mühe, den Artikel Absatz für Absatz auf seinen Wahrheitsghehalt zu überprüfen. Als Hilfsmittel dient mir hierfür das „Kochbuch“ aller Anti-Reichsdeppen: „Vorwärts in die Vergangenheit“. An dieser Stelle ein dickes Dankeschön an den Autor dieses Werkes! Ich kann es jedem, der sich mit dem Thema beschäftigt nur wärmstens empfehlen!

So, jetzt aber zum Geschwurbel von TIKS:

„Am besten lässt sich dies an einem Beispiel erklären denn wir haben es hier nicht nur mit einem Rechtsgebiet zu tun sondern vielmehr handelt es sich um die Rechtsfolgen aus Völkerrecht, Staatsrecht, UN-Charta wie dem Verwaltungsrecht wobei der Begriff Freiheitliche Demokratische Grundordnung hier einmal richtig definiert werden soll. Zur Grund Ordnung unseres Landes GG welches keine Verfassung ist und niemals war, sollte man sich doch einmal fragen wer gab dieses GG wem?“

Neben den mangelnden Kenntnissen von Grammatik und Zeichensetzung fällt am einleitenden Satz zunächst auf, dass mal wieder behauptet wird, das Grundgesetz sei keine Verfassung. Beleg an dieser Stelle: Fehlanzeige! Die Frage, die TIKS hier stellt, läßt sich durch einen Blick in die Präämbel des GG schnell beantworten, denn da heißt es:

„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

(Hervorhebungen von mir)

Das hat TIKS aber natürlich nicht gemeint, denn für ihn ist das Grundgesetz ein „Besatzungsstatut der Westalliierten“. Typisch für die Reichsdeppen macht er dies an einem einzelnen Wort fest. Es heißt ja Grundgesetz FÜR die Bundesrlepublik Deutschland. Hier zeigt sich mal wieder das mangelnde Verständnis der eigenen Sprache bei den „wahren“ Deutschen. Denn es ist und bleibt ja das GG für die BRD, egal, wer es der BRD gibt. Es ist eben nicht das Grundgesetz für die Niederlande. Und dann wird TIKS unfreiwillig komisch, wenn er schreibt:

„Aber halten wir uns an Fakten, anbei eine Kopie der Urkunde zum GG woraus eindeutig hervor geht das dieses GG der Ratifizierung der Militärgouverneure bedarf. Was auch klar ist denn das GG ist ein Gesetz zur Herstellung der Ordnung in einem Besetzten Gebiet.“

Unfreiwillig komisch deshalb, weil es mit Fakten bei TIKS ziemlich dünne ist. Natürlich bedurfte das Grundgesetz der Genehmigung durch die Alliierten. Den Deutschland war zum damaligen Zeitpunkt besetzt. Aber es wurde eben nur durch die Militärgouverneure genehmigt, nicht von diesen diktiert! Noch lustiger ist der zweite oben zitierte Satz. Was TIKS hier als Fakt verkaufen will (ein Grundgesetz ist ein Gesetz zur Herstellung der Ordnung in einem besetzten Gebiet), ist eine der größten widerlegten Lügen der Reichsdeppen. Ich verweise insofern auf den wunderbaren Artikel von Reichling „Was ist ein Grundgesetz?“. So sieht es also aus, wenn Reichsdeppen bei den Fakten bleiben wollen. Sie kommen mit Fehldeutungen und Lügen!

Und TIKS macht gleich weiter mit einem der typischen „Kronzeugen“ der Reichsdeppen:

„Dazu hören Sie sich bitte die Grundsatzrede von Staats und Völkerrechtler Dr. Carlo Schmid (damals SPD) an, wo es heißt – Zitat:

„Wir haben keinen Deutschen oder Westdeutschen Staat zu errichten..was wir hier zu tun haben gibt uns die Möglichkeit gewisser Umstände Herr zu werden, besser Herr zu werden als wir das bisher konnten. Aus diesem Grunde haben uns die Alliierten das GG zur Organisation in einem Teile Deutschlands (Staatsfragment) gegeben…..
…..die Art und Weise wie die Besatzungsmächte die Besatzungshoheit ausüben, bestimmt wie die Hoheitsgebiete auf Deutschem Boden verteilt sein sollen.““

Zur Beurteilung dieser Rede, sollte man Zeitpunkt und Zusammenhang der Rede beachten. Schmid bezieht sich hier auf die
mangelnde Souveränität der Deutschen, was ja zum Zeitpunkt der Rede völlig richtig war, denn damals gab es ja noch keinen handlungsfähigen deutschen Staat, und die Staatsgewalt lag bei den Besatzern. Auch nach Gründung der BRD blieb sie wegen des Besatzungsstatuts
zunächst in wesentlichen Punkten bei den Alliierten. Seine Vorstellung von einer Verfassung, wie sie sein sollte, fasste Schmid in die Worte:

Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung
eines freien Volkes über die Formen
und Inhalte seiner politischen Existenz.

Eine solche Entscheidung war natürlich damals noch nicht möglich, da das deutsche Volk wegen der Teilung nicht als Gesamtheit entscheiden konnte und auch nicht frei war.
Mit der Beendigung des Besatzungsregimes im Jahre 1955 änderte sich diese Situation. Außerdem galten dieselben Verhältnisse ja auch in den Bundesländern, trotzdem bezieht Schmid sich verschiedentlich auf deren Verfassungen, ohne ihnen die Verfassungsqualität
abzusprechen. Auch das zu schaffende Grundgesetz hatte in seinen Augen durchaus Verfassungscharakter. Er geht später auf die Frage ein, ob die Regeln für die Bundestagswahl darin aufgenommen werden sollten und spricht sich dagegen aus, denn:

„Man soll Wahlgesetze nicht allzu sehr
unter Verfassungsschutz stellen.“

Auch sagt er über den Rang und die Einschränkbarkeit der Grundrechte:

Wenn ich jedes Grundrecht durch Gesetz einschränken kann, dann ist es sinnlos, es durch die Verfassung zu garantieren … !

Es wird also deutlich, dass das Grundgesetz für Carlo Schmid durchaus Verfassungscharakter hatte, wenn auch zunächst nur vorübergehend.

Auch war Schimd von 1949 bis 1972 Mitglied des Deutschen Bundestages und gehörte fast die ganze Zeit zu dessen Präsidium, außer von 1966 bis 1969, denn da war er Bundesminister. 1959 kandidierte er sogar für das Amt des Bundespräsidenten. Er hielt die Bundesrepublik offenbar nicht für ein Phantom, und ihre Verfassung auch nicht. Auch hat er sich nach 1955 nie in der Richtung geäußert, dass die Bundesrepublik sich immer noch in der gleichen Situation befände wie während seiner Rede vor dem Parlamentarischen Rat.

Nach diesen „Fakten“ will TIKS nun ein „anschauliches Beispiel“ bringen. Uns schwant also (zu Recht) Böses.

„Nun aber zu einem anschaulichen Beispiel „Gerichte“ in der BRiD. Sind das denn staatliche Gerichte und staatliche Richter wie es der Art 101 des GG verlangt, wenn wir doch nur eine Verwaltung der sogenannten Sieger haben welche nach den Treuhandverträgen UN-Charta Art 71-90 die Organisation auf einem Teile Deutschlands regelt. Denn in Feindstaaten die nicht selbst Regierungsfähig sind, sind PERSONALAUSWEISE auszugeben.“

Anschließend zitiert TIKS die Artikel 77 – 81 der UN Charta. Zur Frage, ob die Gerichte in Deutschland staatliche sind (Antwort: JA!) sagt die naturgemäß nichts aus. Und dass wir nur eine Verwaltung der Sieger hätten, ist spätestens seit der Entlassung des vereinten Deutschlands in die volle Souveränität durch den 2+4-Vertrag hinfällig. Und natürlich sind auch die Artikel über die Treuhandverwaltung der UN-Charta auf Deutschland nicht anwendbar. Und hätte TIKS die von ihm zitierten Artikel gelesen und verstanden, dann wüsste er das auch. So steht in Art. 77:

„(1) Das Treuhandsystem findet auf die zu den folgenden Gruppen gehörenden Hoheitsgebiete Anwendung, soweit sie auf Grund von Treuhandabkommen in dieses System einbezogen werden:

a) gegenwärtig bestehende Mandatsgebiete;
b) Hoheitsgebiete, die infolge des Zweiten Weltkriegs von Feindstaaten abgetrennt werden;
c) Hoheitsgebiete, die von den für ihre Verwaltung verantwortlichen Staaten freiwillig in das System
einbezogen werden.
(2) Die Feststellung, welche Hoheitsgebiete aus den
genannten Gruppen in das Treuhandsystem
einbezogen werden und welche Bestimmungen hierfür gelten, bleibt einer späteren Übereinkunft vorbehalten.“

Für Deutschland gibt es keinerlei Treuhandabkommen oder Übereinkunft. Warum sollte also Deutschland hiervon betroffen sein? Darüber schweigt TIKS sich aus. Es dürfte auch schwierig werden, Gründe für seine These anzuführen, insbesondere wenn man sich Artikel 78 anschaut:

„Das Treuhandsystem findet keine Anwendung auf Hoheitsgebiete, die Mitglied der Vereinten Nationen geworden sind; die Beziehungen zwischen Mitgliedern beruhen auf der Achtung des Grundsatzes dersouveränen Gleichheit.“

Das Geschwurbel von nichtregierungsfähigen Feindstaaten, für die Personalausweise auszugeben sind, enthält gleich drei Fehler in einem Satz.

1. Deutschland ist regierungsfähig und wird (mal mehr, mal weniger gut, aber das ist hier nicht Thema) regiert.

2. Die Feindstaatenklausel in Bezug auf Deutschland ist obsolet! Deutschland ist UN-Mitglied und hatte sogar schon einen Sitz im UN-Sicherheitsrat. Oder in Worten der UN-Reforkommission:

„in der Erkenntnis, dass, aufgrund der erheblichen Veränderungen, die in der Welt stattgefundne haben, sind die „Feind-Staat“-Klauseln in den Artikeln 53, 77 und
107 der Charta der Vereinten Nationen obsolet geworden.

Es wird festgestellt, dass die Staaten, auf die diese Klauseln gerichtet sind, Mitglieder der Vereinten Nationen sind und ein wertvolles Gut in allen Bemühungen der Organisation darstellen.“

3. Selbst wenn die Behauptung stimmt, dass für nichtregierungsfähige Feindstaaten Personalausweise heruaszugeben sind (ein Beleg fehlt wie immer), dann lässt das nicht den Rückschluss zu, dass jedes Land, dass Personalausweise hat, ein nichtregierungsfähiger Feindstaat ist.

Was das anschließende Geschwurbel über eine „Nichtvererbarkeit“ des Besatzungstatuts (wer soll hier was an wen vererben?) soll, und wo darüber was im Völkerrecht geregelt ist, bleibt TIKS‘ und Eisenblatts Geheimnis…

Koemmen wir zur nächsten Behauptung:

„Bei genauer Betrachtung der sogenannten “Wiedervereinigung” wird klar warum der Geltungsbereich des GG gestrichen wurde (Art 23 alte Fassung).“

Hier erlaube ich mir, aus „Vorwärts in die Vergangenheit“ zu zitieren:

„Artikel 23 (1) GG aF lautete nicht: „Dieses Grundgesetz gilt im Gebiete der Länder …“, sondern: „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder …“. Die im Text folgende
Länderliste spiegelte aber von Anfang an nicht die Realität.
– Es gab nie ein Land „Groß-Berlin“. Das Grundgesetz galt ab 1949 (eingeschränkt) nur in den Westsektoren der damaligen Gebietskörperschaft Groß-Berlin. Erst 1950 wurde das Land „Berlin“ gegründet. Dieses beanspruchte zwar, die gesamte Stadt zu vertreten, übte aber tatsächlich nur im Westen Staatsgewalt aus. Doch niemals vor 1990 wurde im Grundgesetz der Name „Groß-Berlin“ gegen „Berlin“ ausgetauscht.
– Am 25. April 1952 vereinigten sich Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu Baden-Württemberg. Die Länderliste von Artikel 23 wurde aber weder damals noch irgendwann später vor 1990 entsprechend geändert.
– 1957 wurde erstmals vom Absatz 2 Gebrauch gemacht, als das Saarland neues deutsches Bundesland wurde. Es tauchte
aber ebenfalls nie im Artikel 23 (1) aF auf.

Hätte der Artikel tatsächlich den räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes definieren sollen, wäre dieses nach der Logik der Behauptung entweder auf der Stelle oder schon im zarten Alter von drei Jahren völlig unbemerkt aus dem Dasein geschieden — bereits das Saarland hätte gar nicht mehr beitreten können.
Aber durch das Wort „zunächst“ wird klar, dass in Abs. 1 die Gründerländer von 1949 genannt wurden, während der Abs. 2 die Erwartung des Beitritts weiterer Länder deutlich machte.
In diesem Sinne ist auch die Präambel zu verstehen, in der ebenfalls bis 1990 fast genau die gleiche Länderliste wie in Art. 23 stand (nur ohne Groß-Berlin). Beide beschrieben den Zustand
von 1949, sonst nichts.“

TIKS versucht nun die Kurve zu kriegen, wie Deutschland gleichzeitg Feindstaat und Mitglied der UN sein kann. Für ihn existieren zwei Deutschlands. einmal die BRD und daneben das Deutsche Reich. Die BRD sei UN-Mitglied, das Deutsche Reich Feindstaat. Das dem nicht so ist, ergibt sich ja bereits aus dem obigen Zitat der Reformkommission. Als Beleg führt er eine inzwischen zeitlich und juristisch überholte Definition aus den nicht mehr gültigen SHAEF-Gesetzen an. Typisch Reichsdepp.

Als nächstes kommt ein Lieblingsthema der Reichsdeppen: Die Staatsangehörigkeit. Die Deppen unterscheiden zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der Staatsangehörigkeit deutsch. klingt komisch – ist aber so.

„So auch im Art 116 des GG dort ist definiert wer DEUTSCHER ist. (Achtung nicht deutsch.)
nun fragen sie sich sicher wie jetzt Deutscher…Deutsch ist das nicht dasselbe?

Nein ist es nicht! – siehe Art 116 GG“

Und was steht da jetzt im Art. 116? Das hier:

„Art 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

TIKS zeigt zunächst, dass er scheinbar doch manchmal in der Lage ist, Gelesenes korrekt wiederzugeben. Allerdings ist das bei ihm Glückssache.

„Was genau steht denn da? Kurz die Deutschen (Deutscher/Deutsche) sind alle Abkömmlinge von deutscher Volkszugehörigkeit in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937.

Das sind die Deutschen… und da steht noch mehr Abs. (2) alle diese Abkömmlinge von deutscher Volkszugehörigkeit sind wieder einzubürgern aber WO???“

Kann man seinem ersten Absatz noch zustimmen, liegt er beim zweiten daneben. Da steht nicht, dass „alle Abkömmlinge von deutscher Volkszugehörigkeit wieder einzubürgern“ sind. Da steht „frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern.“ (Hervorhebung von mir). Das ist doch schon ein deutlicher Unterschied, zu dem, was TIKS hier behauptet.

Kommen wir zu seiner Frage, WO diese einzubürgern sind. Die einfache logische Antwort wäre: in Deutschland. Aber einfach und logisch ist ja nicht so das Richtige für Reichsdeppen. Die hams ja lieber kompliziert, unlogisch – und falsch. So kommt Eisenblatt hier mit der Behauptung um die Ecke, allen deutschen sei durch Hitler illegal die Staatsangehörigkeit der Bundesstaaten gem. § 1 RuStaG von 1913 entzogen worden. Den Beweis für die Illegalität bleibt er natürlich schuldig. Auch erklärt er nicht, welche „rassischen, politischen oder religiösen Gründe“ hier zu Grunde gelegen haben sollen. Kurz: Er stellt eine Behauptung auf, die er nicht belegt und auch nicht belegen kann. Noch kürzer: Er lügt!

Zur Frage, was die Staatsangehörigkeit „deutsch“ sei, kommt er zunächst mit der richtigen Feststellung, dass die einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit erstmals unter Hitler eingeführt wurde und bis heute Bestand hat. Gerade TIKS mit seinen Kontakten zu Neonazis sollte doch wissen, dass halt nicht alles schlecht war, beim Adolf…

Für TIKS sind also alle Deutschen in der BRD Ausländer… Ich sagte es ja bereits: Logik und Reichsdeppen sind nicht die besten Freunde…

So, mal sehen, was TIKS noch feines auf Lager hat. Ahja… die Grundrechte. Weil erst in Absatz 3 des Artikel 1 GG explizit geregelt ist, dass die „nachfolgenden Grundrechte Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden“ folgert er, dass das für die Absätze 1 und 2 des Art. 1 GG nicht gelte. Ist natürlich Blödsinn, denn die Verfassung bindet Exekutive, Legislative und Judikative sowieso, auch wenn es nicht explizit erwähnt wird (das ist so eine Grundfunktion einer Verfassung).

Wem es nicht schwurbelig genug war, der kommt im weiteren Verlauf des tikschen Artikels auf seine Kosten:

„Hinzu kommt das als Preusse, Bayer, Sachse usw. ist der Bürgerliche Tod CDM ausgeschlossen. Jedoch NICHT für Bundespersonal. Erkennen kann man seinen Personenstand an der Art und Weise der Gross- oder Kleinschreibung hier zeigt sich die Capitis Deminutio Maxima tatsächliche Rechts- wie Geschäfts-Fähigkeit des Menschen.

Um dieses Thema CDM Capitis Deminutio Maxima (zu deutsch: Maximal eingeschränkte Bürgerrechte) kann man ganze Seiten füllen aber kurz gesagt, das war der echte Kulturkampf zwischen Bismarck und der Kirche, denn Sklaven unter CDM haben keine Rechte.

Bei der Capitis Deminutio Maxima handelt es sich um ein Instreument des römischen Rechts. Warum dies in Deutschland gelten soll? Fragen Sie TIKS? Auf jeden Fall gleuben die Reichsdeppen, ihr Status und der Umfang ihrer Rechte habe etwas mit der Art und weise, in der ihr Name geschrieben wird zu tun. Will man TIKS also ärgern, schickt man ihm Post als BENJAMIN KARNEY. Später erklärt er, man sei dann keine Person mehr, sondern eine Sache und falle unters Handelsrecht. Hier offenbart sich mal wieder das völlige juristische Unverständnis von TIKS und Eisenblatt. Zum Ursprung der kruden Theorie, zitiere ich Reichling:

„Wo kommt dieser Nonsens wohl her? Die Vertreter dieser etwas seltsamen Idee berufen sich auf das römische Recht. Angeblich wurden im alten Rom die Namen der Sklaven in Großbuchstaben geschrieben.
Dass die alten Römer keine Kleinbuchstaben kannten, die ja erst im frühen Mittelalter eingeführt worden sind, haben unsere Reichsfreunde noch nicht herausgefunden.“

Dann haut TIKS mal wieder eine schöne Lüge raus, in dem er behauptet,

„das Kirchen-Recht ist übrigens wieder in der BRD Verankert siehe Art 140 GG ….mit allem was Bismarck einst abschuf. Hinter diesen Gesetzen verstecken sich dann Pädophile Pfarrer denn viele wissen gar nicht was Kirchen Recht bedeutet. Nicht nur der Zwang dass die Verwaltung Kirchensteuern eintreibt und abgibt, auch haben diese die Möglichkeit sich von Weltlichen Gerichten fern zu halten. Haben sie sich noch nie gefragt warum bei den Massen an Fällen wo Pfarrer sich an Messdienern vergingen nicht einer vor einem Gericht stand?“

Okay. Wo fang ich an? Na zunächst mal mit Artikel 140 GG und den entsprechenden Artikeln der Weimarer Reichsverfassung. Da geht es also um die Religionsfreiheit, die Trennung von Kirche und Staat, den Schutz kirchlicher Eigentümer, das Recht, Steuern zu erheben und den Schutz des Sonntags und kirchlicher Feiertage. Es geht also nicht „um alles, was Bismarck einst abschuf. Und natürlich gibt es keine Möglichkeit für „pädophile Pfarrer“ sich von weltlichen Gerichten fern zu halten. Und jeder, der sich fragt, warum keine pädophilen Pfarrer vor Gericht stehen, der sollte halt mal andere Seiten als nur die Reichsdeppen-Seiten lesen. Sondern hier, hier oder hier. Auch hier stellen wir wieder fest: TIKS lügt, dass sich die Balken biegen. Es gibt unzählige Prozesse, er behauptet es gäbe KEINEN! Bei solch dreisten und leicht zu widerlegenden Lügen fragt man sich wirklich, wie es sein kann, dass es Menschen gibt, die Lügnern wie TIKS und Eisenblatt etwas glauben.

Und für die, die so naiv sind, den Schwachsinn für bare Münze zu nehmen, liefert TIKS auch gleich noch eine Anleitung, um sich lächerlich zu machen. Ein Musterschreiben an ein Gericht. Darin heißt es unter anderem:

„ich merke an das Ihr Schreiben mit aufgeführten Namen „i. A. Herr/Frau………………. (ohne Vornamen nicht rechtsfähig)nicht rechtsfähig sein kann.
Wegen mangelnder Rechtsgrundlage derselben + aus meiner Sicht Vortäuschung falscher Tatsachen, (neue Bundesländer gibt es Völker– und staatsrechtlich nicht), Verdacht Betrug/Täuschung im Rechtsverkehr.“

Zunächst erkennen wir, dass TIKS zwar super schwurbeln kann, dafür aber nicht in der Lage ist, sinnvolle Sätze zu bilden. Und natürlich gibt es wieder keine Belege für die Behauptung, ein Schreiben „i.A. ohne Vornamen“ sei nicht rechtsfähig. Okay. Er hat Recht. Ein Schreiben ist in der Tat eine Sache und kann natürlich nicht rechtsfähig sein. Er meint aber vermutlich „rechtswirksam“. Wir halten fest: dieser Absatz ist ohne Sinn und Verstand. Vielleicht wirds ja besser.

„Es gibt kein rechtstaatliches Gesetz ohne Geltungsbereich!!!der § 15 GVG (alle Gerichte sind Staatsgerichte) ist weggefallen!!“

Natürlich wird es nicht besser. Stattdessen kommt die nächste Reichsdeppenlüge. Es ist FALSCH, dass eine Gesetz einen Geltungsbereich bräuchte! Ein Gesetz, bei dem kein Geltungsbereich angegeben ist, gilt automatisch im gesamten Bereich der Kröperschaft, deren gesetzgeber es erlassen hat. Nur wenn davon abgewichen werden soll, muss ein Geltungsbereich angegeben werden! Natürlich bezieht sich TIKS auf das „berühmte“ Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). Gibt man die Fundstelle in Google ein, dann führt einen der dritte Treffer zu einem hervorragenden Blogbeitrag, in dem diese Lüge ausführlich widerlegt wird. Auch in „Vorwärts in die Vergangenheit“ wird diese Lüge (wie so ziemlich jede Reichsdeppenthese) schlüssig und verständlich widerlegt. Deshalb spare ich mir an dieser Stelle Wiederholungen.

In letzterem wird auch die Behauptung, durch die Streichung des § 15 GVG gäbe es keine staatlichen Gerichte mehr, widerlegt. Ich zitiere auszugsweise:

„Nach Art 92 GG darf es nur Gerichte des Bundes oder der Länder geben, staatliche Gerichte also. Eine ähnliche Regelung enthielt auch schon die Weimarer Verfassung in Art. 103. […] Die 1950 beschlossene Abschaffung von §15 GVG bewirkte demnach in der Praxis gar nichts. Bis ins 19. Jahrhundert hinein gab es neben der staatlichen auch noch die kirchlichen,
ständischen oder gutsherrlichen Gerichtsbarkeiten sowie die städtischen und ritterschaftlichen Patrimonialgerichtsbarkeiten, und deren letzte Überbleibsel fielen nach dem 1879 neuen
GVG weg. Ab 1919, spätestens aber 1949 war eine solche Vorschrift aber schon lange nicht mehr notwendig, schon weil sie nichts anderes gesagt hätte als Art. 103 WRV oder Art. 92 GG.
Die sonstigen Inhalte des alten §15 waren längst in andere Vorschriften integriert worden, soweit sie überhaupt noch anwendbar waren. […]Der alte §15 führte also 1879 keineswegs die staatliche Gerichtsbarkeit ein – die gab es schon lange. Vielmehr schaffte er die nichtstaatliche Gerichtsbarkeit ab. Durch seine Streichung
wurde die staatliche Gerichtsbarkeit genau so wenig abgeschafft wie die geistliche, gutsherrliche usw. wieder eingeführt wurde.“

Fazit: LÜGE!

Weiter behauptet TIKS, die Anwendung von Gesetzen, die in der Eingangsformel erkennen lassen, dass sie aus vorbundesrepublikanischer Zeit stammen, sei „mit dem GG nicht in Vereinbarung zubringen und stelle die Anwendung von NAZI Gesetzen dar.“ Überraschenderweise handelt es sich auch hier um eine Lüge. Nicht alles, was zur Zeit des sog. „Dritten Reiches“ als Gesetz erlassen wurde, stellt ein illegales „Nazi-Gesetz“ dar. Die Alliierten haben keineswegs alles Recht aus der NS-Zeit aufgehoben, sondern das SHAEF-Gesetz Nr. 1 (auf das sich TIKS hier wohl bezieht) bezieht sich nur auf Vorschriften, durch die der Nationalsozialismus gefördert wurde oder die sonst den Menschenrechten widersprachen.

Kommen wir zum nächsten Punkt:

„Auch ein aus dem GG resultierender Geltungsbereich nicht zu finden ist da der Art 23 welcher bis 1990 einen Geltungsbereich definierte SO nicht mehr existiert, da mit dem Art.4
des Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands der GELTUNGSBEREICH Art 23. des GG (Völkerrechtlich korrekt) gestrichen wurde. Einigungsvertrag Art.4 abs.2 Artikel 23GG wurde aufgehoben.

Ein angeblicher Geltungsbereich der nun in der Präambel zu finden ist kann kein Gesetzgebender Artikel des GG sein. Der Art 116GG wiederum lässt einen Berechtigten Zweifel aufkommen über den Geltungsbereich des GG.“

Artikel 23 GG hatte nie die Funktion, den Geltungsbereich des GG zu definieren. Der Geltungsbereich ergibt sich doch bereits aus dem Titel: „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“. Da habt ihr den Grund, warum da ein FÜR steht, liebe Reichsdeppen! Das Grundgesetz gilt also wo? Genau! In der Bundesrepublik Deutschland! Gerade in einer Verfassung hat ein Geltungsbereich nichts zu suchen. Warum? Na weil die Grenzen eines Staates nicht einseitig festgelegt werden, sondern durch Verträge mit seinen Nachbarn. Es findet sich in kaum einer Verfassung ein Geltungsbereich. Wer sich damit näher befassen will, dem empfehle ich den entsprechenden Abschnitt in „orwärts in die Vergangenheit“.

Natürlich darf auch bei TIKS der Verweis auf Schäble und seine Rede nicht fehlen. TIKS zitiert daraus:

„Und wir in Deutschland sind seit dem 8.Mai 1945 zu
keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.”

Das hat Schäuble in der Tat gesagt. Aber wenn man sich den Zusammenhang ansieht, in dem er es gesagt hat, sieht das schon ganz anders aus. Er spricht in seiner Rede davon, dass ein Staat heute überhaupt keine Souveränität im Sinne uneingeschränkter
Handlungsfreiheit mehr besitze, wenn es das überhaupt jemals gab. Die immer engere politische und wirtschaftliche gegenseitige Abhängigkeit setze dem Grenzen. Es geht also nicht um die „formale“ Souveränität, sondern um die „reale“.

Ein weiterer Klassiker der Reichsdeppenlogik, der sich auch bei TIKS findet, ist der Irrglaube, dass wenn ein Gesetz aufgehoben wird, auch die eingetrtenen Wirkungen rückgängig gemacht werden. Wenn zum Beispiel das Gesetz über die Aufhebung des Besatzungsrechts aufgehoben wird, dann tritt nicht Besatzungsrecht wieder in Kraft. Ich habe dafür in einem anderen Beitrag mal folgendes Beispiel gebracht:

„Was der Reichsdepp nicht versteht ist die Tatsache, dass Gesetze in der Regel nicht rückwirkend aufgehoben werden. Das heißt, eine einmal durch das Gesetz eingetretene Wirkung (hier: Aufhebung des Besatzungsrechts) wird durch die Aufhebung des Gesetzes nicht unwirksam.

Um mal ein (auch für Deppen verständliches) Beispiel zu bringen:

Wenn ich mit einer Waschmaschine einen Fleck aus meiner Wäsche wasche, ist der Fleck weg. Wenn ich dann die Waschmaschine wegschmeiße, dann bleibt der Fleck weg. Er taucht nicht automatisch wieder auf. Um weider einen Fleck zu haben, muss ich die Wäsche neu verschmutzen!“

Natürlich thematisiert TIKS auch die Dienst- statt der Amtsausweise. Hierzu zitiere ich erneut aus „Vorwärts in die Vergangenheit“:

“ „Amtsausweise“ hat es in Deutschland für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (egal ob beamtet oder nicht) zu keiner Zeit gegeben, sondern stets Dienstausweise.
Wer im Internet nach dem Stichwort „Amtsausweis“ sucht, der findet praktisch nur
einschlägige Websites von „Reichsideologen“. […] Die korrekte Antwort eines Beamten auf die Frage, warum er keinen Amtsausweis habe, müsste also lauten: „Weil ich kein Amt bin.““

Und natürlich sind Beamte zum Teil weisungsgebunden und haben einen Dienstherren. Oberster Dienstherr ist der Bundespräsident. Wie sollte es anders funktionieren?

„Hmm – alles sehr un-amtlich. Wenn man bedenkt dass ein richtiger Beamter im Staatsdienst eigenverantwortlich handeln darf, so ist dies in der BRD nicht möglich. Frau Merkel ist schließlich nicht Kanzler, sie ist schlicht Geschäftsführende und verteilt Geschäftsbereiche im Bund welcher nach Art 133 lediglich in die Rechte des Vereinten Wirtschaftsgebietes (Bizone) tritt.“

Doch. Beamte in der BRD handeln auch eigenverantwortlich. Sie sind halt teilweise weisungsgebunden, aber in anderen Bereichen eben nicht. In der realen Welt gibt es nicht nur schwarz und weiß, sondern auch grau…

Frau Merkel ist in der tat nicht Kanzler – sie ist Kanzlerin. Und als solche führt sie die Geschäfte der Bundesregierung und verteilt Geschäftsbereiche. man könnte es auch Aufgabenbereiche nennen. Dies hat allerdings nur bedingt etwas mit dem „Geschäft“ im wirtschaftlichen Sinne zu tun. Unter „Geschäft“ versteht man im Deutschen nicht nur ein Wirtschaftsunternehmen, dessen Räume oder eine damit verbundene gewerbliche
Tätigkeit, sondern der Begriff kann sich allgemein auf jede Art von Tätigkeit beziehen,
auch auf hoheitliche.Vermutlich spielt TIKS hier (wie auch in der Überschrift) auf die Reichsdeppenlüge an, die BRD sei nur eine GmbH. Was aber steht in Art. 133 GG? Steht da wirklich, dass der Bund lediglich in die Rechte des Vereinten Wirtschaftsgebietes tritt? Naja… fast. Das Wort „lediglich“ steht da natürlich nicht. Und so wird durch das Hinzufügen eines Wortes aus einem GG Artikel eine Reichsdeppenlüge. Aber was hat es denn mit Art. 133 GG auf sich?  Hierzu steht in „Vorwärts in die Vergangenheit“:

„Unter dem „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“ oder der „Bizone“ verstand man die vereinigte Wirtschaftsverwaltung der britischen und amerikanischen Besatzungszone, die am 1. 1. 1947 zu einer Wirtschaftseinheit zusammengeschlossen worden waren. Es kann als Vorform der Bundesrepublik Deutschland betrachtet werden.
Obwohl der Anschein einer Staatlichkeit möglichst vermieden wurde, hatte das Vereinigte Wirtschaftsgebiet eine Reihe von Behörden und legislativen Organen und auch ein Obergericht.
(Dieses nahm bis zur Errichtung des Bundesverfassungsgerichts
im Jahre 1951 dessen Aufgaben wahr, siehe Art. 137 (3) GG.) Mit der französischen Besatzungszone kam es schrittweise
zu einer engeren Zusammenarbeit, so dass man seit Herbst 1948 häufig die Bezeichnung „Trizone“ gebrauchte (daher auch der
Ausdruck „Trizonesien“), doch trat sie nie förmlich dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet bei.
Wenn man offiziell von Trizone redete, meinte man die politische Zusammenarbeit der drei Westzonen. Formalisiert wurde diese angesichts der bevorstehenden Gründung der Bundesrepublik durch ein Abkommen der Westmächte vom 8. April 1949 , das die Grundlage für das Besatzungsstatut bildete. Das war
aber nicht als Erweiterung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets
anzusehen.
Der Bund wurde bei seiner Gründung im vollen Umfang Rechtsnachfolger der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes. Nicht die in der Bizone entstandenen Länder oder die dort gelegenen Kommunen traten die Rechtsnachfolge an, sondern der Bund. So wurden dessen
Beamte und Angestellte in den Bundesdienst übernommen, und alle Einrichtungen und Behörden des Vereinigten Wirtschaftsgebiets kamen unter die Hoheit des Bundes. Spätestens im Jahre 1950 wurden sie auf der Grundlage
von GG Art. 130 (1) als solche abgeschafft und ihre Aufgaben entweder anderen Bundesbehörden zugeordnet, oder sie wurden in Bundeseinrichtungen umgewandelt.“

Der nächste Reichsdeppenmythos, den TIKS anführt, ist die angeblich fehlende Gründungsurkunde der BRD. Da stellt sich dann die Frage, welcher Staat eine Gründungsurkunde vorweisen kann, was da drin stehen soll und vor allem: Wer stellt die Urkunde aus? Fragen über Fragen, auf die ich wohl nie eine Antwort erhalten werde.

Und wie immer kommt das Beste zum Schluss:

„Viel Spaß beim Forschen …..und bitte glauben sie nicht einfach meinen Worten, forschen und hinterfragen sie selber, glauben können die in der Kirche wir wollen und sollten Wissen nicht glauben.

benjamin Sohn des jürgen vom Clan der karney´s
alias TIKS“

Lieber BENJAMIN KARNEY, ich habe „geforscht“, habe dir kein Wort geglaubt, ich glaube nicht – ich weiß. Und willst du wissen, was ich weiß? Ich weiß, dass deine Veröffentlichungen nur aus Lügen, Halbwahrheiten und sinnlosen Deppengeschwurbel bestehen. Was ich nicht weiß ist, wie es dir gelingen konnte, mit diesem Mix ein „Star“ der Reichsdeppenszene zu werden. Aber bei den Blinden ist ja bekanntlich der Einäugige der König…

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